Die Ruhrbarone erreichten in den vergangenen Tagen immer wieder Gerüchte von einem Nazi-Aufmarsch, der am kommenden Samstag in Dortmund stattfinden soll. Jetzt haben wir bei der Polizei nachgefragt, diese bestätigte uns die Anmeldung einer „rechten Versammlung“ am Samstag. Zum genauen Ort und der genauen Zeit will die Polizei aufgrund von „Vorfällen in der Vergangenheit“ keine Auskunft geben.
Nach den Informationen, die den Ruhrbaronen vorliegen, planen die Neonazis eine Demonstration durch den Stadtteil Eving. Hier liegt einer ihrer Schwerpunkte in der Agitation gegen Flüchtlingsunterkünfte. Im Februar zogen 40 Neonazis mit Fackeln vor eine Unterkunft im Stadtteil. (Unser Artikel)
Die späte Bekanntgabe von Orten, an denen Nazis marschieren wollen, stieß in der Vergangenheit immer wieder auf Kritik aus der Zivilgesellschaft. Es müsse möglich sein, in räumlicher Nähe zu Neonazis zu protestieren, und Anwohner müssten informiert werden, hieß es. Iris Bernert-Leushacke, Sprecherin des BlockaDO-Bündnis, sagte gegenüber den Ruhrbaronen: „Es ist ein Unding, dass in dieser Stadt Neonaziaufmärsche immer wieder geheimgehalten werden. Protest ist notwendig, um den rassistischen Hetzern den Boden zu entziehen.“ Die Anwohner, die vom Aufmarsch am kommenden Samstag betroffen sind, würden frühzeitig informiert, teilte die Polizei auf unsere Anfrage mit.
Bei den letzten Aktionen der neonazistischen Partei „Die Rechte“ gab es große Gegenproteste. Der Polizei gelang es Anfang September nur mit Mühe und Not, eine Kundgebung der Rechten auf der Kampstraße zu ermöglichen. (Unser Artikel) Nach einer spontanen Kundgebung der Rechten geriet die Polizei für ihren Einsatz in die Kritik. (Unser Artikel)
Update:
Der Nazi-Aufmarsch wird wie von uns vermutet tatsächlich in Dortmund-Eving stattfinden. Die Rechten wollen sich um 14 Uhr an der Zeche-Minister-Stein treffen. Auch die Polizei Dortmund hat eine, doch eher ungewöhnliche Pressemitteilung zur Versammlung der Neonazis veröffentlicht:
POL-DO: Der Dortmunder Polizei liegt eine Versammlungsanmeldung der Partei DIE RECHTE vor
Dem Polizeipräsidium Dortmund liegt eine Anmeldung der Partei DIE RECHTE vor. Ein Auflagenbescheid wurde in der vergangenen Woche dem Anmelder zugestellt. Der angemeldeten Versammlung konnte polizeilicherseits nicht im Detail entsprochen werden. Über die Änderungen wurde der Anmelder in Kenntnis gesetzt.
In dem Auflagenbescheid sind dem Anmelder und damit den Teilnehmern strenge Auflagen erteilt worden. Die Polizei wird alle Verstöße gegen die Auflagen oder gegen Straftatbestände konsequent verfolgen.
Mit Flyern und Bürgergesprächen macht die Dortmunder Polizei Anwohner auf die bevorstehende, angemeldete Demonstration von Rechtsextremisten am kommenden Samstag (24.10.) aufmerksam. Dies wird kurzfristig erfolgen.
Das doch ein Witz. Ist Dortmund nun wieder auf den Weg in die Steinzeit was die Polizeiarbeit angeht. Erst sieht es so gut aus, endlich wird Protest ermöglicht und dann wieder so eine Nummer…
Einfach nur noch peinlich, es sollte mal eine Umfrage geben wieviel Prozent der Dortmunder und Dortmunderinnen der Polizei im Bezug auf Rechtsextremismus vertrauen schenken!
Sauhaufen.
Ein Stück weit kann ich die Polizei verstehen.
Erstmal muss die Polizei natürlich davon ausgehen, dass eine bewilligte Demonstration ja auch von der Meinungsfreiheit gedeckt und rechtlich konform ist. Für die Polizei dürfen diese Leute keine "Nazis" sein, sondern nur Demonstranten. Ich will nicht, dass irgendein lokaler Polizeichef über meine Möglichkeiten der Meinungsäußerung im öffentlichen Raum noch mehr zu entscheiden hat als ohnehin schon. Dieses Recht gewähre ich auch den Nazis…
Ich empfinde es deshalb auch absolut nicht als Aufgabe der Polizei, die Öffentlichkeit vor einer einer einzelnen Demonstration zu warnen oder überhaupt nur über das nötigste Minimum zu informieren. Da und da findet eine Demonstration statt und Straße XY wird von da bis da gesperrt sein, mehr soll die Polizei nicht veröffentlichen. Dies liegt in der Verantwortung der Organisatoren der Demonstration. Ganz ehrlich: Wollen wir es in die Hände von Straßenpolizisten legen zu entscheiden, welche Demonstration von der Öffentlichkeit gebrochen gehört? Wenn die Organisatoren gegen eine Veröffentlichung sind oder Sicherheitsbedenken bestehen, soll die Polizei ruhig still bleiben.
