S4 Bündnis wirft Dortmunder Polizei überzogenen Einsatz vor

Am 29. September kam es zu Protesten gegen die Freilassung einen Neonazis, der im Jahr 2005 den Punker Thomas „Schmuddel“ Schultz erstochen hat. Als die Nazis die Demonstranten filmten und die sich vermummten griff die Polizei ein.

In einer Erklärung zu den Vorfällen schreibt das S4 Bündnis:

Die Neonazis selbst hielten sich während der Zwischenkundgebung bedeckt.
Aus einem Fenster im ersten Obergeschoss wurde jedoch die Demonstration
durch vermummte Personen gefilmt.
Aufgrund eindeutiger Drohungen verbargen daraufhin einige
Demonstrationsteilnehmer_innen ihr Gesicht, um sich vor
Veröffentlichungen von Aufnahmen oder späteren Übergriffen zu schützen.
Bereits am 28.09.10 hatten die Neonazis rund um ihren Laden Plakate
verklebt, auf denen zu lesen war: „5 Jahre für ein ganzes Leben! – 4 zu
1 für uns!“ Damit spielen sie neben dem Mord an Thomas Schulz auf die
Tat des Neonazis Michael Berger im Jahr 2000 an, der drei Dortmunder
Polizist_innen erschoss, bevor er sich selbst durch einen Kopfschuss
tötete.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die Outingseite, auf der
vermutete Antifaschist_innen aus der Umgebung von Dortmund mit möglichst
vielen Details ihres Privatlebens und Fotos öffentlich präsentiert werden.
Nach der Zwischenkundgebung kehrte die Demonstration auf dem selben Weg
zurück zum Ausgangspunkt an der Kampstraße, wo nach einer kurzen
Abschlusskundgebung die Demonstration beendet werden sollte.
Allerdings gingen kurz vor Auflösung der Veranstaltung Einsatzkräfte
ohne erkennbaren Grund mit äußerster Brutalität auf
Demonstrationsteilnehmer_innen los, um die Personalien von drei Personen
zu kontrollieren und ihnen eine Anzeige wegen Vermummung auszusprechen.

Das S4 Bündnis verweist in seiner Erklärung darauf, dass das Vermummen zum Selbstschutz auch heute noch legal ist und verweisen auf Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Hannover.

Sachverhalt:Die Angeklagte war politisch engagiert im Kampf gegen
Neonazis. Infolgedessen kam es in der Vergangenheit häufig zu
Auseinandersetzungen mit Anhängern der rechten Szene. Mehrfach
veröffentlichten die Rechtsradikalen auf ihren Internetseiten Fotos von
der Angeklagten und verhöhnten sie in verschiedenen Berichten. Während
einer Demonstration gegen Neonazis filmte die Polizei die beteiligten
Personen. Die Angeklagte war auf dem Videomaterial zu sehen wie sie eine
Sonnenbrille trug und ihr Gesicht mit einem Schal vollständig vermummte.
Darin sah das Amtsgericht in der 1. Instanz einen Verstoß gegen das
Vermummungsverbot, da es davon ausging, dass die Angeklagte ihre
Identität vor den Strafverfolgungsbehörden verschleiern wollte. Gegen
das hierzu ergangene Urteil legte die Angeklagte Berufung ein.
Entscheidung:
Die Berufungsrichter entschieden zugunsten der Angeklagten und sprachen
sie frei.
Sie stellten fest, dass die Angeklagte ihr Gesicht nur zum Schutz der
eigenen Identität vor den Neonazis vermummt habe und gerade nicht vor
der Polizei. Sie habe dadurch verhindern wollen, dass Anhänger der
rechten Szene erneut von ihr Bilder machten, die später im Internet
veröffentlicht würden. Bereits in der Vergangenheit sei sie von
Anhängern der Neonazi-Szene massiv bedroht, terrorisiert und angegriffen
worden. Es sei mehrfach vorgekommen, dass sich im Internet Bilder und
Filmmaterial von ihr befunden hätten, in dem sie von den Rechtsradikalen
aufgrund ihres politischen Engagements verhöhnt worden sei. Das
grundgesetzlich geschützte Demonstrationsrecht sei dahingehend
auszulegen, dass sich die Teilnehmer nicht dem politischen Gegner und
dessen Repressalien auszuliefern hätten. Sonst bestehe die Gefahr, dass
politische Demonstrationen auf Dauer durch das systematische
Fotografieren in die Demonstrationszüge hinein unterbunden würden. Denn
die einzige Alternative sei dann das Fernbleiben von der Demonstration,
was eine erhebliche und unzumutbare Einschränkung des
Demonstrationsrechts darstelle.

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T.
T.
14 Jahre zuvor

Das kann ich leider so nur bestätigen.

Ich selbst war, unvermummt, die gesamte Demonstration über anwesend und hab daher alles mitbekommen.

Das oben beschriebene deckt sich zu 100% mit meiner Wahrnehmung.

Es gab keine Versuche der Polizei die jenigen die der Vorwurf der Vermummung Betraf anzusprechen sonder es wurde diereckt und meiner Meinung nach völlig überzogen handgreiflich reagiert. Schade.
Ich hoffe davon gibt es Videoaufnahmen, ich kann mir kein Gericht vorstellen das hier kein Fehlverhalten sehen würde.

Lg

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