Die Tarifverhandllungen eines regionalen Rettungsdienstbetreibers im östlichen Ruhrgebiet sorgt für Aufregung in der Rettungsdienstszene. Wenn man so will, fürchtet die große Branche Rettungsdienst den berühmten Flügelschlag eines Schmetterlings. Die spontanen Reaktionen und Kommentare im Web haben uns veranlasst bei Magnus Memmeler nachzufragen.
Ruhrbarone: Das Rettungsdienstunternehmen, das Sie als Geschäftsführer im östlichen Ruhrgebiet vertreten, hat einen neuen Haustarifvertrag ausgehandelt. Was ist daran so besonders?
„Gemeinsam mit der Tarifkommission des Betriebsrates der Reinoldus Rettungsdienst gGmbH und Herrn Michael Kaulen, Leiter Geschäftsbereich Tarif der KOMBA Gewerkschaft NRW, konnten der Gesellschafter der Reinoldus Rettungsdienst gGmbH, Peter Schroeter, und deren Geschäftsführer, Magnus Memmeler, am 16.08.2023 einen für die Branche wegweisenden und ab dem 01.09.2023 gültigen Tarifvertrag auf den Weg bringen.“
Memmeler: Zunächst muss man sagen, dass das Zustandekommen dieses Tarifvertrages, wie immer, eine Gemeinschaftsleitung darstellt. So etwas entsteht nie als Einzelleistung einer Tarifpartei. Unsere Mitarbeitenden wurden hervorragend durch die Mitglieder der Tarifkommission unseres Betriebsrates vertreten und mit der KOMBA NRW haben wir eine für uns zuständige Gewerkschaft als Verhandlungspartner gehabt, die sicher und selbstbewusst aufgetreten ist, da diese erkannt hat, dass es ein einfaches „weiter so“ im Rettungsdienst nicht mehr geben darf, wenn wir weiterhin Mitarbeitende für einen so wichtigen Beruf begeistern wollen.
Ich muss ehrlich zugeben, dass sich der Prozess nicht auf den einen Tag reduzieren lässt, an dem mein Gesellschafter, Peter Schroeter, die Mitglieder der Tarifkommission unseres Betriebsrates, der Vertreter der KOMBA und ich zusammengesessen haben, um eine Finalisierung zu erreichen. Im Vorfeld gab es zahlreiche Gespräche mit den Mitgliedern unserer Tarifkommission, in der unser Gesellschafter auch klar machen musste, was es bedeutet, wenn im März eine Tarifeinigung im öffentlichen Dienst erreicht wird, welche dann im Mai unmittelbar Wirksamkeit erreicht, nachdem aber alle Wirtschaftsplanungen für das Jahr 2023 bereits im September und Oktober 2022 abgeschlossen wurden.
Mit diesem Problem stehen wir sicherlich nicht allein, da die Tarifeinigung im TVÖD alle Bereiche des öffentlichen Dienstes betrifft.
Mit dem Bekanntwerden des Abschlusses im Öffentlichen Dienst, entstanden natürlich auch unmittelbar Begehrlichkeiten bei den Mitarbeitenden, die um ihren Anspruch wussten, was im Rahmen der gesamten Liturgie, die einen Tarifabschluss gestaltet, auch zur Unruhe geführt hat, da in der Wartezeit, bis zum Abschluss, Gewerkschaft und Tarifkommission gefordert waren, den Mitarbeitenden Geduld und Vertrauen, bis zum Tarifabschluss abzuverlangen. Da sind dann auch Gesellschafter und Geschäftsführer im Unternehmen gefordert, um immer wieder zu beruhigen. Da wir einen noch überschaubaren Mitarbeitendenstamm von 135 Mitarbeitenden repräsentieren und nicht in einem Großunternehmen agieren, wo man sich nicht persönlich kennt, kam es natürlich zu zahlreichen Einzelgesprächen, in denen man auf laufende Verhandlungen verweisen musste.
Nach all den erforderlichen Verhandlungen konnten wir aber als erstes im Rettungsdienst engagiertes Unternehmen sagen, dass wir die Arbeitszeiten in zwei Schritten signifikant senken und es bei uns ab 2024 keine unbezahlten Arbeitsbereitschaften mehr gibt. Und das ist tatsächlich wegweisend und wird sicherlich eine gewisse Zeit Maßstab für zukünftige Tarifverhandlungen bundesweit sein.
