Update: Ruhrparlament: SPD und Grüne bieten CDU Gespräche an – CDU gesprächsbereit

Thomas Eiskirch
Thomas Eiskirch

Ein stümperhaftes Wahlgesetz des Landes hat ein Chaos um das Ruhrparlament verursacht. SPD und Grüne bieten nun der Union an, gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

Mit einem gemeinsamen Brief haben sich heute SPD und Grüne an die CDU im Ruhrgebiet gewandt:

„Die derzeitige Zusammensetzung der neuen  Verbandsversammlung muss den Gesetzgeber zum Handeln veranlassen. Die  Vorgänge zeigen: Eine Verbandsversammlung dieser Größe ist weder arbeits- noch  handlungsfähig. Die Regeln für die Zusammensetzung müssen daher überarbeitet  werden. Außerdem ist eine Sperrquote erforderlich, damit der Wählerwille nicht durch  Kleinstparteien verzerrt werden kann und gleichzeitig erhebliche Mehrkosten für die  Allgemeinheit entstehen.“

Theoretisch sein ein Parlament mit über 1000 Sitzen denkbar . Der Grund: Die Berechnungsklausel im RVR-Gesetz, die sich allerdings nahezu wortgleich in der  Landschaftsverbandsordnung (LWL und LVR) findet, führt dazu, dass einzelne direkt  aus den Städten und Kreisen entsandte Mitglieder sowie deren Stimmergebnisse  die Gesamtgröße der Verbandsversammlung bestimmen. Nachdem die Partei UBP  im Kreis Recklinghausen (Stimmergebnis 0,6)  einen direkten Sitz in der Verbandsversammlung  ereicht hat, wächst das  künftige Ruhrparlament  von 71 auf 149 Mitglieder.

SPD und Grüne wollen sich nun mit CDU-Ruhr Chef Oliver Wittke zusammen setzen, um eine Lösung zu finden. Wie die genau aussehen soll, ist noch unklar. Nur das Ziel hat der stellvertretende Vorsitzende der Ruhr-SPD, Thomas Eiskirch, vorgegeben: Eiskirch spricht sich, wie die Union in der vergangenen Woche, für eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen aus:

Für die Zukunft ist klar, das Thema Sperrklausel muss auf die Tagesordnung, damit Splitterparteien nicht durch die Hintertür bestimmende Kraft werden können.  Für die Gegenwart gilt: Jetzt muss man ganz in Ruhe und ohne Schaum vor dem Mund das vorliegendee Ergebnis und sein zustandekommen rechtlich würdigen, um dann möglichst breit getragen eine Lösung zu finden, die ein handlungs- und arbeitsfähiges Ruhrparlament ermöglich, welches ins einer Zusammensetzung auch wieder realistisch  den Wählerwillen abbildet.


mitschkeUpdate:
   Diesem Blog sagte der Fraktionsvorsitzende der CDU im Ruhrparlament, Roland Mitschke: „Wir sind immer zu Gesprächen bereit.“ Allerdings sei die Situation der SPD selbst verschuldet – sie hätte nun einmal eine nicht ausreichende Reserveliste. Daran hätte sie auch noch nach bekannt werden des Problems auf den Ratssitzungen der vergangenen Woche etwas ändern können. Allerdings sei auch klar, dass die Sitzverteilung im Ruhrparlament nicht das Wahlergebnis wieder geben würde. Die rechtlichen Rahmenbedingungen seien aber nun nicht mehr  zu ändern – eine Koalition ohne die CDU sei seriös nicht möglich und bei alle Gesprächsbereitschaft bereite sich die Union auf rechtliche Auseinandersetzungen vor.

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Oliver Wittke
Oliver Wittke
10 Jahre zuvor

Die Verantwortung für das „Chaos“ in der neuen Verbandsversammlung des RVR tragen allein SPD und Grüne. Wäre das neue RVR-Gesetz, wie von Verbandsversammlung, CDU-Landtagsfraktion und CDU-Bezirkspartei gefordert, schon zur letzten Kommunalwahl in Kraft getreten, wäre die Verbandsversammlung nicht so massiv gewachsen. Und hätte es die SPD nicht versäumt, eine Reserveliste in ausreichender Länge aufzustellen, hätte es auch keine Asymmetrie zwischen Wahlergebnis und Zusammensetzung der Verbandsversammlung gegeben. Gleichwohl ist richtig: sollen Kommunalparlamente wieder handlungsfähig werden, muss eine neue Sperrklausel her!

