Das Chaos um das Ruhrparlament und die Zersplitterung der Räte durch immer mehr Gruppen und Einzelkämpfer haben die Diskussion um die Wiedereinführung einer Sperrklausel bei den Kommunalwahlen neu entfacht.
Die Situation im Bochumer ist typisch für viele Stadträte im Ruhrgebiet: Bei 85 Mitgliedern gibt es 5 Fraktionen, 3 Gruppierungen und 5 Einzelvertreter. Sitzungen werden länger, die Belastung für die ehrenamtlichen Ratsmitglieder nimmt zu – über 20 Stunden Arbeit in der Wochen stecken die meisten von ihnen in die Kommunalpolitik. Bezahlt werden sie dafür nicht. Von der Aufwandsentschädigung, die in Großstädten wie Dortmund knapp über 500 Euro liegt müssen sie in der Regel einen großen Teil an ihrer Parteien spenden. Roland Mitschke, der Fraktionsvorsitzende der CDU im Ruhrparlament, fordert nun die Wiedereinführung einer Sperrklausel und kritisiert die Landesregierung dafür, die Direktwahl des Ruhrparlaments nicht für die Kommunalwahl 2014 eingeführt zu haben:
„Nachdem das Landesverfassungsgericht die 5-Prozent Sperrklausel gekippt hat, haben die großen Fraktionen im Landtag mit Rücksicht auf ihre jeweils kleineren Koalitionspartner den Kopf in den Sand gesteckt. Wenn Landesregierung und Landtag z.B. die vom Ruhrparlament einstimmig schon für 2014 geforderte Direktwahl der Verbandsversammlung rechtlich ermöglicht hätte, müsste sich heute bezogen auf den RVR niemand über die Auswüchse des geltenden Wahlrechts einschließlich der damit verbundenen Kosten aufregen.“
Ob eine Sperrklausel vom Landesverfassungsgericht – egal in welcher Höhe – akzeptiert wird, ist jedoch fraglich. Bei der Wahl des EU-Parlaments hatte das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Regelung gekippt, die eine 3 Prozent Hürde vorsah. Das Eu-Parlament wählt – wie die Räte – keine Regierung und muss damit nach Ansicht der Richter nicht durch eine Prozent-Hürde geschützt werden.
Zu „Wenn Landesregierung und Landtag z.B. die vom Ruhrparlament einstimmig schon für 2014 geforderte Direktwahl der Verbandsversammlung rechtlich ermöglicht hätte, müsste sich heute bezogen auf den RVR niemand über die Auswüchse des geltenden Wahlrechts einschließlich der damit verbundenen Kosten aufregen.”
Das ist ja lustig. Direktwahlen zu fordern, um Kosten zu sparen? Wie schief muss man denn rechnen, damit eine Direktwahl mit all dem damit verbundenen Aufwand Kosten spart?
Es würde schon reichen, das Sitzzuteilungsverfahren zu ändern. Die jeweils kleinen Koalitionspartner Grüne/FDP machen sich jedes Mal für das sogenannte Divisorverfahren stark, wenn über das Wahlrecht diskutiert wird. Es muss ja nicht gleich D’Hondt sein, das große Listen über Maß gelegentlich bevorteilt. Aber Hare/Niemeyer oder auch ein anderes Verfahren könnten hier schon gleich helfen.
Wenn eine Liste mit 0,x Prozent in ein Kommunalparlament mit 50 Mitgliedern kommt, hat das mit Mathematik nicht mehr viel zu tun. Danke, Grüne und FDP!
Hallo Stefan,
zur besseren Einordnung der aufgeführten Zahlen:
„… Über 20 Stunden…“-pro Woche/Monat/Legislaturperiode?
Die im Text aufgeführten € 500 beziehen sich, danke für den Link, offensichtlich auf die monatliche Pauschale zzgl. Sitzungsgelder.
Danke.
@Klpe: Sorry – pro Woche.
1.)
Vorab:
Es gibt keinen zwingenden Grund, die akute Situation beim RVR zu nutzen, generell die Wiedereinführung der Sperrklausel für die Kommunalwahlen zu fordern.
Der „Schwachsinn“, auf dem die Situation beim RVR beruht, hätte sich vermeiden lassen! Vieleicht spricht Herr Mischke ‚mal mit seinem Parteikollegen Hegemann aus Recklinghausen über Anlaß und Auwirkungen dessen, was konkret in Recklinghausen ursächlich für die Misere bei RVR ist.
Ich halte es auf für falsch, diesen aktuellen “ RVR-Schwachsinn“ als Argument für die Direktwahl des RVR-Parlamentes zu nutzen. Damit schadet man diesem wichtigen Anliegen ehe als daß es ihm nutzt.
2.)
