Gegen die CDU- Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach ermittelt die Abteilung für „Politisch motivierte Kriminalität“ beim Landeskriminalamt Berlin. Was war geschehen? Am Tag des Attentats auf das französische Satiremagazin „Charlie Hebdo“ äußerte sich Steinbach auf Twitter zu den Anschlägen. (Unser Artikel) Steinbach versuchte am Tag des Anschlags zu polemisieren in dem sie schrieb: „Nur kath. Kirche kritisieren, sonst lebensgefährlich;-)“
Jens Bolm, Verleger aus Hannover ärgerte sich über diesen Tweet und wollte mehr tun, als nur per Twitter zu antworten. In der Äußerung Steinbachs sah er einen Verstoß gegen §189 des Strafgesetzbuches. Wegen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener erstattete er Anzeige. Wie die Ruhrbarone erfahren haben ermittelt nun die Abteilung Staatschutz beim LKA Berlin gegen Steinbach. Die Abgeordnete und Vertriebenenfunktionärin findet sich bei der Abteilung „Politisch motivirte Kriminalität Rechts“ in bester Gesellschaft mit militanten Neonazis aus Berlin.
Heute Abend wird Erika Steinbach in der ARD Talkshow „Anne Will“ zum Thema „Gehört der Islam zu Deutschland?“ diskutieren.
Autoren: Sebastian Bartoschek & Sebastian Weiermann
Was für ein Unfug, den sie von sich gegeben hat! Man kann auch den Protestantismus, Hinduismus, das Judentum, den Buddhismus und die Kirche des fliegenden Spaghettimonsters kritisieren, ohne das deren Anhänger einem an die Gurgel gehen.
Ich nehm die Steinbach ja ungerne in Schutz, aber wegen eines saudämlichen Tweets den Staatsschutz einzuschalten ist auch ’ne Form von Steuerverschwendung.
Die gleiche Aussage im Rahmen einer Satire oder einer anderen künstlerischen Verarbeitung wäre meiner Meinung nach in Ordnung, doch als Politiker sollte man sich um Politik kümmern und nicht um Satire, sondern das denen überlassen, die es können.
Wenn eine Politikerin der CDU od. einer anderen Partei sich derart äußert, empfinde ich das ebenfalls als geschmacklos und als Hohn für die Opfer. Aber deswegen Anzeige erstatten? Kommt einer geistigen Inquisition gleich. Sicherlich nutzt Herr Bolm lediglich die demokratischen/juristischen Mittel, um sich dagegen zu wehren… aber sind es die richtigen?
Würde die politische Polizei tatsächlich vor Aufhebung der Immunität gegen diese rechtsradikale Irre (MdB) ermitteln, wäre das meines Wissens nach nicht legal.
@Tamara: Soweit ich weiss darf die Polizei erstmal ermitteln. Die Staatsanwaltschft müsste dann ggf. die Aufhebung der Immunität beantragen.
#4:
Ich mag den Begriff „politische Polizei“ ebenso wenig wie „rechtsradikale Irre“. Können wir uns einigen von der Polizei zu sprechen, die bei politischen Straftaten ermittelt? Und darauf, dass wir nicht generell alle psychisch Kranken verunglimpfen?
@Tamara: Die Polizei muss ja erst mal ermitteln, die muss ja was zur Aufhebung der Immunität vorlegen können.
Wir haben offenkundig in Deutschland Defizite -in Staat und Gesellschaft-, wenn es die Meinungsfreiheit geht.
Wenn die Meinungsfreiheit tatsächlich, wie stets und wie stets gleichermaßen von allen Seiten, von allen politischen Richtungen, von Religionsgemeinschaften pp. ( aus unterschiedlichen Anlässen und stets wegen des eigenen Betroffenseins) als eines der höchsten Rechtsgüter verteidigt wird, als ein für die Demokratie unverzichtbares Freiheitsrecht, dann muß zwangsläufig j e d e m Versuch, dieser Meinujngsfreiheit präventiv oder repressis seitens des Staates Grenzen zu setzen, vehement widersprochen werden.
