Der Konflikt zwischen Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanaltschaft Wuppertal

Die Auseinandersetzung zwischen der GStA Düsseldorf und der StA Wuppertal ist im Folgenden dokumentiert. In diesen zusammenfassenden Text wird eine kurze Übersicht gegeben die detaillierten Informationen, d.h. die Originalschreiben sind als PDF-files jeweils herunterzuladen.

I. GStA Düsseldorf an StA Wuppertal – 16.10.2008

„Beurteilung der Sach- und Rechtslage des Verfahrens 85 Js 1/07

Die weiteren Ermittlungen – insbesondere die Durchsuchungen und Vernehmungen – haben jedoch weder einen dringenden noch hinreichenden Tatverdacht hinsichtlich eines banden- und gewerbsmäßigen Betruges bzw. einer banden – und gewerbsmäßigen Untreue ergeben.

Ein solcher dringender oder hinreichender Tatverdacht dürfte – soweit dies aus hiesigen Sicht allein anhand der Ermittlungsakte beurteilt werden kann – auch durch weitere Ermittlungen nicht zu erwarten stehen.

Im Einzelnen:

…..dass die untersuchten Projekte keine F+E – Vorhaben im Sinne von § 13 Abs. 2 Nr. 6 AbwAG waren, dürfte sich nicht für einer für Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit feststellen lassen. Denn die Auffassungen, was unter § 13 Abs. 2 Nr. 6 AbwAG fällt und wie hoch bei einem Projekt der Forschungs- und Entwicklungsteil sein muss gehen weit auseinander. Es handelt sich also um eine Bewertungsfrage.

Soweit die Projekte „KARO“, „MAPRO“ und „Niederschlagswassereinleitungen in NRW“ betroffen sind, liegt inzwischen ein – von dem beschuldigten Professor Dr. Pinnekamp in Auftrag gegebenes – (Partei-) Gutachten von Prof. Dr. Salzwedel vor, der zu dem Ergebnis kommt, dass die Projekte jeweils mit der Zweckbindung des § 13 Abs. 2 Nr. 6 in Einklang stehen.

Selbst wenn der Nachweis gelingen würde, dass ein oder mehrere Projekte nicht aus Mitteln der Abwasserabgabe hätten finanziert werden dürfen, dürfte – da es keine Richtlinien Im MUNLV für die Auslegung des § 13 Abs. 2 Nr. 6 AbwAG gab – ein vorsätzliches Handeln nicht nachzuweisen sein. Dem Beschuldigten, der sowohl von seinen Mitbeschuldigten als auch von den Zeugen als „Vollblutwissenschaftler“ und „Workaholic“ bezeichnet worden Ist, dürfte kaum nachzuweisen sein, dass er bewusst gegen die Zweckbindung des Abwasserabgabengesetzes verstoßen hat. Er hat – unbestritten -§13 Abs. 2 Nr. 6 AbwAG äußerst weit ausgelegt. Soweit in dem einen oder anderen Fall die Grenze des § 13 Abs. 2 Nr. 6 AbwAG überschritten sein sollte, dürfte gegen den Beschuldigten allenfalls ein – im Rahmen der §§ 263. 266 nicht strafbewehrter Fahrlässigkeitsvorwurf zu erheben sein. Gestützt wird diese Auffassung durch die in einem polizeilichen Vermerk niedergelegten Angaben des Beschuldigten Dr. Keck:

Ferner ist das Vorliegen eines Nachteils zu prüfen. Ein Untreueschaden ist bei der Fehlleitung öffentlicher Mittel dann nicht gegeben, wenn der Dienstherr eine wirtschaftlich gleichwertige Gegenleistung erlangt. Die Projekte sind durchgeführt worden. Die Abschlussberichte sind erstellt und Datensammlungen auch schon im Internet veröffentlicht worden (z.B. www.flussgebiete nrw.de) Dass der Auftraggeber, das MUNLV, keine oder nur eine wirtschaftlich sinnlose Leistung erhalten hat. dürfte nicht nachzuweisen soin. Ob ein Projekt in seiner konkreten Ausgestaltung sinnvoll ist, obliegt wiederum der politischen Einschätzungsprärogative

Hinsichtlich des Projekts „MAPRO“ wäre – sofern man einen hinreichenden Tatverdacht hinsichtlich des objektiven und subjektiven Tatbestandes bejahen würde -die Frage der rechtfertigenden Einwilligung der Hausspitze des MUNLV zu thematisieren. Der Staatssekretär Dr. Schink hat in seiner zeugenschaftlichen Vernehmung am 22. August 2007 folgendes bekundet:

Bei dieser Sachlage wird man letztlich kaum den Nachweis führen können, dass die Einwilligung erschlichen wurde oder auf Willensmängeln beruhte. Denn der Beschuldigte Dr. Friedrich, der über die unterschiedlichen Auffassungen über das Projekt In seiner Abteilung berichtet hatte, durfte davon ausgehen, dass dem Staatssekretär, der. obwohl er zuvor nicht mit dem Projekt befasst war. keine Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen wissen wollte, seine Einschätzung ausreichte.