Ruhrbarone: Wie man im Ruhrgebiet so sagt, muss jetzt aber mal „Butter bei die Fische“. Was sind die Bestandteile, die so zukunftsweisend sein sollen und zu Reaktionen führte? Andere Branchen vereinbaren ja auch bereits die vier Tage-Woche, warum dann keine Angleichung im Rettungsdienst?
Memmeler: Genau das, was in anderen Branchen bereits üblich ist, weckt zunehmend die verständlichen Begehrlichkeiten im Rettungsdienst. Die Kolleginnen und Kollegen mussten die Mangelverwaltung zu Beginn der Pandemie ertragen und standen im gesamten Verlauf der Pandemie an vorderster Front, wenn Sie mir diesen Vergleich gestatten. Die Dankbarkeit dafür fiel bundesweit eher verhalten aus, weshalb sich auch viele Mitarbeitende im Rettungsdienst beruflich anders orientiert haben.
Von 24-Stunden-Diensten wurden bei der Reinoldus Rettungsdienst gGmbH bislang 21,5 Stunden als Arbeitszeit anerkannt, was im Vergleich mit den übrigen Beteiligten in der Branche schon sehr viel war. Dies wurde und wird bislang in einer 39 Stunden Woche abgeleistet, wobei es natürlich auch immer wieder Wochen gibt, in denen die Mitarbeitenden 48 Stunden und mehr im Dienst waren, um im Mittel, auf 39 Wochenarbeitsstunden zu kommen, was natürlich auch Überstunden mit sich brachte und bringt.
Bei anderen Dienstgebern werden teilweise nur 19 oder sogar weniger Stunden eines 24 Stunden Dienstes als Arbeitszeit anerkannt, was zu Recht zu schlechter Stimmung führt.
Vor diesem Hintergrund wurde uns von der Gewerkschaftsseite, in unserem Fall die KOMBA NRW, sehr früh signalisiert, dass wir auf keinen Fall über eine Stundenreduzierung von nur 2 bis 3 Stunden, bei Beibehaltung der Faktorisierung (Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftszeiten) verhandeln dürfen, da signifikante Verbesserungen für die Mitarbeitenden im Rettungsdienst erreicht werden müssen.
Als Hintergrundinformation muss hier angemerkt werden, dass die Zündschnur bei Mitarbeitenden und Gewerkschaften immer kürzer wird, da sich manche Dienstgeber öffentlich abfeiern lassen, weil sie über einen Zeitraum von mehreren Jahren die Anwesenheitsarbeitszeit von 48 auf 44 Wochenstunden abschmelzen wollen, dies aber weiterhin mit der Aufrechterhaltung von Arbeitsbereitschaft einher geht, die nicht alle Anwesenheitsstunden als Arbeitszeit begreift.
Da unser Gesellschafter, Peter Schroeter, schon immer die Firmenphilosophie vertrat, dass die Reinoldus Rettungsdienst gGmbH immer einen Tacken attraktiver sein muss, als die übrigen Rettungsdienstanbieter, sattelte unser Tarifabschluss schon auf einem hohen Niveau auf. Zusätzlich hatten beide Seiten das Bestreben, sich nicht im kommenden Jahr erneut über Arbeitszeiten im Rettungsdienst verständigen zu müssen. Deshalb ist in der Reinoldus Rettungsdienst gGmbH ab 2024 eine 38 Stunden Woche, mit 100% Anerkennung der Arbeitszeit, gesetzt und ab 2025 eine 36 Stunden Woche mit 100% Anerkennung der geleisteten Arbeitszeit.
All das ist verbunden mit einem vollständigen Lohnausgleich. Auf die übrigen Branchen übersetzt und um Ihren Vergleich aufzugreifen, hat die Reinoldus Rettungsdienst gGmbH als erstes Unternehmen im Rettungsdienst die „vier Tage Woche“ eingefügt, die bei allen übrigen Branchen auf Umsetzbarkeit geprüft wird.
