Selbstbestimmte Geschlechtsidentität im Gefängnis gefährdet Frauen

Luftbild der Justizvollzugsanstalt Bochum (Symbolbild) Foto: Carsten Steger Lizenz: CC BY-SA 4.0


Die Zeitung „Welt“ berichtet von sexuell motivierten Übergriffen durch biologisch männliche Transpersonen in Frauengefängnissen. Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetz ist die Frage noch drängender geworden, wie zukünftig die Unterbringung in Haftanstalten gehandhabt werden sollte. Von unserem Gastautor Till Randolf Amelung.

Seit dem 1. November 2024 ist in Deutschland das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, was die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag für trans- und intersexuelle Personen regelt. Vorher mussten Transsexuelle diese Änderungen über das Transsexuellengesetz (TSG) abwickeln und brauchte dafür zwei Sachverständigengutachten. Intersexuelle benötigten über das Personenstandsgesetz ein ärztliches Attest. Heute braucht man nur ein Formular beim Standesamt ausfüllen, ein Nachweis der Ernsthaftigkeit wird nicht mehr verlangt.

Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens haben Kritiker, unter ihnen viele Frauenrechtsinitiativen, auf die Risiken einer solch voraussetzungslosen Änderung hingewiesen, die den Geschlechtseintrag gänzlich zur Sache der Identität und nicht mehr der biologischen Realität macht. Ein Thema waren auch Sicherheitsbedenken, wenn es um Haftanstalten für Frauen geht. Die Befürchtung war, dass sich männliche Straftäter mit dem Standesamtverfahren zur Frau erklären und dann die Verlegung in ein Frauengefängnis einfordern könnten. Im Justizvollzugsgesetz ist das Trennungsgebot festgehalten – d.h., Frauen und Männer sind getrennt voneinander unterzubringen.

Nun erschien am 10. Januar 2025 ein Artikel in der „Welt“, dass in deutschen Frauengefängnissen mehrere Insassinnen mit männlichen Straftätern inhaftiert seien. Auf Anfrage des Blatts teilten die Justizministerien der Bundesländer mit, dass es in Frauenvollzugsanstalten bereits zu nachweislich fünf Übergriffen von sogenannten Transfrauen gekommen sei, die zusammen mit biologischen Frauen inhaftiert sind. Vier dieser Übergriffe seien sexuell motiviert gewesen.

Wichtig ist allerdings auch, dass die Verlegung von biologisch männlichen Transpersonen in Frauengefängnisse nicht erst mit dem Selbstbestimmungsgesetz begonnen hat. Bereits vorher wurden von den Bundesländern Bestimmungen dazu erlassen und auch schon Transpersonen in die Haftanstalt entsprechend ihrer Geschlechtsidentität verlegt. Die „Welt“ hat in allen Bundesländern nachgefragt, bis auf Brandenburg und das Saarland nannten alle Zahlen, wie viele biologisch männliche Transpersonen im Frauenvollzug einsaßen. Zusammen gerechnet sind es knapp 70 Fälle, die es seit 2019 gibt.

So kam es, dass 2023 in der JVA Chemnitz ein als Transfrau in die Frauen-JVA verlegter Straftäter die dortigen weiblichen Mithäftlinge sowie das Wachpersonal terrorisieren konnte. Der Täter verlangte von den inhaftierten Frauen, dass sie mit ihm Oral- und Geschlechtsverkehr haben sollten und masturbierte unverlangt vor den anderen Gefangenen und dem Personal. Auf Zurückweisung hat er aggressiv reagiert. Erst, nachdem verzweifelte Gefangene sich an die Medien wandten und die „Freie Presse“ darüber berichtete, wurden die Behörden aktiv und verlegten die Transperson in den Männervollzug.

Bereits im Mai 2024 warnte René Müller, Bundesvorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands gegenüber „Welt“: „Gefangene wissen ziemlich schnell, wie sie das neue Gesetz ausnutzen können, um sich eine eventuell angenehmere Unterbringung zu organisieren oder um es für kriminelle Zwecke zu missbrauchen.“

Als das Selbstbestimmungsgesetz noch in den Mühlen des Gesetzgebungsverfahrens war, warnte 2022 bereits der Jurist Udo Vetter vor Missbrauchspotenzial: „Ich bin Strafverteidiger. Ich weiß, dass dieses Gesetz für Teile der Klientel, die ich vertrete, verführerisch wäre.“ Vetter wies vollkommen zu Recht darauf hin, dass das Gesetz nicht nur für rational denkende Menschen gelten würde, sondern auch für Menschen, die triebgesteuert sind. Das Selbstbestimmungsgesetz verfügt über keinerlei Schutzmechanismen gegen solche Fälle.

Um das Missbrauchspotenzial des Primats der selbst geäußerten Geschlechtsidentität im Kontext von Gefängnishaft zu erkennen, hätte es lediglich eines Blicks ins Ausland bedurft. Bereits in den USA und in Großbritannien sind mehrere Fälle bekannt geworden, wo biologisch männliche Straftäter als Transfrauen in den Frauenvollzug verlegt wurden und dort sexuell übergriffig wurden.

Der britische „Telegraph“ berichtete noch am letzten Tag des Jahres 2024, dass zwei Drittel der 245 in Großbritannien inhaftierten Transfrauen verurteilte Sexualstraftäter seien. 2023 sorgte in Schottland der Fall von Isla Bryson, ein wegen zweifacher Vergewaltigung verurteilter Straftäter für eine Kontroverse, weil er ohne eine genitalangleichende Operation in den Frauenvollzug verlegt werden sollte. Nach massiven Protesten wurde dies rückgängig gemacht, der Fall trug aber auch zum Sturz der ehemaligen Regierungschefin Nicola Sturgeon bei. Seitdem wurden die Regeln zur Unterbringung in Großbritannien wieder geändert. Nun sollen Transpersonen mit männlichen Genitalien sowie Sexualstraftaten in der Akte nicht mehr in den Frauenvollzug verlegt werden.

Auch in Deutschland sollte man sich die Entwicklungen genau anschauen. Ein pragmatischer und vernunftgeleiteter Weg könnte bedeuten, eigene Haftanstalten für biologisch männliche Transpersonen einzurichten.  Bei der Güterabwägung sollte Geschlechtsidentität Sicherheitsfragen nicht übertrumpfen. Es ist richtig und gut, dass auch Gefangene in ihrer Identität berücksichtigt werden, aber das darf nicht dazu führen, sich von Kriminellen über den Tisch ziehen zu lassen.

Mehr zu dem Thema:

Selbstbestimmungsgesetz: Rechtsanwalt Udo Vetter sieht Missbrauchspotential durch Sexualstraftäter

 

 

 

Eine Betroffene

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus251330772/Trans-Menschen-in-Haft-Anstalten-werden-unangenehme-Ueberraschung-erleben.html

https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/sex-gegen-zigaretten-wie-das-frauengefaengnis-chemnitz-bei-einem-trans-haeftling-an-grenzen-stoesst-artikel13213009

https://www.telegraph.co.uk/news/2024/12/31/almost-two-thirds-of-trans-women-prisoners-sex-offenders/

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