Pro NRW: Müssen Kevins Kumpels arbeiten gehen?

Kevin Gareth Hauer

Die Stadt Gelsenkirchen spart: Sachkundige Bürger können künftig nur noch 35 Fraktionssitzungen im Jahr abrechen. Schlecht für Pro NRW.

16 348 Euro kassierten die Sachkundigen Bürger von Pro NRW in Gelsenkirchen im vergangenen Jahr von der Stadt Gelsenkirchen. Eine Menge Geld für die Kumpels der Pro NRW Ratsmitglieder Kevin Gareth Hauer und Stefanie Wohlfarth. Über 500 Sitzungen rechneten die Sachkundigen Bürger von Pro NRW zusammen ab – die der FDP im Gelsenkirchener Rat zusammen nur knapp 60. Damit ist Schluss –  nur noch 35 Sitzungen kann künftig jeder sachkundige Bürger abrechnen. Das ist für keine Fraktion in Gelsenkirchen ein Problem – ausser vielleicht für die Sachkundigen Bürger von Pro NRW. Tja, sollten ein paar von denen auf die Staatsknete angewiesen sein, sieht es jetzt blöd für sie aus. Da

Pro NRW Ratsmitglied und ambitionierte Hobbyfotografin: Stefanie Wohlfahrth

kann man nur zur regelmäßigen Erwerbsarbeit raten. Die Arbeitsagentur ist da sicher gerne behilflich.

Übrigens: Auch in Köln kostet Pro NRW die Steuerzahler eine Menge Geld.

Wir haben bereits im vergangenem Jahr darüber ausführlich berichtet:

ProNRW: Rechte Schnorrer?

ProNRW: Schnorren in Köln?

 

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Mao aus Duisburg
Mao aus Duisburg
12 Jahre zuvor

Der Mann heißt wirklich „Kevin“?! Gab es da nicht mal eine Studie von Benachteiligung von soziale Schwächeren in der Schule durch Lehrer…. 🙂

Walter Stach
Walter Stach
12 Jahre zuvor

Stefan, es nutzt ja nichts, die „Pro NRW Leute“ wegen der „Staatsknete“ zu kritisieren bzw.sich über einschlägige Kürzungen “ zu freuen“. Solange Pro NRW und solange die NPD nicht als Parteien verboten sind -d.d.BVerfG und durch sonst niemanden-, müssen sie so behandelt werden wie alle anderen Parteien auch. In dem Zusammenhang -Einsparen von Personalaufwendungenk für das „politische Personal“ in den Gemeinden: Es besteht begründeter Anlaß, die Zahl der Ratsmitglieder generell auf die Hälfte zu reduzieren.Ich weiß nicht, welche Einsparsumme das für ganz NRW ergeben würde.Der Bund der Steuerzahler kann das ausrechnen.Es könnten nicht nur Haushaltsmittel eingespart werden.Ich bin sicher, auch die Effektivität und die Effizienz der Rats-,Ausschuß- und Fraktionsarbeit ließe sich so deutlich verbessern. Eine solche Reduzierung der Zahl der Ratsmitglieder muß, wie immer wieder und immer sehr schnell behauptet wird, keineswegs einhergehen mit einem Rückgang der Kontakte zwischen kommunalen Politikern und der Bürgerschaft.Und noch zu den sachkündigen Bürgern/sachkundigen Einwohnern: Meine Erfahrungen zeigen, daß bei der Auswahl dieser Personen d.d.Parteien/Fraktionen esl gar nicht oder nur sehr selten nach der Sachkunde in dem jeweiligen Themenfeld der Kommunalpolitik gefragt wird. In der Regel geht es darum, Parteimitglieder, die nicht in den Rat gewählt worden sind, zumindest mit dem „Mandat des sachkundigen Bürgers“ zufrieden zu stellen bzw. „zu versorgen“. Auch darüber sollte gelegentlich kritische nachgedacht werden.“Bürgerschaftliche Sachkunde“ könnte von Fall zu Fall in Eigenregie und auf eigene Kosten durch jede Fraktion für ihre Sitzungen organisiert werden oder in den Ausschüssen,im Rat, indem von Fall zu Fall jemand sachverständig/beratend gehört wird.

Christian S.
12 Jahre zuvor

„Sachkundige Bürger“ ist auch so eine NRW-Besonderheit, oder?