Unabhängig davon, ob und wie ggfls. verfassungsgerichtlich über die Wiedereinführung einer Sperrklausel bei den Kommunalwahlen in NRW entschieden würde und unabhängig von der „Kostenfrage“, geht der Streit über Sperrklauseln bekanntlich immer von derselben Fragestellung aus:
Soll man, auch dem Prinzip von der „Gleichwertigkeit einer jeden Stimme“ Rechung tragend, auch um zumindest vor Ort das relativ starre System der Parteiendemokratie aufzulockern, von jeglicher Sperrklausel absehen oder bedarf es einer Sperrklausel, um die Effektivität und die Effizienz eines demokratischen Systmes zu gewährleisten.
Folglich wird über dieses Problem immer wieder und auf allen staatlichen Ebenen und neuerdings auch bezüglich der Wahl des EU-Parlamentes gestritten.
Nach allen meinen Erfahrungen, z.B. auch in den Niederlanden, wo kommunale Räte mit X-Fraktionen seit Jahrzehnten selbstverständlich sind, ist eine ineffziente und ineffektive Kommunalverwaltung keineswegs eine zwangsläufige Folge einer fehlenden Sperrklausel. Dafür gibt es hinlängliche bekannte andere Gründe.
Nachdem auch in NRW die Bürgermeisterin, und hier habe ich diese vor allem als Verwaltungschefin im Blick, direkt von den Bürgern gewählt wird und nicht mehr vom Rat, ist insofern ein weiteres denkbares Argument für „stabile Mehrheitem im Rat“ basierend auf der Existenz einer Sperrklausel „vom Tisch“.
Die Vielfalt von Fraktionen, auch ganz kleinen, zwingt zudem dazu, für jede wichtige Einzelentscheidung solange soviele Sachargumente vorzutragen, daß danach aus Überzeugung eine Mehrheitentscheidung gefällt wird und nicht nach oftmals intransparenten Kungelrunden einiger weniger selbstherrlicher Funktionäre -oder weil vorgeblich eine sog.Koalitionsdisziplin ein Votum gegen die Überzeugung in der Sache erzwingt. Das dient Demokratie „vor Ort“ und damit dem gesamten demoktr.System.
@#5 | WALTER Stach: „Die Vielfalt von Fraktionen, auch ganz kleinen, zwingt zudem dazu, für jede wichtige Einzelentscheidung solange soviele Sachargumente vorzutragen..“
Tja, man kann ja gern unablässig Sachargumente einfordern, aber trotzdem dünnt die fehlende Sperrklausel erwiesenermaßen den dazu zwingend nötigen Sach*verstand*, der schon bei den Mehrheitsparteien nicht üppig vorhanden ist, weiter massiv aus.
[…] Ruhrgebiets CDU fordert Sperrklausel (Ruhrbarone) – […]
Die Abgeordneten müssen nicht (einen großteil ihrer Aufwandsentscheidung) an ihre Parteien spenden. Sie tun es schon freiwillig. Falls es eine Pflicht wäre, würden diese „Spenden“ ja auch nicht teilweise vom Finanzamt zurückbekommen.
-6-Klaus Lohmann
Wenn das „mit dem mangelden Sachverstand“ zutreffen sollte, haben wir Bürger es doch in der Hand, z.B. als Mitglieder einer Partei, z.B. durch unser Engagement in örtlichen Wählergemeinschaften und der , wenn auch wegen des in NRW nach wie vor fehlenden Rechtes des Panaschierens, des Kummulierens, nur begrenzt gegebenen Möglichkeiten, bei der Wahl der Direktkandidaten nicht primär nach der Parteizugehörigkeit, sondern „nach dem Sachverstand“ der Kandidaten „auszu-„wählen.
Also…..Selbstkritik………???
Klaus Lohmann,
leider muß ich rückblickend auf ca. 6o Jahre mehr oder weniger aktiver Teilnahme am politisch/adminstrativen Geschehen in den Kommune in NRW -und darüberhinaus- ihre Wahrnehmung insgesamt teilen, nach der die Qualität der Ratsmitglieder und damit die Qualität des politischen Diskurses in den Räten kontinuierlich“abgenommen“.
Aber…:
„meine Wahrnehmung kann jedoch damit zu haben, daß ich zu den“Alten gehöre“, die meinen, ,“früher sei alles besser gewesen“, was nicht zutrifft.
[…] Vorsitzende der Ruhr-SPD, Thomas Eiskirch, vorgegeben: Eiskirch spricht sich, wie die Union in der vergangenen Woche, für eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen […]
@ Stefan Laurin, dieses ist kein spezielles Ruhrgebietsproblem, wie mir Thomas Eiskirch und Roland Mitschke das Bestätigten.
Die Landschaftsverbände hatten nur „Glück gehabt“. Dazu schrieb mir Thomas Eiskirch, „bei der Direktentsendung in die Landschaftsverbände hat in keiner Gebietskörperschaft eine Kleinstgruppierung ein Direktmandat errungen“ (In Coesfeld stand dies im Raum, dann wäre der LWL ca. 2000 Personen groß).