Rettungsdienst: Pleitegeier kreisen über dem Gesetz

Magnus Memmeler Foto : Privat

Im letzten Interview  beschäftigte sich Magnus Memmeler mit der Frage, warum es ohne Laufbahnprüfung keine Karrierechancen im Bereich des Rettungsdienstes gibt. Heute nimmt er die Pleite des Dortmunder Anbieters ASB im Lichte des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens in den Blick.

Die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes NRW kommt in die entscheidende Phase. In Dortmund gibt eine  Hilfsorganisation seine Zahlungsunfähigkeit bekannt. Zahlreiche Positionspapiere zur Novellierung des RettG NRW und zur Novellierung des BHKG NRW lassen uns erneut nachfragen, ob der Rettungsdienst noch sicher ist.

Ruhrbarone: Am Freitag hieß es: „Dortmund: ASB Regionalverband meldet Insolvenz an“. Zeitgleich stellen sich die Hilfsorganisationen als Rückgrat des Rettungsdienstes und des Bevölkerungsschutzes dar. Wie passt das zusammen?

Memmeler: Zunächst muss ich sagen, dass mich diese Meldung zum ASB auch bewegt, da ich einige handelnde Personen persönlich kenne und ich mir natürlich auch vorstellen kann, wie diese Meldung auf die Mitarbeitenden des ASB wirkt. Durch meine langjährige Tätigkeit im Rettungsdienst der Stadt Dortmund kann ich mir vorstellen, dass diese Meldung zahlreiche Entscheider im Stadtgebiet Dortmund bewegen wird. Schließlich stellt der ASB aktuell Personal für 4 Rettungswagen, 3 Krankenwagen und ein Notarzteinsatzfahrzeug im Stadtgebiet Dortmund und stellt zusätzlich Ressourcen für den Bevölkerungsschutz bereit.

Losgelöst von der aktuellen Meldung muss man deshalb zunächst anerkennen, dass der ASB in Dortmund nicht unerheblich an der dortigen nicht polizeilichen Gefahrenabwehr beteiligt ist. Gleiches gilt landesweit, in unterschiedlicher lokaler Ausprägung für alle Hilfsorganisationen. Aber insbesondere lokal aufgestellte und eigenständig organisierte e.V. von DRK und ASB tragen dabei, isoliert vom Landes- und Bundesverband der Organisationen das volle wirtschaftliche Risiko.

In seltenen Fällen endet diese Eigenständigkeit auch schon mal in Meldungen wie dieser:

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weil lokal handelnde diese Insellösungen innerhalb von Hilfsorganisationen zur persönlichen Vorteilsnahme ausnutzen, was dann auch zu solchen Aufarbeitungen führen kann, was den Ruf einer ganzen Organisation nachhaltig belastet.

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Ich persönlich kann und möchte mir nicht vorstellen, dass ein solches Fehlverhalten in Dortmund vorliegt. Ohne das erforderliche Detailwissen möchte ich zu den Hintergründen in Dortmund auch keine Mutmaßungen zu den Gründen der Insolvenz anstellen. Sicher ist jedoch, dass die Wirtschaftlichkeit für Anbieter im Rettungsdienst immer schwerer darstellbar geworden ist, der Personalmangel zu horrenden Honoraren im Bereich der Leiharbeit geführt hat und die Vertragsgestaltung bei Ausschreibungen an nicht mehr zeitgemäße Vorgaben gebunden ist.

Dies könnten Hintergründe sein, die auch zur wirtschaftlichen Belastung bei Dienstleistern im Rettungsdienst beitragen. Zur Rolle der Hilfsorganisationen stellen die Verbände der Feuerwehren in NRW im aktuellen Positionspapier zur Novellierung des RettG im April 2023 deshalb klar:

„Die Hilfsorganisationen sind eine der tragenden Säulen im Rettungsdienst und im Krankentransport. Allerdings ergibt sich hinsichtlich der Leistungsfähigkeit im Rettungsdienst zunehmend ein heterogenes Bild. In einigen Regionen können die vertraglichen Verpflichtungen zur personellen Besetzung von Rettungsmitteln nicht mehr vollumfänglich erfüllt werden. Vor diesem Hintergrund können Vergabeverfahren neuen Leistungserbringern einen Marktzugang ermöglichen und die rettungsdienstliche Struktur stärken.

