Pro Köln muss 15.000 Euro an die Gerichtskasse Köln zahlen. Die „Bürgerbewegung“ hatte immer wieder Newsletter an hunderte Mitarbeiter der Stadt Köln verschickt – auch noch nachdem die vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen dieses Vorgehen erstritten hatte.
Im Herbst vergangenen Jahres versandte die Fraktion Pro Köln via E-Mail Newsletter an hunderte Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Pro Köln bestritt dieses Vorgehen, konnte das Gericht aber nicht überzeugen. Köln erwirkte eine einstweilige Verfügung, die bestand hatte.
Und gegen die hat Pro Köln verstossen – es wurden wieder Mails verschickt. Und das wird nun teuer. Auf Anfrage dieses Blogs teilte die Stadt mit:
Die Stadt Köln hat einen Ordnungsmittelantrag gestellt, auf den das Landgericht gegen die Bürgerbewegung wegen Verstoßes gegen unsere Unterlassungsverfügung mit Beschluss vom 28.3.14 (Az. 18O 475/13) die Zahlung eines Ordnungsgeldes iHv 15.000 € festgesetzt hat.
Zahlen muss nicht die Fraktion, sondern die „Bürgerbewegung“ und das schon bald: „Die Vollstreckung erfolgt ebenfalls unmittelbar durch das Gericht.“ Sowas ist natürlich immer unangenehm, aber mitten in einem Wahlkampf vielleicht noch ein wenig unangenehmer als sonst. Wenn nicht bezahlt wird oder bezahlt werden kann, kann das Gericht gegen „Herrn Beisicht als Beklagten“ ein Ordnungsgeld und Ordnungshaft erlassen.
Die Innenansicht von Haftanstalten ist Pro Köln bekannt: Zur Zeit sitzt ihr Ratsmitglied Jörg Uckermann hinter Gittern.
[…] Von Stefan Laurin, Ruhrbarone […]
Dem fehlt ein Zahn. Untere Reihe links, ganz hinten.
„Diese Klasse steht für Bestechung, Vorteilsnahme, Ämterpatronage, Spendenskandale und Betrügereien zu Lasten der Bürger.“
und
„Polizei stärken – Opferschutz vor Täterschutz – Klare Richtlinien für ein hartes Durchgreifen der Justiz“
na denn bitte liebe „Freunde“ von Pro, wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit der Abrissbirne fahren.
*königlich amüsiert*
@Peter
Der fehlende Zahn ist der Weisheitszahn…