Wer damit anfängt, die Meinungsfreiheit zu relativieren, beginnt damit, an ihrem Fundament zu rütteln.
-Es geht doch nicht darum, ob i c h -als Privatperson, als Funktionsträger wo auch immer- das, was jemand sagt politisch-moralisch gut finde, schlecht finde, für gefährlich, für ungefährlich, für abartig, für bösartig, für geschmacklos oder geschmackvoll halte. Allein das zu erwägen, wenn es um Inhalt udn Schranken der Meinungsfreheit geht, ist ein Beleg dafür, daß es in Staat udn Gesellschaft Defizite in Sachen Meinungsfreiheit gibt.
(Das gilt auch mit Blick auf den Inhalt und die Anwendung des derzeit geltenden einschlägigen Strafrechtes in Deutschland.)
Wie die Polizei mit der konkreten Strafanzeige gegen Steinbach im Rahmen des gelteden Rechtes umgeht, umgehen wird, bleibt abzuwarten. Die Polizei ist ja hier nicht „von amtswegen“ -Offizialdelikt- tätig geworden.
In der Sache selbst, so meine ich, kann die Strafanzeige keine Aussicht auf Erfolg haben. Das müßte eigentlich ein Verleger (!!) u.a. in Kenntnis der Rechtsprechung des BVerfG zu „Inhalt und Schranken der Meinungsfreiheit“ in Deutschland mehr als ich und gründlicher als ich bedacht haben.
Also „Hände weg von der Meinungsfreiheit“ -auch von der einer Frau Steinbach-.
Jeder, der die Meinung von Frau St. nicht teilt. der sie aus welchen Gründen auch immer „verurteilt“, kann der Frau St. s e i n e Meinung, ggfls. in drastischen Worten mtteilen, grundsätzliche (heftige und deftige) Kritik an ihr als Politikerin einbezogen; so f r e i ist „man“ in Deutschland.
Bei diesen Ermittlungen geht es doch weniger um die Feststellung eines Tatbestands und mehr um die Frage, ob so etwas das Andenken der Verstorbenen verunglimpft. M.E. eine absolut krauser Gedankengang auf seiten des Herrn Bolm. Hat er evtl. erst mal bloß Anstoß genommen und dann nachträglich nach einem Paragraphen gesucht, der passend gemacht werden kann?
Im übrigen kann es jedem, auch den beiden Sebastians, passieren, dass er wegen eines Meinungsdelikts angezeigt wird und in der „Politisch motivierten Kriminalität Sonstwo“ auftaucht. Müssen wir uns von so etwas beeindrucken lassen? Ich nicht. Wer sich da beeindrucken lässt, dem fehlt m.E. die gesunde Distanz zum Staat!
Übrigens: wenn Frau Steinbachs Fall dann wg. mangelnder Strafbarkeit gestrichen wird, erfahren wir das hier wohl auch? Oder würde es evtl. (ganz „lügenpressemäßig“) hier verschwiegen werden?
#9: es widerspräche der Logik des Verschweigens, wenn das Verschweigen nicht verschwiegen würde.
Aber richtig schön – im altmodischen Sinn von Journalismus – wäre es natürlich, wenn darüber berichtet würde (und wenn ja, was spräche dagegen, das jetzt gleich und hier anzukündigen?)
Ein Mensch kann ja auch mal anders verfahren, als das üblich ist und als er es von seiner Umwelt her kennt.
Die Ermittlungen dürften illegal sein:
http://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Immunit%C3%A4t
Dann nochmal ernsthaft, Rainer Möller: natürlich berichteten wir darüber, wenn die Ermittlungen eingestellt würden und wieso 🙂
Erika Steinbach ist für mich eine der abwegigsten Personen im Politikbetrieb.
Dennoch finde ich es geradezu aberwitzig, dass dieser ein Vertreter der schreibenden Zunft meint, dass dieser meinetwegen geschmacklose aber dennoch harmlose Tweet gesetzlich verboten sein soll.
