Über den Filz und das Kirchturmdenken im Nahverkehr wurde auf den Ruhrbaronen schon viel geschrieben. Nun hat der aus Essen stammende Student der Wirtschaftsinformatik in Münster Marin Jürgens eine Petition im NRW-Landtag zu genau diesem Thema eingereicht:
Gegenstand der Petition:
Schaffung von Anreizen zur Konsolidierung der Verkehrsbetriebe im Ruhrgebiet und zur Schaffung von städteübergreifender Verbindungen.
Wortlaut der Petition:
Die Verkehrsbetriebe im Ruhrgebiet stehen unter anderem aufgrund der Finanzschwäche der Kommunen vor großen Herausforderungen. Mitunter ist eine Ausdünnung des Angebots unvermeidbar.
Um die Attraktivität des Standorts NRW und inbes. des Ruhrgebiets zu steigern, und den Strukturwandel erfolgreich zu meistern, bedarf es eines gut ausgebauten Nahverkehrs.
So könnte z.B. das Ruhrgebiet durch eine bessere Erreichbarkeit der vielfältigen kulturellen Angebote seine Trümpfe als Metropolenregion besser ausspielen und für den Tourismus, Familien, Studenten, Unternehmensgründer und andere Bevölkerungsgruppen attraktiver werden. Eine Ausdünnung des Angebots ist hier nicht zielführend.
Für zielgerichtete Optimierungsmaßnahme, und um eine Ausdünnung zu vermeiden, ist ein reiner Mittelzuschuss nicht zielführend.
Denn: Dies führt nicht dazu, dass schlanke Strukturen durch Konsolidierungsmaßnahmen geschaffen, Wasserköpfe abgebaut, oder das Kirchturmdenken bei der Verkehrsplanung beendet wird.
Es ist schwer nachvollziehbar, dass (fast) jede Stadt einen Verkehrsbetrieb mit ähnlichen Strukturen und eigener Verkehrsplanung hat, liegen die Städte doch so nah beieinander und können somit nicht als Inseln angesehen werden – abgesehen von dem Einsparpotential, dass sich offenbart.
Durch die desaströse Finanzlage der Verkehrsbetriebe ergibt sich jetzt die Möglichkeit, durch ein geschicktes Anreizsystem das Ändern dieser Punkte für die Kommunen / Verkehrsbetriebe attraktiv zu machen und bereits begonnene Maßnahmen zu intensivieren und zu beschleunigen – ggf. in Zusammenarbeit mit dem Bund zur Kofinanzierung.
Hierzu müssen Kennzahlen festgelegt werden, die die Punkte abbilden, die verbesserungswürdig / wünschenswert sind.
Beispielsweise:
– Anzahl der Aufsichtsräte
– Anzahl zusammegelegte Betriebsbereiche
– Anzahl städteübergreifende Verbindungen
– Verwaltungsausgaben
– Gewonnene Neukunden
– Umfang von Ausschreibungen / gemeinsame Beschaffung
usw., – eine genaue Festlegung muss von Experten der jeweiligen Resorts erarbeitet werden – Ziel sollten Zahlen sein, die Verkehrsbetriebe für eine ähnlich große Region ohne Doppelstrukturen erhalten (bspw. BVG für Berlin).
Je nach Ziel und Umsetzungsgrad kann das Verkehrsunternehmen dann finanzielle Unterstützung erfahren.
Beispiel: Für jeden eingesparten Cent an Verwaltungsausgaben erhält das Verkehrsunternehmen einen zusätzlichen Cent zur Instandhaltung der Infrastruktur oder punktuellen Ausbaus.
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen möge beschließen, dass ein Anreizsystem für die Verkehrsbetriebe im Ruhrgebiet geschaffen wird, dass die Konsolidierung von Verkehrsbetrieben, eine gemeinsame Verkehrsplanung und die Schaffung städteübergreifender Verbindungen begünstigt.
Das ist die Chance, einen für die Region würdigen, verknüpften Nahverkehr zu erhalten, eine Ausdünnung des Angebots zu vermeiden und gleichzeitig das Kirchturmdenken, was hohe Kosten verursacht, zumindest im Bereich des ÖPNVs zu beenden.
Der Petitionsausschuss der Landtags wird sich nun mit dem Thema beschäftigen. Leider sind die Chancen, dass sich etwas ändert gering: Die Parteien und ihre Mitglieder profitieren von der Pöstchenschieberei und den aufgeblasenen Verwaltungen im Nahverkehr.