Daher ist im Rahmen der Novellierung die Beibehaltung einer Wahlmöglichkeit zwischen der Nutzung der Bereichsausnahme oder der Nutzung der regulären Vergabeverfahren wünschenswert. Auf lokaler Ebene kann die Trägerin/der Träger dann das am besten geeignete Verfahren nutzen.“

Oder anders:

Ohne die Privaten Rettungsdienstanbieter würde es in manchen Regionen einfach nicht mehr reibungslos funktionieren, die Bedarfspläne regelgerecht abdecken zu können. Beispiele hierfür sind die Kießling-Gruppe im Bergischen und im Rheinkreis Neuss, die BIEKRA Gruppe in Ostwestfalen, Hagelstein im Sauerland und die Reinoldus Rettungsdienst gGmbH im Kreis Unna. All diese Anbieter leisten in den genannten Regionen einen erheblichen Beitrag zur Sicherstellung des Rettungsdienstes. Gleiches gilt inzwischen an vielen Standorten für den Falck Konzern, der durch seinen Markteintritt in Deutschland für viel Wirbel gesorgt hat.

Bislang wurde häufig und gerne suggeriert, dass ein Ausfallrisiko ausschließlich von Privaten ausgehe, was augenscheinlich nicht der Fall ist. Gleiches gilt, wie das Positionspapier der Feuerwehren NRW zeigt, für die Leistungsfähigkeit in den Regionen.

Ruhrbarone: Da die Positionierungen von Feuerwehren, DRK, Städtetag NRW und Städte und Gemeindebund NRW vorliegen, die sich mehr oder weniger detailliert zu eigenen Forderungen äußern, stellen sich Fragen: Was läuft da eigentlich falsch? Wie müsste die Novellierung des Rettungsgesetz NRW umgesetzt werden?

Memmeler: Ich versuche mich kurz zu fassen, obwohl die Antwort viele Seiten füllen könnte.

Eventuell ist es hilfreich, wenn ich die Antwort an dem aktuell in Dortmund laufenden Vergabeverfahren für rettungsdienstliche Leistungen festmache. In der Ausschreibung werden die Anbieter aufgefordert, Angebote zum Betrieb von Rettungswagen und Krankenwagen abzugeben, die daran gekoppelt sind, dass zusätzliche Ressourcen angeboten werden, die zur Aufwuchsfähigkeit in besonderen Schadenslagen beitragen sollen.

Leider wurden die Lose keiner Region im Stadtgebiet zugeordnet, weshalb die Bieter quasi blind Angebote abgeben sollen, obwohl für die zusätzlichen Ressourcen zur Aufwuchsfähigkeit Liegenschaften nachgewiesen werden müssen, in denen dann eigene Rettungsmittel und zusätzliche Einsatzmittel vorgehalten werden sollen. Synergien, die durch räumliche Nähe entstehen, werden bei diesem Vorgehen schlicht nicht kalkulierbar sein, da nicht klar ist, ob die eigene Liegenschaft sehr weit von dem Los entfernt liegt, für das man den Zuschlag erhält. Also werden hier zusätzliche Ressourcen wahrscheinlich nicht in dem Umfang angeboten, wie es eventuell möglich wäre, wenn eine größere Planbarkeit bestünde.

 


Magnus Memmeler mit Maske Foto: Privat

Magnus Memmeler (55 Jahre) lebt in Kamen. Magnus Memmeler (55 Jahre) lebt in Kamen. Seit über 30 Jahren arbeitet er im Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Über 25 Jahre davon hat er diverse Leitungsfunktionen eingenommen. Er war beauftragt zur Organisation des Sanitätsdienstes beim DEKT in Dortmund und Verantwortlicher einer großen Hilfsorganisation bei der Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten in den Jahren 2013 – 2018. Er war zudem Mitglied bei der Stabsarbeit von Bezirksregierungen und in Arbeitskreisen des Innenministeriums bei der Konzeption von Katastrophenschutzkonzepte. Aktuell ist er Geschäftsführer eines gemeinnützigen Rettungsdienstunternehmens und Präsident des Hilfswerks für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe privater Rettungsdienste Nordrhein-Westfalen e.V.


 

 

Die Notwendigkeit zur Sicherstellung der Aufwuchsfähigkeit scheint hier entweder nicht groß zu sein oder es wurde handwerklich schlicht schlecht gearbeitet. Leider finden sich solche Fehler in vielen Ausschreibungen.

