Die Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS), die Polen seit Oktober 2015 regiert, hat anscheinend nicht genug von innenpolitischen Kriegen. Sie eröffnet eine neue Front und will für das totale Verbot der Abtreibung kämpfen.
Es gab so vielen Debatten zum Thema Abtreibung in Polen, dass man den Eindruck gewinnen kann, dass Polen ein glückliches Land ist. So heftig haben sich die Eliten des Landes nicht gestritten, als es um die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit oder um die Begrenzung der Armut ging. Abtreibung war das Hauptproblem.
Ein Gastbeitrag des Gazeta Wyborcza-Redakteurs Bartosz T. Wielinski.
Mit dem Abbruch der Schwangerschaft beschäftigt sich die Politik seit 1989. Jetzt wird ein neues Kapitel aufgeschlagen. Die Abgeordneten von PiS haben entschieden, dass das Parlament einen Entwurf des neuen Abtreibungsgesetzes weiterverarbeiten soll, der von einer polnischen Pro-Life-Bewegung geschrieben wurde. Für europäische Verhältnisse ist er besonders scharf. Als Strafe für den Schwangerschaftsabbruch sind bis zu 5 Jahre Haft vorgesehen. Und es ist nicht ausgeschlossen, dass letztendlich dieses so scharf formulierte Gesetz verabschiedet wird.
1944 bis 2007 – von der „freien“ Abtreibung zum „Abtreibungskompromiss“
Zu Zeiten der polnischen Volksrepublik (1944 bis 1989) war die Abtreibung bei „schweren Lebensbedingungen der schwangeren Frau“ erlaubt. Es ging damals nicht um Ideologie. Die Behörden waren erschrocken, dass Tausende Frauen heimlich Schwangerschaften abbrechen ließen, und das unter unzumutbaren und bedrohlichen Bedingungen. Das Gesetz wurde seinerzeit zu vage formuliert, um irgendeine Hürde darzustellen. Jede Frau, die sich kein Kind wünschte, konnte abtreiben. Die Zahl der Abtreibungen ging in die Hunderttausende.
Nach der Wende, unter sehr großen Druck der katholischen Kirche, hat man diese Option gestrichen. Seit 1993 ist Abtreibung in Polen nur möglich, wenn die Schwangerschaft in Folge einer Vergewaltigung entstanden ist, im Fall der Fehlentwicklung des Kindes in Folge z. B. einer genetischen Krankheit oder wenn das Leben der schwangeren Mutter bedroht ist. „Ein Abtreibungskompromiss“ – so nannte man die damalige Entscheidung in der politischen Umgangssprache. Und wie bei jedem Kompromiss war keiner mit ihm richtig zufrieden.
PiS: gestern hü, heute hott – und der Staat als privates Eigentum
Der Streit ging weiter. Die Linken forderten eine Liberalisierung. Die Konservativen wollten das Gesetz verschärfen und die Kirche unerstützte sie dabei. Von den Geistlichen hörte man seit Jahren die Warnungen gegen die sog. „Zivilisation des Todes“: Gender, die In-vitro-Befruchtung und eben die Abtreibung würden diese verkörpern. Die Politiker setzten die Debatte fort, hatten aber keinen Mut, um offen gegen den Kompromiss zu steuern. Als PiS das erste Mal regierte (2005 – 2007), war ihr Anführer Jarosław Kaczyński bereit, sich von den Befürwortern der Verschärfung loszusagen, was die Partei schwächte.
Jetzt versteht sich PiS als einzige Kraft Polens, die den Willen des Volkes verkörpert. Sie behandelt den Staat als ihr privates Eigentum. Es gab kein Bremsen vor der Ausschaltung der Verfassungsgerichtshofes, vor der Übernahme der öffentlichen Medien, vor der Besetzung der Vorstände und Aufsichtsräte der staatlichen Unternehmen mit Parteitreuen; sogar mit Freunden von Parteifunktionären. Polen steht vor einer typischen Gleichschaltung. Weswegen also soll man die vor 20 Jahren beschlossenen Kompromisse beibehalten? Die Geistlichen, die PiS ganz offen unterstützen, verlangen eine Verschärfung. Es sieht so aus, dass sie sie bekommen.