Gewerbs- und bandenmäßige Tatbegehung

Für eine Bandenabrede ist der auf einer ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung manifestierte übereinstimmende Wille erforderlich, sich mit mindestens zwei anderen Personen zusammenzufinden, um künftig für eine gewisse Dauer eine Mehrzahl von Straftaten zu begehen. Dafür – und auch für einen gewerbsmäßige Begehung von Betrugs- und Untreuehandlungen – geben die Ermittlungsergebnisse nichts her. Eine persönliche Bereicherung des Beschuldigten Dr. Friedrich und/oder der übrigen Beschuldigten konnte bislang nicht festgestellt werden.

Die verbleibenden Tatvorwürfe (Diebstahl/Unterschlagung einer Festplatte, Nutzung des Pkw Smart und unrichtige Reisekostenanträge) sind äußerst vage. Hinsichtlich etwaiger unrichtiger Reisekostenanträge dürfte auch die Frage im Raum stehen, ob der gemäß § 263 Abs. 4 I.V.m § 2 Zum detaillierten Nachlesen siehe das PDF-file dieses Schreiben vom 16.10.2008 zum herunterladen. (Klick 1)

II. StA Wuppertal an GStA Düsseldorf – 11.11.2008

„Die in dem Bezugsvermerk getroffene Bewertung des Tatverdachts in dem Ermittlungsverfahren 85 Js 1/07 wird von hier nicht geteilt. Im Einzelnen wird dazu wie folgt Stellung genommen:

Auch die Generalklausel rechtfertigt jedoch nicht eine uferlose Auslegung und Erstreckung auf jegliche Maßnahmen, die möglicherweise nur noch einen entfernten Zusammenhang mit dem Gesetzesziel der Verbesserung der Gewässergüte aufweisen, denn andernfalls hätte die Zweckbindung ihren Sinn verloren (Beschluss des Landgerichts Wuppertal vom 24.09.2008 – 22 Qs 24/08 – Bl. 8285, 8287 d. A.).

Untreue (§ 266 a StGB):

Bezogen auf das Projekt MAPRO besteht nach hiesiger Auffassung nach wie vor dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten Dr. Friedrich sowie den Beschuldigten Dr. Mertsch wegen Untreue.

Betrug (5 263 StGB):

Entgegen der in dem Bezugsvermerk auf Seite 14, 15 geäusserten Auffassung, liegt nach hiesiger Auffassung auch eine Täuschung des BdH vor. Die Mitzeichnung durch den BdH war zwingende Voraussetzung, um den Auftrag vergeben zu können. Die Prüfung durch den BdH war nicht nur eine rein formelle Prüfung, die sich lediglich darauf beschränkte, das sämtliche erforderlichen Unterschriften in der Mitzeichnungsliste waren. Im Hinblick auf die Tatsache, dass von seiner Mitzeichnung die Vergabe des Auftrags abhängig war, ist davon auszugehen, dass er bei dieser Mitzeichnung auch davon ausging, dass die Vergabevermerke der Abteilung IV zutreffend waren.

III. Weitere Ermittlungen:

Die Auswertung der zu dem Projekt MAPRO sichergestellten schriftlichen Unterlagen ist noch nicht abgeschlossen. Diese soll noch abgeschlossen werden, da zu erwarten ist. dass noch weitere beweiserhebliche Tatsachen aufgefunden werden können. Es sind noch weitere Mitarbeiter des MUNLV, die mit dem Projekt MAPRO befasst waren zu vernehmen. So sind beispielsweise bisher die Referatsleiter Odenkirchen, Spillecke und Kolf noch nicht vernommen worden. Auch die Vernehmung des Zeugen Noetzel steht noch aus. Diese ist insbesondere erforderlich, da dieser Zeuge die Funktion des BdH im Ministerium inne hat. Insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (NStZ 2008, 340) ist diese Vernehmung im Hinblick auf die Prüfungskompetenz des BdH erforderlich.“

Zum detaillierten Nachlesen siehe das PDF-file dieses Schreiben vom 11.11.2008 zum herunterladen. (Klick 2)

III. GStA Düsseldorf an StA Wuppertal – 19.12.2008/09.01.2009

Vermerk zum Schreiben der StA Wuppertal vom 11.11.2008

„Der Leitende Oberstaatsanwalt vertritt hinsichtlich der Projekte KARO, GIS-Reevaluation, Niederschlagswassereinleitungen in NRW und Schadstoffeinträge in Oberflächengewässer die Auffassung, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass ein geringer Teil der bei diesen Projekten entwickelten (komplexen) EDV-Programmen auch dem Vollzug der Abwasserabgabe gedient habe und diese somit unter die Zweckbindung des § 13 AbwAG fallen. Es bestünden daher Probleme, den Beschuldigten ein vorsätzliches Handeln nachzuweisen.

