Sozialer Wohnungsbau in der EU

PHOTO CREDIT :Murat Aslan
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Nicht erst die deutlich verstärkte Zuwanderung von aus ihren Heimatländern vertriebenen Menschen hat die Frage nach sozialem Wohnungsbau wieder auf die politische Agenda gebracht. Für viele Bürger und Bürgerinnen sind die Wohnkosten schon seit längerem auf eine problematische Höhe angestiegen: bis zu 40 Prozent des Einkommens müssen in den unteren Einkommensbereichen für Wohnunkosten aufgebracht werden. Da bleibt nicht mehr viel übrig für den restlichen Lebensbedarf.
Die Europäische Union hat auf diese Entwicklung reagiert und stellt verstärkt Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund haben die Stadt Wien und die internationale Union der Mieter (IUT) am 13. November 2015 in Brüssel im Wien-Haus gemeinsam einen Workshop zum Thema „Zukünftige Herausforderungen des sozialen Wohnungsbaus in der EU“ durchgeführt. Dass die Stadt Wien den Workshop mit organisiert hat, hat seinen Grund darin, dass Wien sich in besonderer Weise im sozialen Wohnungsbau engagiert und sogar eine eigene Forschungsstelle für Wohnungsbau unterhält.
Wiens soziale Wohnbaupolitik ist, was ihre lange Tradition und ihre Kontinuität betrifft, einzigartig. Seit den 1920er-Jahren hat Österreichs Hauptstadt eines der größten öffentlichen Wohnbauprogramme der Welt umgesetzt. Heute leben etwa 60% aller Haushalte in geförderten Wohnungen. Die Stadt selbst ist Eigentümerin von 220.000 Wohneinheiten, die ca. 25% des gesamten Wohnungsbestands ausmachen. Durch das innovative Ausschreibungssystem der so genannten Bauträgerwettbewerbe konnten Wohnungsstandard und Bauqualität weiter kontinuierlich verbessert werden. Ziel der Bauträgerwettbewerbe ist, architektonische, ökologische und soziale Qualität miteinander zu verbinden, während die Miethöhe für alle leistbar und in allen Wohngebieten eine funktionierende soziale Durchmischung gewährleistet bleibt. Damit hat der Wohnbau einen maßgeblichen Anteil daran, dass Wien weltweit die Stadt mit der größten Lebensqualität ist.
Laut Housing Europe, der Europäischen Föderation für öffentlichen und genossenschaftlichen sozialen Wohnungsbau, will die Europäische Kommission in der Förderphase 2014 bis 2020 mit dem Paket der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) die Renovierung von über einer Million Wohnungen unterstützen. Von den operativen Förderprogrammen der EU können nach Aussage von Sorcha Edwards, der Generalsekretärin von Housing Europe, 77 % für Investitionen in den Wohnungsbau genutzt werden.
Die Europäische Investitionsbank (EIB) unterstützt mit zinsgünstigen Krediten und der Übernahmen von Investitionsrisiken seit dem Jahr 2000 ebenfalls Projekte zum sozialen Wohnungsbau. Hier ist allerdings immer wieder sicherzustellen, dass die Kostenvorteile, die die EIB den Trägern bei der Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus verschafft, tatsächlich den Mietern zugute kommen.
Jetzt kommt es darauf an, so Sorcha Edwards, Generalsekretärin von Housing Europe,  weiter, diese EU-Förderprogramme vor Ort mit Leben zu füllen und zu nutzen und das Beantragungsprozedere so zu gestalten, dass es von den Akteuren vor Ort handhabbar ist.
In den EU-Mitgliedsstaaten gibt es unterschiedliche Verfahren, um in den Genuss solcher Art Förderung zu kommen. In Wien z.B. müssen Wohnbauprojekte, für die eine Förderung in Anspruch genommen werden soll, entweder den Grundstücksbeirat (unter 300 Wohneinheiten) oder den Bauträgerwettbewerb (ab 300 Wohneinheiten) durchlaufen. Alle geförderten Wohnprojekte werden von einer Jury ausgewählt, die Mitglieder verschiedener Berufsgruppen umfasst. Der Juryentscheid beruht auf den vier Kriterien Planung, Kosten, Ökologie und soziale Nachhaltigkeit, wobei letzteres bei den jüngsten Wettbewerben im Vordergrund stand. Ziel ist die Förderung funktionaler und sozialer Durchmischung, wobei besonderes Augenmerk auf die Schaffung neuer Gemeinschaften gelegt wird.
Bei diesen Verfahren können sich sowohl private als auch öffentliche Wohnbauunternehmen bewerben, allerdings müssen die Bauprojekte gewisse Auflagen wie z.B. angemessene Baukosten (sie sind für Wien im Wiener Wohnbauförderungsgesetz festgelegt) oder dass 30% der Wohnungen über den Wohnservice Wien vergeben werden, entsprechen.
Schaut man auf die aktuellen EU-Förderprogramme, dann kann man durchaus ein positives Fazit über das Engagement der EU im sozialen Wohnungsbau ziehen.
Schaut man allerdings auch auf andere Politikbereiche der EU, dann ergibt sich ein differenzierteres Bild. Denn dann fallen schnell Widersprüchlichkeiten zwischen unterschiedlichen EU-Politikfeldern auf.