Auch in der aktuellen Ausschreibung der Stadt Dortmund sind Konzepte gefordert, in denen man die wirtschaftliche Zuverlässigkeit darstellen muss. Gleichzeitig wird die eigene Kalkulation aber durch eine einschränkende Tarifvorgabe und weitere Kalkulationseinschränkungen kastriert, die eher Ausfallrisiken provozieren, als diesen vorzubeugen.

In der vorliegenden Ausschreibung sollen die Kalkulationen sich am Tarif TVÖD orientieren und dürfen hier auch nur marginal nach oben abweichen. Noch vor einigen Jahren hätte ich angesichts einer Vorgabe zur Tarifbindung gejubelt, als ich noch „Was ist Dir ein Menschenleben wert?“ auf Banner drucken lassen musste. Jetzt wird aber, zu Gunsten des Wirtschaftlichkeitsgebotes, das Überschreiten einer Regelvergütung von Mitarbeitenden eingeschränkt.

Eklatanter Personalmangel

Momentan können täglich zahlreiche Rettungsmittel im Stadtgebiet Dortmund nicht durch die Hilfsorganisationen besetzt werden, weil ein eklatanter Personalmangel besteht. Wie im Papier der Feuerwehren dargestellt, müssen diese Ausfälle durch Beamte aus den Löschzügen kompensiert werden, um die Schutzziele zu erfüllen, was zur Ausdünnung im Brandschutz führt, der auch unbesetzte Stellen verzeichnet. Aufgrund der Einsatzfrequenz gilt der Rettungsdienst in Dortmund bei Fachkräften nicht unbedingt als der „place to be“. Diesen Arbeitsplatz aber durch eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, bei vollem Lohnausgleich oder durch eine höhere Stundenvergütung aufzuwerten wird unmöglich gemacht, da die Krankenkassen bei den Vergütungsverhandlungen mit den Trägern einschränkende Vorgaben zur Vergütung von Leistungen machen.

Ähnliche Einschränkungen sieht die Ausschreibung auch bei der Bemessung des Risikozuschlags, des Overheads und der Vergütung von geforderter Leitungsstruktur vor. Es mag sein, dass die Stadt dadurch Bestandsanbieter schützen will, da diese in der Leitungsstruktur auf das „eh da Prinzip“ zurückgreifen können, weil vorhandene Leiter des Rettungsdienstes dann halt etwas mehr an Aufgaben erhalten, was auch nicht unbedingt wertschätzend ist, wenn deren Vergütung gleichbleibend gestaltet wird. Für Neu- und Bestandsanbieter besteht Risiko bei dieser Kalkulationsvorgabe, welches bei Neuanbietern sicherlich größer ist.

In der vorliegenden Ausschreibung wird die Notwendigkeit, Ausfälle durch teure Leiharbeit zu vermeiden jedoch vollständig ausgeblendet. Zu Vertragsbeginn dürfte es nahezu für alle Anbieter unmöglich sein, den erforderlichen Personalstamm innerhalb von wenigen Monaten generiert zu haben. Das heißt, dass bis zu 70,00 € / Stunde für Leiharbeit aufgebracht werden müssen, um keinen Vertragsbruch zu begehen. Ohne die Gewissheit, Teile dieses anfänglich bestehenden Risikos einpreisen zu können, ist die Forderung nach wirtschaftlicher Zuverlässigkeit in der Auftragserbringung schlicht als Hohn zu bezeichnen.

Allein dieser Teilbereich von bestehenden Problemen und Herausforderungen hat nun einige Zeilen verschlungen, die Ihnen vorliegenden Positionierungen zeigen jedoch, dass, wie hier auch schon mehrfach von mir dargestellt, zahlreiche Stellräder zu drehen sind und das RettG NRW umfänglich zu novellieren ist.

Ruhrbarone: Bitte nennen und bewerten Sie die wichtigsten Punkte: Was müsste im neuen Rettungsdienstgesetz regelt werden? Was ärgert Sie denn am Gesetzesgebungsverfahren?

Memmeler: Lassen Sie mich mit den Ärgernissen beginnen. Wie die Feuerwehren in NRW zu Recht festgestellt haben, ist die pauschale Unterstellung der Leistungsfähigkeit von Hilfsorganisationen schlicht nicht gegeben. Wenn der Städtetag NRW in seinem Papier mit Stand: 17.04.2023 fordert, dass die Bereichsausnahme unbedingt im RettG NRW verankert werden muss und die Kopplung von RettG und BHKG nach Hamburger Muster geschehen soll, blendet dieses Papier die geballte Expertise des größten Leistungsanbieters im Rettungsdienst NRW aus. Denn die Feuerwehren stellen den Hilfsorganisationen keinen pauschalen Freibrief aus, da sie als Träger über gegenteilige Erfahrung verfügen.