Der PiS-Sejm: Liberalisierung no, Verbot go
Im Sejm (polnisches Parlament) hat man in der letzten Woche über zwei Entwürfe debattiert. Einer, der von einer linken Gruppe geschrieben wurde, sah eine Liberalisierung des Abtreibungsgesetz vor, der andere die Verschärfung. PiS, mit satter Mehrheit im Parlament, versprach beide Gesetzesentwürfe in die Kommission zu schicken. Erstaunlicherweise wurde aber der erste sofort in Gänze abgelehnt. Die Kommission wird also nur über die von den Pro-Life-Organisationen geforderten Strafen diskutieren. Im Entwurf ging es aber nicht nur um die Abtreibung, sondern auch um In-vitro-Behandlung und Pränataldiagnostik, da jede Handlung strafbar werden soll, die zu einer Fehlgeburt führen würde. Man kann sich vorstellen, dass Ärtze aus Angt vor der Strafe sogar teilweise auf die Behandlung verzichten würden, um sich nicht verdächtig zu machen.
Abtreibungstourismus für die Reichen
Der Abtreibungsuntergrund ist seit 1993 in Polen sehr gut etabliert. Man hat in Zeitungen verschlüsselte Anzeigen wie für die „Perioden-Beschleunigung” geduldet. Reichere Polinnen fuhren ins Ausland: in die Slowakei, nach Tschechien und Deutschland. Wenn das Gesetz nun wirklich verschärft würde, wird der Untergrund noch tiefer und der Abtreibungstourismus noch populärer.
Freunde aus Belarus berichten sogar von der Aufregung in Grodno, einer Stadt an der Grenze zu Polen. Da die Visaplicht für Polen bald aufhoben werden soll, wird man in Grodno auch für Frauen, die die Schwangerenschaft abbrechen möchten, ein Angebot machen.
Ich würde gerne die PiS-Politiker fragen, ob sie wirklich wollen, dass die Ärzte von Lukaschenko sich bereichern. PiS-Leute beantworten aber solche Fragen aus Prinzip nicht.
—
Bartosz T. Wieliński, Gazeta Wyborcza
Der Author arbeitet im Aussland-Ressort der polnischen Tageszeitung „Gazeta Wyborcza”. Im Jahren 2005-2009 war er Deutschland Korrespondent
Ich kann jeden Türken verstehen, der sich darüber aufregt, dass solche Länder wie Polen und Ungarn in der EU sind und die Türkei, auch zu besseren Zeiten (vor Gezi), immer nur hingehalten wurde! Das ist eine schreiende Ungerechtigkeit, und damit haben wir einen guten Teil dazu beigetragen, dass sich die Dinge unter Erdogan so entwickelt haben.
@1:
Ich möchte daran erinnern, dass der "Eiserne Vorhang" in Ungarn die ersten Lücken hatte.
Polen hatte mit dem Papst und den Protesten ebenfalls viel dazu beigetragen, dass der kalte Krieg beendet wurde. Warum sollten diese Länder nicht in der EU sein?
Das türkische Volk lebt in einer Demokratie und kann seine Politiker wählen. Damit ist final auch das Volk dafür verantwortlich, wie seine Politik gestaltet wird!
Was haben "wir" konkret dazu beigetragen, dass "sich die Dinge unter Erdogan so entwickelt haben."? Erdogan wird doch immer wieder im Amt bestätigt. Die in D lebenden Wahlberechtigten unterstützen in überproportional.
Polen ist seit dem Ende des Kommunismus ein demokratischer Rechtsstaat. Der Umstand, dass die Bevölkerung ab und zu Parteien in die Regierung wählt, die nach deutschen Maßstäben extrem konservativ sind, ändert nicht daran, dass es dort Bürgerrechte, Demokratie und Gewaltenteilung gibt.
