Selbstbestimmungsgesetz: Die Fraktion der CDU/CSU stellt der Ampel 92 Fragen

Bundesfamilienminsterin Lisa Paus (Grüne) Foto (Ausschnitt): Rafael P. D. Suppmann Lizenz: CC BY-SA 4.0

Unter dem Titel „Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung des so genannten Selbstbestimmungsgesetzes“ hat die CDU/CSU-Fraktion der Bundesregierung eine Kleine Anfrage mit 92 Fragen gestellt. Das Gesetz soll ab dem 1. November kommenden Jahres jedem über 18 ermöglichen, einmal im Jahr die Geschlechtsidentität wechseln zu können. Jugendliche ab 14 sollen dies auch gegen den Willen ihrer Eltern vor Gericht durchsetzen können. Feministinnen fürchten, dass biologisch Männer, die auf dem Papier Frauen sind, künftig Zugang zu Frauenräumen wie Saunen und Frauenhäusern bekommen können. Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP folgt der postmodernen Ideologie, nach der Geschlechter nicht mehr als „Konstrukte“ sind.

Die Union stellt der Ampel unter anderem folgende Fragen:

„Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Ärzte bereit sind, an Kindern und Jugendlichen geschlechtsverändernde Operationen vorzunehmen, wenn diese in ihrem jeweiligen Geburtsgeschlecht leben?“

„Schließt die Bundesregierung aus, dass es aufgrund der vorgesehenen vereinfachten Änderung des Geschlechtseintrags zu verfrühten Entscheidungen bezüglich einer medizinischen Transition kommen wird und wenn ja, worauf stützt die Bundesregierung ihre Auffassung?“

„Woran erkennen nach Auffassung der Bundesregierung Eltern eines 1- jährigen Kindes, dass ihr Kind eine andere Geschlechtsidentität hat, als das Geschlecht, das die Hebamme bei der Geburt festgestellt hat und hat die Bundesregierung Erkenntnisse hierüber (ausgenommen hiervon sind Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung.)?“

„Beurteilt die Bundesregierung die Lage der Frauen und Mädchen und die wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, die an sie regelmäßig gestellt werden, mit Blick auf diesen Gesetzentwurf nunmehr anders als auf der Konferenz der G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister, die feststellte, dass Frauen und Mütter besonders von geschlechterspezifischer Verteilung unbezahlter Sorgearbeit und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind?“

„Auf welche Rechtsgrundlage stützt die Bundesregierung die Ermächtigung für Standesbeamte, personenstandsrechtliche Einträge zu ändern und zu beurkunden, die nicht auf eine nach außen wahrnehmbare Tatsache, sondern auf ein Gefühl zurückzuführen sind?“

Mehr zu dem Thema:
Die gesamte Kleine Anfrage der Unionsfraktion 

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