Staranwalt Dr. Birkenstock stellt Antrag auf Befangenheit im ENVIO-Prozess

Envio-Chef Dirk Neupert (links) vor Gericht
Envio-Chef Dirk Neupert (links) vor Gericht

Der bundesweit beachtet Prozess (der Spiegel berichtete gleich mehrfach über den Prozess) hat eine neue Wendung genommen. Anwalt Dr. Birkenstock und Anwältin Jordana Wirths, die mehrere ENVIO-Opfer in der Nebenklage vertreten, haben in der Strafsache gegen Dr. Neupert gerade bei der Strafkammer des Landgericht Dortmund einen Antrag wegen Befangenheit des medizinischen Sachverständigen Prof. Dr. Rettenmeier gestellt. Der PCB-Entsorger ENVIO hatte jahrelang seine Arbeiter dem hochgiftigen Gift PCB nach Anklage ausgesetzt. Die Betroffenen verklagten den verantwortlichen Geschäftsführer Dr. Neupert unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. Alle anderen Nebenklagevertreter haben sich dem Antrag der Kanzlei Birkenstock wegen Besorgnis der Befangenheit angeschlossen – der Antrag hat also das ganze Gewicht der Nebenklage.

Prof. Dr. Kraus, von der renommierten RWTH Aachen, hatte bei sieben ehemaligen ENVIO-Arbeitern so genannte Telomer-Verkürzungen, also Zellveränderungen, festgestellt. Das ist vor allem deswegen interessant, weil eine Studie der University of Iowa 2012 feststellte, dass erhöhte PCB-Werte im Blut zu Telomer-Verkürzungen führen. Dr. Birkenstock kritisiert, dass diese Untersuchungsergebnisse zu den Telomer-Verkürzungen dem Gutachter Rettenmeier nicht vorlagen. Rettenmeier würde etwas bewerten, dass er gar nicht kennt – keine solide Grundlage für ein Gutachten, dass das Schicksal vieler Opfer mitentscheiden wird. Als Thomas Kelm, Vorsitzender der Strafkammer, in seinem Zwischenfazit im August gesagt hatte, dass eine Verurteilung wegen Körperverletzung „aus jetziger Sicht problematisch sei“, waren die Nebenkläger enttäuscht. Kelm war der Ansicht, dass die zahlreichen Krankheitssymptome der über 50 Geschädigten „nicht zweifelsfrei“ auf die erhöhten PCB-Werte zurückzuführen seien. Doch offensichtlich hatte sich der Richter auf einen Gutachter verlassen, der wenig Ahnung von dem hat, worüber er sprach.

Unter anderem hatte Rettenmeier in seiner Bezugnahme auf die amerikanische Studie offensichtlich die unterschiedlichen PCBs und deren verschiedene Wirkungen auf die menschlichen Zellen vollständig durcheinandergebracht. Das ist ein Indiz dafür, dass der Gutachter den Inhalt der Studie nicht richtig gelesen oder nicht verstanden hat. Er fehlinterpretierte die Studie so stark, dass deren Ergebnisse von ihm praktisch ins Gegenteil verkehrt wurden. Bei den von ihm untersuchten 29 Arbeiter hatte Rettenmeier aufgrund der Verwechslung der, für die Krankheitsbilder relevanten, PCBs und durch die Verfälschung der Ergebnisse der Studie vermutlich eine handfeste Fehldiagnose gestellt.

Interessant ist, dass Prof. Rettenmeier sich selbst offensichtlich für den falschen Gutachter am falschen Ort hält. Bei der Hauptverhandlung im Juni diesen Jahres stellte er selber „mit nicht zu überbietender Klarheit“ fest, wie Dr. Birkenstock sagt, dass er nicht ausreichend kompetent sei. Prof. Rettenmeier erklärte gegenüber der Strafkammer und der Staatsanwaltschaft „er sei kein Spezialist auf diesem Gebiet“. Das wäre ein guter Grund für die Kammer und die Staatsanwaltschaft, einen neuen und nachweislich kompetenten PCB-Sachverständigen zu bestellen.