In der Türkei gab es zwar Demokratie aber keine Gewaltenteilung und Bürgerrechte nur extrem eingeschränkt. Ein Land in dem alle großen politischen Parteien Demokratie nur als Mittel zum Zweck betrachten gehört selbstverständlich nicht in die EU.
Die AFD- Spitzenfunktionärin Beatrix von Storch wird die PiS vor Freude umarmen; nicht nur, aber jetzt ganz besonders wegen ihrer radikalen Ablehnung jeder straffreien Abtreibung, egal wann und aus welchen Gründen sie gewollt wird.
Ganz generell erinnert der Beitrag des Gastkommentars an all die einschlägigen Diskussionen hier bei den Ruhrbaronen, die inhaltlich überwiegend bestimmt waren von der Sorge, daß sich dass EU-Mitglied Polen auf dem Weg zu einem autoritären Regime -mit klerikal-faschistoide Einfärbung- befindet unter dem Deckmantel einer formalen Demokratie; "Arm in Arm" mit Gesinnungsgleichen in Ungarn, der Tschechei und in enger Freundschaft mit der AFD, mit …….. -da gibt es mittlerweile leider viele Gleichgesinnte in Europa und darüber hinaus -sh. USA-, eben auch in einer radikalen Ablehnung jeder Abtreibung.
kE
Papst Franziskus hat bekanntlich unter den polnischen Katholiken, zumindest in der sog. Amtskirche, mehr Gegner als Freunde.
Gegner, die davon träumen, daß sich wieder eine polnische Gesellschaft schaffen läßt, die geprägt ist von polnischem Nationalismus, von polnischem Katholizismus, von Rassismus, von Antisemitismus wie vor ………Jahren und Jahrhunderten.
Ich bin mir sicher, daß sie damit mittel- und langfristig trotz denkbarer kurzfristiger Erfolge nicht obsiegen können in einem reise- und begegnungsfreien Europa, in einer globalisierten Welt, in Gesellschaften, die sich kulturell und religiös immer mehr vermischen , in Gesellschaften, die geprägt werden von einem alltäglichen weltweiten , individuell bestimmten und gelenkten Informationsaustausch und einer permanenten, ebenfalls individuell organisieren weltweiten Kommunikation.
Der Bestand sog. christlich-abendländischer Werte
– u.a. mit Blick auf die Achtung vor dem menschlichen Leben, auch vor dem erzeugten, aber noch nicht geborenen und mit Blick auf die Achtung des menschlichen Lebens im Angesicht des bevorstehenden Todes –
wird zukünftig weniger oder gar nicht mehr davon abhängig sein können, ob sie gesellschaftlicher Konsens sind oder ob sie gar von "staatswegen garantiert" werden, sondern ob sie weiterhin -vielleicht sogar mehr als heute?- "gelebte Überzeugung" einzelner Menschen sind.
Nun hatte Polen ja unter den Kommunisten in den 70ern die höchste Abtreibungsquote in Europa und war gleichzeitig das katholischste Land im Ostblock, wenn nicht sogar in Europa. Dieser Gegensatz veranlasste den Katholenkenner Böll zu der Bemerkung, dass die Polinnen erst zum Gottesdienst und anschließend zu Abtreibung gehen würden.
Thomas Weigle,
-5-
danke für diese erinnernde Bemerkung!
Nur, so schein mir, macht es einen Unterschied, ob der polnische Klerus weitgehend allein gestellt wider die Abtreibung gestritten hat, oder , wie jetzt ,"Hand in Hand" mit den derzeitigen polnischen Nationalisten.
Ob dieses Bündnis allerdings in der Lage sein könnte, nennenswert die Zahl der Abtreibungen in Polen zu reduzieren, scheint mir sehr fraglich -sh. der im Gastkommentar erwähnte Abtreibungstourismus-.