Ruhrbarone: Wenn die Positionen doch so klar sind, warum dann die langwierigen Verhandlungen? Und warum ist es Ihnen, wie im Vorgespräch bereits besprochen, so wichtig, sich als gemeinnützige GmbH darzustellen?
Memmeler: Als gemeinnützige GmbH, bei den für uns geltenden Vertragsbedingungen, dürfen wir nur 1% Überschuss erwirtschaften. Um das für die Leserinnen und Leser kurz zu veranschaulichen, kann ich hier sagen, dass wir pro eine Millionen Umsatz, nur 10.000,00 € Gewinn generieren dürfen. Bei fünf Millionen Umsatz regen wir von 50.000,00 € Gewinn. Aus meiner beruflichen Vergangenheit weiß ich, dass auch Hilfsorganisationen hier durchaus anders kalkulieren, was auch ok ist, wenn die Vertragspartner dies akzeptieren, um die übrigen, dem Gemeinwohl zu Gute kommenden Aktivitäten von Hilfsorganisationen zu unterstützen.
Unser Gesellschafter und unser ganzes Team will zeigen, dass private Rettungsdienstanbieter im Jahr 2023 nichts mehr mit dem Klischee zu tun haben, welches üble Krauter in den Neunzigern provoziert haben oder welches dem aggressiven Markteintritt mancher Privater in den Zweitausendern geschuldet war und ist. Deshalb wurde auch bewusst diese Gesellschaftsform gewählt, um zu verdeutlichen, dass es im Rettungsdienst nicht um Gewinnabschöpfung gehen darf, sondern Qualität auf die Straße und in die Wohnungen gebracht werden muss.
Magnus Memmeler (55 Jahre) lebt in Kamen/Westf. Seit über 30 Jahren arbeitet er im Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Über 25 Jahre davon hat er diverse Leitungsfunktionen eingenommen. Er war beauftragt zur Organisation des Sanitätsdienstes beim DEKT in Dortmund und Verantwortlicher einer großen Hilfsorganisation bei der Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten in den Jahren 2013 – 2018. Er war zudem Mitglied bei der Stabsarbeit von Bezirksregierungen und in Arbeitskreisen des Innenministeriums bei der Konzeption von Katastrophenschutzkonzepte. Aktuell ist er Geschäftsführer eines gemeinnützigen Rettungsdienstunternehmens und Präsident des Hilfswerks für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe privater Rettungsdienste Nordrhein-Westfalen e.V. https://hbk-nrw.de/
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Diese zugegeben eingeschränkte finanzielle Flexibilität hat dazu geführt, dass gegenseitige Zugeständnisse in den Tarifverhandlungen erforderlich wurden, weil wir unterjährige Tarifänderungen mit bestehenden Wirtschaftsplänen vereinbaren mussten, die wir rückwirkend auch nicht einfach ändern können.
Unser Auftraggeber hat ja schließlich auch einen bestehenden öffentlichen Haushalt, der seine Handlungsfähigkeit bestimmt.
Außerdem muss unser Auftraggeber die Tarifsteigerungen 2023 in seinen eigenen Strukturen realisieren und sieht sich mit zahlreichen berechtigten Forderungen, zum Beispiel aus den Kitas oder der Pflege, konfrontiert. Der Rettungsdienst ist dann nicht unbedingt Priorität Nummer eins, auch wenn das zunächst unglaublich klingt. Rettungsdienst ist in der Gesamtschau halt nur ein kleiner Teil der Daseinsvorsorge.
Familie Meier hält sich halt für zunächst gesund, weshalb nicht abgeholter Müll beispielsweise eher stört, als die Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst. Gleiches gilt für die Kinderbetreuung in Kitas und viele andere Bereiche.
Vor diesem Hintergrund galt es eine Regelung zu finden, um den berechtigten Anspruch auf einen Inflationsausgleich, der im öffentlichen Dienst für 2023 verhandelt wurde, und den zur Verfügung stehenden Spielraum einer gGmbH zu einem für beide Seiten zufriedenstellenden Ergebnis zu führen. Hier hat die KOMBA sehr schnell erkannt, dass diese Situation in der Verhandlung wohl der größte Knackpunkt werden könnte, da unsere Mitarbeitenden natürlich auf ihrem Anspruch bestanden und nun schon seit Juni auf ein Ergebnis zum Thema Inflationsausgleich gewartet haben.
