Spanien stoppt Auslieferungsverfahren gegen Dogan Akhanli

Dogan Akhanli Foto: Raimond Spekking Lizenz: CC BY-SA 4.0

Der Ministerrat Spaniens, hat in seiner heutigen Sitzung entschieden, das Auslieferungsbegehren der Türkei abzulehnen. Damit ist das Auslieferungsverfahren beendet, und Dogan Akhanli kann bald wieder nach Deutschland zurückkehren.

Es ist zwar zu begrüßen, dass der Ministerrat selbst das Auslieferungsverfahren stoppt und die Entscheidung hierüber nicht der Justiz überlässt. Dennoch kommt diese Entscheidung viel zu spät, um sie als selbstbewussten Widerspruch gegen die Anmaßung der türkischen Regierung zu bewerten, ihren Kritikern auch in Spanien nachzustellen. Es hätte der spanischen Regierung besser angestanden, sich der vom Erdogan-Regime geforderten Zuarbeit von vornherein zu verweigern.

„Der Spuk hat nun ein Ende, Erdogan und sein Regime haben hier verloren“, so Akhanlis deutscher Rechtsanwalt Ilias Uyar. „Die Türkei hat in diesem Auslieferungsverfahren erneut bewiesen, dass sie meinen Mandanten nur aus politischen Gründen verfolgt.“
Mit der Entscheidung des Ministerrates ist das formelle Auslieferungsverfahren beendet. Die Entscheidung muss noch dem spanischen Nationalgericht (Audiencia Nacional) zugestellt werden, das die Auflagen gegen Akhanli aufhebt. Seine Ausreise nach Deutschland kann dann ohne Probleme voraussichtlich Ende nächster Woche erfolgen.

Am 19. August war der deutsche Schriftsteller während seines Urlaubes von der spanischen Polizei in Granada aufgrund eines Haftbefehls der Türkei festgenommen worden. Einen Tag später kam Dogan Akhanli unter Auflagen einstweilen frei.

Nach dem fast zweimonatigen Zwangsaufenthalt von Dogan Akhanli in Spanien kann nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden. Auf den Prüfstand gehören die undurchsichtigen Strukturen von Interpol, die die politische Verfolgung von Kritikern des Erdogan-Regimes (und anderer Diktatoren) unter dem Deckmantel von Terrorismusvorwürfen ermöglichen. Es ist sicherzustellen, dass Interpol künftig solche Dienstleistungen für demokratiefeindliche Regime verweigert!

Es kann auch nicht sein, dass die Freiheitsberaubung durch staatliche oder quasi-staatliche Organisationen als Kavaliersdelikt behandelt wird. Die am Zwangsaufenthalt von Akhanli beteiligten Institutionen in Deutschland und Spanien müssen ihre Rolle selbstkritisch aufarbeiten. Die Kritiker von Diktaturen müssen geschützt werden und nicht Diktaturen vor ihren Kritikern!

Schließlich müssen diejenigen, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und mit aus der Luft gegriffenen Behauptungen Menschen verfolgen lassen, mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Wir prüfen deshalb rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen der Türkei.

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