Paul
Paul
10 Jahre zuvor

Oh, Herr Wittke macht den ersten Kommentar. Er ist ja für Schnelligkeit bekannt.

Aber Spaß beiseite:
Wir merken an vielen Stellen, dass Verwaltung (da werden ja Vorlagen vorbereitet, auch in anderen Fällen) und Politik ganz offensichtlich in Sachen Komplexität nicht mehr nachkommen. Und am Ende geht es natürlich um Zählverfahren, Sitze, Winkeladvokatentum. Die Geister hat man selbst gerufen.

Es war die Regierung Rüttgers, die das Sitzzuteilungsverfahren geändert hat, weswegen nun in vielen Rathäusern Mini-Fraktion mit unter 1 Prozent sitzen dürfen. Um dem kleinen Koalitionspartner zu gefallen.

Da geht es auch nicht mehr nur um Sperrklauseln. Die Ausdünnung des öffentlichen Dienstes, das Heruntersetzen von Qualifikation für bestimmte Ämter etc. führen uns vor arge Probleme.

Auch, dass die SPD im Ruhrgebiet es nicht schafft, eine Reserveliste auszufüllen, passt da ins Bild.

Thomas Nückel
Thomas Nückel
10 Jahre zuvor

Und auch in anderen Bundesländern haben die Gerichte Versuche der Politik 3- oder 1%-Hürden bei Kommunalwahlen zu schaffen um die Ohren gehauen. In den süddeutschen Bundesländern kennt man es ohnehin seit Jahrzehnten nicht anders und hat damit auch keine großen Probleme. Im Ruhrparlament werden wohl nur 138 Mitglieder (ca. 85 wären es wohl ohne die UBP-Kapriolen im Kreis RE gewordenn) sitzen. Die CDU hat ihre Liste bis auf den letzten Platz ausgreizt, FDP, Freie Wähler, Grüne und Linke haben noch Reserve und nur SPD und AfD sorgen aufgrund zu kurzer Reservelisten für leere Stühle. Das SPD und Grüne jetzt mit der CDU reden wollen, tja, da machen sich jetzt einige Sorgen um die Dezernetenstellen, die in den nächsten Jahren zur Wahl anstehen. Schließlich hatte die SPD der bislang zweitstärksten Kraft CDU bei der ketzten Dezernentenwahlrunde nur die kalte Schulter gezeigt.

Paul
Paul
10 Jahre zuvor

#3 Stefan Laurin:

Es ist aber ein erheblicher Unterschied, ob man das sogenannte Divisor-Verfahren anwendet oder die anderen zur Verfügung stehenden Zählverfahren. Das Divisor-Verfahren nach Sainte Lague / Schepers bevorzugt wohl eher „kleinere“ Listen. In Duisburg hätte es mit dem Verfahren nach D’Hondt 3 oder 4 Fraktionen weniger gegeben, auch die Ausgleichsmandate wären nicht so üppig ausgefallen.

Auch in Bochum hätte es weniger Fraktionen geben können bzw. die Mehrheitsverhältnisse wären klarer gewesen.

Besonders irrsinnig ist das Zählverfahren, wenn die Zuteilung der Sitze in den Räten nach dem Divisorverfahren stattfindet und die Sitze in den Ausschüssen nach D’Hondt verteilt werden sollen.

Ach ja: Mit D’Hondt wäre die NPD nicht im Bochumer Rat vertreten. Genauso wenig im Dortmunder Rat. „DIE RECHTE“ wäre auch draußen geblieben, weil nach D’Hondt sechs Ausgleichsmandate weniger benötigt worden wären.

Martin Wilke
10 Jahre zuvor

Das Divisor-Verfahren nach Sainte Lague / Schepers bevorzugt NICHT kleinere Listen, sondern ist neutral. D’Hondt bevorzugt aber große Liste und benachteiligt kleine – so, dass manch kleine dann nicht reinkommen. Wie wäre es mit den Skandinavischen Methode? Bei dieser liegt der erste Divisor höher als 0,5 (z.B. 0,7 oder 0,75), während die weiteren bei 1,5; 2,5; 3,5 usw. liegen. Damit würde nur die Hürde für den ersten Sitz höher, aber ohne, dass große Listen grundsätzlich bevorzugt werden.

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[…] Fazit: Die SPD ist unfähig auf Veränderungen im Wählerverhalten in der Metropole Ruhr zu reagieren. Erst als alles zu spät war und der Scherbenhaufen noch aus eigener Schuld vergrößert vorlag, hat … […]

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