Wegen eines schlampigen Wahlgesetztes des Landes wird das Ruhrparlament statt wie bisher 71 138 Sitze haben. Die theoretisch zu besetzenden 163 Sitze können nicht besetzt werden, weil die Listen der Parteien dafür nicht lang genug sind. Ein im Auftrag des Regionalverbandes Ruhr (RVR) erstelltes Gutachten fordert nun das Land auf einzugreifen.
Weil die rechte Splitterpartei UBP im Kreistag Recklinghausen genug Stimmen bekam, um einen Sitz im Ruhrparlament zu erhalten, wird dieses nun massiv vergrössert werden müssen. Durch den Einzug der UBP reichen nun 10.490 statt gut 17.000 Stimmen für einen Platz im Parlament. Um die Verhältnisse zu wahren, müssen nun die anderen Parteien Ausgleichsmandate erhalten. das würde zu einem Ruhrparlament von 163 statt wie bislang 71 Sitzen führen. Da die Listen der Parteien aber nicht lang genug sind, werden es 138 Abgeordnete sein, die über die Geschicke des Ruhrgebiets mitentscheiden werden.
Die neue Sitzverteilung führt auch dazu, dass es die rot-grüne Mehrheit im Ruhrparlament nicht mehr gibt. Nicht weil die Wähler sie nicht mehr wollen, sondern weil die Liste der SPD nicht ausreicht, um alle Sitze in dem aufgeblähten Parlament zu besetzen.
Für die vom RVR als Gutachter bestellten Bonner Juristen Christian-Dietrich Bracher und Imke Schneider der Kanzlei Redeker ist klar: Das Ergebnis spiegelt nicht den Wählerwillen wieder. Das muss es aber, damit die Wahlrechtsgleichheit gewährleistet ist. Der Spiegelbildlichkeitsgrundsatz, nachdem die Zusammensetzung eines Parlamentes das Wahlergebnis wiederspiegeln muss, sehen sie als verletzt an:
Die Juristen fordern daher das Land auf, aktiv zu werden und einzugreifen: Jetzt, um ein Ruhrparlament zu gewährleisten, was den Wählerwillen wiedergibt. Und auch, um dafür zu sorgen, dass die schlampigen Wahlregelungen, die auch für die Parlamente der Landschaftsverbände gelten, geändert werden:
Die SPD begrüßt Ergebnis des Gutachtens: Frank Baranowski, Sprecher der RuhrSPD: „Ich finde es bedenklich, wenn in dieser Weise das Ruhrparlament für politisch motivierte taktische Spielchen in einzelnen Mitgliedskommunen oder Kreisen missbraucht werden kann und es so eine nicht mehr handlungsfähige Größe erhält. Allein die Möglichkeit einer Vergrößerung auf 1.180 Sitze reicht aus, um den Handlungsbedarf zu erkennen. Hier müssen gesetzliche Regelungen eingebaut werden, die die Funktionsfähigkeit sicherstellen. Ich gehe davon aus, dass der Landesgesetzgeber jetzt zügig einen Vorschlag machen wird.“
Martina Schmück-Glock, Vorsitzende der SPD-Fraktion erklärt: „Eine Verbandsversammlung derartiger Größe ist nicht arbeitsfähig und ist für den derzeitigen Aufgabenbereich des Verbandes absolut überzogen. Das Ruhrparlament entspräche damit fast der Größe des bayerischen Landtags mit seinen 180 Abgeordneten. Die durch die Aufblähung ausgelösten höheren Kosten der politischen Gremien sind über die Umlage zu finanzieren und gehen damit zu Lasten von Aufgaben und Projekten. Dies ist unverantwortlich gegenüber den Mitgliedskommunen und erst recht unverantwortlich gegenüber dem Steuerzahler! Wir brauchen für die jetzt zu bildende neue Verbandsversammlung eine Lösung.“
Das Spiegelbildlichkeitsprinzip wird ja nur verletzt, weil eine Partei (nämlich die SPD) nicht genügend Kandidaten aufgestellt hat. Ist der Gesetzgeber wirklich dafür verantwrtlich zu machen, oder nicht doch die SPD?
@#1 | yohak: Das Spiegelbildlichkeitsprinzip wird verletzt, weil der Gesetzgeber versäumt hat, es auch aufs RVR-Parlament anzuwenden und dementsprechend Mitgliederzahl-Beschränkungen einzubauen. Bei theoretisch möglicher, noch höherer Gesamtzahl in der Verbandsversammlung hätten *alle* Parteien keine ausreichende Anzahl von Kandidaten.
