Das Thema Sperrklausel polarisiert die Fraktionen im Landtag. Die Grünen bestärkten heute angesichts der CDU-Entscheidung noch einmal ihren Standpunkt. Mario Krüger, kommunalpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion, meint: „Wir stellen seit vielen Jahren eine zunehmende Zersplitterung der Räte fest. Das hat sich seit 2014 noch einmal verschärft, die Entscheidungsprozesse wurden nach den letzten Wahlen noch erschwert.“ Die Piraten hingegen äußerten gegenüber den Ruhrbaronen deutlich ihren Missmut über die Pläne der großen Parteien. Sie vermuten dahinter reine Taktik und ein seltsames Demokratieverständnis.
Mario Krüger (Bündnis90/Die Grünen) kann die Kritik der Piraten nicht nachvollziehen: „Der Unterschied der Stimmenzahl zur Erlangung von Mandaten nimmt neben der erschwerten Entscheidungsfindung deutlich zu. Oftmals müssen größere Parteien zwei bis dreimal so viele Stimmen aufbieten als Einzelbewerber oder Kleingruppen.“ Krüger sieht darin eine Gerechtigkeitslücke in der Stimmengewichtung. Ein Problem sei außerdem, wenn sich Kleingruppen, wie in Dortmund Die Rechte und die NPD im Rat zusammenschliessen, und zwar nicht aus politischen Gründen, sondern allein um einen finanziellen Vorteil für sich zu erzielen. Anders als die Piraten sieht er keine Verzerrung der Wahlergebnisse, obwohl die Wählerstimmen für die kleinen Parteien bei einer Sperrklausel „rausfliegen.“
Im Gegenteil: Den Grünen geht es darum, die Gleichwertigkeit der abgegebenen Stimmen wieder herzustellen, um das Wahlergebnis vor Ort gerecht widerzuspiegeln. Sie wollen die Funktionsfähigkeit der Räte wieder herstellen. „Neben anderen Optionen, die wir derzeit intensiv prüfen, kann die Sperrklausel als ‚ultima ratio‘ ein Punkt zur Sicherung der kommunalen Demokratie sein“ sagt Krüger, der viele Jahre lang als Fraktionssprecher im Dortmunder Stadtrat saß und im Gegensatz zu anderen Landespolitikern, kommunale Praxiserfahrung in die Entscheidung einbringt.
Piraten sind sauer: Zu wenig Demokratie und der Rest nur Strategie
Torsten Sommer, kommunalpolitischer Sprecher der Piraten im NRW-Landtag, sieht die Lage ganz anders: „Eine Sperrklausel, gleich welcher Höhe, ist töricht und unsinnig. Vielmehr ist eine 0%-Sperrklausel ein Garant für Meinungsvielfalt. Es ist schon sehr beachtlich, wenn die SPD davon spricht, dass Kleinstgruppierungen vor Ort ‚die Demokratie kaputt machen würden‘.“
In Richtung SPD stellen die Piraten die provokante Frage, ob denn die vielen kleinen Ratsgruppen demokratiefeindlich seien? Sommer beantwortet die Frage gleich selbst: „Solche Aussagen einer ‚Volkspartei‘ sind demokratieunwürdig! Hier soll Teilhabe verhindert werden: Mit einer Sperrklausel wollen SPD und CDU lediglich verhindern, dass sich die Menschen vor Ort vielfältig in den politischen Diskurs einbringen – denn so leichter können die großen Parteien ihre Anträge durchsinken.“
Für die Piraten steht jetzt in der Diskussion viel auf dem Spiel. Für sie geht es aber nicht nur um ihre eigene politische Zukunft und das Verbleiben in dem NRW-Landesparlament, sondern vor allem um die Frage der demokratischen Werte Meinungsvielfalt, Toleranz und einem guten Miteinander. Die angestrebte Einführung der Sperrklausel sei nur dafür da, „damit die großen Parteien ihre Anträge durchwinken können. Das bedeute weniger Öffentlichkeit und weniger politischer Teilhabe“. Die Piraten fühlen sich an Honecker-Zeiten erinnert.
Auch die Behauptung, das die Stadt- und Gemeinderäte handlungsunfähig seien, verweist Sommer in das Reich der Legenden: „Bisher hat doch in NRW noch keine Kommune praktische Probleme gehabt, die auf eine zu hohe Anzahl an Parteien oder Fraktionen zurückzuführen wäre. Weder längere Sitzungszeiten noch Pattsituationen bei Abstimmungen sind uns bekannt. Das System funktioniert, so wie es ist!“. Die Piraten bestehen auf mehr Bürgerbeteiligung, ihrem politischen ‚Urthema‘.