Gleiches liest man in den Positionierungen der Hilfsorganisationen, welche immer sehr prominent durch das DRK vertreten werden, obwohl die Lobbyverbände des DRK LV Westfahlen und Nordrhein eingestehen müssen, dass sie die verlässliche Umsetzung eigener Positionen in eigenständigen e.V. auf regionaler Ebene nicht garantieren können. Die vom DRK im Papier „Ein neues und modernes Bevölkerungsschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen 2.0. Kernpositionen des DRK in Nordrhein-Westfalen für die vorgesehene Novellierung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz.“ Vorgestellten Forderungen sind deshalb auch einer kritischen Betrachtung zu unterziehen.

In Äußerungen wie

„Anstelle der bisher gewährten, von detaillierten Überprüfungen mit erheblichem Verwaltungsaufwand bei den Hilfsorganisationen abhängigen Zuwendung sprechen wir uns für die Gewährung einer Pauschalzahlung für das grundsätzliche Vorhalten von Strukturen zur Mitwirkung im Katastrophenschutz aus. Dies sollte in Form einer grundsätzlich verlorenen (nicht rückzahlbaren) Zuwendung mit einem vereinfachten Verwendungsnachweis erfolgen.“

Versteckt sich nichts anderes als das Eingeständnis, dass nicht alles Gold ist, was in der Eigendarstellung glänzt, der Gesetzgeber aber bitte vorbehaltlos Mittel zur Verfügung stellen soll, über die man frei verfügen möchte.

Ich habe hier bewusst überspitzt formuliert, um zu verdeutlichen, dass zahlreiche Positionierungen nichts anderes versuchen, als Eigeninteressen gewahrt zu wissen.

Das Papier des DRK, mit Stand 28.04.2023 strotzt nur so vor dem Selbstbewusstsein einer Hilfsorganisation, welche sicherlich große Anteile an der nicht abgeschlossenen Bewältigung der Hochwasserereignisse 2021 hatte, einen großen Anteil bei der Pandemiebewältigung hatte und sich auch in der Flüchtlingshilfe engagierte und weiterhin engagiert. Dennoch sollte aber die gebotene Demut erhalten bleiben, den Rechnungshof des Landes NRW als gerechtfertigtes Prüforgan beim Mitteleinsatz von Steuergeldern anzuerkennen. Außerdem müssen auch die erzielten Umsätze in Flüchtlingsbetreuung und Pandemiebekämpfung betrachtet werden, denen sicherlich bei allen Organisationen auch Leistungserbringung gegenübersteht, jedoch auch erhebliche Überschüsse mit sich brachten.

Ich stelle hier ausdrücklich klar, dass ich alle Leistungen aller Hilfsorganisationen im Bevölkerungsschutz und Rettungsdienst anerkenne. Ich lehne es jedoch ab, wenn die Erfordernisse zur Einbeziehung aller vorhandenen Ressourcen durch Alleinstellungsanspruch ausgeblendet werden und hierdurch auch innovative Einbringungen zum alleinigen Erhalt des eigenen Status abgewürgt werden könnten.

Auch wenn mich einige Formulierungen im Abschnitt 4 „Unternehmen in der Notfallrettung und im Krankentransport“ des Positionspapier der Feuerwehren zu einem intensiven Dialog einladen, halte ich das Positionspapier der Feuerwehren NRW bislang für das Papier, welches die Herausforderungen am umfänglichsten und ausgewogensten beschreibt.

Die Formulierung…

„Wesentliche Einschränkungen in der Funktionsfähigkeit bestehen dann, wenn durch die Erteilung einer Genehmigung und einer damit einhergehenden Übernahme von Transporten bzw. Einsätzen durch die Genehmigungsinhaberin die Trägerin/der Träger damit rechnen muss, über 10 % der Einnahmen durch Gebühren zu verlieren.“

…zeigt, dass auch im Bereich der Träger um die Ausfinanzierung von bestehenden Strukturen gerungen wird, obgleich die Genehmigungen ja ausgesprochen werden mussten, da die eigene Vorhaltung nicht ausreichend war, um den Bedarfsplan zu erfüllen.

