Studiengebühren erst nach dem Studium?

Der Bochumer Ökonom Stefan Winter tritt für Studiengebühren ein. Auch in einem Gastkommentar auf diesem Blog. Nun wird er dem Landtag in NRW nachgelagerte Studiengebühren vorschlagen. Große Chancen hat sein Modell nicht.

Winter hält es für sozial ungerecht, dass alle die Ausbildung derjenigen bezahlen, die später die höchsten Einkommen erzielen. Sein Modell: Studiengebühren – die allerdings erst nach dem Studium fällig werden. Und auch nur dann, wenn das Jahreseinkommen 32.000 Euro übersteigt. Seinen Vorschlag – das an das australische angelehnt ist – wird Winter am 26. November bei einer Anhörung dem Landtag vorstellen:

Nachgelagerte Studienbeiträge, die sich an der Höhe des Einkommens bemessen. Studienzeit sowie Zeiten der Arbeitslosigkeit und Kindererziehung sollen beitragsfrei sein. Zahlungen werden nur dann fällig, wenn das jährliche Einkommen eine bestimmte Mindestsumme übersteigt, in Winters Beispiel 32.000 Euro. Zehn Prozent der Summe, um die das Einkommen diesen Wert übersteigt, würden im Jahr als Studienbeitrag gezahlt, z.B. bei einem Einkommen von 39.000 Euro (= 7.000 Euro mehr als das Mindesteinkommen) 700 Euro pro Jahr. Ist eine festgelegte Höchstsumme gezahlt, die je nach Kosten von einem Studienfach zu anderen unterschiedlich sein kann, endet die Zahlungspflicht.

Große Chancen hat Winters Modell nicht. SPD und Grüne sind mit dem Versprechen angetreten, die Studiengebühren abzuschaffen. 2013 soll es soweit sein. Die Linkspartei will die Studiengebühren bereits zum kommenden Sommersemester kappen.

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Höddeldipöpp
Höddeldipöpp
14 Jahre zuvor

Es reicht langsam mit diesen alten Berechnungen in neuen Varianten und den immer wieder neu aufgewärmten schlechten Argumenten. Die Diskussion ist entschieden. Deutschland wird Studiengebühren-freie Zone. Die Befürworter haben die Diskussion intellektuell verloren.

Urmelinchen
Urmelinchen
14 Jahre zuvor

Ob die Befürworter die Diskussion intellektuell verloren haben, lässt sich bei Weitem nicht so schnell beantworten, wie es Kommentar 1 suggerieren mag.
Generell wird die Diskussion zu einseitig geführt: Es wird nämlich immer nur auf die Seite der Zahlenden (Studierende) geblickt; die Lehrenden wie z.B. Lehrbeauftragte, die zwar an unterster Stelle stehen, aber ohne die die Lehrbetriebe der Universitäten gänzlich zusammenbrechen würden, arbeiteten für einen Hungerlohn und tun dies sehr oft immer noch, je nachdem inwieweit das Honorar angehoben wurde. Dies nur mal „by the way“, um aufzuzeigen, dass die Frage nach der Ungerechtigkeit auch in eine andere Richtung geschoben werden kann ;-)!

Das Modell des Bochumer Ökonom Winter scheint auf den ersten Eindruck recht plausibel, zumal es auch berücksichtigt, dass viele Akademiker (in der Regel Geisteswissenschaftler) mit ihrem Lohn zum Teil (vorzugsweise im Kultursektor) weit unter 32.000 € bleiben.

Und dass unsere neue Landesregierung sich zunehmend davor drückt, die Studiengebühren zu kippen, weil ihnen jetzt auch langsam bewusst wird, dass das Versprochene doch nicht so leicht realisierbar ist, lässt sich an dem immer wieder verschobenen Termin erkennen: Jetzt heißt es 2013. War nicht ganz zu Beginn Sommersemester 2011, spätestens Wintersemester 2011 anvisiert?

Studi
Studi
14 Jahre zuvor

Es ist absolut die richtige Richtung, diejenigen sozialen Schichten zur Finanzierung der Hochschulbildung heran zu ziehen, die auch am meisten davon profitieren. Das Grundgesetz sieht eigentlich vor, dies über die progressive Besteuerung anzustreben. Diese Lösung ist natürlich unscharf und trifft auch nur dann, wenn man eine überproportionale Bildungsbeteiligung gehobener Gesellschaftsschichten auch in der Zukunft erwartet.