Setzen sich „CDU-Fürsten und SPD-Bosse“ durch, klagen die Piraten
Sommer warnt: „Angesichts der stetig sinkenden Wahlbeteiligung darf man Stimmen nicht einfach unter den Tisch fallen lassen.“ Die von der CDU angeführte Relevanz für die Verfassungskommission akzeptiert er nicht – schliesslich sei das Thema Sperrklausel keineswegs Inhalt des Kommissionsauftrages. Und er kritisiert die Haltung der großen Parteien scharf: „Das sich die CDU-Fürsten im ländlichen Raum und die SPD-Bosse im städtischen Raum weniger Opposition wünschen, kann ich mir gut vorstellen, zeigt es einmal mehr deren Selbstbedienungsmentalität und seltsames Demokratieverständnis auf. Wir Piraten werden keiner Sperrklausel zustimmen und alle politischen und rechtlichen Schritte nutzen, um diese zu verhindern.“
Man kann also davon ausgehen, dass das Thema trotz der Entscheidung der CDU, noch lange nicht vom Tisch sind. Die Piraten kündigten heute gegenüber den Ruhrbaronen an, dass sie gegen die Sperrklausel klagen werden. Die Frage von „mehr oder weniger Demokratie wagen“ wird dann ein Gericht entscheiden.
Ulrike Maerkel,
wenn die PIRATEN nicht das Verfassungsgericht anrufen würden, hätte ich ihnen den „letzten Rest an Politikfähigkeit“ abgesprochen.
Wie ich schon schrieb, wird *ein* Gericht nicht ausreichen und höchstwahrscheinlich erst in Karlsruhe entschieden, ob der – sich schon recht deutlich vom Berliner Urteil für kleine Bezirke unterscheidende – NRW-Verfassungsvorstoß gegen das Grundgesetz verstößt. Dass gerade die Parteien klagen (es wird wohl nicht bei den Piraten bleiben), die bei den Stimmenzahlen Spitz auf Knopp liegen, ist ja nun keine Überraschung.
Also wenn man sich die Begründungen der letzten Urteil zu Sperrklauseln so anschaut, wird es reichlich schwer sich vorzustellen, dass eine kommunale Sperrklausel vor Gericht bestehen kann. Aber auf hoher See und vor Gericht…..
LIebe Ulrike Märkel,
die „polnischen Gründe“ im zweiten Absatz Ihres Artikels sagen mir nichts. Was steckt hinter diesen polnischen Gründen?
Die Piraten sollten sich eher darum kümmern, Wähler zu gewinnen anstatt sich so in die Räte reinzuklagen.
In 29 kreisfreien Städte und Kreise tummeln sich mehr als neun politische Gruppierungen. In Duisburg und Bochum sind es gar 13. Alle mit Antrags- und Anfragerechten ausgestattet, aber selten dazu in der Lage auf die komplexen politischen Entscheidungenprozesse einer größeren Gebietskörperschaft auch nur annähernd fachlich inhaltlich reagieren zu können. Vereinzelte Ratsmitglieder können sich das Wissen in der Bandbreite von der Finanz- über die Kultur-, Sport-, Sozial- bis zur Planungspolitik gar nicht aneignen. Sie entscheiden aber mit. Über zeitliche Abläufe zu Entscheidungsprozessen bei denen 13 Gruppierungen beteiligt sind, ist da noch gar nichts gesagt.
Wer tut sich das noch ehrenamtlich an?
Wer politisch interessiert ist und sich für ein kommunales ehrenamtliches Mandat interessiert, sollte sich mit seinen/ihren politischen Vorstellungen in das doch recht breite Parteienspektrum begeben. Ein guter Ort um an Ideen und Vorstellungen zu schleifen, den Diskurs, den Kompromiss zu üben etc. . Allenthalben besser als gleich eine neue Wählergruppe oder Partei zu gründen um auf der Welle des nächstbesten politischen Hype in den Rat zu ziehen.
Da weiß die Wählerschaft auch, wenn und was sie für 5 Jahre wählt bzw. nicht wählt.