Aber das Grundübel liegt eher in der weggefallenen Sperrklausel bei Kommunalwahlen.
Nicht nur das Spiegelbildlichkeitsprinzip wird hier verletzt. Hier wird ziemlich jede Regel der Vernunft verletzt. Und blanker Unsinn ist stets korrekturbedürftig.
Frank Baranowski ist gegen „taktisch motivierte Spielchen“? Lol :-))
Wenn der Gutachter den Gesetzgeber für die Zukunft zum Handeln auffordert, schließt er sich der alten CDU-Forderung nach einem neuen Wahlrecht für das Ruhrparlament an. Die rot-grüne Landesregierung, der zuständige Minister Jäger (SPD Duisburg) und der Landtag haben sich ihrer Verantwortung entzogen. Der Einfluss von OB Baranowski und Co. auf die Genossen in Düsseldorf reicht nicht. Die SPD in den 53 RVR-Städten liefert zwar Stimmen, besetzt auch ein paar Posten, erreicht für die Region aber herzlich wenig.
Mit jetzt 138 Mitgliedern ist der RVR – übrigens hätte es auch die Landschaftsverbände treffen können – an der vom Gutachter beleuchteten Handlungsunfähigkeit vorbei geschlittert. Dass die SPD die ihr nach dem Wahlergebnis zugeteilten Mandate nicht wahrnimmt, ist eigenes Verschulden und kann keinem Dritten angelastet werden. Sie hat trotz erkennbarer Situation nach dem 25. Mai ihr Reserveliste nicht ausreichend besetzt. Mit diesem Sachverhalt muss die SPD allein fertig werden.
Der Gesetzgeber muss endlich handeln und für die Zukunft klare Regeln schaffen: 1. das Ruhrparlament muss durch die Bürger direkt gewählt werden und 2. es muss wieder eine Sperrklausel her.
Roland Mitschke
Vorsitzender der CDU-Fraktion im RVR
Mischke fordert offenbar das Recht auf Schwachsinn fuer eine Wahlperiode. Schwachsinnsforderung.
Roland Mitschke hat recht. Der RVR, wir Ruhris, müssen sich gegen die Rheinländer und Westfalen durchsetzen. Dazu brauchen ein eigenes Parlament. Der Einfluss von OB Baranowski ist zu schwach. Dafür brauchen wir ein starken RVR, der die 5 Millionen Ruhris stark vertritt.
Was hat aber Roland Mitschke mit den Landschaftsverbänden. Möchte Roland Mitschke auch für die Landschaftsverbände die Direktwahl?
Ich halte das für Falsch. Ein Rheinlandparlament würde bedeuten, das die Menschen in Essen, Duisburg verwirrt wählen, wenn sie ein Rheinlandparlament wählen müssten. Die Menschen dort sind Rhuris und keine Rheinländer.
Ich halte es für richtiger, die Aufgaben auf den RVR zu übertagen und den Verband weiter zu stärken.
@Roland Mitschke, Hannelore Kraft traut sich nicht, da sie in wahrheit, heimlich eine Rheinländerin ist.
-6- M.M. Schwirske
So ist es.
1.
Ob R.Mitschke bereit sein könnte, ‚mal den „Ruhrbaronen“ zu erklären, wo der ganz konkrete Grund für die Mitgliederzahl von derzeit 163 zu suchen ist? Dafür gibt es weder eine über das Wahlrecht zum „RVR-Parlament“ zu rechtfertigende Ursache(!!) noch ist sie auf eine Absprache von Koalitionären im Vorfeld der Wahlen, was politisch zu erklären, wenn auch nicht unbedngt zu akzeptieren wäre, geschuldet..
Dieses parlamentarisch-politsche „Schelmenstück“ ist ausschließlich darauf zurückzuführen, daß…….-und jetzt wäre Herr Mischke ,gefordert Näheres zu erklären.
2.
Dass der jetzige „Zustand des RVR-Parlamentes“ mit seinen 163 Mitgliedern durch nichts auch nur ansatzweise demokratisch legitimert ist, mußte nicht erst per Gutachten festgestellt werden. Dieser Zustand bzw. sein Zustandekommen gleicht -bestenfalls- einem Schelmenstück, über das Insider in Deutschland ironisch lästernd anmerken: „Typisch Ruhrgebiet“ -und damit liegen sich nicht daneben.
3.
