Der Hagener IHK (SIHK) ist einer der dümmsten Pressemitteilungen der letzten Monate gelungen
Die SIHK möchte dass Hagen aus dem Regionalverband Ruhr (RVR) austritt und hat dafür für viel Geld ein Gutachten in Auftrag gegeben, auf dass RVR-Chef Klink reagiert hat. In seiner Stellungname erklärte der RVR: "Erstaunt und verärgert ist Heinz-Dieter Klink, Direktor des Regionalverbandes Ruhr (RVR), über die Interpretation der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer über das von ihr eigens in Auftrag gegebene Gutachten zum möglichen Austritt der Stadt Hagen aus dem RVR. „Der Gutachter stellt auf Seite 44 fest, die Bestimmung des Paragrafen 18, Absatz 1 und 2, ist rechtlich nicht zu beanstanden. In der Pressemitteilung steht aber, die RVR-Austrittsregelung sei in Gänze rechtswidrig und nichtig."
Das störte die Mimosen in Hagen, die sich über die Wortwahl Klinks in einer Pressemitteilung von heute empören: "Das von der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) in Auftrag gegebene Gutachten zu eventuellen Ausgleichszahlungen beim Austritt der Stadt Hagen aus dem Regionalverband Ruhr (RVR) treibt seltsame Blüten. Während es in der (einzigen) Presseinformation Nr. 78 der SIHK vom 21. August heißt, dass „Teilbereiche der Austrittsregelung rechtswidrig sind“, lässt RVR-Direktor Heinz-Dieter Klink diese Aussage dahingehend mutieren, die SIHK behaupte in der Pressemitteilung, die „RVR-Austrittsregelung sei in Gänze rechtswidrig und nichtig“. Und süffisant fügt Klink an: „Da war wohl der Wunsch der Vater des Gedanken“.
Die SIHK erklärte heute keck: Entweder hat der RVR-Direktor die Meldung der Kammer gar nicht gelesen oder aber Klink zitiert die SIHK bewusst falsch, um der Kammer Unredlichkeit zu unterstellen. Die Frage stellt sich, welche Variante peinlicher für den Regionalverband Ruhr ist."
Ein Blick auf die Homepage der SIHK (Siehe Foto) zeigt: Klink hat Recht und die SIHK hat sich blamiert – die Überschrift zur Pressemitteilung zum Gutachten, die ja wohl als Teil des Gesamtextes gewertet werden darf, lautet: "Gutachten: RVR Austrittsregelung ist rechtswidrig und nichtig"
Fazit: Lesen zu können ist eine schöne Sache – eine Fortbildungsmaßname könnten die Mitarbeiter der SIHK Hagen gut vertragen.
Womit sich doch mal wieder bewahrheitet, dass Pressearbeit eben Spezialistenarbeit ist. Aber heut´ darf ja so manche Doofnuss´ran. Auch in Hagen.