In einem Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung warnt der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Blogger Udo Vetter vor den Folgen des von der Ampel geplanten Selbstbestimmungsgesetzes, nachdem jeder einmal im Jahr seine Geschlechtsidentität wechseln kann.
SPD, Grüne und FDP wollen mit dem Selbstbestimmungsgesetz die Lebenssituation von Transsexuellen verbessern: Künftig kann jeder einmal im Jahr seine Geschlechtsidentität wechseln. Weder eine Beratung noch ein Ärztliches Attest sind dafür notwendig. Auch muss sich niemand, der seinen Geschlechtseintrag ändert, einer Operation unterziehen. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Blogger Udo Vetter, der selbst viele Sexualstraftäter vor Gericht vertrat und diese Klientel daher gut kennt, warnt in einem Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung vor den Folgen der Neuregelungen. Für ihn sind nicht wirkliche Transsexuelle das Problem, sondern Kriminelle, die das Gesetz ausnutzen: „Ich bin Strafverteidiger. Ich weiß, dass dieses Gesetz für Teile der Klientel, die ich vertrete, verführerisch wäre.“ Das Gesetz würde nicht nur für rational denkende Menschen gelten, sondern auch für Menschen, die triebgesteuert sind.
Vetter verweist auf Erfahrungen aus Großbritannien und den USA. Dort seien Insassinnen von selbsterklärten Transfrauen, die biologische Männer waren, geschwängert worden. Auch für Exhibitionisten sei ein Wechsel der Geschlechtsidentität attraktiv, da nach deutschem Recht nur Männer Exhibitionisten sein könnten: „Wenn sich der Mann per Selbstbestimmung zur Frau macht und damit vor dem Gesetz als Frau gilt, darf ich ihn am Eingang nicht mehr kontrollieren. Und ich darf ihn nicht rausschmeißen, wenn er sich in der Umkleide auszieht und sich in voller Pracht präsentiert.“ Frauen müssten Angst davor haben, dass ihnen künftig ihre Schutzräume genommen werden.
Der Jurist sieht die Gefahr eines sogenannten „Chilling-Effekts“, nachdem Frauen Räume wie Umkleidekabinen meiden könnten, von denen sie glauben, dort biologischen Männern begegnen zu können, die formal Frauen sind.
Vetter begrüßt die rechtliche Liberalisierung und schlägt für alle, die ihre Geschlechtsidentität wechseln wollen ein verbindliches Beratungsgespräch wie beim Schwangerschaftsabbruch vor: „Warum keine Beratung für Menschen, die sich anders wahrnehmen, als ihre Biologie es vorgibt? Wenn du dein Geschlecht ändern möchtest, dann mach zuerst ein Beratungsgespräch. Die beratende Person müsste sagen können: Komm, veräppeln kann ich mich allein; ich werde keinen Menschen zur Frau machen, bei dem es offensichtlich ist, dass er nicht zur Zielgruppe des Gesetzes gehört.“
„da nach deutschem Recht nur Männer Exhibitionisten sein könnten“
Dann ist aber diese Regelung das Problem, nicht das Selbstbestimmungsgesetz.
@trasd: Es ist der Rechtsrahmen, in den dieses Gesetz eingefügt wird. Die Zechen für diese Politik der Ampel zahlen Frauen und Mädchen.
Einen Beweis, dass die rechtliche Geschlechtsänderung Voraussetzung oder Erlaubnis ist Frauenumkleiden u.ä. zu betreten, konnte keine*r von diesen Weltuntergangsbeschwörer*innen bisher erbringen.
Und immer der schöne Verweis auf UK, wo es nichtmal ein Selbstbestimmungsgesetz gibt. Fast so, als würde man einfach nur die Sprüche einer dort grassierenden Hetzkampagne übernehmen wollen.
@E Str: Es gibt ganze Bücher über diese Vorfälle – und das Selbstbestimmungsrecht manifestiert die rechtliche Grundlage dazu.
Vor welchen Frauenumkleiden wird denn der Geschlechtseintrag im Personalausweis kontrolliert?
Inwiefern könnte also ein missbräuchlich angenommener Geschlechtseintrag Sexualstraftaten erleichtern?
In der Praxis läuft es doch darauf hinaus: In die Frauenumkleide hinein kommen Personen, die von den anwesenden Personen als Frauen anerkannt werden. Entweder ist das „Passing“ von Trans-Frauen also so gut, dass sie von anwesenden Cis-Frauen als Frauen akzeptiert werden, dann kommen sie auch jetzt schon rein; oder es ist es eben nicht, dann wird es für die Transfrauen unerfreuliche Szenen geben, in denen der Personalausweis auch nur höchst begrenzt helfen würde. In diesem Fall braucht man also eine andere Lösung, zB Einzelumkleiden. So oder so halte ich das Problem weitgehend für imaginär, und wo es echte Probleme gibt, müssen sie anders gelöst werden als dadurch, Transfrauen das Leben schwer zu machen.