Im Rahmen der Krisenpolitik wurde 2012 der Stabilitätspakt durch den EU-Rat beschlossen. Damit haben sich die Regierungen der EU-Mitgliedsländer zu einer strikten Haushaltskonsolidierung verpflichtet, die bedeutet, dass die jährlich Neuverschuldung nicht über drei Prozent des BIP liegen und die strukturelle Verschuldung 60 Prozent des BIP nicht übersteigen darf. Mit anderen Worten hat die EU im Laufe der Kreispolitik nach 2009 eine systematischere und stringentere Überwachung der so genannten Maastrichtkriterien von 1992 eingeführt. Beide Schwellenwerte werden von den  meisten Mitgliedsländern seit Beginn der Krise überschritten. Von der Haushaltskonsolidierung sind selbstverständlich auch Investitionen der öffentlichen Hand in den sozialen Wohnungsbau betroffen.
Im Sinne einer vertieften Koordination der Wirtschaftspolitik der EU-Mitgliedsstaaten bzw. der Euro-Staaten führt die Kommission seit 2011 jährlich im Frühjahr das Europäische Semester durch. Dabei analysiert die EU-Kommission die zu erwartende wirtschaftliche Entwicklung der Mitgliedsländer sowie deren Haushaltplanungen. Am Ende dieser Analyse stehen die so genannten länderspezifischen Empfehlungen der Kommission. Das sind Vorschläge der Kommission an die Regierungen der Mitgliedsländer, um erkennbaren wirtschaftlichen Fehlentwicklungen und einer sich anbahnenden übermäßigen Verschuldung mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken. Für Länder mit übermäßiger Verschuldung sind diese Empfehlungen verbindlich und strafbewehrt. Diese Empfehlungen der Kommission sind allerdings sehr umstritten, da sie in der Regel auf eine Sparpolitik hinauslaufen, die zu massiven sozialen Einschnitten führen, aber bisher kaum, wenn überhaupt, eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage in den entsprechenden Ländern bewirkt haben.
In einigen Fällen hat die Kommission Empfehlungen gegeben, die sich für den sozialen Wohnungsbau als Bremse erweisen, obgleich ein nennenswerter Bedarf an bezahlbarem Wohnraum besteht. Aus wohnungsbau- und sozialpolitischer Sicht sind Empfehlungen solcher Art  kontraproduktiv. Hier sollte der EU-Kommission empfohlen werden, ihrerseits Korrekturen am Verfahren des Europäischen Semesters vorzunehmen, um die im Grunde positiven Ansätze der EU zur Stärkung des sozialen Wohnungsbau nicht an Widersprüchen zwischen verschieden EU-Politikbereichen zerplatzen zu lassen.
An konkreten Vorschlägen, diese Widersprüche aufzulösen, fehlt es nicht. Zunächst einmal ist es sinnvoll, im Rahmen des Europäischen Semesters zukunftsorientierte öffentliche Investitionen nicht in die Berechnung der öffentlichen Schulden einzubeziehen. Diese auch als Goldene Regel bezeichnete Umgehensweise mit Investitionen käme der Gesellschaft insgesamt zugute. Denn die Sicherung leistbaren Wohnens, so Susanne Bauer von der Wiener Wohnbauforschung, sei eine der Grundvoraussetzungen für die Entwicklung von Chancen und Talenten. Daher müsse der Zugang zu gefördertem Wohnen heute und in der Zukunft weiten Teilen der Bevölkerung offenstehen. Investitionen solcher Art sind aber auch deshalb wichtig, um einem Verfall von Wohnraum und damit letztlich einem Verfall von Städten vorzubeugen und sie auch für zukünftige Generationen bewohnbar zu halten. Deshalb ist es gerechtfertigt, Investitionen in bezahlbaren Wohnraum aus der Berechnung der Verschuldung der öffentlichen Hand auszunehmen.
Dementsprechend ist es auch nötig, den Kriterienkatalog für die Ermittlung wirtschaftlicher Ungleichgewichte (in der entsprechenden EU-Gesetzgebung ist das das so genannte Scoreboard) weiterzuentwickeln. Die Miethöhe und das Vorhandensein von bezahlbarem Wohnraum müssen als weitere Indikatoren in den Kriterienkatalog eingearbeitet werden.
Und schließlich können in den länderspezifischen Empfehlungen die entsprechenden Konsequenzen gezogen und gegebenenfalls Vorschläge zur Stabilisierung öffentlicher, genossenschaftlicher und sozialer Wohnbauorganisationen gemacht werden, um die Sicherstellung leistbaren Wohnraums EU-weit zu bewirken.
Auf diese Weise könnte das Europäische Semester um sozialpolitische Aspekte ergänzt und zu einem auch sozialpolitisch sinnvollem Steuerungsinstrument ausgebaut werden, statt dass es Sozialpolitik unterminiert.
Als kontraproduktiv für den sozialen Wohnungsbau könnte sich allerdings auch TTIP erweisen. Einige TTIP-Kritiker weisen darauf hin, dass wirtschaftliche Aktivitäten der öffentlichen Hand, die sich aus Sicht privater Unternehmen auf diese gewinnmindernd auswirken, zu Klagen gegen die öffentliche Hand führen könnten. Der soziale Wohnungsbau wäre durchaus ein Bereich, in dem solche Konflikte zwischen öffentlicher Hand und privaten Unternehmen denkbar sind. Deshalb ist im Blick auf TTIP auch aus wohnungsbau- und sozialpolitischer Sicht in diesem Punkt hohe Wachsamkeit geboten.