Interessanter Ansatz, aber vollkommen falscher Hebel …
Warum falscher Hebel?
Wenn man sich mit den aktuellen rechtlichen Grundlagen des ÖPNV/SPNV beschäftigt, die durch EU, Bund und Land vorgegeben sind, da erkannt man schnell, dass die Verkehrsbetriebe nur noch das machen dürfen, was ihnen die sogenannten Aufgabenträger in ihren Nahverkehrsplänen vorschreiben.
In Nordrhein-Westfalen hat man den Ansatz gewählt, dass für den überregionalen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Zweckverbände wie den VRR AöR zuständig sind. Bei den Bussen, Straßenbahnen oder U-Bahnen des ÖPNV sind die Aufgabenträger hingegen die kreisfreien Städte und die Kreise, die mit ihren jeweiligen Nahverkehrsplänen die Angebote dieser Verkehrsmittel festlegen. Die lokalen bzw. überregionalen Verkehrsbetriebe dürfen sich nur in dem Rahmen bewegen, was ihnen die Nahverkehrspläne zubilligen. Halten sie sich nicht daran, so bekommen sie überhaupt keine Konzession für ihre Linien, da das Personenbeförderungsgesetz des Bundes festlegt, dass die Genehmigungsbehörde (in NRW die jeweiligen Bezirksregierungen) prüfen muss, dass die Vorgaben der Nahverkehrspläne erfüllt sind.
Diese Kleinteiligkeit der Zuständigkeiten ist von den jeweiligen Landesregierungen in NRW so festgelegt worden, andere Bundesländer halten dies anders, wo z.B. über dafür vorgehaltene Zweckverbände interkommunal gehandelt und gedacht wird. Es wäre ein leichtes für die Landespolitik, den aktuellen Zustand zu ändern, indem sie z.B. den VRR oder den RVR zu solchen Aufgabenträgern für den ÖPNV machen könnte, macht sie aber nicht. Weder CDU/FDP- noch SPD/Grüne-Landesregierungen verspürten hier einen akuten Handlungsbedarf.
Ein Beispiel gefällig?
Die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen, die gemeinsame Verkehrsgesellschaft der Städte Bochum, Gelsenkirchen und Herne (als Eigentümer) betreibt eine Buslinie (378) von Witten über Teile von Bochum und Dortmund nach Castrop-Rauxel. Diese Linie muss sich den teilweise widersprechenden Nahverkehrsplänen des Ennepe-Ruhr-Kreise, der Städte Bochum und Dortmund und des Kreises Recklinghausen anpassen, dementsprechend schlecht sieht das Angebot dort zu bestimmten Betriebszeiten und Wochentagen aus. Während die beiden Kreise das Angebot im ÖPNV immer weiter zurückfahren, halten die beiden kreisfreien Städte aktuell noch am Status Quo fest.
Fragt sich nur, wie lange können sie dies noch?
Ein übergeordneter Zweckverband wie z.B. in Niedersachsen würde am Beispiel dieser Linie wohl wegen ihrer städteverbindenden Funktion eine attraktive Taktung zuordnen. Zu befürchten steht hier eher, dass diese Linie gebrochen wird um sie den jeweiligen Sparpotentialen der jeweiligen Kämmerern zu opfern.
Selbst wenn es nun im Ruhrgebiet nur noch einen Verkehrsbetrieb mit einem Vorstand gäbe und solange die geschilderte rechtliche Situation sich nicht ändert, so würde das Angebot weiter so schlecht bleiben wie es ist. Sehr wahrscheinlich dürfte es sich dann um einen privaten Betreiber handeln, da ein kommunales Verkehrsunternehmen dort wg. diverser EU-Vorgaben gar nicht im Zuge kommen dürfte , aber dies ist jetzt ein ganz anderes Thema …
Eine gemeinsame Nahverkehrsgesellschaft ist sozusagen höchste Eisenbahn.
[…] Ruhrgebiet: Petition gegen Filz und Kirchturmdenken im Nahverkehr (Ruhrbarone) – […]
@Robert Müser
Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Dein Beitrag hätte auch von einem SPD Bezirksvorsitzenden kommen können, der zwar registriert, dass ein Problem da ist, der dem Kritiker aber zu verstehen gibt, dass man dieses Problem nicht wird lösen können, wobei das Problem in ruhrgebietstypischer Manier nicht unter dem eigenen Kirchturm verortet wird (in diesem Fall in Bochum Gelsenkirchen oder Herne), sondern in den Nachbargemeinden (Recklinghausen, Ennepe-Ruhr-Kreis, Dortmund).