Auskömmliche Vergütung garantieren

Wenn im RettG NRW endlich eine auskömmliche Vergütung von in § 17 geregelten Leistungen garantiert würde, wäre dies auch ein Beitrag, die Ausfallsicherheit von Anbietern zu erhöhen. Um es auf den Punkt zu bringen – Es ist nicht einzusehen, dass die gleiche Versorgungsleistung durch Leistungserbringer die im § 13 geregelt sind etliche hundert Euro mehr wert sein sollen, als die identische Dienstleistung, die im § 17 geregelt ist. Hier sind vorwiegend die Krankenkassen gefordert, die unterstellen, dass es sich hier um Anbieter handeln solle, die im Bedarf nicht vorgesehen sind, was schlicht Quatsch ist, da die Genehmigungen nur ausgesprochen werden, wenn der Bedarf zu unterstellen ist.

Neben dem Eingeständnis, dass das Rettungswesen auf alle Anbieter angewiesen ist und auch Hilfsorganisationen nicht mehr in der Form Leistungsfähig sind, wie das in der Vergangenheit mutmaßlich der Fall war, muss die digitale Vernetzung zwischen Leitstellen, Leistungserbringern im Rettungsdienst, Kliniken, Kassenärzten und ambulanten Dienstleistern endlich geregelt werden. Zusätzlich bedarf es einer Experimentierklausel im Rettungsdienstgesetz, um entlastende ambulante Versorgungsstrukturen testen zu können, die zur Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes beitragen.

Einige Ideen hierzu hatte ich in den letzten Interviews bereit benannt. Die Etablierung von Tele-Notärzten und die Verpflichtung zur Notarztgestellung durch Kliniken muss geregelt werden, um Meldungen wie diese zu vermeiden:

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/notarzt-problem-rlp-aerzte-fehlen-stationen-abgemeldet-laengere-anfahrt-rettungsdienst-im-notfall-100.html?fbclid=IwAR3_nRkITwDv58ImrKL3tSuLtQKgA-zfN5wt2O5kRKvcjuw19acr1QGoMXA

Außerdem könnten Tele-Notärzte so einen Beitrag dazu leisten, die Kompetenzen von sehr gut geschulten Notfallsanitätern so einzusetzen, dass unnötige Notarzteinsätze vermieden werden und die Patientenversorgung auch bei Notarztmangel auf hohem Niveau ermöglicht wird.

Die im Kreis Lippe bereits erfolgreich getestete gemeinsame Leitstelle von Rettungsdienst und KV muss endlich zum Standard werden, weil so Rettungsdiensteinsätze vermieden werden und die unerträglichen Warteschleifen in den KV Hotlines, welche den Namen nicht verdienen, zur Geschichte gezählt werden können. Leider wurde diese „Versuchseinrichtung“, trotz ihres großen Erfolges beendet, was lediglich Kopfschütteln verursachen kann.
Die Etablierung von Notfall – Krankenwagen scheint unausweichlich, wenn man den Ressourceneinsatz von Rettungswagen reduzieren will. Hier bedarf es aber konkreter Regulierungen, um kein Absinken des Versorgungsniveaus bei tatsächlichen Notfalleinsätzen zu riskieren.

Die Liste ließe sich noch weiter fortsetzen. Da Sie die Positionspapiere den Leserinnen und Lesern zur Verfügung stellen, können sich die Interessierten vertiefend orientieren und wir überfordern hier nicht die Allgemeinheit der Lesenden.
Abschließend möchte ich diese Forderung an Politik und Ministerien stellen.

Wenn man den üblichen Interessenvertretern bei den bereits laufenden Expertenanhörungen nicht vor den Kopf stoßen will, sollte man eventuell anwesende Experten fragen, welche Vertreter noch eingeladen werden sollten, um einen Ausgleich zu KV, Kliniken, Krankenkassen, Hilfsorganisationen und Feuerwehren zu schaffen. Denkverbote in dieser dringend erforderlichen Gesetzesnovellierung darf es nicht mehr geben.

Ruhrbarone: Vielen Dank, Herr Memmeler.


Stellungnahmen der Verbände und Organisationen:

Verband Feuerwehren NRW Novellierung RettG

Städte- und Gemeindebund NRW Novelle RettG NRW

Eckpunktepapier Städtetag Nordrhein-Westfalen

DRK Papier EinneuesundmodernesBevölkerungsschutzgesetzfürNordrhein-Westfalen2.0

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