Du redest am Thema vorbei. Wo ist der Beweis, dass das juristische Geschlecht Voraussetzung oder Erlaubnis ist Frauenumkleiden u.ä. zu betreten? Und wie sollte das Selbstbestimmungsgesetz da etwas an der Rechtslage ändern?
@paule t.: Noch ist das Geschlecht ja auch klar. Bald kann man es sich aussuchen. Und dann werden die Probleme beginnen.
@Stefan Laurin: Dir ist aber schon klar, dass man sein rechtliches Geschlecht jetzt schon ändern kann?
Und gut zu wissen, dass du nicht erklären kannst, welche juristischen Auswirkungen das Gesetz hast, aber trotzdem davor Stimmung machst.
@E Str: Noch ist das mit Aufwand verbunden. Bald nicht mehr. Dann werden die Probleme verstärkt auftreten.
@ #7 | Stefan Laurin, Zitat: „Noch ist das Geschlecht ja auch klar.“
Das ist das Wunschdenken von Antitrans-Aktivisten, aber nicht die Realität. In einigen (unumstritten: wenigen) Fällen ist es das nicht.
Die Frage ist, wie man gesellschaftlich und juristisch damit umgehen sollte. Die Schauermärchen der Antitrans-Aktivisten, was alles Schlimmes passieren würde, wenn man Transpersonen das Leben ein bisschen leichter macht, überzeugen mich nicht wirklich (s. #5).
@paule t.: Vetter schlägt ja zumindest ein Beratungsgespräch vor – das wäre schon „etwas leichter“ machen und könnte Spinner abhalten.
@ #11: Was Vetter vorschlägt, ist kein „Beratungsgespräch“ (auch wenn er es so nennt), sondern ein Bittsteller-Gespräch bei einer Person mit Entscheidungsbefugnis. Eine bloß „beratende“ Person könnte nämlich gerade nicht sagen: „[…] ich werde keinen Menschen zur Frau machen, bei dem es offensichtlich ist, dass er nicht zur Zielgruppe des Gesetzes gehört“, also die Änderung des Geschlechtseintrags ablehnen.
Erstaunlich, dass Vetter – der mir sonst eigentlich als ziemlich genau denkender Mensch aufgefallen ist – „Beratung“ und „Entscheidung“ verwechseln kann.
@Stefan Laurin: Wieso willst du eigentlich noch jemandem etwas vormachen? Du kannst keinen Beweis bringen, dass der Zugang zu Frauenumkleiden u.ä. am Personenstand festhängt. Wenn der Personenstand also nicht dafür verantwortlich ist, wieso sollte sich dann etwas ändern?
E Str@: Lesen Sie einfach mal „Douglas K. Murray Wahnsinn der Massen“ und vor allem von Helen Joyce „Trans: When Ideology Meets Reality“. Sie finden in beiden Büchern viele Beispiele. Zum Beispiele Vorfälle in Gefängnissen.
Die Meinung Vetters ist durch seine Erfahrungen mit Sexualstraftätern geprägt.
Dies individuellen Erfahrungen widersprechen keineswegs dem, was zum Handeln von Sexualstraftätern bekannt ist.
Auf welche Expertise stützt sich die Gegenrede?
@Stefan Laurin: Beides keine Bücher, die auch nur irgendwie die Rechtslage in Deutschland beschreiben. In welches Gefängnis trans Menschen kommen ist in Deutschland übrigens von Bundesland zu Bundesland verschieden und reicht von Einzelfallentscheidung in Berlin und Hamburg zu ohne geschlechtsangleichende OP ins Gefängnis des Geburtsgeschlechts und nach der OP Einzelfallentscheidung. Daran ändert das Selbstbestimmungsgesetz auch nichts.
@Wolfram Obermanns: Darauf dass es schon Länder mit Selbstbestimmungsgesetz gibt, in all diesen Ländern vor genau diesen Auswirkungen gewarnt wurde und in all diesen Ländern diese Auswirkungen nicht passiert sind.
@E Str: Kein Buch kann eine Rechtslage beschreiben, die es noch nicht gibt. Aber man bekommt eine Vorstellung von dem, was auf uns zukommt.
@ Stefan Laurin:
Die beiden von Ihnen genannten Bücher verfangen schon alleine deshalb nicht, weil sie trans* als Ideologie bzw. Religion bezeichnen. Diese Prämisse ist jedoch bereits falsch und stammt aus der rechtpopulistischen, radikalfeministischen und ultrareligiösen Ecke. Aus denselben Quellen stammen übrigens auch die Behauptungen und Vorhersagen über Vergewaltigungen in Frauentoiletten, -umkleiden und -gefängnissen. Und das ewige Geunke über das Ende des Sportwettkampfes, wie wir ihn kennen.
Dazu kann man beiden Autor*innen keinerlei Expertise zu diesem Thema zusprechen. Und ihre politische Ausrichtung spricht auch Bände.
