Während einer antiisraelischen Demonstration am 10. Januar in Duisburg hatte der Student Michael P. zwei Israelfahnen am Balkon und dem Fenster seiner Wohnung an der Demostrecke angebracht. Die Polizei stürmte die Wohnung und entfernte die Fahnen. Ein Gutachten bestätigte das Vorgehen der Polizei. Bei den Ruhrbaronen nimmt P. zu diesem Gutachten Stellung.
Das Stürmen einer Wohnung durch die Polizei, um zwei Israelfahnen zu entfernen, die antiisraeilische Demonstranten erzürnten, die mit Fahnen der terroritischen und in Deutschland verbotenen Hamas durch Duisburg zogen sorgte international für Aufmerksamkeit. Michael P., der die Fahnen anbrachte, erklärte uns damals die Gründe für sein Handeln.
In der vergangenen Woche war die ganze Angelegenheit Thema im Landtag. Ein Gutachten eines FH-Juristen bestätigte das Vorgehen der Polizei und unterstellte P. den Sturm seiner Wohnung durch die Polizei beabsichtigt zu haben. Bei den Ruhrbaronen nimmt P. Stellung zu dem Gutachten:
Selbstverständlichkeit den Judenfeinden entgegenzuwirken
Das Rechtsgutachten, das dem Innenministerium NRW seit einer Woche vorliegt, attestiert der Polizei nun ein unverholendes Recht auf ihr Beleidigt sein, wurde doch insbesondere die Polizeiführung demnach im Januar zu unrecht kritisiert.
Das Eindringen in die beiden Wohnungen und die Sicherstellung der israelischen Fahnen war laut dem Gutachter Prof. Vahle rechtmäßig. Warum jedoch lediglich 280 Polizeibeamte für rund 10.000 Demonstrationsteilnehmer aus dem Spektrum von Milli Görüs einberäumt wurden, bleibt weiterhin Berufsgeheimnis. Zumal Duisburgs Polizeisprecher damals noch verlauten ließ, „wer die muslimischen Mitbürger kenne, wüsste, dass sie emotional oft schnell in Fahrt gerieten“.
Zur Entschuldigung verhalf diese Äußerung damals auch nicht mehr, jedoch vermittelte sie einen guten Eindruck über den Geisteszustand einiger Verantwortlicher. Auch die Beweggründe, während und nach der Demonstration von Festnahmen abzusehen, bleiben bisweilen unklar.
Ebenfalls wird der spätere Vorfall außer acht gelassen, bei dem einige Demonstrationsteilnehmer eine weitere Person auf dem Balkon mit antisemitischen Hasstiraden beschimpften und die danebenstehende Polizei nichts gegen jene Demonstranten unternahm. Stattdessen erteilten sie der missliebigen Person, unmittelbar im Anschluss daran, einen Platzverweis für die Wohnung.
Die Entschuldigung für den Einsatz meinte man schließlich im Motiv des Studenten gefunden zu haben, ginge es ihm doch weniger um ein Zeichen der Solidarität mit dem jüdischen Staate, als um eine gezielte, penibel ausgedachte Aktion, um der Duisburger Polizei und damit der Bundesrepublik nachhaltig Schaden zuzufügen.
Mit diesem Erklärungsansatz tat sich schon im Januar das Oberhaupt des hiesigen Verfassungsschutzes Hartwig Möller hervor, attestierte er mir doch eine solide antideutsche Gesinnung und verwies direkt auf die Gefährlichkeiten dieser Gruppierung, die beinahe 200 Mitglieder im bevölkerungsreichsten Bundesland auf die Beine zustellen vermag. Ein wahrhaftig immenses Bedrohungspotenzial für NRW…
Der Rechtswissenschaftler Prof. Vahle nahm diese Behauptung in seinem Rechtsgutachten willfährig auf und unter der Betrachtung von Verdachtsmomenten trumpfte er in seinem Rechtsgutachten dann auch so richtig auf: Mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte ich einen rechtswidrigen Zugriff veranlassen und dieses Fehlverhalten anschließend publik machen wollen.
Ergo stamme das Video im Internet von mir und wurden auch die beiden Israelfahnen, nur Momente bevor der Mob an dem Wohnhaus entlang marschierte, herausgehangen, um einen Polizeieinsatz zu provozieren!
Argumentative Absicherung fand er bei diesem Phantasma, einmal durch meine staatlich geprüfte antideutsche Gesinnung und gleichzeitig durch Vermerke in sog. Merkblättern. Aus denen geht hervor, dass ich in den letzten Jahren „einschlägig in Erscheinung“ trat, beispielsweise durch politisch motivierte Sachbeschädigung (Beschädigung von Republikanerplakaten).
Jedoch handelte es sich dabei erstens allesamt um Vergehen, die mehr als vier Jahre zurückliegen und die zweitens für das Aufhängen jener blau-weißen Stofftücher keine Rolle zu spielen haben.
Kompliziert, ja nahezu absurd wird es, da ich mich schon seit Jahren dieser linken Szenerie entzogen, ich niemals ein Video von dem umstrittenen Polizeieinsatz gedreht habe und die Fahnen schon in der Nacht und am Morgen des zehnten Januars angebracht wurden.
Somit sollten die Verdachtsmomente gegen mich eventuell noch einmal überdacht werden.
Das Anbringen zweier Israelfahnen war eine, wenn auch bescheidene, Solidaritätsbekundung für den jüdischen Staat und es handelte sich dabei gleichzeitig um eine notwendige Selbstverständlichkeit den Judenfeinden entgegenzuwirken.
Das ein Stück Stoff einen 10.000 Menschen zählenden Mob zur Raserei bringen würde, hätte ich mir zum damaligen Zeitpunkt nicht erträumen lassen.
Eben so wenig das Grundgesetze so schnell außer Kraft gesetzt werden können, damit Sympathisanten des antisemitischen Terrors sich im Recht fühlen dürfen.
Sich jedoch Fehler einzugestehen, dazu fehlt den Verantwortlichen anscheinend der Mut.