Sicherheitsrisiko ‚Freifunk‘! Berechtigte Sorge(n), oder reine Panikmache?

Freifunk-Fan Michael Kamps. Foto: privat
Freifunk-Fan Michael Kamps. Foto: privat

Michael Kamps ist sauer, richtig sauer. Zusammen mit einigen Mitstreitern vor Ort in Waltrop (Kreis Recklinghausen) setzt er sich seit Monaten schon privat für ein freies WLAN-Netz in seiner Heimatstadt ein. Die Mehrheit der Politiker im Stadtrat wähnte er diesbezüglich zuletzt auch bereits erfolgreich hinter sich und sein Anliegen gebracht, als der für die ‚Linke‘ im Rat sitzende Lokalpolitiker, die Fraktionen der SPD, der Grünen, der Linken und des ‚Waltroper Aufbruchs‘ in einem gemeinsamen Antrag inhaltlich hinter ‚seiner‘ Initiative versammeln konnte, auch die Stadt Waltrop nun möglichst rasch dazu zu bewegen demnächst auch in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen Freifunk-Router aufzustellen, somit ein unabhängiges, freies WLAN-Netz über möglichst das gesamte Stadtgebiet zu spannen.
Doch diese Zustimmung ist nun plötzlich offensichtlich wieder fraglich, denn kurz vor der erwarteten politischen Entscheidung in der nächsten Woche gibt es plötzlich massiven Gegenwind, und das auch in der Print-Ausgabe der Lokalzeitung, wo das Projekt ebenfalls sehr kritisch kommentiert und begleitet wird.
Die örtliche Stadtverwaltung will aktuell so nicht mitspielen, will den Antrag der Befürworter von der Politik am Ort abgelehnt sehen. Massive Sicherheitsbedenken! Alles nur Panikmache, wie Kamps findet, oder doch eine berechtigte Sorge?
Die Meinungen gehen diesbezüglich aktuell stark auseinander. Die schon sichergeglaubte Unterstützung für das Projekt vor Ort droht jedenfalls so nun wieder zu bröckeln.

 

Denn in der aktuellen Stellungnahme der Stadtverwaltung auf den Antrag der vier Fraktionen heißt es dazu ernüchternd:
„In einem freien Funknetzwerk stellen alle Nutzer ihre WLAN-Router gegenseitig für den Datentransfer der anderen Teilnehmer zur Verfügung. Regelmäßig öffnen sie auch ihren Internetzugang und ermöglichen anderen den Zugang zum Internet. Hier liegt ein rechtliches Hauptproblem, die sog. Störerhaftung. Während die kommerziellen TK-Dienstanbieter das sog. Providerprivileg genießen und nicht für Rechtsverletzungen (z.B. Urheberrechtsverstöße, strafrechtliche Sachverhalte usw.) haften, die von Nutzern über ihre Anschlüsse vorgenommen werden, gilt dies für Privatpersonen und Unternehmen nicht. … Im Gegensatz zu den TK-Dienstanbietern haften aktuell nach der Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 12.05.2010, – 1 ZR 121/08 „Sommer unseres Lebens“) Privatpersonen und Unternehmen (oder auch Verwaltungen), wenn sie ihr WLAN nicht ausreichend absichern (verschlüsseln) oder anderen bereitstellen und hierdurch Urheberrechtsverletzungen ermöglicht werden. … Solange eine Änderung der aktuellen Gesetzeslage nicht erfolgt, schwebt jeder, der ein offenes WLAN anbietet, im rechtsfreien Raum bzw. muss mit Abmahnungen oder Klagen rechnen. Zu denken ist allenfalls an einen externen Systemanbieter…. Einen weiteren rechtlichen Aspekt stellt das Thema Jugendschutz dar. Gemäß § 5 JMStV (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) dürfen Minderjährige keinen Zugriff auf entwicklungsbeeinträchtigende Angebote erhalten. Da diese Zielgruppe jedoch heute schon in großer Anzahl mit entsprechenden internetfähigen Geräten ausgestattet ist, muss sichergestellt werden, dass entsprechende Angebote in einem frei zugänglichen WLAN inhaltsgefiltert werden. Dies ist bei dem Freifunk-Konzept nicht der Fall.
Aus den vorgenannten Gründen empfehlen der Städte- und Gemeindebund NRW sowie die KGST (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement), keine Bestrebungen in Richtung des Freifunks zu verfolgen. Für Geschäfte und Gastronomiebetriebe ist ein flächendeckender freier Internetzugang zwar ein wichtiger Standortfaktor, doch vor dem Hintergrund der rechtlichen Schwierigkeiten sollte die Verwaltung davon Abstand nehmen, sich auf dieses unsichere Terrain zu begeben. …“