Da unsere Mitarbeitenden bereits in den Genuss eines freiwilligen Gesundheitsbonus kommen, der 300,00 € monatlich beträgt, konnte die Situation, die eine eingeschränkte Handlungsfähigkeit im laufenden Wirtschaftsjahr mit sich bringt, jedoch elegant und für alle zufriedenstellend aufgelöst werden.
Der bislang freiwillig in einer Betriebsvereinbarung geregelte Gesundheitsbonus wurde zu einer unbefristeten Betriebsvereinbarung gewandelt und auf den Teil des Inflationsausgleiches angerechnet, der aus dem Nichts halt nur realisiert werden konnte, wenn der Gesundheitsbonus weggefallen wäre.
Für die Mitarbeitenden ist diese Vereinbarung sicherlich die beste, weil nachhaltigste Lösung, da ein Inflationsausgleich nur einen einmaligen Effekt hat. Der Gesundheitsbonus ist nun dauerhafter Gehaltsbestandteil und für die Mitarbeitenden auch über 2023 hinaus verfügbar.
Sie sehen, die Gesamtgemengelage war alles andere als trivial, weshalb sich der Prozess einer Einigung auch etwas gestreckt hat. Das Gesamtergebnis kann sich allerdings mehr als nur sehen lassen, da die Mitarbeitenden Wertschätzungen erfahren, der Dienstgeber von den Mitarbeitenden ein sehr gutes Feedback erhalten hat, obwohl der Tarifabschluss sich streckte und zur zwischenzeitlichen Unruhe bei einigen Mitarbeitenden geführt hat, die nicht so viel Vertrauen in die Aussagen des Dienstgebers hatten, und die Gewerkschaften, hier die KOMBA NRW nun einen Tarifabschluss erreicht hat, mit dem man auch in die anstehenden Verhandlungen zeigen kann, dass es Lösungen gibt, wenn man nur will.
Jetzt kommt es halt darauf an, dass die Krankenkassen erkennen, dass endlich mehr Ausbildungsplätze ermöglicht werden, um den zu erwartenden Mehrbedarf an Mitarbeitenden im Rettungsdienst auch befriedigen zu können.
Ruhrbarone: Woher sollen die zusätzlichen Mitarbeitenden nun plötzlich kommen, die Sie benötigen? Und ist der Gesundheitsbonus nicht ein wirtschaftliches Druckmittel, um Mitarbeitende, trotz Beschwerden, zur Arbeit zu bringen?
Memmeler: Ich möchte mit dem Gesundheitsbonus beginnen, da ein solches Mittel in der Vergangenheit tatsächlich in manchen Branchen für berechtigte Kritik gesorgt hat.
Natürlich zahlen wir den Bonus zunächst nur an die Mitarbeitenden aus, die im laufenden Monat gesund geblieben sind. Gleichzeitig regelt die Betriebsvereinbarung aber auch, dass die nicht ausgezahlten Boni im „Topf“ erhalten bleiben und zum Jahresabschluss auf alle Festangestellten aufgeteilt werden. Es fließt also nichts aus diesem Bereich zurück in das Vermögen der Gesellschaft.
Bereits bei jedem Vorstellungsgespräch betonen wir, dass unsere Mitarbeitenden ihr Leben bitte auf die Grundvergütung ausrichten sollen und nicht mit Zulagen, wie auch Nachtschichtzulage, Sonntagszuschlägen oder aber dem Gesundheitsbonus planen sollen, da ein profaner Bänderriss dazu führen kann, dass all das über unbestimmte Zeit, nämlich der Zeit einer Erkrankung, nicht ausgezahlt werden kann.
Außerdem schicken wir erkrankte Mitarbeitende, auch wenn diese sprichwörtlich heiß auf diese Sonderzahlung sind, heim, um die gesunden Kolleginnen und Kollegen im Dienst nicht zu gefährden, weil jemand mit Grippe erkrankt unbedingt arbeiten will, denn das würde alle Dienstpläne zum Kippen bringen. Mit Blick auf den bestehenden Personalbedarf wäre es zudem fahrlässig, wenn wir Krankheit im Dienst tolerieren würden. Sollten wir einen an Grippe erkrankten Mitarbeitenden im Dienst tolerieren, gehen wir das Risiko ein, dass die Erkrankung verschleppt wird, zum Beispiel zu einer Herzmuskelentzündung führt und wir dann einen vollständigen Ausfall durch einen neuen Mitarbeitenden kompensieren müssten.
