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Der Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) für das Ruhrgebiet geht in die Geschichte ein. Die zuständige NRW-Wirtschaftsministerin Christa Thoben ließ heute im Landtag eine Rede verteilen. Darin steht: Die Befristung des Experiments im Gesetz soll nicht aufgehoben und der RFNP damit nicht zu einem Regelinstrument der Raumordnung werden. Das ist sein Ende.
Allerdings sagte Thoben auch, dass die sechs Städte der Planungsgemeinschaft im zentralen Ruhrgebiet ihren RFNP noch fertig stellen dürften. Dann werde für die Gemeinden Essen, Mülheim, Oberhausen, Gelsenkirchen, Bochum und Herne eine Übergangslösung gefunden, nach der der erste kommunale stadtübergreifende Plan im einheitlichen Regionalplan des Ruhrgebietes aufgehen wird. Bereits im Januar soll ein Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz vorgelegt werden. In drei bis fünf Jahren wird es dann nur noch eine Planung für das gesamte Ruhrgebiet geben und die Zersplitterung des Potts in seine regionalen Kirchtürme weitgehend beendet. Dann müssen nur noch die kommunalen Kirchtürme geschliffen werden und wir haben die Metropole Ruhr. Mit der Beendigung des RFNP-Experimentes platzt damit die vorerst letzte Verhinderungs-Blase.
Hier der Wortlaut der Thoben-Meldung:
Die sechs Städte der Planungsgemeinschaft im zentralen Ruhrgebiet können ihren Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) fertig stellen. Die Befristung des Experiments im Gesetz soll aber nicht aufgehoben werden, denn der Landtag hat die Zuständigkeit für die Regionalplanung im Ruhrgebiet ab Oktober 2009 dem Regionalverband Ruhrgebiet übertragen. Spätere Änderungen des Plans der sechs Städte (Essen, Mülheim, Oberhausen, Gelsenkirchen, Bochum und Herne) werden daher nur unter Beteiligung des RVR möglich sein.
Diesen Kompromissvorschlag hat die für die Raumordnung in Nordrhein-Westfalen zuständige Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, Christa Thoben, heute im Wirtschaftsausschuß des Landtages vorgestellt. Die Ministerin berichtete über den Abschluß einer Evaluierung, mit der untersucht worden war, ob und wie das Instrument RFNP in die Planungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen passt.
„Die Zuständigkeit des RVR für die Regionalplanung eines einheitlichen Ruhrgebiets steht für mich nicht in Frage,“ sagte Wirtschaftsministeriun Christa Thoben. „Die Arbeit am Regionalen Flächennutzungsplan wird abgeschlossen und die Ergebnisse werden Bestandteil des Regionalplans für das Ruhrgebiet, sobald der RVR in der Lage ist, einen solchen Plan vorzulegen. Ich erwarte, dass dies auf der Grundlage der bereits geleisteten Arbeit und bei tätiger Mithilfe der sechs Städte der Planungsgemeinschaft zügig gelingen wird.“
Die Ministerin wertete auf der Grundlage der vorliegenden Gutachten den RFNP als eine erfolgreiche Vorstufe einer einheitlichen Planung im Ruhrgebiet mit einer besseren Abstimmung der Kommunen untereinander. Allerdings seien auch deutliche juristische Bruchlinien mit den funktionierenden Planungsinstrumenten deutlich geworden, die eine Übertragung des Experiments auf das ganze Land nicht empfehlen. Das Gesetz hatte die Möglichkeit auf Experimente mit dem RFNP räumlich auf das Ruhrgebiet beschränkt; auch hier war es nur zu einer einzigen Planungsgemeinschaft gekommen, deren Arbeit nun vor dem Abschluß steht.
Der gesetzliche Auftrag für die Evaluierung und das Verfahren ergab sich aus dem Landesplanungsgesetz. Ein erheblicher Teil der vorliegenden Gutachten kommt zu der Einschätzung, dass der gewollte Beitrag zu mehr kommunaler Gemeinsamkeit im Ruhrgebiet in der Planungsgemeinschaft der Städte Essen, Mülheim, Oberhausen, Gelsenkirchen, Bochum und Herne erreicht werden konnte.
Die Ministerin würdigte, dass im Kern des Ruhrgebiets fast drei Jahre lang mit erheblichem Kräfteaufwand sehr engagiert und verantwortungsvoll in einem Planungsprozess zusammengearbeitet wurde. Von den Wissenschaftlern werde in den Gutachten die Auffassung vertreten, dass aufgrund der dadurch möglichen gemeinsamen, konsistenten Betrachtung des Kernraumes des Ruhrgebietes ein Mehrwert geschaffen wurde. Ministerin Thoben: „Diese Zusammenarbeit ist nicht vergebens – umsonst war sie ohnehin nicht. Sie ist ein Wert, der nutzbar gemacht werden sollte für die gesamte Region.“
Im Jahr 2007 hat der Landtag beschlossen, dass mit der Kommunalwahl 2009 der Regionalverband Ruhr für sein gesamtes Verbandsgebiet die Zuständigkeit für die Regionalplanung und die Beratungskompetenz für die Förderprogramme erhalten wird, die bisher bei den drei für das Ruhrgebiet zuständigen und bis 2009 gewählten Regionalräten der Bezirksregierungen liegt.
„Der Gesetzgeber hat mit dieser kompletten Übertragung der Regionalplanungskompetenz und des Beratungsrechts auf den RVR eine klare Entscheidung für die Eigenständigkeit dieser Region als Ganzes getroffen“, sagte die Ministerin im Wirtschaftsausschuss. „Ich bin davon überzeugt, dass der Planungsraum Ruhrgebiet nach mehr als 30 Jahren Fremdbestimmtheit diese Aufgabe erfolgreich und eigenverantwortlich wahrnehmen wird. Damit wird die Region einen wesentlichen Beitrag in eigener Verantwortung für einen erfolgreichen Strukturwandel an der Ruhr leisten. Der Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft war damit in gewisser Hinsicht der historische Einstieg in eine eigenständige Regionalplanung im Ruhrgebiet. Diesen Regionalplan aus einer Hand werden wir nicht durchlöchern.“
Die vorliegenden Gutachten gehen überwiegend davon aus, dass die Integration im Planungsprozess gelingen kann. Der Plan muss dazu im neuen Regionalplan Ruhr aufgehen, der vom RVR erstellt wird. Der RVR kann auf der intensiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit der Planungsgemeinschaft wirkungsvoll aufbauen. Änderungen des genehmigten Regionalen Flächennutzungsplans werden später nur unter Beteiligung des RVR als gesetzlichem Träger der Regionalplanung erfolgen können.
Die Ministerin kündigte für das zeitige Jahr 2009 einen Referentenentwurf zum Landesplanungsgesetz an, in den im Sinn der jetzt erfolgten Evaluierung eine Übergangsregelung für den Regionalen Flächennutzungsplan einarbeitet werde. Sie erlaubt es der Planungsgemeinschaft, ihre Arbeit erfolgreich abzuschließen und schafft zugleich die Basis für die Integration in die Planung des RVR.