Volker Wilke,
der Beitrag -6- läßt mich zwangsläufig fragen, ob die etablierten Parteine SPD/CDU -und Grüne?- die 2,5% Klausel wollen, um ihre Machtpositionen in den Räten zu stabilisiern und um -sh.Schlußkapitel -6- dem Schwund an Mitgliedern zu begegnen.
Das wären politische Anliegen, die für Parteien legitim sind.
Gleiches wie ich werden sich vermutlich auch die Mitglieder des Verfassungsgerichtes fragen und die Antwort, die sie darauf finden werden, wird „so oder so“ nicht dazu beitragen können, die 2,5% für verfassungsgemäß zu erklären.
Mich haben jedenfalls alle bisher vorgetragenen Argumente pro 2,5% Hürde im Prozess der Abwägung mit einem wichtigen Element jeder demokratischen Wahl nicht davon überzeugt, daß eine Einschränkung dieses Prinzipes wegen überragender anderer öffentlicher Interesse verfassungsrechtlich als vertretbar gelten könnte.
Ob die Richter am Verfassungsgerichtshof NRW das anders sehen, wenn sie gefragt werden, bleibt abzuwarten.
@Volker Wilke
Es gehört zum Wesen der Demokratie, dass in ihr Unkundige und Experten, Bekloppte und Kluge gleiche Rechte zu wählen und gewählt zu werden besitzen….alles andere führt in die Diktatur oder Autokratie von vermeintlichen Experten….da habe ich lieber ein paar Unkundige und Überforderte in den Räten…und wenn ich mir so die Verschuldung der Revierstädte und das völlige Herunterwirtschaften der meisten Ruhrgebietskommunen so angucke, die zerstörte Infrastruktur, Subventionsruinen und all die himmelschreinende Blödheit die uns hier bei den Ruhrbarone so beschäftigt, können die soviel Schaden wie Experten gar nicht anrichten…
Die frühere kommunale 5%-Hürde (in NRW) hat Niemandem geschadet, zumindest hat damals Niemand einen derartigen Aufstand gegen diese Sperrklausel gemacht. Oder möchte das Jemand hier widerlegen, der heute dagegen ist?
Der Anteil der Bekloppten und Unfähigen war aber damals zumindest gleich, wenn nicht sogar durch weniger Sitze sogar höher als heute. Ich kann mich noch an Besuche im Dortmunder Rat oder in Bezirksvertretungen erinnern, wo ich keinerlei Unterschiede zwischen dem geistigen Niveau solcher Sitzungen und dem gewisser Stammkneipe im Dortmunder Westen oder Norden am Samstag abend nach dem Fußball feststellen konnte.
Einzig die Verhinderung formaler Abläufe wird heute viel eher als früher durch völlige Umnachtung einiger Ratsmitsitzer aus den Kleinstparteien initiiert. Wenn also keine Sperrklausel, dann bitte eine Art Sachkundenachweis in kommunaler Verwaltung und Politik, bevor der Laie auf politische Vertretungen losgelassen wird.
@#6 und # 8 Richtig, die demokratische gewählten Volksvertreter spiegeln im Bundestag, in den Landtagen und in den Räten nur die Bevölkerung wieder, anteilig ihrer Anzahl an Faulen, Dummen, Angepassten, Duckmäusern und eben den anderen. Um den Anteil der Engagierten zu erhöhen, schadet es nicht, die Tätigkeit möglichst nicht noch unnötig zu erschweren. Wenn man den „Ehrenamts-Job“ im Rat möglichst unattraktiv macht, kommt kein Nachwuchs auf die Idee, sich politisch einzubringen und auch Nachteile im Beruf in Kauf zu nehmen. Die Sitzungen fangen nämlich i.d.R. mitten am Arbeitsstag an (13-14:00 Uhr). Gehen sie dann Dank langer TO bis in die tiefen Abendstunden, macht das einem normalen Arbeitnehmer wenig Freude.
Bei zuviel Nachteilen ist der „Job“ nur noch für Parteikader interessant, und diejenigen, die über „ich bin schon seit der Jugend dabei und habe jetzt ein Pöstchen verdient“ in die Räte kommen. Und vielleicht den Sprung in die Berufspolitik schaffen wollen.