 
Uwe Seidenberg von der örtlichen Stadtverwaltung äußerte sich jüngst in der Lokalzeitung noch deutlich kürzer und prägnanter ablehnend zum Thema: „Solange sich die aktuelle Rechtslage nicht ändert, schwebt jeder der ein offenes WLAN anbietet in einem rechtsfreien Raum und muss mit Abmahnungen oder Klagen rechnen.“

 
Eine Einschätzung die Michael Kamps,  Ralf Schmitt und ihre Freifunk-Kollegen in der Region allerdings so gar nicht teilen mögen:
„Keiner der Anbieter eines Freifunkzuganges in Waltrop stellt seinen privaten WLAN-Zugang öffentlich zur Verfügung. Die Verschlüsselung des privaten WLAN bleibt unangetastet. Gleiches würde auch für die Nutzung in öffentlichen Gebäuden gelten. Der Zugang zum Internet erfolgt über den Freifunkrouter per offenes WLAN auf die vorhandene Telefonleitung zum Provider Freifunk Rheinland e.V.. Dieser Eingriff erfolgt vor dem eigentlichen VDSL/DSL Zugangs eines privaten Anschlusses und belastet nur das Datenvolumen der Telefonleitung. Der von der Stadtverwaltung angesprochene Jugendschutz kann auch durch einen verschlüsselten Zugang, Filterkriterien für bestimmte Internetseiten, etc. nicht hundertprozentig gewährleistet werden. Ein illegaler Download über den Freifunk Rheinland e.V. ist bisher nicht bekannt. … Laut Beschlusslage des Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschusses … wurde die Verwaltung der Stadt Waltrop zudem gebeten, eine Anfrage an Kommunen, die positive Beschlüsse zum Freifunk haben, bezüglich der Rechtslage/Situation zu stellen. Hierzu gibt es bis heute leider keine Aussage.“

 
Positivbeispiele im Sinne ihrer Mitstreiter sehen der passionierten Freifunker hier durch die Stadtverwaltung in ihrer Argumentation unverständlicher Weise noch völlig ignoriert: „Die Nachbarstadt Lünen erlaubt den Besuchern des Freibades seit einigen Tagen z.B. den freien Zugang zum Internet. In vielen Städten in NRW, wie Witten, Soest, Arnsberg etc. wird der Freifunk von der Stadt gefördert. Auch das Bundesland Schleswig-Holstein stellt sogar seine Landesbehörden, wozu auch das Landesgericht Lübeck und auch die Polizeidienststellen gehören, für den Freifunk zur Verfügung. Warum wird hier mit fadenscheinigen Begründungen offenkundig eine Idee kaputt geredet die für die Stadt einen absolut positiven Effekt hat und dann auch noch fast gratis ist?“, fragen sich die enttäuschten passionierten Freifunker derzeit.

 
Michael Kamps und  Ralf Schmitt sehen sich und ihre Mitstreiter jedenfalls nun mit einem ernsthaften Problem konfrontiert. Rund eine Woche vor der lokalpolitischen Entscheidung kann man die Meinungsbildung vor Ort nur noch schwer beeinflussen. Die Lokalzeitung hat eine gemeinsame Stellungnahme der Freifunker zum Thema nicht abgedruckt, Inhalte daraus nur stark verkürzt und unvollständig widergegeben, wie Kamps gegenüber den Ruhrbaronen beklagt. Schwierige Voraussetzungen um die übrigen Freizeitpolitiker in der Stadt nun noch/wieder von einem Vorhaben zu überzeugen, wenn als nächstes schon die entsprechenden Ausschuss- und Ratssitzungen anstehen.

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Öhmm
Öhmm
9 Jahre zuvor

Öhmm… mal rein spekulativ…
Könnte der Stimmungsumschwung hiermit zu tun haben?

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/unitymedia-gratis-wlan-fuer-100-deutsche-staedte-a-1038051.html

