Im Interview Ende Februar nahm Magnus Memmeler zu den laufenden Gesetzgebungsverfahren für den Rettungsdienst Stellung und sorgte sich um die dringenden Reformen in der Notfallversorgung. Heute geht er darauf ein, warum es ohne Laufbahnprüfung keine Karrierechancen im Bereich des Rettungsdienstes gibt, weil das Studium des Rettungsingenieurwesens immer noch weniger als eine Feuerwehrlaufbahn zählt.
Ruhrbarone: Am Freitag hat ein Post in Ihrem Facebook Profil für Anerkennung von Bevölkerungsschützern und Rettungsdienstlern, aber auch heftigen Reaktionen von Größen der bekannten Feuerwehren in NRW gesorgt. Was hat hier für Applaus aber auch Aufregung gesorgt?
Memmeler: Ich habe mit einem Vergleich, den ich im Netz gefunden habe, darauf hingewiesen, dass der Anteil von Rettungsdiensteinsätzen wesentlich prägender für den Alltag der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr ist, als dies durch Feuerwehreinsätze im klassischen Sinn der Fall ist. Daraufhin erfolgten entsprechende Reaktionen auf diesen Post:
„Und ich werde auch nicht müde zu sagen: Betrachtet man die Gefahrenabwehr als „Markt“, dann hat die größten Marktanteile der Rettungsdienst und die kleinsten Marktanteile die Feuerwehr. Da ist es eigentlich paradox, dass Rettungsdienst bei den Feuerwehren so „mitläuft“ und nicht umgekehrt. Eigentlich müsste man Rettungsdienst als autarkes Amt führen (=Berufsrettung), um der Vielschichtigkeit der Einsätze auch zukünftig gerecht zu werden.“
Da der Text in einem Bild eingebettet war, habe ich ihn so übernommen. Dass Rettungsdienst die Feuerwehr planen sollte, würde ich so nicht stehen lassen, sorgt aber eventuell auch dafür, dass Feuerwehr mal die Befindlichkeit von Rettungsdienst versteht. Was ich aber deutlich unterstreichen möchte, ist die Tatsache, dass sich der Rettungsdienst emanzipieren muss und so die Anerkennung erhält, die er auch verdienst hat, denn häufig genug läuft er wirklich nur nebenher. Genau dieses nebenher stellt uns aber zunehmend vor Probleme.
Ruhrbarone: Was entgegnen Sie dem Chef der Dortmunder Feuerwehr, wenn er auf Ihren Post mit der Aussage reagiert, dass das Amt, welches er leitet, „Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz“ heißt? Dem Titel nach und der ergänzend benannten Aufgabenwahrnehmung nach gibt es ja wohl einen Bereich Rettungsdienst in Dortmund.
Memmeler: Vorweg – ich schätze Dirk Aschenbrenner für seine Fachlichkeit und seinen Einsatz im Bevölkerungsschutz. Das gleiche gilt für Ulrich Cimolino, der sich ebenfalls etwas angefasst geäußert hatte.
Wenn in den großen Behörden und aber eben besonders in den Landkreisen eine Art Volkszählung durchgeführt werden würde, wäre schnell klar, dass es im Vergleich zu Feuerwehrbeamten kaum Angestellte in leitenden Funktionen gibt. Dies ist für den Brandschutz und technische Einsätze auch vollkommen ok.
Rettungsdienst fühlt sich deutlich unterrepräsentiert
Die Mitarbeitenden im Rettungsdienst fühlen sich aber in der Fläche deutlich unterrepräsentiert. Die Bereiche des medizinischen Bevölkerungsschutzes und des Rettungsdienstes werden geleitet von Feuerwehrbeamten mit entsprechenden Laufbahnprüfungen, denen ich auf keinen Fall Kompetenzen absprechen will. Absolventen des Studiums Rettungsingenieurwesen oder Mitarbeitende mit ähnlicher Qualifikation finden Sie aber meist nur in Sachbearbeiterpositionen. Das zunehmend geforderte Spezialwissen im Rettungsdienst wird hier, nicht nur nach meiner Auffassung, nicht angemessen abgebildet. Die Rettungsdienstmitarbeitenden beginnen sich langsam zu emanzipieren und fordern deshalb auch Wahrnehmung – und das zu Recht.