Über eine Direktwahl des RVR-Parlamentes wird bekanntlich seit langem diskutiert. Ebenso lange steht fest, daß das auch von den CDU-Parteifreunden von Herrn Mischke außerhalb des Ruhrgebietes, z.B. von den CDU-Repräsentanten in den Verbandsverammlungen der beiden Landschaftsverbände, strikt abgelehnt wird und per Gutachten vom Prof.Oebekke -Uni Münster- Freiherr vom Stein-Institut- zudem als verfassungswidrig „eingestuft“ worden ist.
Also, was soll unter dieseen Bedinungen jetzt die Forderung von R.Mitschke nach einer Direktwahl des RVR-Parlamentes -parteipolitsche Schaukämpfe und persönliche Profilisierungsanstrungen; sonst nichts!!-
Persönlich halte ich, wenn ich die Vor- und Nachteile einer Direktwahl des RVR-Parlamentes miteinander abwäge,von der Direktwahl weniger -bis ncihts-, weil ich a.)die verfassungsrechtlichen Bedenken von Prof.Oebekke teile und weil ich es b.) für verfehlt halte, den Bürgern im Revier mit einer Direktwahl der Verbandsversammlung des RVR zu suggerieren, daß der RVR für sie aufgrund seiner Zuständigkeiten enomre Bedeutung habe, die er nicht hat, und die Verbandsversammlung dem Parlament eines Landes vergleichbar sein könnte, was ja ganz und gar nciht der Fall ist. Die Verbandsversammlung des RVR ist nicht einmal mit den Räten in den Städten aufgrund der „bescheidenen“Kompetenzen des RVR und
aufgrund seiner rechtlichen Verfaßtheit als einem „bloßen kommunalen Zweckverband“ gleichzustellen. Anders formuliert: eine Direktwahl der Verbandsversammlung würde den RVR „kosmetisch aufhübschen“, mehr aber auch nicht.
4.
Über „neue Hürden“ im Kommunalwahlrecht , also über die sog.Sperrklauseln,haben wir bei den Ruhrbaronen mehrfach kontovers diskutiert.
Ich kann dazu nichts Neues beitragen.
Ich erspare mir aber nicht die Polemik, indem ich sage: „Wenn den etablierten Parteien Mitglieder und vor allem bei Kommunawahlen immer mehr Wähler weglaufen, dann gleicht der der Versuch, die Folgen des „Wählerschwundes“ -absolut (sh.Wahlbeteiligung) und je etablierter Partei- mit neuen Hürden -mit neuen Sperrklauseln- für kleinere Parteien, für örtliche Wählergemeinschaften zu begegnen, dem Bemühen, das drohende Aussterben einer Tierart dadruch zu verhindern, daß man anderen, naturbedingt expandierenden Tierarten das Leben möglichst schwer macht.
Nachzudenken wäre über die Ursachen für das „drohende Aussterben“ diverser Tierarten und darüber, wie dem gezielt begegnet werden könnte. Dazu scheinen die Parteien in den Kommunen nicht bereit zu sein.Einfacher und bequemer ist es, den Neuen, den kleineren Parteien, den örtlichen Wählergemeinschaften beizukommen mit „Hürden, mit Sperrklauseln“, vor allem befreit das von „geistigen Anstrengungen“, die notwendig sind, wenn man den Ursachen für das Elend des eigenen Zustandes
näher zu kommen versucht, um sich nach gründlicher Diagnose an die Bekämpfung dieser Ursachen
heranzumachen.
5.
Solange der RVR „nur ein kommunaler Zweckverband“ mit sehr begrenzten Kompetenzen bleibt, mag man beüglich der Wahl der Mitglieder seiner Verbandsversammlung -nicht seines Parlmentes!!- durch die Räte bzw. durch die Kreistage über eine Reform nachdenken und nachdenken und entscheiden, z.B. auf derf Basis des jetzt vorliegenden Gutachtens, das Stefan Laurin hier kommentiert.
Für mich als Bürger des Reviers ist das allerdings unter den gegebenen Bedinungen und mit Blick auf die Folgen relativ belanglos, weitgehend uninteressant.
Wenn es allerdings irgend wann doch zu einer wie auch immer verfaßten „Metropol-stadt Ruhrgebiet“ kommen sollte, dann wäre die Frage nach der Wahl, nach dem Wahlverfahren, nach dem Wahlrecht bezogen auf „das Parlament der Metropol-stadt Ruhrgebiet“ für mich sehr belangreich. Ich würde mich mit Engagement in die Diskussion über Antworten auf diese Frage aber einbringen.
So aber…………..