Unitymedia: Kabelanbieter will Gratis-WLAN in 100 deutsche Städte bringen

WALTER Stach
WALTER Stach
9 Jahre zuvor

Robin,
wenn ein renomierte (!!) Fachanwalt in den Bereichen "Internet, Digitaltechnik,Netzwerk" die Stadt öffentlich -auf Nachfrage der Waltroper Zeitung- dringend (!!)davor warnt, in städtischen Gebäuden sog. Freifunk-Router aufzustellen, da mit Abmahnungen und Klagen gerechnet werden muß -sh.auch die Erklärung des städt.Mitarbeiters Seidenberg-, dann können die Bürgermeisterin und ggfls. der Rat -oder der zuständige Fachausschuß-sich über eine solche "fachanwaltliche Mahnung" nicht hinwegsetzen, weil sie "an sich" für die Aufstellung dieser Freifunk-Router sind.
Ich kann mir foglich auch nicht vorstellen, daß weitere Aktivitäten von Michael Kamps angesichts dieser fachanwaltlichen Rechtsauffassung die BM, die Ratsmitglieder dazubringen werden, zu einem positivem Votum im Sinne seines Anlieges zu kommen.
(Ich kann zur Rechtslage gar nichts sagen, weil ich davon nichts verstehe und gerade deshalb wäre für mich dieses kritisches Votum eines Fachanwaltes von Gewicht; vermutlich wird das Gleiche für die BM und für die Ratsmitglieder gelten.)

Michael Kamps
Michael Kamps
9 Jahre zuvor

Auch der Freifunk Rheinland e.V. hat renommierte Fachanwälte dazu beauftragt, die zu einer anderen Rechtsauffassung gekommen sind. Daher wurde die Verwaltung ja auch beauftragt, die Städte zu befragen die Freifunk fördern, welche rechtlichen Nachforschungen düse betrieben haben. Dies ist bis dato aber nicht geschehen. Warum nicht? Da kann ich nur mutmaßen und mir einen Teil dazu denken.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
9 Jahre zuvor

Völliger Humbug, diese "Sicherheitsbedenken". Ich habe hier einen Speedport der Telekom mit Dualband, dessen eine Antenne ein völlig offenes Netz ohne jegliche Verschlüsselung als Telekom-Hotspot anbietet. Dieser Zugang ist komplett getrennt von meinem WLAN, da gibt es keine Sicherheitsprobleme. Dies wird durch die Telekom bestätigt und auch garantiert. Ich zahle nix drauf, im Gegenteil spare ich 5 Euronen im Monat und kann kostenlos auf sämtliche Telekom-Hotspots auf dem Globus zugreifen.

Es muss nur eine Art "Anbietergesellschaft" in der Art eines Vereins oder z.B. einer gGmbH gegründet werden, die als technischer Anbieter die Haftung übernimmt oder die schon als Internetanbieter etabliert ist. Und Freifunk ist dies, wie das Beispiel Leverkusen-Wiesdorf beweist: http://www.ksta.de/stadt-leverkusen/initiative–freifunk–kostenloses-wlan-in-der-wiesdorfer-city,15189132,30843398.html

Hier werden entweder Betonköpfe in der Verwaltung zu Vollbremsern oder man hat tatsächlich einen kommerziellen Anbieter in der geheimen Hinterhand.

WALTER Stach
WALTER Stach
9 Jahre zuvor

Michael -3-,

danach sehen also nicht nur BM und Politiker in Waltrop ein Rechtsproblem. Es ist offenkundig existent. Ansonsten hätte sich der Freifunk-Rheinlandpfalz ein Gutachten renomierter Fachanwälte ersparen können.

Unbestritten kann, wie in jeder rechlichen strittig erscheindende Angelegenheit, für die Entscheidungsfindung der Stadt Waltrop ene Umfrage bei andeen Städten hilfreich sein. Was sagen denn die kommunalen Spitzenverbände dazu? Für Walrop wäre das der Städte- und Gemeindebund NRW. Ist da schkon nachgefragt worden? Was sagen zur Rechtslage die kommunalpolitischen Verbände der Parteein in NRW -KPV derf CDU, SGK der SPD………? Da hätten doch z.B. auch die Grünen 'mal bei ihrem politischen Spitzenverband nachfragen können oder?

Jedenfalls wird die Disk. hier bei den Ruhrbaronen nicht ausreichen, damit sich die Stadt Waltrop -die BM, die Politiker- "ohne Weiteres" über die rechtlichen Bedenken, die nun 'mal in der Welt sind, hinwegsetzen kannt, auch nicht aufgrund der Feststellung von Klaus Lohman "……völliger Humbug".

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
9 Jahre zuvor

@#5 WALTER Stach: Gäbe es tatsächlich grundlegende Rechtsprobleme, deren sich sogar ein Städtetag annehmen müsste, hätten wir keine solchen Beispiele wie eben aus Wiesdorf oder anderswo und schon gar keine kommerziellen Anbieter wie eben die von mir praxisnah zitierte Telekom, die die notwendigen Voraussetzungen für eine sichere Trennung von Privat- und öffentlichem Netz längst in ihre Produktpalette integriert hat.

