Kaum hat das neue Jahr begonnen, da tut sich auch schon wieder etwas Neues in Sachen des juristisch gestoppten E.On-Kraftwerkprojekts `Datteln 4´.
Nachdem es gegen Ende 2013 erneut zu Veränderungen in den Planunterlagen gekommen war, sahen sich die Planer gezwungen die Frist für die öffentliche Auslegung der Unterlagen nun noch einmal neu zu terminieren.
Bis zum 7. Februar 2014 können sich die Bürgerinnen und Bürger nun an der Bauleitplanung für das E.ON-Kraftwerk Datteln 4 beteiligen. Die Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105a – Kraftwerk – und zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans liegen ab heute erneut im Rathaus der Kanalstadt aus und sind zusätzlich auch im Internet für alle Interessenten einsehbar.
„Mit der erneuten Offenlage der Unterlagen gemäß Paragraf 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs wird die Öffentlichkeit über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert.
Ausgelegt werden die Planentwürfe, Begründungen mit Umweltberichten, Fachgutachten und bisher vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen. Das Dokument „Änderungen an den Entwurfsunterlagen zur erneuten Offenlage“ informiert über die seit Oktober 2013 (1. Offenlage) vorgenommenen Änderungen der Entwurfsunterlagen.“, so die Planer.
Vor Ort einsehbar sind die Unterlagen in Raum 2.23 des Dattelner Rathauses, Genthiner Straße 8 in 45711 Datteln.
Alternativ sind die Unterlagen auch online abrufbar: www.datteln.de/10_Kraftwerksplanung/buergerbeteiligung.htm
Es gibt zudem auch mehrere Möglichkeiten, eine Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans einzureichen:
1) – schriftlich an: Stadt Datteln, Fachbereich Stadtplanung, Bauordnung und Vermessung, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln
2) – zur Niederschrift in Raum 2.23 (Rathaus)
3) – per E-Mail an anregungen@stadt-datteln.de
4) – per Fax an 02363/107-442
5) – oder über ein Internet-Kontaktformular
Die Stadt Datteln teilt ferner mit, dass sämtliche Stellungnahmen, die bis zum 7. Februar 2014 eingereicht werden, in das weitere Verfahren einfließen werden. Stellungnahmen, die bereits bei der ersten Offenlage abgegeben worden sind, werden im weiteren Verfahren ebenfalls berücksichtigt und müssen lt. Stadtsprecher Dirk Lehmanski nun nicht erneut eingereicht werden.