Das ist doch das Gegenteil von frischem Wind und riecht – in allen Parteien – irgendwie muffig. Menschen, die aus der Praxis kommen, d.h. „aus dem wahren Leben“ und keinen Job bei der Partei haben (und damit von ihr wirtschaftlich abhängig), sind etwas freier in ihren Entscheidungen und wechseln vielleicht auch mal die Denkrichtung. Sie haben jedenfalls eine andere Basis als diejenigen, die aus dem wohl behüteten Hort der Partei oder parteinaher Unternehmen oder direkt aus dem öffentlichen Dienst kommen.
Ellenlange Sitzungen und 1-Mann-Anfragen gehören ganz sicher nicht zur Attraktivitäts-Steigerung. Das wäre – ungeachtet des unzweifelhaften Demokratieverlustes – immer noch ein Pro-Argument.
Ein bisschen mehr Recherche hätte dem Artikel gut getan. Hier wird der Eindruck erweckt, als hätten sich die NRW-Grünen bereits für eine Sperrklausel entschieden. Das ist nicht der Fall. Der Landesverband NRW wird sich erst Anfang März auf einem Treffen des Landesparteirates entscheiden.
Ulrike,
nun laßt uns ‚mal abwarten, ob, wie,wann und mit welcher Begründung der Landtag eine Verfassungsänderung beschließen wird.
Dann kann man ja konkret auf diese Begründung bezogen weiter Pro -und Contra diskutieren; auch bei den Rurhbaronen.
Dabei sollten wir -die Pro- und die Contra Diskutanten- „die Kirche im Dorf lassen“.
Trotz meiner erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die 2,5 % Hürde sehe ich nciht, daß die praktizierte „örtliche Demkratie“ mit der Einführung dieser Klausel an ihren Essentialen Schaden nehmen wird. Ich kann aberr ebenso wenig erkennen, wie die für mich offensichtlichen Mängel im derzeitigen System „Demokratie vor Ort“ auch nur ansatzweise mit der Einführung dieser Klausel beseitigt werden könnten. Da ließe sich über Vielse diskutieren, das ehe geeignet wäre, die örtliche Demokratie zu optimieren -sorry, statt optimieren, fällt mir im Moment nichts Besseres ein.
Im übrigen:
Immer wenn in einem Parlament die Verfassung geändert wird, gilt es, so meine ich als bekennender Verfassungspatriot, immer hellhörig zu werden. Respekt vor der Verfassung eines Staates gebietet es, sie möglichst nicht zu ändern. Das gilt auch für die lLandesverfassung NRW. Schon deshalb heißt es : Aufpassen, nachdenken, ob die Verfassugnsänderung zwingend geboten ist!
(In diesem Zusammenhang:
Wenn wir ‚mal die zahlenmäßigen Verfassungsänderungen in Deutschland (Grundgesetzt) von l949 bis heute in Relation setzen zu den zahlenmäßigen Veränderungen der Verfassung der USA in mehr als 2oo Jahren, dann gibt das zu denken, dann kann sich daraus u.a. die Fragestellung begründet herleiten nach dem grraduell unterschien Respekt, nach der graduell unterschiedlcihen Bedeutung, die eine Verfassung für die Bürger, die Politiker einerseits in Deutschland und anderseits in den USA hat. Es gibt einige Gründe, diesen Bezug aufgrund völlig unterschiedlicher Bedingungen zurückzuweisen. Gleichwohl könnte man darüber nachdenken, insbesondere jetzt, wo m.E. Verfassungspatriotismus, ohne daß dieser Begriff verwandt werden muß, ein Anliegen aller in Deutschland Lebenden sein müße, auch als Demonstraion gegenüber denjenigen, die eine andere Staats- und Gesellschaftsorndung wollen als die einer freiheitlich-pluralen Gesellschaft, verfaßt iin der Ordnung eines freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtstaates.)
@Martin Petermann: Kommunales fällt in den Bereich des Innenministeriums – innerhalb der Koalition ist damit also die SPD zuständig. Entscheiden wird die Landesregierung, die Federführung hat Innenminister Jäger. Schon was die Fraktion der Grünen sagt ist weitgehend egal, denn sie wird sich nicht gegen das Kabinett stellen. Von da an ist die Meinung Krügers auch egal – er wird seine Hand heben, wenn man es ihm sagt. Und was ein Landesparteitag der Grünen dazu sagt, ist ungefähr so bedeutend, wie ein in China umfallender Sack Reis.