Mir die Stiftung von Unfrieden oder gar mangelnde Wertschätzung von Feuerwehren vorzuwerfen, weil ich auf diesen Umstand hinweise, ist schlicht Quatsch. Ich denke, dass die zurückliegenden Interviews gezeigt haben, dass ich Spezialwissen anerkenne und gerne auch öffentlich lobe. Diese Anerkennung von Spezialwissen muss aber auch den Kolleginnen und Kollegen im medizinischen Bevölkerungsschutz und im Rettungsdienst entgegengebracht werden, was sich am Ende auch in der Besetzung von entsprechenden Positionen wiederspiegeln muss.
Es gibt inzwischen ausreichend Beispiele, wo dieses nebenher abarbeiten des Rettungsdienstes sich inzwischen Recht und Mitarbeitende, die sich nicht wertgeschätzt fühlen abwandern und diesen Strukturen den Rücken zukehren.
Ruhrbarone: Gibt es dafür tatsächlich Beispiele? Bislang hatten wir den Eindruck, dass sich die Mitarbeiter im Rettungsdienst bei Behörden sicherer fühlen, als dies bei Hilfsorganisationen oder privaten Anbietern der Fall ist.
Memmeler: Jobsicherheit und Wertschätzung sind zwei Paar Schuhe, die wir nicht verwechseln dürfen. Ja, als Angestellter einer Behörde unterliege ich nicht dem Risiko von Ausschreibungen und werde nach TVÖD vergütet. Inzwischen gibt es aber auch Anbieter, die besser als im TVÖD geregelt vergüten. Einen davon darf ich seit dem letzten Jahr vertreten. Und Beispiele wie der Märkische Kreis zeigen, dass die Trennung von „weißen“ und „blauen“ Mitarbeitenden im Rettungsdienst vielerorts mächtig nach hinten losgehen.
Im Märkischen Kreis muss der Kreis nun sehr schnell den Rettungsdienst der Stadt Altena übernehmen, weil die „weißen“ Mitarbeitenden sich in der dortigen Behördenstruktur häufig als Mitarbeitende zweiter Klasse wahrgenommen fühlen und in Bereiche wechseln, wo der Rettungsdienst losgelöst von Feuerwehrstrukturen erbracht wird. Wenn diese Tendenz dann auf den ohnehin bestehenden Fachkräftemangel trifft, wird es schnell unmöglich, den Rettungsdienst in Verantwortung der Gemeinden abzubilden, obwohl der Landkreis die Verantwortung trägt.
Wenn der Landkreis die Verantwortung wahrnimmt, kann er dies tun, indem er einen Eigenbetrieb Rettungsdienst gründet, die Leistungen direkt an Anbieter vergibt und diese Ausschreibungen mit Qualitätsvorgaben flankiert oder die Leistungen regional durch Kommunen erfüllt werden müssen. Letzteres scheint im Märkischen Kreis gerade zu scheitern und andernorts zumindest zu heftiger Personalfluktuation zu führen. Übernimmt der Landkreis den Rettungsdienst in einem Eigenbetrieb, kommt es sehr schnell zu den aktuell auch in Sachsen-Anhalt wahrnehmbaren Reflexen, wo Hilfsorganisationen vor dem Ende des Ehrenamtes warnen.
Wahrscheinlich liegt die Lösung, wie so oft, in der Mitte. Warum etablieren Landkreise und Kreisfreie Städte keinen Fachbereich Rettungsdienst, gerne ergänzt um die Verpflichtung den medizinischen Bevölkerungsschutz mitplanen zu müssen, schaffen eigene Beschaffungs-, Vorhalte- und Logistikstrukturen und vergeben die Rettungsdienstleistungen, mit klaren Qualitätsvorgaben, an Hilfsorganisationen und private Anbieter.
