Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute entschieden: 8,3 Quadratmeter Zelle für zwei Häftlinge inklusive Klo sind ausreichend. Die Richter wiesen die Klage eines Häftlings auf Schadenersatz wegen „menschenunwürdiger Haftbedingungen“ ab. Die perfide Begründung: Wenn der Gefangene die Situation während seiner dreimonatigen Haftzeit in Duisburg-Hamborn als unerträglich empfunden hätte, hätte er sich vehementer um eine Verlegung gekümmert. Dabei hatte der Mann einen Vollzugsbeamten um die Verlegung in eine Einzelzelle gebeten. Danach aber, so die Richter, habe er „sein Anliegen nicht weiter verfolgt.“ Hätte er „nachdrücklich“ um eine Verlegung gekämpft, so sei davon auszugehen, dass die Anstaltsleitung seinem Gesuch nachgekommen wäre.
Ein lebensfremdes und unwürdiges Urteil. Denn erstens sind die Gefängnisse so überfüllt, dass den Gesuchen auf Einzelzellen nicht nachgekommen werden kann. Und zweitens verkennen die Düsseldorfer Juristen das stramm hierarchische System Gefängnis. Die Gefangenen sind darauf angewiesen, sich mit den Beamten gut zu stellen. Sie vergeben Freigänge, lassen den Besuch zu und teilen zu den begehrten Sportkursen ein, konfiszieren oder vergeben Fernseher. Ein ewig quengelnder Knacki muss um Vergünstigungen fürchten. Nur dem Leben im Gefängnis entrückte Richter können glauben, ein Mensch müsse auf vier Quadratmeter nicht leiden, müsse sich nicht schämen, auf der Toilette beobachtet zu werden.
Zum Glück gibt es inzwischen auch menschenfreundliche Urteile. Die Zahl anhängiger Beschwerden in gerichtlichen und in außergerichtlichen Verfahren von Gefangenen wird in NRW auf einige hundert geschätzt. Verschiedene Landgerichte und Oberlandesgerichte hatten in der Vergangenheit Schadenersatzforderungen von Häftlingen und früheren Insassen teils bestätigt, teils aber auch abgewiesen. Auch der Duisburger Häftling hatte vom Landgericht Duisburg zunächst Recht bekommen.
nettes Foto! Khmer Rouge in Kampuchea, oder Deutschland vor 80 Jahren?
Also ich will jetzt keine Diskussion vom Zaun brechen und fürchte, dass ich knapp vor dem Stammtisch bin, aber wer so ein Leben hinter Gittern für menschenunwürdig hält, der soll sein Leben so gestalten, dass er eben nicht in ein Gefängnis kommt. Natürlich sollten Gefängnisse ihren Insassen ein möglichst menschenwürdiges Leben ermöglichen, aber irgendwo muss auch mal Schluss sein, denn immerhin handelt es sich bei diesen Menschen um verurteilte Kriminelle.
Ich sehe meine Mutter regelmäßig auf der Toilette, denn sie ist behindert und gerade ihre Notdurft ist eine heikle Situation, wo sie schon oft gestürzt ist. Natürlich ist uns beiden das unangenehm, aber man arrangiert sich mit sich und seiner Scham. Zu hören, dass es unmenschlich sei, wenn im Gefängnis ein Gefangener den anderen auf dem Klo beobachtet ist für mich nichts als blanker Hohn.
Es ist klar, dass ein Leben hinter Gittern mit drastischen Einschränkungen verbunden ist. Das soll ja auch so sein. Und ja, die Aussicht imGefängnis zu sitzen, soll auch abschrecken.
Das ändert aber nichts daran, dass auch die Menschenwürde von Strafgefangenen zu achten ist. Ob dies nun unbedingt bei einer frei einsehbaren Gemeinschaftstoilette schon nicht mehr gegeben ist, darüber lässt sich streiten.
Nicht bestreitbar ist hingegen, dass auf 8 qm inkl. Toilette und 2 Betten kein Platz mehr frei ist. Dagegen sind die berüchtigten Arbeiterschließfächer sowjetischer oder japanischer Prägung geradezu luxuriös.