Als Konsequenz will die Staatsanwaltschaft Wuppertal keine weiteren Ermittlungen zu der Frage der Zweckwidrigkeit der verausgabten öffentlichen Mittel durchführen und diese Verfahrenskomplexe gemäß § 170 Abs. 2 StPO einstellen.

Zwischenergebnis:

Das Projekt MAPRO ist als F&E-Vorhaben vergeben worden. Da nach der zuvor erwähnten Aussage der Zeugin Dr. Frotscher-Hoof bei der Durchführung des Projekts Veränderungen gegenüber dem Antrag vorgenommen worden sind, ist die Auffassung der Staatsanwaltschaft Wuppertal, MAPRO und der Auftrag „Fachberatung und Unterstützung der Koordinationsarbeiten des MUNLV bei der weiteren Umsetzung der WRRL“ seien (im Wesentlichen) identisch, jedenfalls bei dem derzeitigen Stand der Ermittlungen nicht unvertretbar. Zur Absicherung der bisherigen Ermittlungsergebnisse beabsichtigt die Staatsanwaltschaft Wuppertal, die in MAPRO erstellten Leistungen durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen.

Zwischenergebnis:

Ob das Projekt MAPRO mit der Zweckbindung des § 13 AbwAG in Einklang steht, ist eine Bewertungsfrage. Die Auffassung, der weit formulierte § 13 AbwAG dürfe nicht zu einer uferlosen Auslegung führen, da ansonsten die Zweckbindung gegenstandslos sei, ist vertretbar. Vertritt man diese Auffassung, sollte – zum Zwecke einer abschließenden Beurteilung – die Zeugin Dr. Pawlowski noch vernommen werden. Im Übrigen darf bei der Bewertung der Aussagen der (sachverständigen) Zeuginnen Delpino und Dr. Frotscher-Hoof – wenn auch eine Belastungstendenz in diesem Tatkomplex nicht ohne weiteres zu erkennen ist -jedenfalls nicht unberücksichtigt bleiben, dass beide Zeuginnen die Entlassung des Beschuldigten Dr. Friedrich aus dem MUNLV betrieben und das Ermittlungsverfahren so zu sagen „angeschoben“ haben.

Gleichwohl darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass – wie das MUNLV in der Stellungnahme vom 11. Juni 2008 dargelegt hat – eine Definition des Begriffes „F&E Vorhaben“ nicht existierte. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal wird sich dann mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob der Beschuldigte Dr. Friedrich einerseits den Begriff des F&E Vorhabens und andererseits die Reichweite des § 13 Abs. 1 AbwAG – und zwar aufgrund langjährig geübter ministerieller Praxis – (fahrlässig) überdehnt hat. In diesem Fall wäre von einem Tatbestandsirrtum gemäß § 16 Abs. 1 StGB auszugehen, der einen hinreichenden Tatverdacht mangels Strafbarkeit der fahrlässigen Untreue entfallen ließe.

Das LKA hat in einem Vermerk vom 7. November 2008 – ohne Begründung – die Zweckbindung der Abwasserabgabe verneint. Zudem hat das LKA auch einen Anfangsverdacht hinsichtlich einer Untreue gesehen, da bei der Durchsuchung der Firma KIT am 29. Mai 2008 das mit einem Eingangsstempel des MUNLV vom 17. September 2003 versehene Originalangebot der Firma Land + System in Essen vom 16. September 2003 aufgefunden worden ist. Auf welchem Weg das Schreiben an die Firma KIT gelangt ist, konnte nicht festgestellt werden. Bei einer Untersuchung des Originalschreibens auf daktyloskopische Spuren durch die KTU Düsseldorf konnten keine auswertbaren Spuren sichtbar gemacht werden. Das Ergebnis der Untersuchung wurde dem LKA mit Schreiben 27. November 2008 mitgeteilt. Gleichwohl hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal mit Verfügung vom selben Tage die Durchsuchung der Geschäftsräume der Firma Land + System Geoinformations-systeme GmbH in Essen gemäß § 103 StPO mit der Begründung beantragt, es bestehe der Verdacht, die Beschuldigten Dr. Friedrich und Dr. Mertsch hätten das Angebot der Firma Land + System nicht berücksichtigt, obwohl es wesentlich günstiger als das der Firma KIT gewesen sei. Das Amtsgericht Wuppertal hat am 28. November 2008 den beantragten Durchsuchungsbeschluss erlassen. Die am 2. Dezember 2008 erfolgte Durchsuchung der Geschäftsräume der Firma Land + System Geoinformationssysteme GmbH in Essen und die zeugenschaftliche Vernehmung des Geschäftsführers Asche haben keine weiteren Erkenntnisse erbracht.