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Gerd
Gerd
8 Jahre zuvor

"Zunächst einmal ist es sinnvoll, im Rahmen des Europäischen Semesters zukunftsorientierte öffentliche Investitionen nicht in die Berechnung der öffentlichen Schulden einzubeziehen."
Das wäre katastrophal. Politiker würden alles mögliche als zukunftsorientierte Investitionen definieren, um so ihre Politik zu finanzieren. Und unter den horrenden Schulden würden zukünftige Generationen leiden.

"Einige TTIP-Kritiker weisen darauf hin, dass wirtschaftliche Aktivitäten der öffentlichen Hand, die sich aus Sicht privater Unternehmen auf diese gewinnmindernd auswirken, zu Klagen gegen die öffentliche Hand führen könnten. Der soziale Wohnungsbau wäre durchaus ein Bereich, in dem solche Konflikte zwischen öffentlicher Hand und privaten Unternehmen denkbar sind."
Das ist falsch! Was TTIP verhindert ist die kalte Enteignung, mittels nachträglich(!) geänderter Gesetzeslage. Beispiel: Es herrscht Mangel an Wohnungen, daher steigen die Preise. Ein Unternehmen investiert in den Bau von Mietwohnungen, weil die steigenden Preise gute Gewinne versprechen. Ein paar Jahre später stehen die Wohnungen, aber es besteht immer noch Mangel. Die Mieten steigen daher weiter, der Unmut der Wähler steigt mit. Statt dem Mangel durch vermehrten Wohnungsbau abzuhelfen, wird eine Mietpreisbremse eingeführt. D.h. die Investoren werden durch die nachträglich geänderte Rechtslage um ihre Rendite gebracht.

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