Nebenbei: Bücher schreiben und veröffentlichen kann heute jeder. Es gibt für jeden Schmarrn einen Verlag sowie ein Publikum, welches ihn kauft.
@Flo: „rechtpopulistischen, radikalfeministischen und ultrareligiösen Ecke“ Irgendwas beim Framing vergessen? 😀
@ Stefan Laurin:
Gucken Sie doch einfach mal bei Ihren Kolleg*innen vom Spiegel nach, die erklären Ihnen das:
https://www.spiegel.de/kultur/geschlechter-identitaet-warum-die-transfeindliche-debatte-einfach-nicht-verstummt-a-83f1a47f-e800-46bf-b5ed-252afb213310
Ach ja, und zu den „Gefahren“ des Selbsbestimmungsgesetzes – beweisen Sie doch mal, dass die wahrscheinlicher eintreten als sowas:
https://eu.usatoday.com/story/sports/columnist/nancy-armour/2022/08/19/invasion-cisgender-utah-girls-privacy-shows-danger-anti-trans-laws/7840045001/
Da werden Cis-Mädchen gefährdet durch den Missbrauch eines Gesetzes, welches sie eigentlich vor Trans-Mädchen „schützen“ soll.
The Irony, it burns!
nochmal @ Stefan Laurin:
Ach ja, und dass die NZZ, von deren Interview Sie hier berichten, politisch ebenfalls sehr weit rechts steht (bei der „Schweizer Volkspartei“ SVP, dem eidgenössischen Pendant zur deutschen AfD), wissen Sie hoffentlich auch?
@Stefan Laurin:
a) Doch es gibt schon Länder mit einem Selbstbestimmungsgesetz, aber das ist nicht der Punkt.
b) Du sagst Frauenschutzräume ständen unter Gefahr, dann erklär doch bitte, wie sie juristisch jetzt geregelt sind und wie das neue Gesetz darauf Einfluss haben wird. Frauengefängnisse funktionieren ja schonmal nicht.
@E Str: Warten wir doch einmal ab, wie Richter entscheiden werden: Wenn die Transfrauen wirklich als Frauen gelten, werden sie sich ihren Weg schon einklagen. Und wenn ihnen das nicht gelingt, ist das Gesetz nicht wirksam. Dann sind sie keine Frauen und das muss im Fall von Haftantritt auch deutlich gemacht werden – was das Gesetz ja untersagt. Wir werden, wenn es denn so kommt wie geplant, in den kommenden Jahren noch oft darüber lesen.
@Stefan Laurin: Wo steht im deutschen Gesetz irgendwo geschrieben, dass ein weiblicher Personenstand ein Anrecht zum Zugang zu Frauenschutzräumen beinhaltet? V.a. wenn das offensichtlich momentan nicht der Fall, siehe Gefängnisse. Das Selbstbestimmungsgesetz ändert daran ja rein gar nichts. Und ein Offenbarungsverbot gibt es jetzt auch schon, also wieso sollte sich da irgendetwas ändern?
@E Str: Wenn ein weiblicher Personenstand diesen Zugang nicht einräumt, wäre er nicht mehr als eine Lizenz zur Kostümierung. Warten wir die Klagen ab. Vetter kennt die Klientel.
„….Der Jurist sieht die Gefahr eines sogenannten „Chilling-Effekts“, nachdem Frauen Räume wie Umkleidekabinen meiden könnten, von denen sie glauben, dort biologischen Männern begegnen zu können, die formal Frauen sind….“
Wie sieht es mit Frauenhäusern aus?
Ich habe eine geraume Zeit ehrenamtlich in einem gearbeitet und manche Männer waren schon da sehr einfallsreich um „ihre“ Frauen wiederzubekommen (im wahrsten Sinne des Wortes).
I.d.R. arbeiten keine Männer in Frauenhäusern und dies aus guten Gründen. Den Frauen wird wohl kaum zu vermitteln sein, wenn dort eine „plötzlich schutzbedürftige Neu-Frau“ auftaucht.
@Stefan Laurin: Dann sag doch endlich, wo das deutsche Gesetz irgendwo dieses Anrecht einräumt. Bei Gefängnissen hast du einen Gegenbeweis. Und ja richtig, rechtliche Konsequenzen der Personenstandsänderung sind Wehrpflicht, Rente und bis 2017 Ehe, einen Anrecht auf Zugang zu Frauenschutzräumen erhält man einfach nicht.
@Aimee: Die Frauenhauskoordinierung e.V. hat sich für das neue Gesetz ausgesprochen. Schutzbedürftige trans Frauen verlieren ja immerhin ihren Schutzbedürfnis nicht und Frauenhäuser dürfen immer noch aufnehmen und rausschmeißen wen sie wollen. Das Gesetz ändert an der rechtlichen Situation der Frauenhäuser nichts.