Als Gelsenkirchener kenne ich die von Dir genannte BOGESTRA recht gut, weshalb ich sie nur noch dann in Anspruch nehme, wenn ich im Sommer einen Schickern gehe und mein Fahrrad zufällig einen Platten hat, was äußerst selten der Fall ist. Ansonsten fahre ich Auto, weil der ÖPNV für Pendler, die von einer Ruhrgebietsstadt in die nächste müssen, keine Alternative darstellt – trotz der Staus auf der A42, A40 und der B224, durch die man sich dabei durchkämpfen muss.
Was mich interessieren würde, wenn der Ansatz interessant, aber der Hebel völlig falsch ist, was denn der richtige Hebel wäre?
Es mangelt nicht an guten, intellektuell überzeugenden Ideen und Konzepten zur Verbesserung des Nahverkehrs unserer Metropole, sondern -wie so oft- an der straffen Umsetzung. Es scheinen emotionale Gründe zu sein, die sich seit Jahrzehnten gegen die vielen Sachargumente durchsetzten. Die MVG (aus Mülheim) mach Jahr für Jahr mehr Schulden und hat gleichzeitig kein Geld für notwendige Investitionen in Fahrzeuge und Gleise; aber „leistet“ sich eine eigene Geschäftsführung. Hat einmal jemand abgeschätzt, was es uns allen kostet, dass wir nicht schon seit zwanzig Jahren einen interkommunalen Nahverkehr haben, eine Geschäftsführung, eine Beschaffung, einen Springer-Pool etc. etc.? Welche „Emotionen“ rechtfertigen Jahr für Jahr das Aufschieben überfälliger Reformen? Danke für jeden neuen Versuch erkannte Potenziale auch umzusetzten!
http://www.ruhrbarone.de/e-mobility-die-zukunft-des-nahverkehrs-im-ruhrgebiet/17298
-5-Thomas B.Freding
Leider gilt Ihre Feststellung im ersten Satz nicht nur für den ÖPNV, sondern für alle Themenfelder, die
im Ruhrgebiet „brachliegen“.
-4-DER, DER…..
Den letzten Satz in Deiner Replik auf Robert Müser will ich nur ergänzen:
„Würden sich alle diejenigen, die für das Ruhrgebiet und die im Ruhrgebiet „politische Verantwortung
tragen“ als Erstes auf ein gemeinsames Ziel für die Neuordnung/die Neuorganisation des ÖPNV im
Revier einigen, also z.B auf eine gemeinsame Verkehrsgesellschaft „Ruhrgebiet“ mit Entscheidungs-
kompetenzen nicht nur in strategischen Fragen, sondern auch im operaitven Geschäft, dann hätte man
sich – aber eben erst als Zweites- daran zu machen, „die Hebel“ zu finden, um……….
Mit anderen Worten:
Wie in jedem Unternehmen -wie in jeder gut funktionierden öffentliche Verwaltung- hat man zunächst
ein strategisches Ziel zu erarbeiten und das dann für alle Betroffenen, für alle Beteiligten verbindlich
feszulegen.Das kann -selbstverständlch – nur ein Ziel sein, das langfristig im Interesse des
Unternehmens -der Kommune, der Region- notwendig und deshalb unabdingbar anzugehen ist.
Und ers danach macht man sich daran, alles ab-, allles wegzuräumen, was der Erreichung dieses Ziel im
Wege steht -fakttische Hindernisse, politische Hindernisse,personelle Hindernisse, finanzielle Hürden,
ggfls rechtliche.
Führungswille, Führugnsfähigkeit an der Sptize eines Unternehmens, hier poliotsicher
Führungsswillei, politische Führungsfähigkeit an der Spitze der Kommunen im Revier……….
Ja, dann kann es, dann könnte es losgehen.
Entschuldigugn für das „Zerschredden“ der Sätze in meinem Beitrag -7-.
[…] Regierungspräsidentin Anne Lütkes, die Mülheimer Bürgerinitiativen und eine entsprechende Petition forderten alle im vergangenen das Kirchturmdenken zu überwinden, Jahr Gelder zweckdienlich direkt […]