Rettungsdienst: „Wer morgen sicher leben will, muss heute für Reformen kämpfen.“

Magnus Memmeler Foto : Privat

Der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur „ Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung“ wurde vorgelegt. Die Ruhrbarone sprachen mit Magnus Memmeler.  Neben aller Zuversicht und seiner Begeisterung sorgen ihn die föderalen Herausforderungen, der Standesdünkel und die Besitzstandsängste der Beteiligten.

Ruhrbarone: Herr Memmeler, das in der vergangenen Woche veröffentlichte Papier des BMG hat für viele spontane Reaktionen und für einen Niederschlag in den Medien gesorgt. Bei unserer Anfrage, ob Sie sich zu dieser großen Reformidee äußern wollen, blieben Sie recht gelassen und haben darauf verwiesen, dass das Thema auch noch eine Woche später interessant ist.

Woher kommt diese plötzliche Gelassenheit, obwohl aktuelle Themen doch sonst auch direkt von Ihnen aufgegriffen werden? Taugt das Papier etwa nichts?

Memmeler: Das Papier ist aus meiner Sicht großartig, weil es von vornherein gut in flankierende Reformen eingebettet platziert wurde. Außerdem greift es die von der Bertelsmann Stiftung und der Björn Steiger Stiftung angeregten Novellierungen auf, über die wir hier bereits berichtet hatten. Endlich soll der Rettungsdienst als medizinische Leistung wertgeschätzt werden und nicht länger auf den Transport von A nach B reduziert bleiben, bei dem halt nebenbei Leben gerettet wird. Nebenbei wurden hier zahlreiche Schnellschüsse korrigiert, die den Novelierungsversuch der Notfallversorgung durch Jens Spahn einst unweigerlich scheitern ließen.

Meine Gelassenheit ist, so denke ich, gerechtfertigt, da die Umsetzung aller Inhalte dieses Papiers, bei optimaler Begleitung und wohlwollender Reaktion aller im Föderalstaat beteiligten Gruppen mindestens zehn Jahre in Anspruch nehmen wird. Einige Reaktionen, die wir hier gerne als Linksammlung anfügen können, zeigen bereits, dass Besitzstandswahrung wieder ein großes Hemmnis werden wird. Außerdem ist der Rettungsdienst in der BRD Ländersache, obgleich die Vergütung in den Sozialgesetzbüchern des Bundes geregelt ist. Diesen Joker muss das Team um Lauterbach nun gut platzieren, wenn die Umsetzung realisiert werden soll.

Ruhrbarone: Das klingt danach, als sei das Papier jetzt schon gescheitert. Was erwarten Sie von den Ländern? Kann die Novellierung noch gelingen?

Memmeler: Dieses Papier und die damit verbundenen Notwendigkeiten zur Neustrukturierung werden nicht scheitern, da es angenehm rücksichtslos, weil auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierend, erstellt wurde. Lauterbach hat durch die Beteiligung von Experten, wie den Notfallmediziner Karagiannidis, Experten an diesem Papier beteiligt, die in der Lage sind, Bedürfnisse der KV, der Krankenkassen und anderer interessengeprägter Verbände zunächst auszublenden, um am grünen Tisch eine optimale Versorgung zu planen, die dann im föderalen System zu etablieren ist.

Außerdem wurden die von Jens Spahn noch gemeinsam in einem Topf präsentierten Elemente wie Klinikreform, KV-Einbindung, Digitalisierung und Qualitätsoffensive dieses Mal flankierend in begleitenden Konzepten präsentiert, um die Kakophonie der provozierten Stellungnahmen nicht zu groß werden zu lassen.

Obwohl alles ineinander verzahnt ist, wurden das Krankenhaus – Transparenzregister und Klinikstrukturreform bewusst getrennt voneinander platziert und nun folgt die Novellierung des Rettungsdienstes, bei der im Text natürlich auch alle Schnittstellen benannt sind.

Gesundheit ist in der Bundesrepublik ein sehr emotionales Thema, welches von außerordentlich viel Emotionalität geprägt ist. Deshalb ist es gut, die erforderliche große Reform in verträglichen Dosen zu präsentieren.

