Über ein Jahrzehnt wurde um die Betriebszeiten des Dortmunder Flughaufens gestritten, jetzt ist das Verfahren endgültig abgeschlossen. Wie Dortmund Airport mitteilt, sei eine letzte Frist zur Anfechtung des Urteils abgelaufen. Damit steht fest: Der Flughafen darf auch künftig sogenannte Tagesrandstunden wie den späten Abend für den Flugverkehr nutzen.
Flugzeuge dürfen demnach planmäßig von 6 bis 22 Uhr und verspätet bis 22.30 Uhr starten. Planmäßige Landungen von 6 bis 22 Uhr sowie durchschnittlich vier planmäßige Landungen pro Tag bis 23 Uhr sind erlaubt. Verspätete Landungen müssen bis 23.30 Uhr erfolgen. Monatlich sind insgesamt 16 verspätete Starts und Landungen zulässig. Weitere bedürfen der Zustimmung der örtlichen Luftaufsicht.
Die Debatte nahm ihren Anfang Ende 2010, als der Flughafen aufgrund der gestiegenen Nachfrage beschloss, einen Antrag auf Erweiterung der Betriebszeiten zu stellen. Nach der ersten Genehmigung im Jahr 2014 durch die Bezirksregierung Münster folgten mehrere Gerichtsverfahren. Mit der zweiten Genehmigung im Juni 2023 und deren Bestätigung durch das OVG Münster im August 2024 ist das Verfahren nun endgültig abgeschlossen.