Anhaltspunkte dafür, dass die Beschuldigten Dr. Friedrich und Dr. Mertsch Einfluss auf das Vergabeverfahren genommen haben, sind nicht ersichtlich. Hier bewegt sich die Staatsanwaltschaft Wuppertal im „Reich der Spekulationen“. Soweit eine Urkunden-unterdrückung gemäß § 274 Abs. 1 StGB im Räume steht, wäre im Übrigen inzwischen Verfolgungsverjährung gemäß §§ 274, 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB eingetreten.“

Zum detaillierten Nachlesen siehe das PDF-file dieses Schreiben vom 19.12.2008/09.01.2009 zum herunterladen. (Klick 3)

IV. StA Wuppertal an GStA Düsseldorf – 17.02.2009

Einstellungsverfügung nach § 170, 2 StPO für die folgenden15 Tatvorwürfe:

Projekt: „Schadstoffeinträge in Oberflächengewässern Teil 1, Phase 1
Projekt: „Schadstoffeinträge in Oberflächengewässern Teil 1, Phase 2
Projekt: „Niederschlagswassereinleitung in NRW“
Projekt: „Konzeption, Entwicklung und Aufbau eines GEO-Informationssystem zur Beurteilung der Emissionen und Immissionen von Oberflächengewässern (KARO)
Projekt: Ergänzung KARO-17.04.2004
Projekt: Ergänzung KARO-23.05.2005
Projekt: Ergänzung KARO-06.10.2005
Projekt: GIS-Reevaluierung der Bestandsaufnahme für die EU-WRRL

Projekt: WWI NRW
Vorwurf: Angebliche Nutzung eines dienstlichen Laptop zu privaten Zwecken
Vorwurf: Angebliche Anstrebung einer Professur
Vorwurf: Angebliche Ausarbeitung von kostenlosen Vorträgen als Gegenleistung
Vorwurf: Angebliche private Nutzung eines PKW „Smart“ als Gegenleistung
Vorwurf: Angebliche private Nutzung einer Ferienwohnung eines Auftragnehmers
Vorwurf: Angebliche Unterschlagung einer Festplatte

Zum detaillierten Nachlesen siehe das PDF-file dieses Schreiben vom 27.01.2009 zum herunterladen. (Klick 4)

V. GStA Düsseldorf an StA Wuppertal – 06.04.2009

Juristische Bewertung der verbliebenen Tatvorwürfe durch die GStA Düsseldorf

„Die Auffassung des Leitenden Oberstaatsanwalts, hinsichtlich des Projekts MAPRO bestehe (weiterhin) ein dringender Tatverdacht wegen Betruges und Untreue, teile ich nicht. Gegen die zur abschließenden Klärung des hinreichenden Tatverdachts in Aussicht genommenen zeugenschaftlichen Vernehmungen weiterer Mitarbeiter des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) habe ich keine Bedenken. Ich habe den Leitenden Oberstaatsanwalt aber gebeten, derzeit von einer erneuten zeugenschaftlichen Vernehmung des Staatssekretärs Dr. Schink abzusehen.

Soweit dem Beschuldigten Dr. Friedrich eine Verletzung des Dienstgeheimnisses vorgeworfen wird, habe ich den Leitenden Oberstaatsanwalt – auch unter Hinweis auf meinen Bericht vom 9. Januar 2009, den ich ihm mit Verfügung vom 13. Januar 2009 zugeleitet hatte – gebeten, das Verfahren auch insoweit – unter Beachtung von Nr. 90 RiStBV – gemäß § 170 Abs. 2 StPO einzustellen. Aus den mittlerweile zur Ermittlungsakte gelangten Unterlagen des MUNLV ergibt sich, dass die in Rede stehende Referatsleiterstelle nicht im Assessment-Center-Verfahren besetzt worden ist. Dem Auswahlverfahren lag vielmehr ein persönliches Vorstellungsgespräch bei der damaligen Staatssekretärin Friedrich zugrunde, für das Kommissionsunterlagen mit insgesamt sechs Themenkomplexen erstellt wurden. Die Unterlagen enthielten jeweils nur die Eingangsfrage für den jeweiligen Komplex. Angesichts der Allgemeinheit der jeweiligen Eingangsfrage dürfte keinenfalls mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachzuweisen sein, dass es sich hierbei um ein Geheimnis im Sinne von § 353b StGB handelte.

Zum detaillierten Nachlesen siehe das PDF-file dieses Schreiben vom 06.04.2009 zum herunterladen. (Klick 5)

VI. StA Wuppertal an GStA Düsseldorf – 08.05.2009

Remonstration der StA Wuppertal zur Verfügung der GStA Düsseldorf vom 06.04.2009

Weisung der GStA Düsseldorf MAPRO und GEHEIMNISVERRAT nach § 170 Abs. 2 einzustellen.