Die Notwendigkeit dieses großen Wurfes wird niemand, zumindest bei sachlicher Betrachtung, verneinen. Alle Beteiligten wissen jedoch um die damit verbundenen Emotionen und Besitzstandsängste. Da alle Verbandspräsidenten und Politiker in Ihren Ämtern wieder gewählt werden wollen, darf den Seinen durch Veränderung auf keinen Fall Verlust drohen.

„Elektronisches Gesundheitsberuferegister – eGBR“

Diese Bedürfnissituation wird leider durch eine vollkommen unangemessene Berichterstattung begleitet. In fetten Lettern titelte meine Tageszeitung in der abgelaufenen Woche „Nur noch 18 Notfallleitstellen“. Bei angemessener Schriftgröße hätte man zumindest „in NRW“ ergänzen können. Das wäre aber nicht reißerisch genug gewesen und hätte die gefühlte Bedrohung ja schon wieder relativiert.

Wenn wir uns ehrlich machen, müssen wir doch bereits jetzt zugeben, dass wir uns in Teilen bereits an Positionen des vorliegenden Papiers orientieren. Das Gesundheitsministerium in NRW will die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im „Elektronisches Gesundheitsberuferegister – eGBR“ erfassen, um erweiterte Maßnahmen zentral freigeben zu können und dieser Berufsgruppe den Zugriff auf digitale Patientendaten zu ermöglichen, die dann Anwendung finden, um Schnittstellen wie Notfallambulanzen oder Leitstellen mit erforderlichen Einsatzdaten zu versorgen.

Zitat aus dem vorliegenden Papier des MAGS NRW:

„Der eHBA ermöglicht es, über ein Kartenlesegerät patientenbezogen auf die Anwendungen der Telematikinfrastruktur zuzugreifen. Darüber hinaus können mit dem eHBA Dokumente mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur rechtssicher digital unterschrieben werden.“

Die Schaffung von integrierten Leitstellen, die den Notruf 112 in gewohnter Form abbilden, die KV Nummer 116 117 annehmen und die Etablierung von Telenotärzten realisieren können, wird bundesweit vorangetrieben. Selbstverständlich kann all das nicht in allen derzeit noch über 200 bundesweit betriebenen Leitstellen abgebildet werden.

Im vorliegenden Papier wird eine solche Leitstelle pro eine Millionen Bürgerinnen und Bürgern empfohlen. Dies jedoch verbunden mit der Notwendigkeit, besondere regionale Erfordernisse, insbesondere im ländlichen Bereich abzubilden. In NRW würde sich die Zahl der Leitstellen somit von aktuell 52 auf dann 18 reduzieren.

In bereits jetzt auf Redundanz ausgerichteten Regionen, wie zum Beispiel Ostwestfalen–Lippe, dürfte eine solche Umstellung eventuell innerhalb von fünf Jahren gelingen. In der Metropolregion Ruhrgebiet ist jedoch schwer vorstellbar, dass Essen, Bochum und Dortmund zu Gunsten von Nachbarn auf eigene Leitstellen verzichten.


Magnus Memmeler (55 Jahre) lebt in Kamen/Westf. Seit über 30 Jahren arbeitet er im Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Über 25 Jahre davon hat er diverse Leitungsfunktionen eingenommen. Er war beauftragt zur Organisation des Sanitätsdienstes beim DEKT in Dortmund und Verantwortlicher einer großen Hilfsorganisation bei der Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten in den Jahren 2013 – 2018. Er war zudem Mitglied bei der Stabsarbeit von Bezirksregierungen und in Arbeitskreisen des Innenministeriums bei der Konzeption von Katastrophenschutzkonzepte. Aktuell ist er Geschäftsführer eines gemeinnützigen Rettungsdienstunternehmens und Präsident des Hilfswerks für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe privater Rettungsdienste Nordrhein-Westfalen e.V. https://hbk-nrw.de/


Da werden die großen und selbstbewussten Behörden eher Begehrlichkeiten entwickeln, um die benachbarten Kreise mitzuversorgen, was dann Städte- und Landkreistag zur Positionierung und Vermittlung zwingen wird.
Beschleunigt werden könnte diese Zwangsehe durch den Punkt IV 1. a. im Papier:

