Nur wenige Tage ist die Reichsbürger-Razzia her, in der auch noch einmal Verbindungen der AfD zum Milieu augenscheinlich wurden. Die AfD selbst ist vom Bundesamt vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer „Verdachtsfall“eingestuft. Nun irritiert CDU-Chef Merz mit Äußerungen zu der Partei.
Gegenüber der tagesschau erklärte Merz, dass er ein Verbotsverfahren gegen die Partei für nutzlos halte:
„Ich halte von solchen Verbotsverfahren gar nichts“, sagte er dem Sender Welt. „Die organisieren sich am nächsten Tag neu und sind in einer anderen Partei. Und dann geht das Spiel von vorne los“, sagte er. Nötig sei eine politische Auseinandersetzung, keine juristische.
Nun kann man sicherlich unterschiedlicher Meinung über Verbotsverfahren gegen Parteien im Generellen sein. Verbotene Parteien können sich reorganisieren, oder gewissermaßen im Untergrund weiter existieren, ohne dass sie dann so leicht greifbar sind. Man kann das so sehen – man kann es aber auch anders eben sehen, was Merz’ Parteifreunde Rüttgers und Haseloff in der Vergangenheit mit Blick auf die NPD taten.
Das wirklich Irritierende an der Aussage des CDU-Vorsitzenden ist aber der Teil
Nötig sei eine politische Auseinandersetzung, keine juristische.
Die demokratischen Parteien setzen sich schon seit langer Zeit mit der AfD politisch auseinander. Dadurch hat man sie in den Kreis der satisfaktionsfähigen Streiter eingeführt, so als würde sie sich im Rahmen eines demokratischen Diskurses bewegen. Poppers Toleranz-Paradoxon ignorierte man munter.
Man hat die AfD in Diskussionsrunden eingeladen, und so getan, als ginge von ihr und ihren Anhängern keine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung aus. Immer wieder konnten ihre Vertreter sich als Opfer inszenieren und gegen den Staat und seine Institutionen hetzen.
Worüber will sich Merz also mit der Partei noch politisch auseinandersetzen?
Friedrich Merz hat nirgendwo gesagt, dass er mit der AfD sprechen will, sondern dass eine politische Auseinandersetzung mit der AfD nötig sei und keine juristische. Insofern wirkt der Artikel auf mich reichlich schräg, zumal der Autor einer Partei angehört, die sich in Thüringen vor gar nicht all zu langer Zeit noch mit Hilfe der AfD zum Ministerpräsidenten wählen lassen wollte. Als politische Auseinandersetzung verstehe ich den Willen, gewisse Themen nicht alleine der A fD zu überlassen. beispielsweise Themen im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise.
Zum Parteienverbot: Wenn man sich die Parteiverbote in Deutschland im Laufe der Geschichte anschaut, dann lässt sich feststellen, dass Parteien bzw. Ihre Nachfolger meist gestärkt aus einem Verbot hervorgegangen sind
Im Kaiserreich wurden im Rahmen der Sozialistengesetze alle sozialistischen und sozialdemokratischen Organisationen verboten mit der Folge, dass die SPD gestärkt aus dieser Verbotsphase herausging und bei Wahlen stark zulegte.
In der Weimarer Republik wurde nach dem Hitlerputsch die NSDAP verboten. 10 Jahre später stellte sie den Kanzler und verwandelte die Weimarer Republik in eine Diktatur.
In den 1950er Jahre der Bundesrepublik wurde die KPD verboten, in den 1960ern stand sie als DKP wieder auf. Verbote von rechtsradikalen Parteien – Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP), Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) – scheiterten am Bundesverfassungsgericht.
Die einzige Zeit, in der deutsche Parteien „wirkungsvoll“ verboten wurde, war das Dritte Reich. Möglich machte dies das sogenannte „ Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“, das bereits im Juni 1933 erlassen wurde. Damit genau das aber nicht wieder passiert, sind die Hürden für ein Parteienverbot in Deutschland recht hoch und das sollte meiner Meinung nach auch so bleiben.
Welcher Partei gehört der Autor denn an?
(Gerade mal im Portmaine geschaut – keinen Parteiausweis gefunden.)
War da nicht mal was mit der FDP.?
Falls ich mich irre, bitte ich das vielmals zu entschuldigen.
Man kann die Realität ignorieren aber man kann nicht die Konsequenzen einer ignorierten Realität ignorieren. (Ayn Rand)
Kontaktschuld-Hypothese ist echt ein billiger Trick 😉
@ der der auszog (#1):
Die NSDAP wurde im November 1923 ausdrücklich nur zeitlich befristet verboten, und zwar für 15 Monate (bis Februar 1925). Und die FAP wurde vom BVerfG deshalb nicht verboten, weil das Gericht ihr gar keine Parteieigenschaft zusprach. Stattdessen wurde sie dann als „normaler“ Verein vom Innenministerium verboten. Tatsächlich vom BVerfG verboten wurde allerdings 1952 die Sozialistische Reichspartei, die sich selbst als Nachfolgeorganisation der NSDAP sah.
Vermutlich hat der Herr vom schwarzen Stein gerade wenig Zeit, weil er andauernd bei die widerspenstigen sächsischen CDUlern anrufen muss, die gerade auf Kuschelkurs mit der Alternative für Demente sind …