Die aktuelle Rechtslage *ist* längst für solche Angebote offen, da scheinen einige "Fachanwälte" noch mit uralter Lektüre zu arbeiten – was mich im ITK-Sektor überhaupt nicht wundert. Und fragen konnte man die längst so etwas anbietenden Kommunen schon seit einigen Jahren. Das zitierte BGH-Urteil greift hier nicht, weil es eben eine technische saubere, etablierte Trennung von privatem Gebrauch und öffentlichem Zugang längst gibt, was zur Urteilsfindung im Jahr 2010 noch nicht kommerzieller Usus war. Heute ist diese Trennung "marktüblich", so wie es der BGH damals verlangte.

Ein Hinzuziehen von privaten Technik-Verantwortlichen in Form institutionalisierter Anbieter oder Betreuer ist auch für Kommunen, die solche Public-Private-Partnerships ja massiv fördern und fordern, der saubere Weg, um freie Netze zu etablieren. Aber anscheinend will man wieder dort bremsen, wo Fortschritt und Bürgerwille den Verwaltungsbeamten komplett zu überfordern drohen.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
9 Jahre zuvor

Übrigens lässt sich hier im BGH-Urteil vom 08.01.2014 – I ZR 169/12 (https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=08.01.2014&Aktenzeichen=I%20ZR%20169/12) wunderbar nachlesen, wie auch die rein rechtliche Störerhaftung zugunsten des privaten Anschlussinhabers wieder korrigiert wurde. Insofern backt die Waltroper Verwaltung anscheinend tatsächlich mit altem Mehl…

Achim
9 Jahre zuvor

Kontrolle oder Sicherheit

Ich sehe hier ein grundsätzliches Widerspruch zwischen dem Anspruch auf zentrale Kontrolle und den weitaus wichtigeren Anspruch auf Sicherheit.

Nur zentrale Datennetze können kontrolliert werden. Dezentrale Netze können sich der Kontrolle entziehen.

Allerdings können dezentrale Freifunknetze so gebaut werden, dass sie ausfallsicher sind. Dazu wäre eine dezentrale Stromversorgung sehr hilfreich.
Im Projekt OLPC gibt es auch einen dezentralen Datenverkehr.

Nehmen wir mal an in der Stadt X konmt es zu einem Stromausfall mit Totalausfall von Telefon, Handy und Internet.

Das kann selbst das Leben vieler Bürger bedrohen. Hierzu reicht es aus, wenn die eh vorhandenen "bösen Buben" davon erfahren und sie angesichts des Ausfalls selbst des Notrufes ihre übliche "Nettigkeit" ablegen.

Ein robustes Freifunknetz kann Kommunikation und damit Sicherheit gewährleisten.

Der leidige "Kontrollwahn" führt dann im Extremfall zu Plünderung, Brandstiftung und Mord.

Bereits der zunächst unbemerkte Ausfall von 110 und 112 kann Menschen töten.

Ein Verzicht auf den Kontrollwahn bedeutet mehr Sicherheit.

Achim

keineEigenverantwortung
keineEigenverantwortung
9 Jahre zuvor

Wann kommen die Politiker endlich aus dem Tiefschlaf und passen die Rechtlage an, damit endlich eine Digitalisierung starten kann.
Die Freifunkinitiative ist klasse und kann in kürzester Zeit eine Spitzeninfrastruktur bereitstellen.

Statt zu rätseln, ob es erlaubt ist oder nicht (ich erinnere bspw. an die Pornoabmahnungen, wo das LG beim gleichen Sachverhalt zu versch. Urteilen kam), müssen die Politiker nur endlich den Willen für eine digitale Zukunft haben, statt eine Gelddruckmaschine für Anwälter weiter am Leben zu halten.

WALTER Stach
WALTER Stach
9 Jahre zuvor

Michael,
vielleicht kannst Du ja aufgrund der Anmerkungen und Verweisungen von Klaus Lohmann das kritische Nachdenken in der Verwaltung hier in Waltrop in Deinem Sinne beeinflussen.

Nun kann ich mir "beim besen Willen" tortz der Ausführungen von Klaus Lohmann nicht vorstellen, daß der von mir angesproche renomierte Fachanwalt, der als solcher in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung höchstes Ansehen genießt, unbedacht seine "Wahrnungen" an die Stadtverwaltung Waltrop adressiert hat.

Aber…..
Ich bin hier absoluter Laie und folglich gar nicht qualifiziert, die Feststellung von Klaus Lohmann-4- "völliger Humbug" als "Humbug" zurückzuweisen.