„Leistung der Leitstelle (Notfallmanagement, vergleichbar dem Entlassmanagement nach §39 Abs. 1a SGB V als Steuerungs- und Koordinierungsleistung). Dabei ersetzt der Einsatzauftrag der Leitstelle die Verordnung einer Krankenbeförderung.“

Die spätere Konkretisierung der Finanzierung von Leitstellenleistungen durch die Krankenkassen dürfte dazu führen, dass viele der aktuellen Leitstellenbetreibenden Regionen zukünftig die Kosten für reine Feuerwehr- und Bevölkerungsschutzkoordination neu kalkulieren werden, was eventuell zu einem Umdenken führen könnte.

„15. Finanzierung des Rettungsdienstes inkl. der Leitstellen:
Die Betriebs- und Vorhaltekosten des Rettungsdienstes sind von den Krankenkassen zu tragen.
a. Mit Umsetzung der Empfehlung 1 (siehe oben) werden die Leistungen der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, der Notfalltransport und die zusätzlichen Dienste wie pflegerische Notfallversorgung durch die Krankenkassen vergütet.
b. Hierfür werden auf bundeseinheitlicher Grundlage durchgängig die Krankenkassen und Leistungserbringer verpflichtet, Entgelte zu verhandeln (Änderung von § 133 SGB V). Für den Fall der Nichteinigung ist eine Konfliktlösung festzulegen.“

Im Gegensatz zum Spahn-Papier, sind heute auch die Vorhaltekosten berücksichtigt, die in ländlichen Regionen einen höheren Anteil haben, als dies in Ballungsgebieten der Fall ist. Inkludiert sind hier ebenfalls Kosten für die erforderliche Infrastruktur, die einst von den Kassen aus dem Papier diskutiert wurden. Offenkundig sind die damaligen Stellungnahmen der Leistungserbringer nicht in Vergessenheit geraten, was nun einem unmittelbaren Genickbruch des Papiers erfolgreich vorbeugt.

Selbstverständlich sind die Veränderungen der Leitstellenstruktur nur eine genannte Erfordernis im vorliegenden Papier. Hier lässt sich jedoch gut veranschaulichen, dass viele Beteiligte zu moderieren sind und welchen Einfluss der Bund durch die im Sozialgesetzbuch zu regelnde Vergütung nehmen kann, um die Beteiligten zur Reform zu animieren.

Wenn wir ehrlich sind, kann dadurch sogar Gesichtsverlust der Verbände vermieden werden, die dann zwar auf die Zuständigkeit der Länder für die Rettungsdienstgesetze und die Garantenstellung der Städte und Landkreise verweisen können, Ihren Umsetzungszwang dann aber mit der im Bund geregelten Vergütung begründen können.

Allein diese Umstellung der Leitstelleninfrastruktur, die durch eine Harmonisierung der IT-Schnittstellen begleitet werden muss, wird sicherlich 10 Jahre benötigen, bis diese finalisiert werden kann, da Bestandsgebäude ertüchtigt und ausgebaut werden müssen und in vielen Fällen sicherlich neue Standorte zu identifizieren sind. Dieser Zeitraum muss dann konsequent genutzt werden, um die zahlreichen beruflichen Zusatzqualifikationen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter zu regeln, die in der Novellierungsempfehlung benannt wurden. Gleiches gilt für das Upgrade für die Qualifikation Rettungssanitäter.

Ruhrbarone: Sind die geforderten beruflichen Qualifikationen tatsächlich erforderlich? Ist dieses Upgrade, wie Sie es nennen, im laufenden Betrieb überhaupt möglich?

Memmeler: Janosch Dahmen, dessen Handschrift man bei diesem Papier häufig herauslesen kann, ist Notfallmediziner und Bundespolitiker, der sich sehr stark für die Weiterentwicklung im Rettungsdienst engagiert, weil er aus seiner Zeit als Notarzt weiß, wo es überall hakt. In den später angehängten Links wird sein Mitwirken sichtbar werden.