Sehr wohl erkennen wir aber, dass „Erkrankungen“ an Brückentagen, vor und nach Wochenenden deutlich zurückgegangen sind. Von daher hat der Gesundheitsbonus durchaus Einfluss auf die Ausfallhäufigkeit in unserem Unternehmen. Die stets vorgebrachten Vorwürfe, Mitarbeitende damit zu erpressen, können wir aber mit gutem Gewissen zurückweisen. Eventuell findet ja auch das bald Nacharmer.
Und ja, uns ist bewusst, dass wir nun vor der Herausforderung stehen, neue Mitarbeitende gewinnen zu müssen. Das kann, solange die Krankenkassen nur unzureichend Ausbildungen finanzieren, nur funktionieren, weil wir nun als Arbeitgeber für Rettungsdienstler attraktiver sind, als deren bisheriger Arbeitgeber, was dann eventuell dort zu Lücken führt. Aber dieser Mechanismus im Rettungsdienst ist ja auch kein neues Phänomen.
Die Herausforderung der Branche ist, das Berufsbild attraktiver zu machen. Unseren Beitrag dazu haben wir nun gemeinsam mit der KOMBA und unserer Tarifkommission geleistet. Nun müssen die übrigen Anbieter nachziehen, denn nur so können wir junge Menschen für den Job begeistern.
In den ersten Monaten des kommenden Jahres, das wissen wir, werden wir unseren Mitarbeitenden viele Überstunden auszahlen müssen, wenn es uns zu langsam gelingt, neue Mitarbeitende zu gewinnen. Dieses zusätzliche Entgelt wird von einigen unserer Mitarbeitenden sicherlich gerne angenommen, um private Herausforderungen besser meistern zu können.
Andere, die schon jetzt lieber mehr Zeit mit der Familie verbringen möchten, werden wohl keine oder nur wenige Überstunden leisten wollen. Das erste Feedback aus den Reihen unserer Mitarbeitenden zeigt aber, dass diese, so sie denn bislang große Pläne durch Nebenerwerb realisiert haben, diesen Finanzbedarf lieber im eigenen Unternehmen befriedigen werden, als irgendwo im Nebenerwerb tätig zu sein.
Oder anders ausgedrückt – für einen gewissen Zeitraum kann die „Personalnot“ ein Beitrag dazu sein, dass erforderliche Renovierungen finanziert werden können oder ein lange anstehender Fahrzeugwechsel ermöglicht wird. Somit sehen wir auch dieser Herausforderung, die uns nun bevor steht, relativ gelassen entgegen.
Ruhrbarone: Ihnen einen schönen Sonntag, Herr Memmeler und Dank für diesen umfassenden Einblick in die Tarifverhandlungen und die Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst.
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Eckpunkte des Tarifvertrages im Überblick:
- Alle für den öffentlichen Dienst vereinbarten Tarifsteigerungen, inklusive Inflationsausgleich, werden umgesetzt
- Der bislang freiwillig gezahlte Gesundheitsbonus, in Höhe von 300,00 € monatlich, wird nun unbefristet weiter gewährt. Das heißt, dass alle Mitarbeitenden, die im laufenden Monat nicht krank waren, eine Zulage in Höhe von 300,00 € erhalten. Kranke Mitarbeitende werden aber natürlich weiterhin heimgeschickt, damit diese nicht sich und andere gefährden. Der im Jahresverlauf nicht aufgebrauchte Bonus, wird am Jahresende auf alle Mitarbeitenden verteilt ausgeschüttet.
- Der Arbeitgeberanteil für Vermögenswirksame Leistungen verbleibt bei 17,50€ monatlich (über TVÖD)
- Die Wochenarbeitszeit wird ab 2024 auf 38 Wochenarbeitsstunden, bei 100% Anerkennung der Arbeitszeiten, gesenkt.
- Ab 2025 erfolgt eine weitere Reduzierung auf 36 Wochenarbeitsstunden.