Magnus Memmeler (55 Jahre) lebt in Kamen. Magnus Memmeler (55 Jahre) lebt in Kamen. Seit über 30 Jahren arbeitet er im Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Über 25 Jahre davon hat er diverse Leitungsfunktionen eingenommen. Er war beauftragt zur Organisation des Sanitätsdienstes beim DEKT in Dortmund und Verantwortlicher einer großen Hilfsorganisation bei der Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten in den Jahren 2013 – 2018. Er war zudem Mitglied bei der Stabsarbeit von Bezirksregierungen und in Arbeitskreisen des Innenministeriums bei der Konzeption von Katastrophenschutzkonzepte. Aktuell ist er Geschäftsführer eines gemeinnützigen Rettungsdienstunternehmens und Präsident des Hilfswerks für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe privater Rettungsdienste Nordrhein-Westfalen e.V.
So hätte der Kreis oder die kreisfreie Stadt den sprichwörtlichen Hut auf, kann durch eine zentrale Beschaffung Kosten einsparen, hat die Möglichkeit die Qualität der Leistungserbringer zu lenken und zu überwachen und erhält die Möglichkeit die Vielfalt bei den Leistungserbringern zu erhalten. Gleiches gilt für Bewahrung des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz. Zugleich können durch diese Vielfalt Nischen im Bevölkerungsschutz bedient werden, da alle Organisationen und Anbieter sich durch unterschiedliche Schwerpunkte in ihrer Ausrichtung auszeichnen.
Ruhrbarone: Das klingt zunächst plausibel. Aber wo liegen denn nun konkret die Probleme, wenn dies durch Feuerwehrbeamte geregelt wird? Oder welche Probleme bestehen, die Sie zweifeln lassen, dass diese Hoheit der Feuerwehren beibehalten werden sollte?
Memmeler: ich muss mich zur Klarstellung wiederholen. Ich spreche keinem Feuerwehrbeamten im bestehenden System Kompetenz ab. Moderne Strukturen im Bevölkerungsschutz und Rettungsdienst müssen aber auch den aktuellen Herausforderungen und der Situation am Arbeitsmarkt begegnen und gerecht werden.
Wenn der Landkreistag zu Recht fordert „Bevölkerungsschutz: Neue Aufgaben erfordern mehr Personal“ und das durch Mangelmeldungen der kreisfreien Städte und Städte in den Landkreisen
Feuerwehr Unna braucht zweite Drehleiter – Kein Standort entspricht mehr rechtlichen Vorgaben
begleitet wird, dann zeigt das doch den Bedarf an Spezialisten, um alleine alle Belange der Feuerwehren angemessen berücksichtigt zu wissen. Gleiches gilt aber auch für den Bereich des Rettungsdienstes und des medizinischen Bevölkerungsschutzes, der berechtigt mehr Aufmerksamkeit fordert und verdient.
Eventuell verdeutlicht der Blick in meinen Heimatkreis, warum aus nachvollziehbaren Gründen zwei Brillen erforderlich geworden sind. Natürlich beschäftigt es die Feuerwehren, wenn man im Rat der Kreisstadt darstellen muss „…. an 8 von 14 Feuerwehrhäusern dringende Handlungsbedarfe festgestellt. An den verbleibenden 6 Häusern sind ebenfalls Handlungsbedarfe gegeben. Aktuell entspricht kein Feuerwehrhaus der Kreisstadt Unna den rechtlichen Vorgaben.“ Und diese Feststellung dann noch mit dem Gedanken flankiert wird, dass vorgesehen ist im Zuge von Modernisierungen und Neubauten die Zusammenlegung von Standorten vorzunehmen.