In der Praxis werden in den Fachausschüssen der Räte die wichtigsten Fragen erörtert. Die dort sitzenden Mitglieder informieren dann ihre jeweilige Fraktion, die meist deren Stimmverhalten in der Ratssitzung übernimmt. Wer von den kleinen Gruppen aber niemanden im Fachausschuß sitzen hat, muß dann, wenn er seine Aufgabe als Volksvertreter ernst nimmt, seine Fragen während der Ratsitzung stellen. Und das ist auch zulässig. Eine Veränderung der Wahlordnung auf der Basis der Idee, daß im Rat zuviel gefragt wird, hat mit Sicherheit keine Chance beim Verfassungsgericht durchzukommen.
Da muß sich das Kabinett schon eine andere Begründung einfallen lassen.
@Walter Stach: Ja, es ist ein Eingriff und muss diskutiert werden – das ist vollkommen richtig. Die Vorstellung, dass rechtsextreme Parteien, die 1:1 Nachfolgeorganisationen von verbotenen Kameradschaften sind, wie „Die Rechte“ in Dortmund, hat aber weiterhin Charme.
@Stefan Laurin#13: Das ist Polemik. Abgesehen davon sind die Grünen ebenso wenig eine homogene Gruppe wie die Liberalen oder Konservativen. Der KV Bochum zum Beispiel lehnt eine kurzfristige Änderung der Verfassung mit dem Ziel der Einführung einer prozentualen Sperrklausel ab. Auch der grüne Landesparteirat sieht das Thema offenbar anders – laut KV Bochum empfiehlt der Parteirat ihren Landtagsabgeordneten einer kurzfristigen Verfassungsänderung mit dem Ziel der Einführung einer prozentualen Sperrklausel bei Kommunalwahlen nicht zuzustimmen.“
Nur mal so am Rande, Ulrike Märkel. Wenn ich unter #4 den Hinweis gebe, dass es sich wohl um einen – sagen wir es so – missverständlichen Tippfehler handelt ( polnischen statt politischen), dann erwarte ich zumindest, wenn Sie den peinlichen Fehler merken und korrigieren, dass Sie sich bei mir kurz bedanken.
So steht mein freundlich, aber verklausulierter Hinweis unter #4 jetzt so da, dass ihn keiner nachvollziehen kann. Schlechter Möchternjournalismus, setzen, sechs.
Stefan Laurin macht das jedenfalls anders, korrigiert, und sagt dann kurz „Danke für den Hinweis, ist geändert“.
@Dortmunder (16) da muß ich Ulrike Märkel aber in Schutz nehmen, denn Nicknamenkommentatoren können nicht wirklich auf die volle Höflichkeit hoffen, die ein Klarnamenschreiber erwarten darf.
Und während Stefan Laurin Sie vermutlich persönlich kennt, ist aus meiner Sicht unsicher, ob Ulrike Märkel überhaupt eine Ahnung hat, daß sich unter Ihrem Nicknamen ein politisches Dortmunder CDU-Schwergewicht verbirgt, also jemand, mit dem sie schon sehr häufig zu tun hatte. Sicher ist das nicht.
Übrigens konnte ich ihren Hinweis auch ohne die Originalquelle zu kennen, verstehen. Ist also kein Problem dadurch entstanden.
@Dortmunder: Der „Möchternjournalismus” in Ihrem Kommentar #16 sagt mir nichts. Was steckt hinter diesem „Möchternjournalismus“?
@Dortmunder
“ Möchternjournalismus“….so so….wer mit dem Finger auf andere zeigt, sollte bedenken das vier Fingern auf ihn selbst zurückzeigen…..müssen Sie sich nicht für bedanken…gerne geschehen…
@Dortmunder# 6 und Helmut Junge #7: Sollte stimmen, was Helmut Junge sagt, kann ich nur sagen: Es wäre peinlich, wenn ein (Lokal?)-Politiker der CDU unter einem Pseudonym in einem öffentlichen Blog kommentiert. Derjenige wäre dann auch kein politisches Schwergewicht, sondern ein charakterliches Leichtgewicht. Wer Politik macht, steht mit seinem Namen für seine Meinung ein. Alles andere ist Politik durch die Hintertür. Und wäre armselig.
Für Hinweise auf Tippfehler ist die Autorin jederzeit dankbar! Sie werden möglichst zeitnah korrigiert.
#15 Ulrike Maerkel: Der Landesparteirat der Grünen (oder ein anderes Gremium) hat zu dem Thema bisher keinen Beschluss gefasst. Es gab dazu insgesamt drei Anträge, die aber einvernehmlich nicht behandelt wurden. Eine Entscheidung fällt erst am 8. März.