Zum detaillierten Nachlesen siehe das PDF-file dieses Schreiben vom 08.05.2009 zum herunterladen. (Klick 6)

VII. GStA Düsseldorf an StA Wuppertal – 15.05.2009

Weisung, MAPRO und GEHEIMNISVERRAT nach § 170, Abs. 2 einzustellen

Zum detaillierten Nachlesen siehe das PDF-file dieses Schreiben vom 08.05.2009 zum herunterladen. (Klick 7)

Ruhrgebiet Aktuell am Samstag

Nachrichten aus dem Ruhrgebiet und mehr…

Rheinisches Gipfeltreffen Foto: Flickr/Jorbasa

Rheingipfel: Absage an Metropole Rhein/Ruhr…Business On

Witten Herdecke: Gescheitertes Modell?…Zeit

Konkurrenz: Förderturmdenken…Der Westen

Umwelt: Beschäftigungstherapie in Gelsenkirchen…Gelsenkirchen Blog

Kultur: Klavierfestival Ruhr…Frankfurter Rundschau

Konzeptkunst: Wohnen mit Gerz…Jetzt

Kippe: Rauchen mit Tina…Hometown Glory

Live: Barbara Morgenstern…Unruhr

Und sonst:

Kaufhaus: Hertie im Landtag…Ruhr Nachrichten

Geld: WDR muss noch mehr sparen…Der Westen

Konjunkturpaket: 2,4 Milliarden für die Kommunen in NRW…Ruhr Nachrichten

Holocaust: Merkwürdige Entschuldigung…Frankfurter Rundschau

Medien: Qualität gegen Google…Spiegel

Oh no, Mister Baracknowski!

Ist es ein Genfedekt? Ein Virus? Oder stecken die sich gegenseitig mit diesem Bazillus an wie die Krabbelkinder? Sozialdemokraten scheinen jedenfalls eine (Immun-)Schwäche für Barack Obama zu haben. Sie sind dem amerikanischen Präsidenten mit Haut und Haaren verfallen, und zwar seit Monaten. Erst Hubertus Heil, der twitternde Generalsekretär, dann Thorsten "Yeswecan" Schäfer-Gümbel und nun ereilt die Obamanie auch Frank Baranowski, den Oberbürgermeister von Gelsenkirchen.

Eine Baranowski-Fan-Webseite – eigentlich will sie einfach nur zur Wiederwahl des OB von GE mobilisieren – greift so was von tief in die Farbtöpfe des amerikanischen Politdesigns. Ein bisschen cuba libre, etwas dreißiger Jahre New Deal Blässe, dazu ein wenig Frontiere-Style. Außerdem scheint sich die Online-Präsenz an die vielen Gelsenkirchener Exil-Amerikaner zu richten, "vote" heißt es da, nicht wählen.

Fazit: Mehr Ranwanzen an den Politimessias aus Chicago geht nicht. Ich habe mir eine Gänsehaut geschämt. "OB.BA" steht übrigens für Oberbürgermeister Baranowski. Vote, wie gesagt, fürs Wählen. Und das Gesamtwerk ist – natürlich – die peinlichste Website der Woche.

PS: Was hat eigentlich der braune Kringel unter Frank Baranowskis linkem Auge zu bedeuten? Ein Monokel, die Fackel der Freiheit, Pigmentstörungen, hm.

PPS: Hatte ich übersehen, auf Gelsenclan.de wurde das unter dem Titel "Was ist das für ein Quark?" schon aufgespießt. Ein Baranowski-Mitarbeiter meldet sich dort zu Wort, sagt, die Seite habe nichts mit Baranowski oder seiner Online-Agentur "baracuda" zu tun; dafür sind aber schön viele "ba"s im Spiel…  Daraufhin schreibt "Quark", Baranowski sei über die Seite und Inhalte informiert worden, er, Quark, meine das mit dem Wahlaufruf für seinen Oberbürgermeister aber ernst.

 

 

Der Papst, die Kirche und der Holocaust

Ich bin Katholik.  Ich bin kein regelmässiger Kirchgänger, aber mir ist die Kirche und die Spiritualität des Katholizismus wichtig. Das hat sich die Tage geändert.

Benedikt XVI. Foto: L’Osservatore Romano

Der deutsche Papst  Benedikt hat vier hardcore Bischöfe der  zwielichtigen Priesterbruderschaft Pius X wieder in die Kirche aufgenommen, darunter auch den erklärten Holocaustleugner Bischof Richard Williamson. Die Aufhebung der Exkommunikation gegen die Anhänger des ultraextremen und 1991 verstorbenen Erzbischof Marcel Lefebvre mag man ja generell aus rein kirchenpolitischen Überlegungen noch irgendwie nachvollziehen, aber es kann nicht sein, dass einer wieder in die Kirche aufgenommen wird, der unverändert und öffentlich den Holocaust leugnet.