Die Expertenkommission und die beteiligten Fachpolitiker haben Recht, dass eine weitere Qualifikation im professionellen Rettungsdienst erforderlich ist, wenn wir allen bekannten Herausforderungen begegnen wollen.

Die Krankenhausstrukturreform, egal wie umfänglich diese ausfallen wird, wird zwangsläufig zu Intensivverlegungen in spezialisierte Zentren führen, die dann auch der speziellen Schulung beim eingesetzten Personal bedarf. Ob das, wie aktuell noch möglich, allein durch die bekannten DIVI – Kurse darstellbar sein wird, ist zu bezweifeln, da die Ansprüche von spezialisierten Zentren noch mehr berücksichtigt werden müssen.

Gleiches gilt für die Herausforderung, Rettungsdienstmitarbeitende so zu qualifizieren, dass die erforderliche Rechtssicherheit gegeben ist, um ambulant zu behandeln, damit Patienten daheim belassen werden können, bis ein Hausarzt konsolidiert werden kann, oder um die Entscheidung treffen zu dürfen, dass ein spezialisiertes MVZ angefahren werden kann, welches den Namen Medizinisches Versorgungszentrum dann auch verdient, da hier spezialisierte niedergelassene Ärzte eine probate Versorgung anbieten können, die Notfallambulanzen der Kliniken entlastet.

Viele Maßnahmen des Rettungsdienstes werden bereits jetzt durch entsprechende Kompendien geregelt und freigegeben, damit ein Bypass zur geltenden Rechtslage geschaffen ist, der die oft erforderlichen Maßnahmen rechtssicher gestaltet. Wie Sicher dieser Bypass vor Gericht sein wird, wollen wahrscheinlich die vielen ärztlichen Leiter im Rettungsdienst und die Rettungsdienstmitarbeitenden nicht im Einzelfall entschieden wissen, weil es halt einen Flickenteppich an Regulierungen gibt, der Kompetenzen nicht einheitlich beschreibt und Gerichte deshalb immer auf die weniger invasive Maßnahme aus anderen Bereichen verweisen könnten.

Akademisierung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern

Die Etablierung der Akademisierung von zahlreichen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern im laufenden Betrieb wird eine Herausforderung, da diese Fachkräfte im Regelrettungsdienst ohne Spezialanforderungen fehlen werden, obwohl die Beanspruchung des Rettungsdienstes sich erst mit der Fortschreibung der Novellierung verändern dürfte. Im ersten Schritt müsste hier also eine Ausbildungsinitiative für Notfallsanitäter bei den Kassen durchgesetzt werden, um den bestehenden Grundbedarf abgesichert zu wissen. Veränderungen gibt es halt nicht umsonst.

Um erneut den Faktor Zeit zu beleuchten, der bei der Umsetzung dieser erforderlichen Novellierung eine Rolle spielt, muss man beachten, dass die Notfallsanitäterausbildung allein drei Jahre in Anspruch nimmt. Wenn wir die vorhandenen Ressourcen an Schulen und Lehrrettungswachen betrachten, dürfte allein die Beseitigung des aktuellen Fachkräftemangels sechs Jahr betragen, wenn sich ausreichend motivierte Mitarbeitende finden, die den Beruf ausüben wollen und die Kassen endlich allen erforderlichen Ausbildungsangeboten zustimmen müssen.

Zusätzlich soll die Qualifikation Rettungssanitäter zukünftig in einer einjährigen Qualifikation abgebildet werden, was nicht nur eine Qualitätsoffensive wäre, sondern zeigt, dass hier auch das Ministerium von Hubertus Heil mitgewirkt hat, denn erst eine einjährige Ausbildung eröffnet Finanzierungsmöglichkeiten, die vom Arbeitsministerium mitgetragen würden.

Jobagenturen könnten so berufliche Qualifikationen im Rettungsdienst mitfinanzieren. Dies beinhaltet jedoch die Herausforderung, dass im laufenden Betrieb die grundlegende Ausbildung für Rettungssanitäter neu etabliert werden müsste und zusätzlich eine Möglichkeit zur Weiterqualifizierung von tausenden Rettungssanitätern geschaffen werden müsste, die ihren aktuellen Status in einer dreimonatigen Ausbildung erlangt haben.

