Sieg für Blogger. Abmahnanwalt erlebt Desaster in Sachen Wagenknecht

sahra-wagenknecht_pressefoto1Der Abmahnanwalt der Fotografin Helga Paris hat bei seinem Vorgehen gegen Blogs wegen der Verwendung eines alten Pressebildes von Sarah Wagenknecht (Die Linke) ein Desaster erlebt. Das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin lehnte einen Eilantrag gegen den Blogger Thomas Rodenbücher, xtranews.de ab, diesen zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung – und damit zur Zahlung der Abmahnkosten –  zu verpflichten. Rodenbücher bleibt damit vorerst straffrei. Der Abmahner kann nun überlegen, ob er in die Hauptsache geht. Bei der erlittenen Klatsche ist aber nicht davon auszugehen.

Andere betroffene Blogger dürfen dank dieser Entscheidung aufatmen, wenn sie ebenfalls von dem Abmahnanwalt Ronald Schmidt aus der Kanzlei Haupt aus Berlin in Sachen Sarah angegriffen wurden. Es dürfte diesem nun extrem schwer fallen, Blogs an die Wäsche zu gehen.

Der Blogger Rodenbücher hatte eines der meist verbreiteten Bilder von Wagenknecht benutzt, um damit einen Beitrag über die Politikerin zu illustrieren. Das Bild stand wahrscheinlich jahrelang frei und kostenlos zum Download auf der Seite der Linken bereit. Dort war es in verschiedenen Varianten als Pressefoto ausgewiesen. Fast jeder Deutsche kennt es.

Abmahnanwalt Schmidt hatte argumentiert, dass die Fotografin Paris das Bild vor elf Jahren nur für die Verwendung in einem Wahlkampf freigegeben hätte. Sarah Wagenknecht habe das Bild also nicht im Internet verbreiten dürfen. Es sei also widerrechtlich in Blogs verbreitet worden. Und aus diesem Grund hätten sich die Blogger einer Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht. Weitere Hintergründe siehe hier: klack

Der Blogger Rodenbücher sah diese Argumentation, wie die Ruhrbarone, nicht ein und weigerte sich eine kostenpflichtige Abmahnung zu unterschreiben. Seiner Ansicht nach, verbarg sich hinter dem ganzen Prozeßgehansel das Geschäftsmodell eines Abmahnanwaltes.

Das Gericht urteilte nun:

Da die Fotografin Paris und ihr Abmahnanwalt Kenntnis davon hatten, dass Sarah Wagenknecht das Foto zum download bereitgestellt hatte, und dies nicht unterbanden, mussten die Blogger davon ausgehen, dass die Fotos zum Abdruck freigegeben waren.

Zudem habe die Fotografin elf Jahre dabei zugesehen, wie das Foto zu einem der meist verbreiteten Fotos von Sarah Wagenknecht im Internet geworden ist – ohne etwas zu unternehmen.

Aus diesem Grund hätten:

„sich Dritte darauf verlassen können, dass es sich hierbei um ein Foto handelt, mit dessen öffentlicher Zugänglichmachung die Antragstellerin als Berechtigte einverstanden ist.

Alle Blogger, die in der Vergangenheit das Sarah-Wagenknecht-Foto von Paris benutzt haben, können aufatmen. Der Beschluss ist eindeutig. Hier gibt es ihn zu download, falls der Abmahner auch zu Euch kommt und ihr Argumente braucht: klack

Aber Achtung: Wer das Foto jetzt noch weiter ohne Einwilligung von Paris benutzt, kann trotzdem abgemahnt werden. Denn nun könnte ein Gericht sagen, seit dem Rechtsstreit ist bekannt, dass dieses Foto unter Urheberrecht steht und nicht frei ist.

Unser Tipp also: Jetzt löschen, keine Angst haben. Lassen wir das Sarah-Pic und damit Helga Paris samt ihrem Abmahnanwalt aus dem Netz verschwinden. Auf Wiedersehen.

P.S. Mich freut, dass vom Gericht die Argumente so gewogen wurden, wie wir es für richtig befanden, und nicht so, wie es sich Rechtsanwalt Markus Kompa ausgeknobelt hat. Gott sei Dank hat der uns nicht vertreten. Leider ist bei ihm die Kommentarfunktion ausgeschaltet, sonst hätte ich bei ihm Stellung bezogen, aber das ging ja leider nicht. 😉

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Jörg
Jörg
14 Jahre zuvor

Gut so! Vor allem gut, dass gleich dabei steht wer diese Abmahnanwälte sind die sich mit solchen Geschäftspraktiken beschäftigen. Irgendwann werden auch diese Berufsversager merken das der Schuss nach hinten losgehen kann.

amx
amx
14 Jahre zuvor

Protipp: Frau Wagenknechts Vorname hat die eher seltene Schreibweise „Sahra“.

trackback

[…] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von ruhrbarone, ruhrbarone, ruhrbarone, Lambi Theocharidis, Karlheinz Stannies und anderen erwähnt. Karlheinz Stannies sagte: Gut so! War ja auch wirklich Schwachsinn.. RT @ruhrbarone Blogger siegen über Abmahnanwalt in Sachen Sarah Wagenknecht https://bit.ly/4RzMhv […]

Achso
Achso
14 Jahre zuvor

Genial 🙂

x
x
14 Jahre zuvor

Interessanter Beitrag, aber ändert doch bitte „meistverbreitesten“ (zweimal im Text) zu meistverbreiteten. Liesse sich verbreitet steigern, wäre es „verbreitetsten“, aber das „meist“ ist ja schon die Steigerung.