Ansonsten gebe ich Ihnen völlig Recht.
Bevor man sich über die Meinungsvielfalt philosophiert, sollte man sich doch eher der Mathematik bedienen. Es gibt bei dem jetzigen Wahlsystem viele Listen, welche mit <<1% einen Ratssitz erobern, aber dann auch nicht in den Ausschüssen vertreten sind. Diese Ratsmitglieder haben vielleicht die Hälfte der Stimmen bekommen, welche die übrigen Ratsmitglieder im Durschnitt erhalten haben. Wenn dann ein paar Ratsmitglieder sich nach der Wahl dann zusammentun, nur um ein paar Posten zu schaffen, ist das völlige widersinnig und nicht im Sinne der Demokratie. Was würde passieren, wenn eine SPD oder CDU sich jeweils in 10 Fraktionen splitten würde, um 10mal Gelder für einen Fraktionsgeschäftsführer und einen Franktionsvorsitzenden zu bekommen? Alles was heute legal möglich ist, ist nicht unbedingt legitim und demokratisch.
Noch ‚mal etwas Grundsätzliches:
Immer dann, wenn eine Mehrheit in einem Parlament, z.B. jetzt im Landtag NRW, am geltenden Wahlrecht “ herumzufummeln“ gedenkt
-nur eine Stimme für den Wähler, zwei Stimmen für den Wähler, Trennung von Direktwahl und Listenwahl, d’Hondt oder Hare-Niemeier oder… bei Mandatsberechnungen nach einer Verhältnsiwahl, jetzt die Frage nach einer Sperrklausel-
geht es um parteipolitische Machtfragen und um nichts Anderes. Daß das poltisch-demokratisch legitim ist, steht für mich nicht Infrage. Ebenso sollte es selbstverständlich sein und nicht in Frage gestellt werden, daß die Bürger zurecht mißtrauisch sind, wenn Parteien für ihr jeweiliges Bemühen um eine Änderung ders Wahlrechtes als Grund das Gemeinwohl, die Funktionssicherung des demokr.Systmes oder Ähnliches vorgeben, wenn sie das geltende Wahlrecht wie auch immer zu ändern versuchen.
Und von einem ähnlichen grundsätzlichen Mißtrauen gegenüber den Begründungen durch die Parteien für ihre Wahlrechtsändrungen geht nicht nur die Bürgerschaft aus, sondern ähnlich mißtrauisch sind -erfreulicherweise- auch die Richter am zuständigen Vefassungsgericht, wenn sie sich mit der jeweiligen Begründung seitens der Parteien für die von ihnen gewollte Änderung des Wahlrechtes zu befassen haben.
Ulrike -15-
Für außerordentlich bedenklich halte ich es, wenn das Wahlrecht nur deshalb geändert werden soll, um damit einer bestimmten Partei – hier z.B.der RECHTEN- zu schaden, also ihr den „Einzug“ in den Rat zu erschweren.
Was wird denn dann „morgen“ die jeweiligen Mehrheit mit Blick auf irgend eine andere -unliebsame, unbequeme, als widerwärtig empfunde – Partei tun können, tun dürfen, um ihr den Einzug in den Rat, in ein Parlament zu erschweren?
Für mich jedenfall ist eine Änderung des Wahlrechtes, des Wahlssystmes aus grndsättlikchen poltisch-demokratischen Erwägungen das denkbar ungeeigneste Mittel in der Auseinandersetzung z.B. mit einer rechtsextremen-rechtsradikalen Parte mit dem Ziel, ihr, hier der RECHTEN, den Einzug in den Rat zu erschweren bzw.sogar unmöglich zu machen.
Wenn man als Beispiel die Stadt Dortmund nimmt, wären bei einer 2,5% oder 3% Hürde folgende Parteien nicht im Rat vertreten: FBI, Bürgerliste, NPD, Die Rechte, FDP und die Piratenpartei.
Würde man eine 5% Hürde einführen, wie bei Landtagswahlen, wäre auch die AFD gescheitert.
Das wären bei der kleinen Hürde 18.093 Stimmen, bei der großen Hürde sogar 24.928 Stimmen, die damit nicht mehr im Rat repräsentiert werden würden.
