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Warum gab es nur eine Einstellung und keinen Freispruch?
@Jens: Weil die Staatsanwaltschaft die Anschuldigungen offenbar so schwachsinnig fand, dass sie keine Anklage erhoben hat. So musste sich damit nie ein Richter beschäftigen…
@ Jens:
Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet jede Anzeige zu prüfen. Zu einer Anklage kommt es aber nur dann wenn sich dabei herausstellt dass die Vorwürfe stichhaltig sind. Dies war hier offensichtlich nicht der Fall. Die Frage ist jedoch, wieso benötigt die Staatsanwaltschaft so lange für die Prüfung?
Ich bin mir sicher dass auch den Erstattern der Anzeige von Anfang an klar war dass ihre Vorwürfe nicht zutreffend sind. Ihnen ging es wohl einerseits darum Journalisten einzuschüchtern und andererseits durch Akteneinsicht an Informationen wie z.B. Adressen zu kommen.
Es gibt zwar den Straftatbestand der falschen Verdächtigung, aber ich befürchte die Anzeigen sind so geschickt formuliert dass dieser nicht greift.
@Ulrich: Bastian Pütter hat das mit der „Nötigungs“-Anzeige später, nachdem die RuhrNachrichten sich plakativ auf Seiten Langes geschlagen hatte, nachrecherchiert:
http://bodoev.de/artikel/hat-polizeipraesident-lange-den-pannekopp-orden-gar-nicht-verdient.html
Die Polizeiführung hatte nach den Vorfällen am Wahlabend diversen Demokraten, häufig ohne irgendeinen Anhaltspunkt, einfach vorgeworden, sich beim Sturm der Nazis auf der Rathaustreppe befunden zu haben. Deshalb wurden dann Anzeigen wg. Nötigung erstellt, die bei der Anhörung im Landtag seitens der Polizei mit dem sog. „Läpple-Urteil“ aus 1969 erklärt wurden, nach dem eine friedliche Sitzblockade als Nötigung gemäß §240 StGB strafbar war. Dieses Urteil wurde allerdings 1995 vom BVerfG als verfassungswidrig kassiert – was einen Herrn Lange intellektuell wohl nicht so richtig erreicht hat.
@ Klaus Lohmann:
Wie heißt es so schön? „Wer lesen kann ist klar im Vorteil, aber nur wer das gelesene auch versteht, kann es zu seinem Vorteil nutzen! “ 😉
Bei mir war der Fehler allerdings schon vorher geschehen. Ich hatte die Meldung überflogen und war fest davon ausgegangen dass die Nazis Bastian Pütter angezeigt hätten.
Was den Staatsschutz angeht, so sind wir wohl einer Meinung. Man greift zu einem völlig überholten Urteil um gegen diejenigen vorgehen zu können die den Sturm auf das Rathaus verhindert haben, bei der Nazi-Bande hingegen drückt man beide Augen zu. Man ignoriert beispielsweise das strafbewehrte Uniformverbot im Versammlungsgesetz obwohl SA-Siggis Anhang einheitlich in gelben T-Shirts kostümiert auflief. Zudem scheint es wohl an den Verantwortlichen vorbei gegangen zu sein dass der Slogan „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ nach geltender Rechtsprechung durchaus den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen kann. Vermutlich war das Urteil noch keine gut fünfundvierzig Jahre alt und deshalb für die eingeschalteten Juristen zu neu?