Neben allen finanziellen und logistischen Herausforderungen, müssen hier auch noch regionale Befindlichkeiten Berücksichtigung finden, da kein Vorort auf das liebgewonnene Gerätehaus und die Gemeinschaft im bekannten Quartier verzichten will. Gerade bei vorwiegend ehrenamtlich getragenen Wehren, stellt die lokale Verbundenheit ein riesen Pfund in der Leistungsfähigkeit dar, weil junges Ehrenamt durch die Möglichkeit gewonnen wird, hier und im eigenen Quartier wertvolle Arbeit zu leisten.
Jonglage vielfältiger Herausforderungen
Neben dieser Jonglage vielfältiger Herausforderungen soll der gleiche Stamm an Mitarbeitenden der Feuerwehr auch noch Krankenkassenverhandlungen führen, Ersatzbeschaffungen von z.B. Beatmungsgeräten fachgerecht begleiten, moderne Personalentwicklung im nicht feuerwehrtechnischen Bereich ermöglichen und Qualitätsmanagement im Rettungsdienst nachhaltig verankern. Für was alles soll dieser in Landkreisen und kreisangehörigen Städten vorgehaltene Personalstamm alles verantwortlich sein? Auf welchen Bereich ist dieser Personalstamm denn wirklich spezialisiert?
Ist es den Mitarbeitenden im Rettungsdienst dann wirklich zu verdenken, wenn sie sich eine Führung wünschen, die außerhalb von Feuerwehrstrukturen sozialisiert wurde und deshalb unterstellt, dass ein eigener Fachbereich die Bedürfnisse eines modernen Rettungsdienstes eher abbilden kann, als dies bei allen zuvor genannten Herausforderungen geleistet werden kann, wenn der Rettungsdienst auch noch aufgesattelt wird. Wenn wir die Leistung von Feuerwehren wertschätzen wollen, heißt dies zwangsläufig auch, dass wir die Aufgaben des Rettungsdienstes ebenfalls anerkennen müssen. Das aktuell in der Novellierung befindliche Rettungsdienstgesetz in NRW wird die Rolle der Landkreise in der Sicherstellung des Rettungsdienstes deutlich aufwerten.
Ich würde es auf jeden Fall begrüßen, wenn Landkreise und kreisangehörige Städte so durch den Landesgesetzgeber zu ihrem Glück gezwungen würden und die Rollen von Landkreis und kreisangehörigen Städten endlich final geregelt wären.
Es täte sicherlich auch den lokalen Feuerwehren gut, denn dadurch entstünde der Freiraum, damit erforderliche lokale Strukturmaßnahmen angemessen moderiert werden können, damit das große Potential freiwilliger Feuerwehren erhalten bleibt. Das allein ist schwierig genug. In Großstädten mag diese Herausforderung eventuell nicht in dem Maße bestehen, wie dies in Landkreisen der Fall ist. Dennoch wäre es auch hier ein Zeichen, wenn Leitungsfunktionen auf Plattformen wie Interamt auch mal „zivile“ Fachkräfte ansprechen würden, wenn es nicht um reinrassig feuerwehrtechnische Belange geht.
Ruhrbarone: Ihre bisherigen Ausführungen sollten dazu beitragen, dass die Wogen in der Feuerwehrwelt wieder etwas geglättet sind. Zum Abschluss, weil Sie die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes NRW erneut angesprochen haben, eine Einschätzung zu Chancen und Risiken bei der Novellierung des Gesetzes.
Memmeler: Ich denke, dass sich nach der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes in NRW niemand Meldungen wünscht, wie sie aktuell aus Hamburg kommen.
Man mag über den Markteintritt von Falck in den zurückliegenden Jahren denken, was man will, dennoch stellt der dänische Konzern in der Hansestadt ja offensichtlich einen großen und bislang zuverlässigen Teil des Rettungsdienstes sicher.