Eine Forderung nach einer frühen Bekanntgabe von insbesondere Naziaufmärschen im Vergleich zu beliebigen anderen Demos bedeutet ja quasi, dass diese Leute ihre Möglichkeit auf Anonymität im öffentlichen Raum verlieren sollen. Ich bin es ja eher gewohnt, genau gegen solche Tendenzen anzukämpfen. Wieso bei Nazis aufhören? Auch Linke haben genug Flausen im Kopf, und wir sollten uns nicht zu solchen kurzsichtigen Forderungen hinreißen lassen. Das kommt alles zurück.
Wenn wir den Nazis keinen Freiraum geben wollen, muss diese Denke schlicht offiziell verboten sein. Ich bin gegen solche Denkverbote, weil sie nicht ändern, was in den Köpfen der Nazis vorgeht, aber Justiz mit zweierlei Maß ist keine Alternative.
[…] Mittwoch (21. Oktober) machte der Blog Ruhrbarone darauf aufmerksam, dass ihnen Informationen zu einen entsprechenden Aufmarsch am 24. Oktober vorlägen. Bis zu diesem […]
Ich wohne in der Lindenhorster Straße und hatte heute einen Flyer im Briefkasten.
Demo am 24.10.15 Treffpunkt Zeche-Minister-Stein vor Real,weil das Deutsche Volk sich wehren muß.
Ich bin dieses braune Gefasel so leid,was kann ich dagegen unternehmen?
[…] U-Bahn-Haltestelle „Zeche Minister Stein“ im Stadtteil Eving sein. Erst durch Recherchen des Ruhrbarone-Blog wurde bekannt das es eine Nazidemonstration gebe. Bis zu diesem Zeitpunkt existierten weder […]
@#2 Georg: "Wenn die Organisatoren gegen eine Veröffentlichung sind…" Nee, is klar, Demonstrationen im öffentlichen Raum sind ja per se total psst, geheim, darfsse bloß nich weitersagen…bla. Die Beschränkung einer Nazi-Demo im Dunstkreis Evinger Föüchtlingsunterkünfte auf höchstens die Wahrnehmung durch die Flüchtlinge selbst ist eine Perversion des Versammlungsrechts.
Kein Bürger kann sich nach einer Bekanntgabe von Demo-Orten und -routen rechtlich gegen angemeldete Versammlungen wehren, also hat eine Veröffentlichung der Demo-Infos keinerlei Nachteile für die Demonstranten. Für den friedlichen Ablauf sind die Demo-Anmelder und die Polizei zuständig, nicht der Nachbar. Wenn die Dortmunder Polizei über Vorkommnisse der Vergangenheit stöhnt, weil das wieder "harte Arbeit" erfordert, sollte sie sich ihrer ganz legitimen Möglichkeit bewusst werden, Auflagen zu erteilen – was die Dortmunder lt. dem Update ja auch gottseidank getan zu haben scheinen.
"die polizei wird alle verstöße gegen die auflagen oder gegen straftatbestände konsequent verfolgen."
ach so!
.~.
@Klaus Lohmann:
Du hast mich nicht verstanden. Mir geht es nur darum, dass die Polizei nicht Presseorgan und Richter spielen soll. Die haben für Sicherheit zu sorgen, fertig. Gerade weil gewisse Amtsträger bei der Polizei eben herausnehmen, mehr zu sein, dürfen deren Beamte in Talkshows sitzen und ihre Meinung als "objektive Analyse" der Lage im Land von sich geben, oder in Nachrichten offen für mehr Waffen einfordern. Umso mehr Aufgaben die Polizei übernimmt, umso näher sind wir am Polizeistaat. Der Verzicht auf die Wahrnehmung von Pressefunktionen ist keine Geheimhaltung.
@#8: Wenn die Polizei davon ausgeht, dass die Versammlung stattfindet (von wem auch immer angemeldet), ist es aufgrund gestiegener Sicherheitsanforderungen im öffentlichen Raum, z.B. im laufenden Verkehr oder bei gleichzeitig und parallel stattfindenden anderen Events, zwingend erforderlich, die Öffentlichkeit (sprich: andere Verkehrs- oder Eventteilnehmer) auf die veränderte Gefahrenlage zum konkreten Zeitpunkt darauf aufmerksam zu machen. Sie kann nicht davon ausgehen, dass jeder einzelne evt. Betroffene sich bei ihr direkt meldet und Details abfragt, also geschieht das legal und einfach per PM an die lokalen Medien und im Netz.
Andererseits wird die Polizei dann selber *gegen* der Art. 8 GG handeln, wenn sie Nachfragen aus der Bevölkerung nach dem Versammlungsort oder der Demoroute verschweigt und somit den grundgesetzlich garantierten freien Zugang – von wem auch immer – zu einer angemeldeten Versammlung quasi verhindert. Wenn die Sicherheitsrisiken dermaßen hoch sind, dass die Polizei ihr Polizeigesetz noch über das Versammlungsrecht stellen muss, dann ist eine solche Versammlung mit den im Grundgesetz in Absatz 2 vermerkten Einschränkungen durch Einzelgesetze generell nicht genehmigbar.
"Wenn die Sicherheitsrisiken dermaßen hoch sind, dass die Polizei ihr Polizeigesetz noch über das Versammlungsrecht stellen muss, dann ist eine solche Versammlung mit den im Grundgesetz in Absatz 2 vermerkten Einschränkungen durch Einzelgesetze generell nicht genehmigbar."
Die Polizei kann natürlich eine Versammlung untersagen, weil sie die Versammlungsgegner nicht mehr in den Griff bekommt. Es gibt aber eine verständliche Abneigung der Verfassungsrechtler, diesen Extremfall zur Normalität werden zu lassen und dadurch das Versammlungsgrundrecht auszuhebeln.