Markus Kompa
14 Jahre zuvor

Hey, Ihr Ruhrbarone!

Ich habe nix „ausgeknobelt“ und bin als Blogger-Anwalt praktisch immer auf der Abwehrseite tätig. Ich war und bin auf eurer Seite!

Aber die Argumentation von wegen formwidriger Abmahnung ohne mitgesendete Anwaltsvollmacht war Schrott.

Markus Kompa
14 Jahre zuvor

Lieber Herr Schraven,

wie ich zu meiner Schande feststellen muss, hatte ich Sie mit der Womblog-Abmahnung verwechselt, wo so ein Schmonz behauptet wurde: https://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31300/1.html

Ich verpflichte mich hiermit, diese Äußerung so nicht mehr zu wiederholen. War in Eile. Gnade!

Zum Urteil möchte ich Ihnen herzlich gratulieren. Ist es schon rechtskräftig?

Ich hatte geschrieben, dass Sie für das Nutzungsrecht beweispflichtig seien. Offensichtlich ist Ihnen einen solcher Beweis gelungen, nämlich in der Form, dass das Urheberrecht quasi aufgegeben wurde. Wie Ihnen Ihr Anwalt zweifellos gesagt hat, ist eine solche Sichtweise, die zwar unserem Rechtsempfinden entspricht, alles andere als leicht durchzusetzen. Am Landgericht Hamburg etwa hätten Sie möglicherweise auf Granit gebissen.

Nur, weil ich auf unsichere Rechtspositionen hinweise, folgt daraus nicht, dass ich ein schlechter Mensch bin. Kommentare wie „Gott sei Dank hat der uns nicht vertreten.“ sind schon reichlich albern.

Nochmals: Gut dass Sie Widerstand geleistet haben. Gratulation zur Leistung Ihres Anwalts! Suchen Sie sich Ihre Feindbilder aber bitte etwas sorgfältiger aus und pöbeln Sie nicht Leute an, die es gut mit Ihnen meinen.

Frank
Frank
14 Jahre zuvor

Hallo Ruhrbarone,

auch von mir herzlichen Glückwunsch zum Sieg gegen den Abmahnanwalt,

Eure Argumentation ist absolut nachvollziehbar.

Es gibt leider immer mehr Fälle, in denen das Urheberrecht für Zensurzwecke missbraucht wird.

Gruß aus Berlin

Stephan
Stephan
14 Jahre zuvor

Hallo Ruhrbarone,

auch ich gratuliere zum Sieg. Ich habe diese Sache aufmerksam verfolgt. Interessant bis zum Schluss. Danke für das Update.

Gruß aus Leipzig

TimurIstEinMongole
TimurIstEinMongole
14 Jahre zuvor

hallo,
ich gratulieren Ihnen zum Sieg.
Des weiteren finde ich die auf RA Kompa gerichtete Bemerkung sehr amüsant.
Einen ersten Eindruck über die Kompetenz dieses Anwaltes erhielt ich beim durchlesen von http://www.kaidiekmann.de.
Es war kein positiver.
Weiterhin fiel er mir auf, als er die frau unseres aktuellen Verteidigungsministers in die Nähe Magda Goebbels zu stellen versuchte.

https://www.stefan-niggemeier.de/blog/springer-bleibt-seinen-grundsaetzen-treu/#comment-121369

Gute Nacht

Torti
Torti
14 Jahre zuvor

So sehr mich der Sieg der Ruhrbarone freut und so richtig ich ihn finde, sei mal hier an den Ausgangspunkt erinnert.

Der ganzer Vorgang kommt ins rollen, weil die Partei der Linken sich weigert für ein ikonografisch zu nennnendes Foto an die Fotografin Nutzungsrechte zu bezahlen. Diese greift dann zum total untauglichen Mittel der Abmahnung gegen andere gutgläubige Nutzer.

Als jemand der als Kreativer sein Geld verdient, auch mit Fotos, kann ich die Frustration die da zum Ausdruck kommt, gut verstehen.

Auch ich habe an diversen Stellen im Internet Fotos von mir gefunden. Und jedesmal wird mir beim Bestehen auf meinem Copyright der Zensurvorwurf gemacht. Deshalb geht mir der Kommentar von Frank etwas quer.

Die Linke soll verdammt nochmal für ein Foto von dem sie so profitiert den fairen Preis bezahlen. Das ist keine Zensur.

Wie jeder anderer Mensch bezahlen Fotografen vom Erlös ihrer Arbeit, Essen, Miete etc.

Als Gysi & Lafo rückt die Kohle raus…

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