PS
Ich habe dieses " Hand in Hand" des (Teilen?) kath. Klerus in Polen mit den derzeitigen politischen Machthabern in Polen , also mit fremdenfeindlichen, teilweise rassistischen und antisemitischen Nationalisten, schon mehrfach -u.a.hier bei den Ruhrbaronen zum Anlaß genommen, über eine Renaissance eines klerikalen Faschismus in Polen – und in Ungarn, und in…..- nachzudenken. Ich bin nach wie vor der Meinung, daß es dafür sehr gute Gründe gibt.
Siehe auch meinen Leserkommentar, den ich vor wenigen Tagen zum Artikel "§ 219a StGB – Das tut weh, SPD" geschrieben habe.
1.
Die Katholische Kirche ist die Hauptbastion der militanten Abtreibungsgegner.
Der Dieb schreit am lautesten "Haltet den Dieb!"
Niemand anders als die Katholische Kirche hat die Fristenregelung bei der Abtreibung erfunden in Form der "Sukzessivbeseelung", welche von 1140-1588, nach dreijähriger Unterbrechung wiederum von 1591-1869 im römisch-katholischen Kirchenrecht verankert war.
Siehe unter google-Suchbegriffen
– Sukzessivbeseelung
– Simultanbeseelung
2.
Das Christentum erlaubt m.E. Abtreibungen.
Das Gebot "Du sollst nicht töten" galt nie absolut. Es war immer "erlaubt", in Notwehr zu töten oder Leute, die man für Verbrecher hielt, hinzurichten.
Und so wie es aussieht, galt das (bedingte) Tötungsverbot nur für "Menschen", die bereits GEBOREN waren, sich nicht mehr im Bauch ihrer Mutter aufhielten.
WENN Abtreibungen im 5. Gebot "Du sollst nicht töten" "inbegriffen" WÄREN, dann hätte es AUSDRÜCKLICH heißen müssen: "Du sollst nicht abtreiben" oder "Du sollst eine Schwangerschaft nicht vor der Geburt abbrechen".
Da es in den Zehn Geboten an einer Präzisierung fehlt, bedeutet das, da Abtreibung nicht ausdrücklich verboten ist, ist sie "erlaubt".
3.
Lesen Sie bitte das 2. Buch Mose, Kapitel bzw. Vers 21-25.
Da wird folgender Fall geschildert:
Mehrere Männer prügeln sich, wie es sich für Leute mit hoher Intelligenz gehört und stoßen dabei eine schwangere Frau, so dass dieser die, wie es nach der Luther-Übersetzung heißt, die "Frucht abgeht".
Der Schuldige muss an den Ehemann(!) der "ehe"-mals schwangeren Frau eine "Geldstrafe" zahlen. (Anmerkung: Mit "Geldstrafe" war wohl "Schadensersatz" gemeint)
Schon die Diktion lässt darauf schließen, dass eine Abtreibung zumindest keine "Todsünde", sondern schlimmstenfalls eine "lässliche Sünde" war, die einem erlassen werden konnte.
Es ist die Rede von "Frucht" statt "Mensch" und es ist die Rede von "abgehen", nicht "töten" und es wird auch nicht gefordert, den Schuldigen am "Fruchtabgang" hinzurichten, wie es damals bei Mord üblich war.
Hinzu kommt, dass die hier beschriebene Schwangerschaft offenbar vom Ehemann gewollt war (vielleicht auch von der Frau?).
Was aber, wenn sowohl der Mann als auch die Frau sagten "wir wollen kein (weiteres) Kind?"
Dann, so interpretiere ich das 2. Buch Mose 21-25, war wohl gegen eine Abtreibung nichts einzuwenden?!
4.
Zum ersten Mal taucht in der "Didache" die Forderung auf: "Du sollst nicht abtreiben!" Die Didache wurde allerdings um 100 nach unserer Zeitrechnung bzw. nach Christi geschrieben, ist kein Bestandteil der "Heiligen Schrift" und somit nicht maßgebend.
Die Didache war die älteste bekannte Kirchenordnung.
5.