Der Bischof  Williamson war doch schon exkommuniziert, also hätte der Papst von dem Ausgestossenen vor dessen Wiederaufnahme ein deutliches "Ich widerrufe" und ein klares Bekenntnis zur christlich jüdischen Aussöhnung verlangen müssen. Sonst ist die katholische Kirche ja auch nicht zimperlich. Der Papst hat das aber nicht zur Bedingung gemacht, und damit der Welt gezeigt, dass ein Antisemit und Holocaustleugner problemlos wieder einen Platz in der Kirche haben kann. Der Antisemitismus ist ein europäisches durch die Aufklärung destilliertes Gift aus dem von den christlichen Kirchen befeuerten Antijudaismus. Progrome und Judenhass sind seit Jahrhunderten Teil der europäischen Geschichte.  Von Deutschland  ging die planmässige Vernichtung von sechs Millionen Juden in Deutschland und Europa aus. Viel zu spät und erst nach dem Holocaust bemühte sich die Kirche die religiöse Feindschaft zum Judentum zu überwinden. Und nun bekommt ein schon ausgestossener Antisemit dank des deutschen Papstes Bendikt wieder einen Platz in der Kirche.

Und ich bin nun Teil einer Gemeinschaft, die Holocaustleugnern wieder Raum bietet.  Das ist für mich unerträglich.  Einige versuchen zu erklären, dass dieser Williamson ja ein Einzelfall sei und der Papst sich gegen die Holocaustleugnung gestellt habe. Aber nun ist die katholische Kirche ja kein freigeistiger Debattierclub, sondern der Papst hat die alleinige Lehr- und Deutungsmacht unfehlbar inne. Daraus ergibt sich,  die Wiederaufnahme des notorischen Antisemiten in die Kirche ist Wille des Papstes, der die menschenfeindliche Überzeugung des Bischofs offenbar nicht teilt aber diese nicht als ein Hinderungsgrund für dessen Wiederaufnahme ansah.

Es gibt zwar noch die Möglichkeit, dass der Papst  von den Ansichten des Bischofs nichts wusste. Dies ist jedoch kaum vorstellbar.  Nur dann müsste der Papst Benedikt jetzt unmissverständlich reagieren, und den unseeligen Bischof zur Reue zwingen.

Als Katholik kann man sich entweder die Position des Papstes zu eigen machen oder man sollte die Kirche verlassen.

Ich warte noch einige Tage ab. Doch wenn Papst Benedikt den Bischof Williamson nicht wieder exkommuniziert, oder dieser zu mindestens nicht öfffentlich widerruft, dann trete ich aus.

 

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Der Rückrunde

Wenn der Winter fast vorbei ist
und der Frühling nicht mehr weit,
weiss ich, das es an der Zeit ist,
denn die Liga ist bereit.

Wenn die Schanzen fast schon grün sind
und die Pisten spieln ins braun,
sind wir endlich nicht mehr schneeblind,
dürfen Fußballspiele schaun.

Kein Geklacker der Gewehre,
auch kein Kufenrumpeln stört,
Eiskanal wird wieder Röhre
weil die Sonne Eis verdörrt.

Schlimmer als das Schneeverwehte
ist der Handballmarathon,
ein Geraufe und Geknete,
Blut, Schweiß, Tränen auf Beton.

Wenn der Winter fast verkrochen,
helle Tage werden lang,
Pause nun für Behles Jochen
und auch Uwe Müssiggang.

Foto: ruhrbarone.de

Ruhrgebiet Aktuell am Donnerstag

Nachrichten aus dem Ruhrgebiet und mehr…

Treffen: BarCamp und VideoCamp...Pottblog

Nazis: Rechtsextreme in Gelsenkirchen…Hometown Glory

Kino:
Aus für das älteste Multiplex im Revier…Gelsenkirchen Blog

Posten: Green Deal in Bochum…Der Westen

Reis: Platte meines Lebens…Zeit

Industrie: Evonik hat interesse an Saudi Arabien…Reuters

Integration: Zwie Türkinnen im Streitgespräch…Der Westen

Diebstahl: Polizei ermittelt im "Cyberspace"…Ruhr Nachrichten

Proletariat: Arbeiterführer Rüttgers…Kölnische Rundschau

RWE: Interview mit Ente Lippens…WDR

Und sonst:

Siege: Jens Weinreich macht DFB fertig…Jens Weinreich

Terror: Eine Bushliste des Folterhorrors…Propublica

Der Schuss in Knie – Gazprom und der Gasstopp

Grafik: Robert Amsterdam / Pancho

Manchmal frage ich mich ob die Russen überhaupt ahnen, wie sehr sie sich mit dem Gasstreit mit der Ukraine ins Knie geschossen haben. Das Land gilt heute als unzuverlässig, als Diktatur und gieriger Gasbüttel. Mein Gott.

Vergangene Woche war ich bei E.on Ruhrgas. Dort sagten die Chefs, dass sie überlegen würden, Gazprom zu verklagen, um die Zahlungsausfälle ersetzt zu bekommen. Außerdem würden sie in Zukunft eher auf Flüssiggasimporte setzen, als auf Pipelinengas aus dem Osten. Und überhaupt, es sei schon klar, dass das Image der Russen als verlässlicher Partner gelitten habe.