Walter Stach
Walter Stach
12 Jahre zuvor

Stefan, der Sachverhalt ist selbstverständlich ein anderer als von mir unterstellt, wenn „rechtswidriger Mißbrauch“ d.d.Pro NRW in GE vorliegt. Warten wir ‚mal ab, ob und wie dazu die konkrete und rechtlich haltbare Begründung meiner Parteigenossen in GE lauten wird.

Christian S.
12 Jahre zuvor

Mh, ich glaube, in NRW sind die Rechte der sachkundigen Bürger umfassender als in BaWü, aber ich bin auch kein Experte. 😉

Helmut Junge
Helmut Junge
12 Jahre zuvor

35 Sitzungen pro Jahr sind etwa 5-6 bezahlte Treffen für jede Ausschußsitzung.
Die müssen ja verdammt gut vorbereitet sein.

Walter Stach
Walter Stach
12 Jahre zuvor

Stefan, so einfach wie Du unterstellt dürfte es mit der Festellung eines rechtswidrigen(!) Mißbrauches d.Pro NRW seitens des Rates der Stadt -oder durch wen?-nicht sein. Was sagt denn die Geschäftsordnung des Rates/der Ausschüsse in GE zur Zahl der Fraktionssitzungen, für die aus städt.Mitteln ein sog.Sitzungsgeld für teilnehmende sachkundige Bürger gezahlt werden darf? Gibt es eine dort festgelegte Höchstzahl? Wenn nichts diesbezüglich in der Geschäftsordnung geregelt ist, wird es zumindest nicht ganz einfach , den rechtswidrigen (!)Mißbrauch mit ensprechenden Konseqenzen -für die Vergangenheit?Für die Zukunft?-gerichtsfest festzustellen und umzusetzen. Allerdings dürfte allein die öffentliche Diskussion über diese ungewöhnliche hohe Zahl von Fraktionssitzungen einhergehend mit der Zahlung eines entsprechenden Sitzungsgelders für die sachkundigen Bürger von Pro NRW politisch Wirkung in GE -und darüberhinaus -erzielen, völlig unabhängig vom Ausgang eines denkbaren Rechtstreites zwischen Pro NRW bzw. einzelnen sachkundigen Bürgern und der Stadt GE bzw. dem Rat der Stadt.

der, der auszog
der, der auszog
12 Jahre zuvor

In Gelsenkirchen ist im Moment sehr schön zu beobachten, dass die öffentliche Kritik an Rat und Verwaltung bezüglich des bislang flapsen Umgangs mit Pro NRW Früchte trägt. Des öfteren war Gelsenkirchen schon Schauplatz für die Landesparteitage von Pro NRW. Schloss Horst bekam so als kulturelles Highlight der Stadt regelmäßig einen braunen Schatten. Die Stadtverantwortlichen waren zwar nicht unbedingt auf dem rechten Auge blind, aber sie haben doch gerne mit dem rechten Auge extrem zur Seite geschielt und die Bedeutung dieser rechtspopulistischen Parteiaufläufe herunter gespielt. Seit Auffliegen der NSU Morde ist man endlich wach:
Zum Jahreswechsel verweigerte die Verwaltung in GE erstmalig den PRO-NRW Schergen ihren Neujahrsempfang im Rathaus abzuhalten. Jetzt dreht sie den Sachkundeschnorrern von PRO-NRW darüber hinaus den Geldhahn ab. Desweiteren wird auch über die zukünftige Raumnutzung auf Schloss Horst durch die Rechtspopulisten nachgedacht, um sie in Zukunft zu unterbinden.
Man kann diesbezüglich vor der Gelsenkirchener Verwaltung eigentlich nur den Hut ziehen. Weiter so.

Nobbi
Nobbi
12 Jahre zuvor

Gut, dass die Sitzungen jetzt begrenzt sind. Nur 35 sind auf das ganze Jahr gesehen doch etwas wenig ?

