Wie aus einem Schreiben von Innenminister Ralf Jäger an die Mitglieder des NRW-Innenausschusses, welches nun auf der Homepage des Landtages zu sehen ist, hervorgeht, wurde das Verfahren bzgl. der zunächst als ‚volksverhetzend‘ bezeichneten Fahne bzw. Banners im Fanblock der Schalker gegen PAOK Saloniki von der Staatsanwaltschaft in Essen inzwischen eingestellt.
Somit stellen sich nun wohl noch mehr Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit des Einsatzes der Polizeikräfte im Schalker Fanblock, bei dem damals etliche Personen verletzt wurden.
Die Bilder des Schreibens (oben) lassen sich per Doppelklick vergrößern.
Hier das Dokument auch noch einmal komplett als PDF: Schreiben Ralf Jäger
Wurde die Flagge nachweislich von „Gelsenkirchener Ultras“ hochgehalten?
Bedauerlicherweise ist aus dem Schreiben des Innenministers nicht ersichtlich, wann das Ermittlungsverfahren wegen „Volksverhetzung“ von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde.
Sollte dies relativ zeitnah geschehen sein, also unmittelbar in den Tagen nach dem Spiel am 21.8., dürfte die Gelsenkirchener Polizei ein Problem haben, weil ihr nämlich damit die Rechtfertigungsgrundlage für ihren Polizeieinsatz fehlt. Alle anschließend von ihr veröffentlichten Erklärungen, wie beispielsweise der erwartete Spielfeld- oder Blocksturm durch Salonikifans sind reine Spekulationen und wirken daher, als wären sie nachgeschoben, weil die ursprüngliche Begründung rechtlich nicht haltbar war.
Ich vermute die Einstellung der staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen Volksverhetzung deshalb bereits in den ersten Tagen nach dem Spiel und zwar unmittelbar vor dem Zeitpunkt, als die Polizei ihre Rechtfertigungsstrategie änderte.