Ich würde beide Qualifizierungsmaßnahmen ausdrücklich begrüßen, auch wenn der Umstand allein und meine gleich angefügte Begründung wieder zu reflexartigen Aufschreien und Protesten führen werden.

Natürlich schaffen wir im Bereich der Notfallsanitärer eine Zweiklassengesellschaft, wenn wir Spezialeinsatzgebiete geregelt wissen wollen. Wenn wir ehrlich sind, haben wir das aber bereits durch die übliche Zulagenpolitik in den Rettungsdiensten etabliert. Mitarbeitende mit DIVI – Kursen erhalten bereits Zulagen, gleiches gilt für die erforderlichen Praxisanleiter und andere Sonderfunktionen.

Untergang des Ehrenamtes im Katastrophenschutz

Dann sollten wir doch jetzt einfach mal konsequent sein und Zulagen nicht in Abhängigkeit von Nasenfaktoren zahlen, sondern diese an konkrete und gesetzlich geregelte Qualifikationen koppeln. Nicht selten werden die momentan etablierten und verkürzten Zusatzqualifikationen nämlich nur vergeben, um wechselwillige Mitarbeitende am Unternehmen zu binden, statt ausschließlich Qualifikation zu würdigen.

Bei der Erweiterung der Qualifikation von Rettungssanitätern werden nun wieder alle Hilfsorganisationen aufschreien, da dies angeblich den Untergang des Ehrenamtes im Katastrophenschutz bedeutet. Regelrettungsdienst und Katastrophenmedizin entkoppeln sich doch bereits jetzt, wenn wir ehrlich zu uns sind. Schon im jetzigen Notfallsanitätergesetz wurde bewusst oder unbewusst eine berufsbegleitende Ausbildung für besonders motivierte Ehrenamtler unmöglich gemacht.

In den Landesrettungsdienstgesetzen werden bereits jetzt zunehmend Zusatzqualifikationen für Rettungssanitäter etabliert, um zum Beispiel die Besetzung sogenannter Notfall – KTW zu regeln. Das ist nur Rumgewurstel.

Zur Wahrheit gehört, dass die jetzige Rettungssanitäterausbildung zwangsläufig die bisherige Fahrerqualifikation Rettungshelfer auf dem Krankentransportwagen ablösen wird und ablösen muss, wenn wir Rettungsdienst und Krankentransport zukunftsfähig gestalten wollen. Die einjährige Rettunssanitäterausbildung muss dann allerdings auch berufsbegleitend möglich sein, um auch im Katastrophenschutz eine gute medizinische Versorgung durch Ehrenamt möglich zu erhalten.

Und natürlich auch, um den Bestand an Rettungssanitätern im Regelrettungsdienst weiterqualifizieren zu können. Dann wäre auch die Lücke zu den jetzigen Rettungsassistenten geschlossen, die alle Chancen zur Qualifizierung zum Notfallsanitäter versäumt haben und nach Ablauf der Übergangsfristen nur noch als Rettungssanitäter eingesetzt werden dürften.

Die im vorliegenden Papier vorgeschlagene Qualifizierungsoffensive würde die vorhandenen Berufsfelder im Rettungsdienst endlich aufwerten und dafür Sorge tragen, dass keine Scheinqualifizierungen einen Versorgungsstandard vorgaukeln, den es bei objektiver Betrachtung kaum gibt, da Qualifizierungen durch sogenannte „Sitzscheine“ erlangt werden konnten oder wohlwollend in internen Fortbildungen bescheinigt wurden.

Sollten alle erforderlichen Maßnahmen zur beruflichen Qualifikation konsequent, zeitnah und mit der erforderlichen Finanzierung ausgestattet auf den Weg gebracht werden, gehe ich persönlich davon aus, dass dieser Paradigmenwechsel innerhalb von mindestens sieben bis maximal zehn Jahren vollzogen sein könnte.

Ruhrbarone: Sind Sie zuversichtlich, dass das klappen könnte?