Zofe
Zofe
12 Jahre zuvor

@Walter Stach
„Warten wir ‘mal ab, ob und wie dazu die konkrete und rechtlich haltbare Begründung meiner Parteigenossen in GE lauten wird.“
Ohh ein weiterer SPD-Versager! najaaa warten wir mal ab ob…

😛

Manfred Michael Schwirske Michael
Manfred Michael Schwirske Michael
12 Jahre zuvor

Offensichtlich geht in GE man von folgendem aus:

1. Ein bisschen Diskriminierung erledigt das Problem der Rechten. „Wasser abgraben“.
2. Diskriminierung ist keine Diskriminierung, wenn alle gleich behandelt werden. Gebrauch ist Missbrauch.
3. Verdacht ist Beweis, ein Verfahren entbehrlich. Rechtsstaatlichkeit ist Luxus. Demokratie dito.

Diese Denke kenne ich. Stichwort Politbüro. Stichwort Sicherheitsstaat. Stichwort Postdemokratie.

allemachtdendrähten
allemachtdendrähten
12 Jahre zuvor

Man kann mit dem Vorschlag der Verwaltung leben. Allerdings ist es auch eine Milchmädchen Rechnung. Der Gelsenkirchener Rat hat 19 Ausschüsse. In diese Ausschüsse werden je nach Größe der Parteien die sachkundigen Bürger benannt. Die SPD als stärkste Fraktion benennt mindestens drei Mitglieder pro Ausschuss, zwei die CDU usw. Die sogenannten kleinen Fraktionen bekommen immer eine Person mit oder ohne Stimmrecht für die Ausschüsse genehmigt. Also kann es in der Theorie oder auch Praxix durchaus sein das die großen Fraktionen mit 57 Mitgliedern vertreten sind, während die Kleinen mit 10 Personen dabei sind. Allerdings sind die Ratsfrauen und Herren aller Fraktionen auch in etlichen Ausschüssen, so das man wieder neu rechnen muss. Denn die Ratsfrauen und Herren bekommen für ihre Anwesenheit in den Ausschüssen 17,50 Sitzungsgeld und Fahrgeld. Wieder neu rechnen usw. Aber um als 3 Personen Fraktion auf 500 Sitzungen zu kommen, bedarf es schon großer Anstrengungen. Aber das steht auf einem anderen Blatt.

Walter Stach
Walter Stach
12 Jahre zuvor

Stefan, ich habe erst jetzt begriffen, daß man in GE für die Zukunft(!) klare und verbindliche Regelungen für alle(!!) Parteien durchsetzen will, die die Zahl der Fraktionssitzungen, für die auch teilnehmende sachkundige Bürger ein Sitzungsgeld erhalten, verbindlich auf die Höchstzahl von 35 begrenzen will; oder geht es um Ausschußsitzungen -ist mir immer noch nicht ganz klar;ändert aber nichts an meinen rechtlichen Bewertungen und an meiner politischen Einschätzung. Meine bisherigen kritischen Anmerkungen zur Rechtslage wären also mit einer solch klaren Regelung für die Zukunft(!!) -seitens des Rates festgelegt in der Hauptsatzung oder in der Geschäftsordnung- und verbindlich für alle(!!) Parteien/Fraktionen zunächst ausgeräumt, weil ich insofern offensichtliche rechtliche Probleme nicht mehr sehe; (verfassungs-)“ rechtlich gänzlich unproblematisch wäre allerding auch diese beabsichtigte Regelung nicht -sh. das denkbare Vorbringen „willkürlicher Beschränkungen politischer Betätigungsmöglichkeiten und damit der politischen Chancengleichheit“ durch eine der betroffene kleineren Ratsfraktionen in einem Rechtstreit. Also in diesem Sinne, auch wenn ich mich teilweise wiederhole:Bei nachvollziebarer politischer Freude über die angestrebte Entscheidung des Rates in GE mit Blick auf ProNRW bitte nicht vergessen: mit den Folgen einer solchen „Obergrenzenfestsetzung“ könnten auch alle(!!) anderen kleinen Parteien zukünftig Probleme in der Praxis ihrer komm.pol.Alltagsarbeit haben, zumindest solche in einem Rechtstreit geltend machen, also auch LINKE,PIRATEN,FDP. Und damit wären wir wieder bei der (verfassungs-)rechtlichen und (verfassungs-) politischen Grundsatzfrage, ob hier das Prinzip der rechtlichen und tatsächlichen Chancengleichheit aller Parteien durch „die Großen“ zu Lasten „der Kleinen“ als gefährdet erscheinen könnte. Und ich wiederhole mich-auch wenn es politisch mißfällt: Solange eine Partei nicht durch das BVerfG für verfassungswidrig erklärt und d.d.Gericht zugleich verboten worden ist, hat niemand in Politik und Verwaltung das Recht, die durch die Verfassung und das Parteingesetz garantierte Chancengleichheit aller (!!) Parteien einzuschränken (gilt selbstverständlich u.a. auch mit Blick auf das Versammlungsrecht). Ich nehme an, daß alles das hinreichend durch die Verwaltung und durch die Politik in GE bedacht und sorgfältig geprüft worden ist, man in GE also meine nicht gänzlich ausgeräumten grundsätzlichen (vefassungs-)rechtlichen Bedenken nicht teilt, so daß folglich die Gefahr als ausgeschlossen gelten darf, daß diese politisch in GE gewünschte Regelung aus rechtlichen Erwägungen mittels Gerichtsentscheid „gekippt“ werdem könnte.Was sagen denn im Sinne meiner vorstehenden Anmerkungen die anderen kleineren Parteien im Rat in GE zu der beabsichtigten „Obergrenzenfestsetzung“? Wäre ja ‚mal interessant zu erfahren.