Und dass der Verleger nicht mit Argumenten seine Meinung vertritt sondern die Polizei ruft ist ein Armutszeugnis.
Die sollten aber die Kirche im Dorf lassen.
Wer sich diese völlig spießbürgerlich-reaktionäre, peinlich vor sich hin grinsende und strukturell nur durch ihre rechtsradikalen „Die Menschen in Deutschland“ existierende Flintenfrau grade bei Will angesehen hat und noch alle 7 Sinne bei sich hat, der würde sofort die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ausweiten wollen. Oder sich selbst als Antidemokrat ausweisen.
Insofern ist Steinbach eine fast perfekte Nachfolgerin vom Edelrevanchisten und Europahasser Herbert Czaja, der sogar von Helmut Kohl „noch nicht mal ignoriert“ wurde.
@Jens23: Solange die Ermittlungen nicht im sog. „Imdenitäts-Umfeld“, also bei politischen Beleidigungen im Bundestag oder in dessen Gremien stattfinden, gibt es keinen Hinderungsgrund für das Präsidium des Bundestages, solche Ermittlungen zu untersagen (http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/anlage6/245194).
@Sebastian W.: Erst kommt der Anfangsverdacht, dann wir die Aufhebung der Immunität beantragt, dann kann ein förmliches Ermittlungsverfahren aufgenommen werden. An obigem Artikel ist vermutlich was faul – oder eben an den Ermittlungen der pol. Polizei. Würde mir hier Aufklärung von Ihnen wünschen.
@Sebastian B: Sie mögen den Begriff der Politischen Polizei nicht und möchten lieber die Eigenbezeichnung Staatschutz verwendet sehen? Das ist wie wenn Sie den Begriff Arbeitsamt nicht mögen, weil dieses sich doch viel lieber als Arbeitsagentur verstanden wissen will. Es ist aber nun einmal die Politische Polizei gemeint. Un unter diesem Begriff wird sie in der internationalen Wissenschaft auch gehandhabt. Kommen Sie damit klar – auch damit, dass nun mal der westdeutsche Staatschutz da Pendant zur ostdeutschen Staatsicherheit ist.
Die Aussage zu DEM Zeitpunkt von Steinbach war pietätlos, enthält aber die Wahrheit. Ermordet wurden die Personen von CH aufgrund der Mohammedbilder.
Es gab unzählige Einträge, Äußerungen, etc., die eben die Ermordung gutgeheißen haben, weil es eben einen „Propheten“ beleidigt. Darüber sollte man sich echouffieren!
Meine Güte, es ist schon ätzend die Steinbach zu verteidigen, aber warum wird jetzt der CH-Wagen im Kölner Karneval nicht gezeigt? http://www.koelnerkarneval.de/aktuelles/detail/article/mitteilung-des-festkomitees-zum-koelner-rosenmontagszug/
Unter „politisch motivierte Kriminalität“ dürfte dann aber auch der Besuch von Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth und Dagmar Wöhrl bei Ali Laridschani fallen, schließlich vertritt er die Meinung die Journalisten von CH haben den Tod (kein Terrorakt!) selbst provoziert. Fast unerheblich, dass der Besuch kurz für dem 70. Holocaustgedenktag stattfand, der n. Auffassung von Laridschani geleugnet wird und dafür Israel wie IS ist. Allein während des Aufenthalts von Frau Roth und Frau Wöhrl wurden 10-15 Oppositioneller hingerichtet.
Da ist es fast ein Witz, dass die beiden Damen sich den Landessitten anpassen und sich verschleiern, aber jemand besuchen, der der Auffassung ist, dass der „Westen“ selbst Schuld hat (in Form der Redakteure von CH), wenn die „Landessitten“ nicht überall angewendet werden.
Sorry, aber in dem Fall sollte Jens Bolm die Anzeige auf die beiden Personen erweitern und sich für die Narrenfreiheit beim Kölner Karneval einsetzen.
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