Von Jesus wird gesagt, dass er den Kontakt zu Prostituierten suchte. Damals war es so, dass Prostituierte häufig schwanger wurden und ebenso häufig abtrieben.
Es ist aber nicht bekannt, dass Jesus den horizontalen Damen verboten hatte abzutreiben.
Somit gilt auch hier wieder: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Übrigens: Das Schimpfwort "Hurensohn" kommt wohl daher, dass ein "Hurensohn" jemand ist, der nicht hätte geboren werden sollen, der abgetrieben worden sein sollte.
6.
Auch in der berühmt-berüchtigten Bergpredigt verbietet Jesus nicht abzutreiben.
Fazit: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
7.
Wie gesagt, die "Sukzessivbeseelung" war eine verkappte, inoffizielle Fristenregelung, weil man in beiden Fällen davon ausgeht und ging, dass zu Beginn der Schwangerschaft kein Mensch vorliege, sondern ein Zellklumpen, nur die Begründung war unterschiedlich.
Bei der Sukzessivbeseelung sagte man, solange die Seele nicht im Embryo ist, ist es ein Zellklumpen und bei der Fristenregelung sagt man, solange das Schwangerschaftsgewebe nicht extrauterin überlebensfähig ist, ist es kein Mensch, sondern ein Zellhaufen.
8.
Die Katholische Kirche behauptet, ab Verschmelzung der männlichen Samenzelle sei ein Mensch existent und wer diesen "Menschen" abtreibe, begehe einen "Mord". –
Da lacht selbst ein toter Hund, denn als Moses dem Volk Israel u.a. das Gebot "Du sollst nicht töten" zur Kenntnis brachte, kannte man die weibliche Eizelle nicht, diese wurde erst im 19. Jahrhundert von Karl E. von Bär "entdeckt".
Somit ist die "Menschdefinition" der Katholischen Kirche nicht maßgebend, zumal dann der Liebe Gott der größte Kindermassenmörder wäre, weil 50-70% der befruchteten Eier nicht in den Uterus gelangen, sog. "Spontanaborte".
9.
WENN die Katholische Kirche WIRKLICH für "Lebensschutz" WÄRE, dann würde sie die Tötung von Menschen immer mit Exkommunikation(Exkommunizierung) abstrafen.
Die Katholische Kirche hat aber nicht einen einzigen Naziverbrecher exkommuniziert.
Um ein modernes Beispiel zu bringen: Wenn ein Katholik ein Gebäude in die Luft sprengt mit hunderten von Toten oder sonstwie Massenmord begeht, dann wird er NICHT exkommuniziert.
Für mich ist das ein weiterer Beweis, dass es der Katholischen Kirche bei der Abtreibung um alles Mögliche, nur nicht um "Lebensschutz" geht.
10.
Noch ein Beweis, (den ich auch in meinem Kommentar zum Artikel über Werbung für Abtreibung gebracht habe),
dass die Katholische Kirche selber nicht an den Blödsinn glaubt, den sie uns allen einredet, wonach ab Zeugung (Empfängnis) ein Mensch vorhanden sein soll:
Im kirchlichen Schriftgut wird Beginn des Menschenlebens mit der GEBURT, nicht mit der Zeugung angegeben.
Also geht auch die Katholische Kirche davon aus, dass erst ab der GEBURT ein Mensch vorhanden ist, NICHT mit der Zeugung.
Puh, jetzt ist erst mal genug.
Ich hoffe, überzeugt und bewiesen zu haben, dass eine Abtreibung mit dem christlichen Glauben vereinbar ist.
Die Katholische Kirche hat den christlichen Glauben wie so oft VERFÄLSCHT.
Ich fordere alle Menschen auf, die nicht meiner Meinung sind, sich zu Wort zu melden.
Wenn sich niemand zu Wort meldet, tritt der altrömische Rechtsgrundsatz in Kraft "qui tacet, considere videtur" – "Wer schweigt, stimmt zu" bzw. "Wer schweigt, scheint zuzustimmen", signalisiert, erweckt den Eindruck zuzustimmen.