allemachtdendrähten
allemachtdendrähten
12 Jahre zuvor

In Gelsenkirchen ist es müßig über die Rechte u. Pflichten der Kleinen im Rat zu diskutieren. Die SPD mit ihrer absoluten Mehrheit bestimmt was eine Satzung hergeben muss. Allerdings ob das vor einem Gericht Bestand hat, sollte vieleicht doch ausgetestet werden. In Köln jedenfalls, wird eine Satzungsänderung nur wegen Pro NRW abgelehnt. Obwohl doch in dieser Stadt Pro NRW voriges Jahr lt. Westpol über 50000 abgegriffen haben soll.

Manfred Michael Schwirske Michael
Manfred Michael Schwirske Michael
12 Jahre zuvor

Stefan, es wäre verfehlt, die Rechte als Geschäftsmodell, also wie die Mafia zu behandeln. Der Erfolg von Rechtspopulismus, Rechtsextremismus und Faschismus ist ein fundamentales politisches Problem.

Die Rechte Reaktion steht und faellt nicht mit den paar gewählten Personen, sondern mit der Unterstuetzung ihrer Wähler. Und wie wir wissen sind das potenziell noch mehr.

Eine Demokratie, die trixt, ausgrenzt, diskriminiert und Recht beugt usw., untergräbt ihre eigenen Fundamente. Da sind wir schon weit fortgeschritten. Stop damit.

Locke
Locke
12 Jahre zuvor

@Stefan Laurin:

“Toleranz wird zum Verbrechen wenn sie dem Bösen dient.” Thomas Mann

Manfred Michael Schwirske
Manfred Michael Schwirske
12 Jahre zuvor

Klar gibt es Grenzen der Toleranz. Das ist banal. Die Grenzen sind dann aber rechtsstaatlich peinlich korrekt zu definieren. Und das ist nicht banal.

Aber im Kern gehts hier gar nicht darum. Weil – wie ich bereits erfolglos eingewandt habe – das Problem nicht die rechten Exponenten im Rat der Stadt xy sind. Sondern die rechte Gesinnung in den Hirnen vieler Wähler.

trackback

[…] Müssen Kevins Kumpels von Pro NRW arbeiten gehen? (Ruhrbarone) – Siehe auch: […]

Ein [R]Ausländer
Ein [R]Ausländer
12 Jahre zuvor

Hallo!
Bin neu hier und lese mich querfeld durch.

Hier wird sehr viel von „sachkundige Bürger“ gesprochen. Was ist damit gemeint?

Danke vorab und Gruß

Ein [R]Ausländer
Ein [R]Ausländer
12 Jahre zuvor

Alles klar! In einem anderen Artikel ( https://www.ruhrbarone.de/pronrw-rechte-schnorrer/ ) steht was das ist.
Ich dachte zuerst, man möge mir es verzeihen, es wäre eine Art Slang…:)

Gruß

Rosa
Rosa
12 Jahre zuvor

Also ich möchte nicht das die proNRW-ler demnächst als Securitys arbeiten. Woanders sind sie wohl schwer vermittelbar. Dann sollen sie doch lieber Geld vom Staat kriegen als dafür das sie Obdachlose schikanieren.

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