Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Gebührenerhebung für die zusätzliche Bereitstellung von Polizeikräften bei Spielen mit erhöhtem Risiko wird die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH vier Gebührenbescheide des Bundeslandes Bremen innerhalb der Zahlungsfristen bis Ende September 2019 begleichen.
Die Höhe der Gebührenbescheide, deren Vollziehung seitens des Bremer Senats bis zur schriftlichen Urteilsbegründung des BVerwG ausgesetzt war, beträgt in Summe rund 1,17 Millionen Euro. Eine Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Gebührenbescheide oder der Verfassungsmäßigkeit ihrer Rechtsgrundlage im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz seitens der DFL GmbH ist damit jedoch ausdrücklich nicht verbunden. Vielmehr hat die DFL GmbH gegen alle Gebührenbescheide Widerspruch erhoben und behält sich darüber hinaus vor, diese auch jeweils einzeln gerichtlich überprüfen zu lassen. Einen Anspruch des Gebührenschuldners auf wirksame gerichtliche Kontrolle hatte auch das Bundesverwaltungsgericht bejaht.
Konkret handelt es sich um Gebührenbescheide über rund 227.000 Euro für das Spiel SV Werder Bremen gegen Borussia Mönchengladbach am 16. Mai 2015, rund 246.000 Euro für das Spiel SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV am 28. November 2015 und rund EUR 283.000 für das Spiel SV Werder Bremen gegen Hannover 96 am 5. März 2016, jeweils mit einer Zahlungsfrist bis zum 20. September 2019. Für das Spiel SV Werder Bremen gegen Eintracht Frankfurt am 14. Mai 2016 liegt ein Gebührenbescheid in Höhe von rund 412.000 Euro mit Zahlungsfrist bis zum 25. September vor.
Die Hälfte der Gesamtsumme, also rund 584.000 Euro, wird die DFL GmbH gemäß der gesetzlichen Regelungen zum Ausgleich im Innenverhältnis zwischen mehreren Kostenschuldnern unmittelbar dem SV Werder Bremen als zumindest Mitveranstalter der Spiele in Rechnung stellen. Die andere Hälfte wird die DFL GmbH an den DFL Deutsche Fußball Liga e.V. weiterreichen, für den sie das operative Geschäft führt und die Spiele der Lizenzligen ansetzt. Mitglieder des DFL e.V. sind alle 36 Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga. Ob der DFL e.V. diesen Betrag ebenfalls – ganz oder teilweise – dem SV Werder Bremen in Rechnung stellt, ihn auf alle Clubs umlegt oder einen anderen Umgang wählt, wird das DFL-Präsidium zu gegebener Zeit entscheiden.
Den Rechtsstreit zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH über den Gebührenbescheid anlässlich des Spiels SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV am 19. April 2015 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 26. März 2019 an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen zurückverwiesen. Dort hat nach dem Urteil des BVerwG eine Überprüfung des von der Polizei konkret in Rechnung gestellten Aufwands zu erfolgen. Die Gebühren für die oben genannten weiteren Spiele werden nach allgemeinem Gebührenrecht fällig. Das Verfahren im Ausgangsfall ist noch nicht abgeschlossen. Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ist nach Abschluss des Rechtsweges möglich.