Polizei darf nur noch Gewaltvideos drehen

Ein ziemlich erstaunliches Urteil des Verwaltungsgerichts Münster. Das beschied soeben: die Polizei darf Teilnehmer an Demonstrationen nur noch filmen, wenn "erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit" bestehen. Immerhin handele es sich um einen starken Eingriff in das Recht auf Versammlungsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht.

Bild: flickr.com

Geklagt hatten Atomkraftgegner aus dem Münsterland, verteidigt wurden sie von dem Münsteraner (Bürger-)Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, klick. Im Juni vergangenen Jahres hatte ein Kamerafahrzeug der Polizei dauerhaft und intensiv eine – wie heißt es bei den Veranstalters so schön – eigentlich "ereignisfreie" Demo von 70 Atomkraftgegnern gefilmt, die gegen die Urantransporte von Gronau nach Russland protestierten. 

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Auge
15 Jahre zuvor

Ein solches Urteil möchte ich mal in und für Berlin sehen. Da wird ja auch gern und schon seit Jahrzehnten draufgehalten, ganz egal, ob es zu Straftaten kommt oder nicht.

*btw* Warum lassen sich eigentlich Kläger verteidigen? 😉

Dennis Bartel
15 Jahre zuvor

Vielleicht weil Wilhelm Grüner und pazifist ist. Angreifen ist nicht seine Sache 😀

schuri
schuri
15 Jahre zuvor

gutes auge, @auge! die protestler haben sich natürlich von wa vertreten lassen.

Jens
15 Jahre zuvor

@schuri: Hä?

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