Nicht vergessen darf man auch, dass ein Gefangener, der auf eine Einzelunterbringung pocht, nicht nur mit Repressalien seitens der Wärter, sondern auch seiner Mitgefangenen zu rechnen hat. Denn wenn etwas im Knast ganz bestimmt super ankommt, dann ist es wenn einigen Gefangenen eine Sonderbehandlung zuteil wird.
Schlimm und bezeichnend für unseren gesamten Staatsapparat finde ich hingegen die Aussage des Richters, der Gefangene hätte nachdrücklicher um sein Anliegen kämpfen müssen.
Denn genau dieser Habitus liegt auch dem Verhalten der meisten Ämter oder sonstiger staatlicher Stellen zugrunde. Wer ein ehrliches und ernsthaftes Anliegen vorbringt, wird leider nur allzu oft von Ämtern barsch abgekanzelt.
Will man, dass sich Ämter ernsthaft mit einem Anliegen auseinander setzen, bleibt einem oft kein anderer Weg, als jahrelang Einsprüche einzulegen und vor Gericht zu ziehen.
Öffentliche Stellen nehmen uns leider nur als störende Bittsteller wahr. Bei Beamten und öffentlichen Angestellten fehlt oftmals jegliches Bewusstsein dafür, wer ihnen ihren Lebensunterhalt bezahlt und wessen Interessen sie folglich auch zu vertreten haben.
Musste hier noch jemand an „Solitary“denken?
@Ben „Also ich will jetzt keine Diskussion vom Zaun brechen und fürchte, dass ich knapp vor dem Stammtisch bin […]
Du sitzt mitten drin!
Das Bild des Stammtisches ist eigentlich recht schön und m.E. sitzt Ben noch lange nicht daran. Wie auch immer, ich zieh mir jedenfalls mal ’nen Stuhl ran und setz mich dazu…
Schön ist das Beispiel des Stammtisches deshalb, weil leider als einziges. für den Betroffenen peinliches, Detail oder Argument die Notdurftproblematik im Artikel genannt wird. Ist schon komisch, wenn man an eben jenem Tisch sitzt, dann hat Mann keine oder wenig Probleme mit der Pinkelrinne, im Knast aber schon…
Leider wurde auch nicht so ganz deutlich, ob die Haftzeit nach den drei Monaten beendet gewesen ist. Wenn nein, dann ist ein defensives Verhalten des Klägers durchaus nachvollziehbar, wenn es sich bei den drei Monaten allerdings um die komplette Haftstrafe gehandelt haben sollte, nun, dann ist das, rein zeitlich, ein Fünftel dessen, was Wehrdienstleistende (als es das noch so richtig gab) z.B. in einer 10 Mann-Stube zu erleben hatten. Sollten es nur die angesprochenen drei Monate gewesen sein, dann trägt auch das Argument der Vergünstigungen wenig, die vermeindlich entzogen oder nicht gewährt werden, wenn der Insasse zu sehr nöselt.
Das genöselt werden kann, darf und soll, das zeigt dieser Artikel sehr schön:
https://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/wer-hat-das-schwein-bezahlt/
Alles in allem, leider zu wenig Details im Artikel, um sich ein differenzierteres Bild machen zu können.
Wir alle haben das Grundgesetz also bisher falsch verstanden (sofern Annika die Begründung richtig hat zusammenfassen können). Art. 1 Abs. 1 GG besagt nämlich ja nach Auffassung des OLG eigentlich: „Die Würde des Menschen ist mehr so unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist aber frühestens dann irgendwie ’ne Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, wenn jemand auf die Idee kommt zu meckern – und zwar rechtzeitig.“
Entweder ist die Unterbringung menschenwürdig oder sie ist es nicht. Zu behaupten, daß sie es sein muß, so lange der Kläger dagegen nicht aufbegehrt, ist vollkommen unglaublich. Ich hoffe, daß der Fall nach Karlsruhe getragen wird.
[…] August 2010: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute entschieden: 8,3 Quadratmeter Zelle für zwei Häftlinge inklusive Klo sind ausreichend. Die Richter wiesen die Klage eines Häftlings auf Schadenersatz wegen “menschenunwürdiger Haftbedingungen” ab. […]