„Restle greift  das bekannte Redemuster auf, man dürfe Israel nicht kritisieren“

Instagram Posting von Georg Restle Screenshot: Ruhrbarone

Wer hat gesagt, dass jede Kritik „an der Besatzung palästinensischer Gebiete“ per se antisemitisch ist? Soweit das Auge blickt und das Ohr horcht, sagt das niemand. Monitor-Chefredakteur Georg Restle behauptet es aber einfach mal.

Sein Instagram-Post unter monitor.wdr lautet: „Berlinale-Kritik: überzogen – ‚Kritik an der Besatzung palästinensischer Gebiete  ist nicht per se antisemitisch. Und es gibt keine Pflicht den Hamas-Terror erwähnen zu müssen, wenn Israels Vorgehen in Gaza kritisiert wird. Ob’s einem passt oder nicht: Nennt sich Meinungsfreiheit.’Georg Restle, MONITOR-Redaktionsleiter“

Weder im Post noch im ausführlichen Beipackzettel, in dem die Monitor-Redaktion den Sachverhalt erklärt, folgt irgendein Beleg, dass jemand gesagt hat, jede Kritik an der Besatzung palästinensischer Gebiete sei „per se“ antisemitisch. Ein guter Autor müsste eigentlich sagen, wogegen genau er sich richtet. Aber Restle attackiert lieber eine Ansicht, von der er nicht angibt, wer sie geäußert hat. Sehr wahrscheinlich, weil er das nicht belegen kann, weil das so niemand gesagt hat.

Im Begleittext ist immerhin angegeben, wer unter anderem das Verhalten bei der Berlinale kritisiert hat: der israelische Botschafter, ein Welt-Kommentator und der kulturpolitische Sprecher der Berliner CDU. Die kurz zitierten Äußerungen dieser Personen beziehen sich auf die Berlinale, nicht auf jede Kritik „an der Besatzung palästinensischer Gebiete“ und die Frage, ob diese „per se“ antisemitisch ist. Wir wissen nicht, was die Personen darüber denken. Und Georg Restle weiß es offenbar auch nicht. Er behauptet es einfach mal. Er unterstellt und schiebt seinen Gegnern etwas unter.

Er greift  damit ein bekanntes Redemuster auf: die Behauptung man dürfe Israel nicht kritisieren. Diese Behauptung ist zwar unsinnig und wird jeden Tag widerlegt, weil deutsche Medien jeden Tag israelische Politik kritisieren. Und, kaum zu glauben, aber wahr, auch in Israel wird israelische Politik jeden Tag kritisiert. Trotzdem behaupten Menschen immer wieder, man dürfe Israel nicht kritisieren. Gerne sagen sie auch, man werde ja wohl noch sagen dürfen, dass…

Restle verfeinert das Stereotyp mit der besonderen Variante: „Kritik an der Besatzung palästinensischer Gebiete“. Eigentlich müsste sich ein seriöser Autor vom Stereotyp n fern halten, aber Restle benutzt  es und spitzt es sogar  zu.

Man kann sich noch fragen, welche „Besatzung“ eigentlich gemeint ist. Denn wirklich besetzt war der Gazastreifen vor dem 7. Oktober nicht. Stattdessen war er offiziell von der palästinensischen Autonomiebehörde regiert und inoffiziell von der Hamas.

Aber in solchen Details verliert sich Restle nicht. Auch nicht in dem Detail „den Hamas-Terror erwähnen zu müssen“. Das kann nun wirklich niemand verlangen. Ist doch völlig gleichgültig, ob Israel auf einen Angriff reagiert oder selbst angreift. Wer beides nicht auseinanderhält, hat auch nichts gegen die Behauptung vom „Genozid“, die bei der Berlinale unter Applaus geäußert worden ist.

Die Unterstellungen gehen weiter: „ob’s einem passt oder nicht“ Restle schiebt seinen Gegnern in diesem kleinen Halbsatz unter, sie hätten keine Kriterien. Sie würden einfach das, was ihnen nicht richtig in den Kram passtals antisemitisch stempeln , wahrscheinlich wegen diffuser Bauchgefühle. Dabei gibt es diverse Antisemitismusdefinitionen und Kriterien, was legitime Kritik ist und was nicht. Man sagen zum Beispiel: „Was das Land dämonisiert oder ihm die Existenzberechtigung abspricht, ist nicht o.k.“ Diese Kriterien ignoriert Restle. Und auch der erklärende Begleittext greift sie nicht auf. Schon komisch, wenn es darum geht, ob jede Kritik per se antisemitisch ist.

Mit „Ob’s einem passt oder nicht“ ist schon mal ein etwas pampiger Ton angeschlagen. Mit dieser Tonlage schließt Restle auch „Nennt sich Meinungsfreiheit.“ Wow, das ist der Sound zur visuell dokumentierten Bartstoppel. Restle schiebt den seinen Gegnern unter, sie verhielten sich demokratiefeindlich.

Meinungsfreiheit ist eine juristische Kategorie. Der Post suggeriert: Was nicht justiziabel ist, kann nicht antisemitisch sein. Dabei sind antisemitische Äußerungen bislang in nur wenigen Fällen verboten – etwa bei Holocaustleugnung.

Unterstellungen, Verunglimpfung der Position der Gegner,  Widerlegungen von Behauptungen, die wohl niemand geäußert hat,  Weiterstricken an Mythen, Ignoranz gegenüber bestehender Antisemitismusforschung, Verdrehung er Kategorien: der Stoff, aus dem Qualitätsjournalismus ist.

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spindoctor
spindoctor
8 Monate zuvor

Je nun, der zwangsfinanzierte Regierungspropagandist Restle – überflüssig.

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