Michael,
möglicherweise hat Robin mit seinem Kommentar ja dazu beigetragen, daß in der Verwaltung/daß in der Politik hier in Waltrop sich doch 'was in Deinem Sinne bewegen wird. Ich bin gespannt.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
9 Jahre zuvor

@WALTER Stach: Wer soll denn bitte dieser ominöse "renomierte Fachanwalt, der als solcher in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung höchstes Ansehen genießt" sein?? In der Waltroper Zeitung finde ich keine solche Person als Akteur bei der Online-Durchsicht aktueller Artikel zum Thema.

Freifunk GE
9 Jahre zuvor

Zur Zeit wird in GE erneut ein Bürgerantrag zum Freifunk durch die Verwaltung geprüft. Eine erste ablehnende Verwaltungsempfehlung (angeblich würde die Störerhaftung Freifunk nicht erlauben) wurde wegen "Verfahrensfehlern" zurück gezogen.
In wenigen Tagen wird man mehr wissen – meine Mutmaßung: es werden nun Sicherheitstechnische Bedenken angeführt werden.
Siehe besonders die Stellungnahme der Fachanwaltskanzlei Feuerhake:
http://freifunk-gelsenkirchen.de/?page_id=446

Jens Matheuszik
9 Jahre zuvor

Man fragt sich, in welchem anderen Nordrhein-Westfalen Waltrop liegt.

Die Rechtslage ist durch den Providerstatus des Freifunk-Vereins klar.

Selbst im – inhaltlich nicht wirklich tollen – neuen Gesetzentwurf wird ja auch in der Kommentierung/Begründung entweder direkt oder indirekt Freifunk erwähnt. Die Telekom, der man sicherlich nicht nachsagen kann, dass sie keine versierten Juristen hat, vertreibt seit der letzten CeBIT unter dem Motto "Hotspot to go" quasi die kommerzielle Variante des Freifunks, die sich zwar in einigen Punkten (weniger Vorteile, mehr Kosten) vom Freifunk unterscheidet, aber technisch gesehen quasi 1:1 so läuft (getrenntes Netz, getrennte IP) und somit Rechtsbedenken ausräumt.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
9 Jahre zuvor

@Jens #13: Richtig, "Hotspot to go" ist das, was ich nutze und unter #4 beschrieben hatte. Das einzige, was ein Otto-Normalnutzer dort überhaupt selbst verändern kann, ist das An-/Abschalten des Services im Router, also hat er keinerlei "Verfügungsgewalt" über die konkrete Nutzung oder Zugangsberechtigungen. Damit sind die Forderungen aus dem BGH-Urteil von 2010 voll erfüllt.

@Robin: Danke! Hm, 3 Monate Fortbildung an irgendeiner Privatakademie und man darf sich prominent "Fachanwalt für Informationstechnologierecht" nennen – ich hatte es befürchtet;-)

S. Vega
9 Jahre zuvor

moin,

die störerhaftung ist kein thema – hier wurde sich eindeutig nicht ausreichend informiert. das ständige geschrei nach jugendschutz halte ich persönlich für unfug. im restlichen internet gibt es ihn ebenfalls nicht wirklich und in der entwicklung gestört wird man eher durch lehrer/mitschüler und den rest unserer kranken gesellschaft.

Zumpel
Zumpel
9 Jahre zuvor

Es geht hier um eine politische Entscheidung. Die Verwaltung will nicht. Ein weiterer Klotz am Bein. Man sucht nach Vorwänden.

Störerhaftung:
Da gibt es heute einen schönen Kasten bei der Tagesschau der das erklärt. Zur Zeit ist jemand der Nachweisen kann, dass auch andere Leute seinen Anschluss mitnutzen und der Täter nicht ermittelt werden kann nicht haftbar.
http://www.tagesschau.de/inland/faq-filesharing-101.html

Der Freifunk als Provider hat keine Störerhaftung. Er ist betreiber der Knoten. Das wurde gerichtlich längst durchgeurteilt.

Sollte ein Gericht das doch mal anders sehen wäre es technisch nicht möglich den "Störerknoten" zu identifizieren, so dass selbst in diesem Fall keine Gefahr für den Anbieter ausgeht.

Jugendschutz ist ein wichtiges Thema. Eben deshalb müssen Anbieter solcher Angebote einen Ü18 Check machen. Eine Filterung seitens des Providers, der ja nicht der Inhaltsanbieter ist, ist Unsinn.

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[…] eigentlich bereits hätte abgesegnet werden sollte, dermaßen, dass das Vorhaben plötzlich wieder auf der Kippe stand. Natürlich sehr zum Verdruss von Organisator Michael Kamps und seinen Mitstreitern in Sachen […]

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