Memmeler: Jein! Zum einen haben wir hier einen noch recht oberflächlichen schnellen Ritt durch das Papier vorgenommen und nicht alle Aspekte betrachtet, die zu berücksichtigen sind – dies würde sonst sicherlich eine Interviewreihe füllen. Zum anderen sehe ich aber auch, welche Initiativen gerade in den jeweiligen Landesrettungsdienstgesetzen bereits jetzt voran gebracht werden.

Der Gemeindenotfallsanitäter in Niedersachsen bildet doch bereits die vom BMG beschriebene ambulante Versorgung in Teilen ab und ist auch an eine Zusatzqualifizierung gekoppelt. Integrierte Leitstellen spielen in allen Stellungnahmen zu Novellierungen der Landesgesetze eine erhebliche Rolle und die Zusatzqualifizierung der Rettungssanitäter ebenso.

Novellierung des Rettungsdienstgesetzes in NRW ausgesetzt

Wie wir aus zuverlässigen Quellen wissen, wurde der Novellierungsprozess des Rettungsdienstgesetzes in NRW unterbrochen, da es sich abzeichnet, dass alle erforderlichen Änderungen sehr komplex werden dürften und somit auch zu größeren finanziellen Herausforderungen führen, auch wenn sie erst Teilbereiche der hier diskutierten Änderungen beinhalten. Ich denke, dass es eine Chance für alle Bundesländer sein könnte, wenn durch den Bund in den Sozialgesetzbüchern eine grundlegende Finanzierungsregelung der Rettungsdienste geschaffen würde, die die bestehenden Herausforderungen angemessen abbildet.

Selbstverständlich wird dieser Prozess dann durch Kommentierungen begleitet, die wir auch vom Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. vorliegen haben (Link hängt an), der den schleichenden Wegfall von Notärzten fürchtet. Nein, im Papier soll endlich dem flächendeckenden Mangel von qualifizierten Notfallmedizinern begegnet werden und die Tätigkeit von Notärzten soll wieder attraktiv gestaltet werden.

Landkreistage wollen Ihre Leitstellen schützen, Feuerwehrverbände werden eventuell die zusätzliche Qualifizierungserfordernis von Feuerwehrbeamten geregelt und gemildert wissen wollen, die KV will mehr Einfluss bei der Abbildung der kassenärztlichen Beteiligung in der Notfallversorgung und so weiter.

Ignoranz könnte in allen Fällen aber eventuell den Charakter verändern, wenn der Bund ungeachtet aller bestehenden Besitzstandsängste reguliert, indem er die Finanzierungshoheit über die Sozialgesetzbücher konsequent nutzt, um alle Beteiligten zum Glück zu zwingen. Selbstredend müsste vieles im Papier, was noch im Konjunktiv geregelt ist, auf der Strecke konkretisiert werden.

Dies gilt zum Beispiel für Schlichtungsstellen bei Nachjustierungen in der Finanzierung von Vorhaltekosten. Zum Gesamtpapier möchte ich aber allen Beteiligten Gratulieren, da sie es mindestens geschafft haben, die Denkhorizonte bereits jetzt deutlich zu verschieben.

Herrn Minister Lauterbach möchte ich bereits jetzt einladen, die Basis im Rettungsdienst zu besuchen, um 1:1 Bedürfnisse und Sorgen in Erfahrung zu bringen, die bei der finalen Ausgestaltung berücksichtigt werden müssen. Sehr gerne darf er auch den durch mich vertretenden Rettungsdienst besuchen und den herbstlichen Besuch mit einer Impfung unserer Mitarbeitenden verbinden, da auch ich großer Freund der jetzt wieder anstehenden Impfungen bin.

Die Reaktion der Leserinnen und Leser wird sicherlich zeigen, ob wir das Gesamtpapier in einigen Passagen noch detaillierter diskutieren sollen und müssen. Die anhängende Linksammlung schafft zumindest einen guten ersten Stimmungsüberblick.
Ruhrbarone: Herzlichen Dank für diese erste und doch recht positive Reaktion auf das Papier des BMG.

_____________________________________________________________________________…

Linksammlung

Link zum Reformpapier des BMG

Stellungnahme DIVI

Stellungnahme BDA

Thieme KMA Online

Gute Zusammenfassung der Tagesschau

Stellungnahme verdi

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