Hallo? E.on Ruhrgas war bis vor wenigen Woche der beste Partner der Russen in Westeuropa. Jetzt die Abkehr.

Vielleicht hat das auch damit zu tun, dass E.on Ruhrgas das Gas aus dem sibirischen Feld direkt am Bohrloch an Gazprom verkaufen muss. Ein eigenes grenzüberschreitendes Geschäft? Njet!

Dabei hatte E.on Ruhrgas monatelang um die Beteiligung gerungen und schließlich sogar seinen Anteil an Gazprom selber teilweise aufgegeben, nur um das Feld in Sibirien zu ergattern.

Ohne den Gasstreit wäre E.on Ruhrgas sicher immer noch auf Seiten der Russen.

Aber so richtig sichtbar wurde der offene Bruch zu Russland erst in Ungarn.

Ich war Anfang der Woche in Budapest. Im Parlament. Ein Saal aus Gold und Stuck und Kandelaber. Satte Holzbänke, grüne Filztische, Filzteppich und Säbeltragende Paradesoldaten vor der verbogenen Stephanskrone.

Hier saßen die Delegationen aus rund einem duzend Staaten. Drängten sich auf den Bänken, drängte sich in den Fluren. Sprachen verschiedenen Sprachen und hatten von den USA, Aserbajdschan, Ungarn über Österreich bis Ägypten doch nur ein Ziel: Einen Weg für das Gas an Russland vorbei aus Asien zu schaffen. Und mittendrin die EU.

Diese Konferenz war das direkte Ergebnis russischer Gaspolitik in der Ukraine.

Niemand will frieren, weil die beiden großen Brudervölker der Slawen sich wieder mitten im Winter zanken. Das sagten hier alle.

In Budapest – in dieser spannenden und wunderschönen Stadt aus Jugendstilhäusern, Vergangenheit und Zukunft wurde der Bau der Gaspipeline Nabucco von Zentralasien nach Europa besprochen. Eine Energieleitung, die helfen soll, die Abhängigkeit von Russland zu mildern, ohne die Partnerschaft zu beenden.

Wegen der Gaskrise soll der Bau der Leitung beschleunigt werden – das ist der feste Wille der Europäischen Union, das sagte der Vorsitzende des Europäischen Rates, Tschechiens Ministerpräsident Mirek Topolanek. Sowohl die Finanzierung als auch die Planungen müssten so schnell wie möglich abgeschlossen werden. Und dabei bezog sich der Erste Vertreter Europas konkret auf die gerade überstandene Gaskrise. Topolanek sagte: „Die Krise kann jederzeit wieder ausbrechen und beim nächsten Mall kann es schlimmer werden.“

Seiner Ansicht nach kann die Pipeline Nabucco Entlastung schaffen. Sie würde Europa unabhängig von Russland Zugang zu Gaslagern am Kaspischen Meer verschaffe.

Die Baukosten der 3300 Kilometer langen Leitung werden auf 7,9 Mrd Euro geschätzt. An dem Projekt sind Unternehmen aus sechs Ländern beteiligt. Auf deutscher Seite ist der Energiekonzern RWE engagiert.

"Die Gaskrise hat die strategische Bedeutung dieses Projektes für Europa deutlich gemacht“, sagte Topolanek weiter. „Die Freiheit der Union ist eine Illusion, wenn es nicht gelingt, die Energieunabhängigkeit zu bewahren.“

Der EU-Ratsvorsitzende griff Russland nicht direkt an. Er sagte aber, Gazprom gefährde die „Freiheit des Marktes“, wenn der Konzern die Zugänge zu Gaslagerstätten blockiere.

Unterstützung bekam der EU-Ratschef von EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso. „Die Gaskrise hat unsere Verletzlichkeit gezeigt.“ Deshalb müsse Europa jede erreichbare Quelle aufschließen. Er hoffe, dass schon 2015 über Nabucco Gas nach Europa fließen werde, sagte Barroso.

Die Finanzierung des Projektes scheint weitgehend gesichert. So versprach der Präsident der Europäischen Investitionsbank, Philippe Maystadt, öffentlich bis zu 25 Prozent der Investitionskosten zu übernehmen. Weiter sei es möglich, Garantien für Kredite auszustellen, wenn Investoren dies wünschten. Selbst eine Vorfinanzierung der Projektkosten aus europäischen Fördertöpfen in Höhe von 200 bis 300 Mio Euro scheint möglich.

Auch die Zulieferungen zur Nabucco-Pipeline scheinen zunächst gesichert. So versprach Aserbaidschans Präsident Ilham Alijew, die anfänglich benötigte Menge Gas alleine bereitzustellen. Im Gegenzug erwartet Alijew eine politische Annäherung an die EU. „Wir wollen eine Partnerschaft auf allen Ebenen“, sagte Alijew. Zu Sowjetzeiten sei sein Land nur als Rohstofflager ausgebeutet worden.