Auch zu den Zellveränderungen mochte sich Prof. Rettenmeier nicht äußern, da „es zu der Frage einer Telomer-Verkürzung infolge einer PCB-Exposition beim Menschen ohnehin noch keine belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse gebe.“ Hier hat der Gutachter definitiv eine falsche Aussage gemacht, denn genau dies belegt die Studie aus den USA. Birkenstock weist gegenüber diesem Blog darauf hin, „dass der Sachverständige objektiv wahrheitswidrig die Existenz belastbarer Ereignisse in der Studie“ leugnet.

Rechtsanwältin Jordana Wirths, Kanzlei Dr. Birkenstock
Rechtsanwältin Jordana Wirths, Kanzlei Dr. Birkenstock, Foto: Ulrike Märkel

Das ist ein harter Vorwurf und es ist die Frage, ob sich Prof. Rettenmeier nicht gerade im Kreise der internationalen PCB-Experten unglaubwürdig macht und seine Reputation auf’s Spiel setzt. Üblicherweise publizieren Wissenschaftler nicht nur regelmäßig, sondern sind auch über die aktuellen Ergebnisse zu ihrem Forschungsgegenstand und die Publikationen der KollegInnen informiert. Die Studie aus Iowa ist zwei Jahre alt, es wäre also kein Problem gewesen, das Ergebnis gut einschätzen und richtig zitieren zu können. Bei einem gerichtlichen Sachverständigen zu den Auswirkungen einer PCB-Vergiftung ist dies jedoch ein Muss. Zudem liegen ausreichend Kenntnisse zu den Symptomen der Telomer-Verkürzungen bei den Betroffenen vor. Denn Jordans Wirths von der Kanzlei Dr. Birkenstock hatte schon in der Vergangenheit beantragt, dass die Untersuchungsergebnisse von Prof. Kraus vom Gericht angefordert und somit endlich in den Prozess eingebracht werden. Ein kurzer Schriftwechsel würde reichen, um sich Klarheit zu verschaffen.

Daher schloss sich auch Rechtsanwalt Rolf Quittmann, der ebenfalls mehrere Opfer vertritt, dem Antrag an. Er fordert, „dass eine vollständig neue Begutachtung durch einen anderen Gutachter als Prof. Rettenmeier bei meinen Mandanten und den anderen Betroffenen erfolgt. Ich gehe davon aus, dass das Gericht den Antrag wegen Befangenheit sehr sorgfältig prüfen wird. Es ist sinnvoll und notwendig, das auch die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse einbezogen werden – alles andere wäre das Gegenteil von zielführend.“ 

Das Rettenmeier die Studie offensichtlich nicht sehr gründlich gelesen hat, belegt auch die Tatsache, dass er Folgendes bemängelt: Andere Faktoren, wie Alter, Hypertonie, Rauchen etc. seien in der Studie nicht berücksichtigt wurden. Das ist falsch – gerade das Miteinbeziehen dieser zusätzlichen Einflüsse ist eine herausragendes Merkmal der aktuellen Forschungsergebnisse aus den USA.

Aber möglicherweise ist das Problem auch hausgemacht: Dass ein Diplom als Chemiker und eine Habilitation als Arbeitsmediziner nicht ausreicht, um sich in einer so hochkomplexen Materie fachspezifisch ein ausreichendes Bild zu machen, hätte sich die Kammer von Anfang an denken können. Schade, denn in diesem Fall geht es nicht um einen Fachkongress von PCB-Experten, wo man keinen Schaden anrichtet, sondern um die Anerkennung der Beschädigten als Opfer und den daraus folgenden Anspruch auf finanzielle Entschädigung – also um Gerechtigkeit.

Zudem werden die Ergebnisse des Prozesses auch im internationalen wissenschaftlichen Diskurs eine Rolle spielen – ungünstig wenn ausgerechnet in der Stadt, in der ein bundesweit für Aufsehen erregender PCB-Skandal unter den Augen der Behörden möglich geworden war, mit einem Urteil endet, das PCB in seiner Wirkung verharmlost und die Opfer im Regen stehen lässt.