Mitarbeitende im Rettungsdienst haben sich ja bewusst dazu entschieden, ob sie für eine Behörde, eine Hilfsorganisation oder einen privaten Anbieter arbeiten wollen. Deshalb erachte ich es für problematisch, wenn ein erheblicher Teil lokaler Rettungsdienststrukturen plötzlich vollkommen neu geregelt werden muss. Wenn die Verknüpfung von Rettungsdient und Bevölkerungsschutz gewünscht ist, kann man, wie bereits erwähnt, auch schauen, welche Nischen bislang bestehen aber noch nicht durch etablierte Organisationen bedient werden.
Ohne das „Hamburger Modell“
Vergleichbares droht in zahlreichen Regionen von NRW, wenn das Land NRW das Modell Hamburg übernimmt, um Hilfsorganisationen geschützt zu wissen. Inzwischen ist durch das OLG Düsseldorf geregelt, dass ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt selbst entscheiden kann, ob die sogenannte Bereichsausnahme, die gemeinnützige Organisationen bevorzugen soll, bei der Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anwendung findet oder eben nicht.
Auch ohne das „Hamburger Modell“ kann jeder Landkreis und jede Stadt entscheiden, ob es zielführend und nachhaltig ist, wenn Hilfsorganisationen und gemeinnützige Anbieter bevorzugt werden oder es lokal eventuell besser ist, auch andere Anbieter einzubeziehen, weil die klassischen Hilfsorganisationen in der Region an Leistungsfähigkeit eingebüßt haben.
Ich wünsche mir die objektive Bewertung lokaler Strukturen und Erfordernisse, damit Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in allen Regionen nachhaltig und auf einem hohen Qualitätsniveau bereitstehen.
Die nachfolgende Feststellung und Forderung der Björn Steiger Stiftung zeigt eventuell recht deutlich, was alles im zu novellierenden Gesetz berücksichtigt werden muss:
„Deutschland – eine moderne Industrienation, deren Notfallversorgung kurz vor dem Kollaps steht. Der Grund: Die Notfallversorgung arbeitet in einem Gesundheitssystem, dessen Beteiligte untereinander nicht koordiniert sind. Ein System, das Leben retten will – aber es jeden Tag aufs Spiel setzen muss.
Deutschland braucht ein bundeseinheitliches Rettungsdienstrahmengesetz, einheitliche Qualitätsstandards und eine unabhängige Instanz, die diese Standards kontrolliert und sanktioniert. Nur so können die Menschen in Deutschland überall eine gleich gute Erstversorgung erhalten.“
Berücksichtigt werden muss in der Gesetzgebung nämlich auch die die begleitende Krankenhausreform und die Novellierung der Notfallversorgung, die vom Bund angestoßen wird. Die Herausforderung wird es sein, Aufgaben von Leitstellen und deren Vernetzung mit KV, Kliniken und hausärztlichen Versorgungsschwerpunkten neu zu denken, ohne dabei die Besitzstandsängste zu unterschätzen, die in unserem föderalen System bestehen. Zeitgleich müssen Änderungen mitgedacht werden, die die ständigen Mangelmeldungen, wie zum Beispiel aus Soest, vermeiden, indem die Notfallversorgung neu gedacht wird.
Bei dieser recht umfangreichen Herausforderung erscheint es mir als unangebracht, wenn Teile der Interessenvertreter ein Ausscheiden von Leistungsanbietern fordern, um eigene Interessen gewahrt zu wissen, ohne in der Fläche wirklich leistungsbereit zu sein.
„Butter und Brot“-Geschäft
Bevor man an einen solchen Schritt im entferntesten denkt, muss eine Auswertung vorgenommen werden, welche Organisation und welcher Anbieter an welchem Standort wie oft Rettungsmittel tageweise abmelden muss, da das Personal nicht im ausreichenden Maße einsatzbereit ist. Ja, neben dem „Butter und Brot“-Geschäft
des Rettungsdienstes muss auch der Bevölkerungsschutz gesichert sein. Das kann aber auch gelingen, indem man auch hier die Einbeziehung aller Leistungsanbieter kreativ neu denkt.
Ruhrbarone: Vielen Dank, Herr Memmeler.