Ob dies tatsächlich ein Zugewinn für die Demokratie ist, halte ich für fraglich. Viel mehr denke ich, dass das Desinteresse an der Kommunalwahl und die damit einhergehende niedrige Wahlbeteiligung noch weiter zunehmen würde – denn realistisch gesehen hätten dann nur noch 4 Parteien überhaupt die Chance auf einen Einzug in den Stadtrat.
@Satistiker:
Wenn folgende Parteien nicht im Dortmunder Rat vertreten wären: FBI, Bürgerliste, NPD, Die Rechte, FDP und die Piratenpartei, wäre das tatsächlich ein Gewinn für die Demokratie gewesen oder hast du das Nazi-Problem in Dortmund verschlafen?
@Selma
Also ich habe mehr Angst um die Demokratie, wenn Menschen fordern unliebsame oder schwer erträgliche Parteien auszuschliessen….denn die das fordern bewegen sich in den selben Denkstrukturen…
@#26 Thorsten Stumm: Dann ist also das von allen demokratischen Parteien begrüßte Vorhaben, sowohl die NPD als auch „Die Rechte“ über kurz oder lang als Parteien zu verbieten, denkstrukturtechnisch eher ein „faschistisches“ Ansinnen? Möchte ich mir jetzt so nicht vorstellen.
Ich schätze aber, dass Selma nicht von einem „Verbot“ schrieb, sondern einfach nur die höhere Hürde meinte. Wenn Leute wie „SS-Siggi“ oder ein Detlev Münch (der sich je nach Lust und Laune auch mal vor den rechtsradikalen Karren spannen lässt, nur um ins Rathaus zu kommen) ihre Verwandten und „Kameraden“ zu Stimmvieh machen, sollte das keine politische Legitimation für ein Mandat sein.
Erst ab einer gewissen Stimmenzahl, die über Gefälligkeits- oder Abhängigkeits-Abstimmung deutlich hinausgeht, könnte man davon ausgehen, das es z.B. bei Münch und der FBI genügend „Verstrahlte“ in Dortmund gibt, die im Rat vertreten werden sollten. Und frag mich bitte nicht nach der FBI, da habe ich grade hier im Westen ziemlich eklige Erfahrungen mit kleinkarierter, extremst spießbürgerlicher Machtgeilheit machen müssen:-(
@alle: Erstmal Danke für die interessante Diskussion mit überzeugenden Pro und Kontra-Argumenten.
@Walter Stach. Es stimmt, die Chance, kleine Parteien ausschliessen zu können, sollte nicht der machtpolitische Grund für eine Sperrklausel sein. Ich schreibe auch nur, das es bei den Rechten „Charme hätte“ – in Blick darauf, das diese „Partei“ aus einer verbotenen Organsiation heraus entstanden sind, aber auch weil sie ganz bewusst den Ablauf im Rat durch Anfragen im zweistelligen Bereich (z.B. 25 in einer Ratssitzung) stören. Sie nutzen das Mittel ‚Anfrage an die Verwaltung‘ ja nicht demokratisch – sondern anti-demokratisch, wenn sie zum Beispiel antisemitische Inhalte via Anfrage in die Öffentlichkeit transportieren wollen. Das erinnert eher an Volksverhetzung als an politische Ratsarbeit.
@Satistiker: Die Macht der Kleinen sollte nicht unschätzt werden. Stefan Laurin schrieb im Sommer über die FBI-1-Mann-Kleinstpartei (tatsächlich mit deutlichem Rechtsdrall im Jahr 2013/2014), die zum entscheidenden Faktor bei der Frage der Größe des Ruhrparlamentes wurde. Klingt kurios, ist aber wahr. Die FBI brachte es auf 0,7 Prozent der Wählerstimmen und liegt damit sogar noch unter einer 1%-Hürde. Also einfach finde ich die Frage nicht zu beantworten.
https://www.ruhrbarone.de/wahl-der-dortmunder-liste-fbi-koennte-ruhrparlament-retten/82320
@Ulrike Märkel, es geht um die Begründung. Die muß verfassungskonform sein. Wenn nicht, wird es ein Bumerang, der sich mindestens in Hohn und Spott ausdrücken wird und genau denjenigen Auftrieb geben wird, die man verhindern will. Zur Zeit sehe ich zu deutlich die politische Absicht durchschimmern, und ich befürchte, daß da nichts Neues dazukommen wird. Es gibt halt zu viele Erfahrungswerte aus vergangenen Knallern seitens der Regierungsparteien, die mir den hoffnungsvollen Blick so schwer machen.