Alijew bekommt bei seiner Orientierung nach Westen Rückendeckung von den USA. Ein Stellvertreter von US-Aussenministerin Hillary Clinton sagte: "Wir unterstützen das Projekt auf allen Ebenen." Es sei notwendig, die Energieversorgung der freien Staaten und der Verbündeten der USA zu sichern. Dann fühlten sich auch die USA sicherer, selbst wenn sie niemals einen Kubikmeter Gas aus der Pipeline beziehen würden.

Die Betreiber des Projektes suchen neben der Vereinbarung mit Aserbaidschan mittelfristig Lieferbeziehungen mit dem Irak, Kasachstan und Turkmenistan, um die Vollkapazitäten der Nabucco in Höhe von 31 Mrd Kubikmeter jährlich zu erreichen.

Selbst an Gasabkommen mit dem Iran wird schon gedacht.

Es fehlt nur noch ein Transitabkommen mit der Türkei. Bislang wollten die Türken 15 Prozent der Nabucco-Kapazitäten selber nutzen. Nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zeigte sich die Türkei jetzt allerdings bereit, auf diese Forderung zugunsten eines Kompromisses zu verzichten. Das Land sei auch in der Lage, einen Teil der Bezüge über eigene Leitungen abzuwickeln, hieß es. Auch der Export über diese Leitungen sei möglich, etwa wenn es darum gehe den Bau der Nabucco-Linie zu beschleunigen.

Bis zum 7. Mai sollen nun die betroffenen Staaten die erforderlichen Genehmigungen für das Nabucco-Projekt erteilen. Der Bau könnte dann noch in diesem Jahr beginnen. Der für das Projekt verantwortliche RWE-Manager, Stefan Judisch, sagte: „Wir haben keinen Zweifel daran, dass Nabucco kommen wird.“

Die Nabucco-Pipeline ist sicher das spannendste Energieprojekt Europas derzeit. Und es war toll an der Konferenz in Budapest dabei zu sein und mitzuerleben, wie sich Europa in einem Projekt einigt.

Und es war klar zu sehen, dass sich Gazprom und Russland ins Abseits manövriert haben. Da helfen keine Werbemillionen für Schalke.

Ich hoffe nur, wir kriegen die Russen irgendwann wieder raus aus dieser Ecke, in die sie sich selbst gestellt haben.

Genauso hoffe ich, Russland wird eines Tages wieder frei.

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NRW-CDU plant den Online-Wahlkampf – bald CDU-NRW-Internet-TV?

Die nordrhein-westfälische CDU sammelt auf ihrer Homepage für die kommenden Wahlkämpfe Email-Adressen. Das gehört wohl zu einer neuen Strategie, die die Parteien sich von Obamas erfolgreichem und Schäfer-Gümbels aussichtslosem Wahlkampf abgeguckt haben. Auch die anderen Parteien haben sich, wie es hier zu lesen ist, so ihre Gedanken gemacht.

Durchaus vorbildlich, wie die CDU das Werben um Adressen mit einer sofort lesbaren Datenschutzerklärung verknüpft. Interessant wird es, wenn wir schauen, was die Partei demächst im Netz so vorhaben könnte. Das kann man beispielsweise mit diesem Tool tun. Demnach soll es von der NRW-CDU demnächst vielleicht Fernsehen im Internet geben. Leider findet sich ebenso unter der auf dem gleichen CDU-Server gehosteten wir-in-nrw.com Seite noch nichts. Schade.

Keine Entwarnung bei der WAZ

Heute fand auf Zollverein eine Betriebsversammlung der WAZ statt. Für die Mitarbeiter gab es keine guten Nachrichten.

Noch vor ein paar Wochen waren die Betriebräte der WAZ-Mediengruppe optimistisch, dass der Personalabbau auch ohne betriebsbedingte Kündigungen über die Bühne gehen könnte. davon, so Medienmoral-NRW, war heute keine Rede mehr: "Auch in der heutigen Betriebsversammlung von WAZ und NRZ in Essen sind betriebsbedingte Kündigungen ausdrücklich nicht ausgeschlossen worden. Im Mittelpunkt stand der Sozialplan zur Erörterung, der allerdings Kündigungen vermeiden helfen soll."
Neben eine Abfindungsregelung soll Altersteilzeit für die Jahrgänge 1947 bis 1951, die auf die Jahrgänge  1952 und 1953 ausgeweitet werden kann, helfen, Kündigungen zu vermeiden. Nicht klar erklärt wurde hingegen die künftige Arbeit in den Redaktionen – für viele wohl ein Kriterium bei der Frage, ob sie bleiben oder gehen. Deshalb soll es schon bald eine weiter Betriebsversammlung geben, an der auch die  Chefredaktion teilnehmen soll, die heute nicht anwesend war.