Nachdem rechte Gruppierungen am vergangenen Samstag in Köln eine Demonstration abgehalten haben, erheben Nazi-Gegner Vorwürfe gegen die Polizei. Diese hätte in unverhältnismäßiger Weise versucht, die Gegenproteste zu unterbinden, es sei etwa zu unberechtigten Einkesselungen gekommen. Am Samstag hatte die „German Defence League“ zum „Marsch der Patrioten“ geladen, gekommen sind vor allem Gruppen aus dem islamfeindlichen Spektrum, darunter Pro NRW, Die Freiheit, sowie Personen aus dem Umfeld des rechten Blogs PI-News. Einige der etwa 200 Gegendemonstranten hatten sich mit satirischen Plakaten wie „Deutsche, kauft deutsche Bananen“ erfolgreich unter den Rassisten-Aufzug gemischt. Dies konnte aber auch nur dürftig kaschieren, dass der „Marsch der Patrioten“ mit nur rund 50 (ernsthaften) Teilnehmern aus dem gesamten Bundesgebiet kaum Resonanz erfuhr.
Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Pressemitteilung des „Bündnis gegen Pro Köln“ zu den Vorfällen am vergangenen Samstag:
Mehrere hundert Polizisten verhindern Proteste gegen rechten Aufmarsch
Das „Bündnis gegen pro Köln“ protestiert gegen die Einkesselung von etwa 25 Demonstrant(inn)en gegen einen Aufmarsch der rassistischen German Defence League am Samstag, dem 11. August. Die rechte Splittergruppe hatte im Internet zu einem „M…
arsch der Patrioten“ aufgerufen und alle Interessierten zur Teilnahme an diesem Marsch eingeladen. Neben einer kleinen Anzahl von etwa 50 Rechtsextremen, die aus dem halben Bundesgebiet angereist waren, hatten sich auch ca. 200 Bürgerinnen und Bürger eingefunden, die ihrer Empörung über die rassistische Propaganda auf Plakaten, Transparenten und in Sprechchören Ausdruck gaben.
Mehrere Gegner/innen der Rechten machten den Aufmarsch satirisch als „Marsch der Idioten“ kenntlich und mischten sich mit Plakaten wie „Deutsche, kauft Deutsche Bananen!“ in die Versammlung. Nach einiger Zeit kesselte die Polizei, deren Mannschaftsstärke die Gesamtzahl der Demonstrant(inn)en bei weitem übertraf, alle dem rechten Versammlungsleiter nicht genehmen Demonstrant(inn)en ein und hielt diese über eine Stunde gefangen. Sie durften die Polizeisperren erst nach Aufnahme ihrer Personalien sowie einer Leibesvisitation verlassen.
Dies hat nichts mit dem Schutz des Versammlungsrechtes zu tun. Die Kölner Polizei legt das Versammlungsrecht völlig einseitig zugunsten Rechter und rechtsextremer Minigruppen aus und geht mit überzogenen Großeinsätzen gegen jegliche Proteste vor.
Die Betroffenen prüfen derzeit, ob sie gegen die freiheitsberaubende Maßnahme der Polizei rechtliche Schritte einleiten.Erst vor ein paar Monaten sperrte die Kölner Polizei einen ganzen Stadtteil ab und ließ viele Kalker/innen nicht vor die eigene Haustür gehen um Proteste gegen einen rechten Miniaufmarsch zu verhindern. Anstatt das von der Politik so oft beschworene bürgerschaftliche Engagement gegen Rassenhass und Islamophobie zu unterstützen, wird das aktive Eintreten gegen Rechts von der Kölner Polizeiführung zum wiederholten Male mit absolut übertriebenen Großeinsätzen verhindert und kriminalisiert.
„Dies hat nichts mit dem Schutz des Versammlungsrechtes zu tun.“
Der Versammlungsleiter hat Hausrecht und darf ihm nicht genehme Personen jederzeit ausschließen. Wer dem nicht unmittelbar Folge leistet begeht eine Ordnungswidrigkeit und die Polizei darf entsprechend handeln um dies zu verhindern. Wenn die Gegendemonstranten, die sich unter die Demo mischen, in der Mehrheit sind, so kann dies auch als strafbarer Versuch gewertet werden die Demonstration zu sprengen. Die Polizei hat also durchaus im Sinne des Versammlungsrechtes zum Schutz einer legalen Versammlung gehandelt. Fraglich ist nur ob die Einkesselung den Umständen angemessen war – ich befürchte allerdings, dass das ein Gericht ob der Mehrzahl der Gegendemonstranten durchaus so sehen wird.
@ AnonymousCoward
das ist falsch. Solange man auf einer Demo nur anderer Meinung ist und die kund tut ohne zu stören ist das in Ordnung.
Der Versammlungsleiter hat kein „Hausrecht“ Er kann nur Störer auffordern das Stören zu unterlassen den Rest, auch das Ausschließen muss die Polizei machen.
Vergl. Demonstrations- und Versammlungsfreiheit. Kommentar zum Gesetz über Versammlungen und Aufzüge [Broschiert]
Alfred Dietel (Autor), Kurt Gintzel (Autor), Michael Kniesel (Autor)
Ja, hast recht. Das mit dem Hausrecht bezieht sich natürlich auf Versammlungen in geschlossenen Räumen… Blöd von mir.