Rechtsanwalt Dr. Birkenstock
Rechtsanwalt Dr. Birkenstock

Man kann verstehen, dass die Opfer den Eindruck haben, dass ihr Anliegen bei dem Sachverständigen Rettenmeier nicht in guten Händen liegt. Birkenstock meint: „Wir sind gespannt ob sich die Staatsanwaltschaft unseren Anträgen noch anschliessen wird. Andernfalls werden sich die ENVIO-Arbeiter von der Staatsanwaltschaft im Stich gelassen fühlen. Daher hoffen wir, dass sich die Staatsanwaltschaft dem Antrag der Nebenkläger noch anschliessen wird.“

Birkenstock liegt mit dieser Einschätzung richtig: Das Ehepaar Althoff, die selbst und auch deren Kinder erhöhte PCB-Blutwerte haben und unter den ersten Symptomen leiden, meint: „Wir hoffen, dass sich alle darauf einlassen werden. Wir möchten, das ein neuer Gutachter befragt wird, der sich kenntnisreich und mit gutachterlicher Distanz an die Untersuchungsergebnisse ransetzt. Ich finde, diese Sorgfalt des Gerichtes haben meine Kollegen und meine Familie wirklich verdient“.

Diese Hoffnung dürfte enttäuscht werden. Die Staatsanwaltschaft Dortmund äußerte sich heute gegenüber diesem Blog: „Aufgrund seiner Qualifikation als PCB-Experte wurde Prof. Rettenmeier als Sachverständiger im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren bestellt. Wir sehen derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Befangenheit von Prof. Rettenmeier vorliegt“. Kein Wunder, das diejenigen die den Sachverständigen bestellt haben, ihm nicht im Nachhinein das Vertrauen entziehen.

Zeit, dass sich das Gericht nach einem neuen Sachverständigen umsieht und dem verständlichem Anliegen der gebeutelten ENVIO-Arbeiter gerecht zu werden.

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Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
10 Jahre zuvor

Dass Rettenmeier von der Staatsanwaltschaft als Eingangs-/Ermittlungsgutachter überhaupt bestellt wurde, ist allein schon eine Frechheit, denn Rettenmeier ist in der Vergangenheit häufiger in Rahmen von PCB-Untersuchungen in öffentlichen Gebäuden – Schulen, Krankenhäuser, Unis – tätig gewesen und hat dort eigentlich *immer* die arbeitsmedizinische Meinung vertreten, dass alles nicht so schlimm sei und man das Zeug doch mit viel Lüften raus bekäme. Der ist ein Profi-Verhinderer für die Kommunen, damit die für nix zur Verantwortung gezogen werden können.

Dann auch noch die Panne, als fetstsand, dass Rettenmeier kein einziges Opfer näher für sein Eingangsgutachten untersucht hatte. Allein da hätte das Gericht schon einschreiten müssen, wenn es gleichzeitig die wirklich im Thema stehenden Gutachter der Anklage abweist, weil das angeblich zuviel Zeit vertrödeln würde. Das stinkt so langsam zum Himmel, wie dieser Prozess in eine bestimmte Richtung – die der generellen Nicht-Nachweisbarkeit – gedrückt werden und Neupert unbedingt freigesprochen werden soll.

ivaluzie
10 Jahre zuvor

Danke für das erneute Wachrütteln! Ein gigantisches Umweltverbrechen direkt vor unserer Haustür wird einfach weiter unter den Teppich gekehrt . Murkel hier, Murkel da … bis sich der Dornröschenschleier endgültig drüber legt – in 100 Jahren kräht sicherlich kein Hahn mehr nach! Der folgende Artikel ist nach wie vor aktuell und bringt es auf den Punkt:
http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/06/29/whistleblower-erhaelt-bundesverdienstkreuz/

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
10 Jahre zuvor

@#3 Ulrike Maerkel: Vielleicht sollte man dann aber auch *vor* dem going-public klären, was die veröffentlichenden Interessensgruppen – Betroffene und Parteien – genau unter „Missstände öffentlich machen“ verstehen, wenn die eine Gruppe verständlicherweise „nur“ einen angemessenen Schadensersatz inkl. vorsorgenden Sozialleistungen beansprucht, während die andere Seite gerne auch mal einen wählerstimmenwirksamen BigBang in der lokalen Parteienlandschaft wittert.

P.S.: Ja, ich hatte längerfristigen Kontakt zu M.F. während der Beweissicherungsphase. Und da sind auch nicht-bundesverdienstkreuz-konforme Sachen passiert.

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