Zukunftsfähiger ist eine Belastung der tatsächlichen Absolventen. Das hier vorgestellte Modell hat allerdings den Nachteil der Komplexität und der Förderung der Bürokratie. Maximalgebühren müssten für jeden Studiengang gerichtsfest definiert werden, regelmäßig Einkommensverhältnisse überprüft werden und jährlich zu zahlende Beiträge festgestellt werden. Ein teurer Aufwand, insbesondere dort wo ein Akademiker die Freigrenze selten oder nie überschreitet, eine Überprüfung aber jährlich ein Leben lang stattfinden muss.

Deswegen halte ich eine vereinfachte Version für praktikabler:

Mit erreichen eines a) berufsqualifizierenden Studienabschlusses b) mindestens 6 tatsächlich studierter Semester tritt man de jure dem Stand der Akademiker bei. Bei Anrechnung eines Freibetrags von 2.500€ pro Monat wird auf das Einkommen eine Steuer (ähnlich der Kirchensteuer) von 1% fällig. Dies gilt lebenslang. Die Steuern sind zweckgebunden und fließen in einen Topf, aus dem ALLE Universitäten Gelder erhalten, nicht nur die, an denen tatsächlich studiert wurde.

So müssten keine studiengangabhängigen Gebühren definiert werden, die Zahlungen wären sozial verträglich, Universitäten profitieren sofort von den Einnahmen, müssten also bei Neugründung nicht ein knappes Jahrzehnt auf Einnahmen warten.

Höddeldipöpp
Höddeldipöpp
14 Jahre zuvor

Dass die Lehrenden angeblich für einen Hungerlohn arbeiten müssen, hat doch nichts mit den Studiengebühren zu tun, sondern mit der Zunahme von prekären Arbeitsverhältnissen im Uni-Bereich. Außerdem war es schon immer so, dass an der Uni angestellte Akademiker weniger verdienen als in der Industrie. Was soll das heißen weit unterhalb von 32.000 Euro? 31.800 Euro? Davon kann man doch leben und seine Familie ernähren. Bitte nicht so unverschämt sein und sich mit den 150.000 Euro-Ärzten vergleichen. Die verdienen nämlich zu viel!

Dass die neue Landesregierung kneift, die Gefahr besteht allerdings. Allerdings könnte sie sich das politisch nicht leisten. Dann gibt’s nämlich sowas von auf die Mütze! Die brauchen dann gar nicht mehr zur Wahl antreten!

Eva
Eva
13 Jahre zuvor

Prof. Winters Vorschlag hört sich auf den ersten Blick plausibel an, aber er enthält einen Denkfehler. Es erscheint vordergründig gerechtfertigt, nur diejenigen für das Studium bezahlen zu lassen, die später damit ein hohes Einkommen erzielen. Aber: Wenn jemand nach dem Studium dann auch tatsächlich in dem erlernten Beruf tätig wird, hat sich die Ausbildung für den Staat rentiert. Über die Steuern holt er sich das Geld ja wieder zurück. Ist ein Absolvent aber nach dem Studium gar nicht in dem Beruf tätig, dann hat der Staat Geld versenkt, das weder über die Steuern noch wie in Winters Vorschlag über die nachträgliche Zahlung der Studiengebühren wieder reinkommt. Das mag ja alles noch angehen, wenn jemand einfach keinen Erfolg im Beruf hat, was oft auch unverschuldet passiert. Doch viele arbeiten freiwillig nicht oder nur beschränkt. Auch auf die Gefahr hin, frauenfeindlich rüberzukommen, möchte ich darauf hinweisen, dass Deutschland sich beispielsweise den Luxus leistet, vielen Studentinnen ein 100 000 Euro-Medizinstudium zu spendieren, die anschließend Hausfrau und Mutter werden. Die müssten dann auch nichts zurückzahlen. In diesen Fällen fände ich Winters Vorschlag unsinnig.

Wawa
Wawa
13 Jahre zuvor

@4 Natürlich haben die Löhne der Lehrbeauftragten mit den Studiengebühren zu tun. Vorher wurden nämlich sehr oft KEINE Honorare gezahlt, nun wenigstens der angesprochene „Hungerlohn“. Ein Lehrbeauftragter, der übrigens generell nicht angestellt ist, kann – auch aufgrund der Tatsache, dass man in NRW nur 10 Stunden unterrichten darf – von seinen Honoraren nicht leben!

buecherpeter
buecherpeter
13 Jahre zuvor

Ach du liebes bisschen!

Es würde doch ganz offensichtlich genügen, die Einkommenssteuer auf den Stand zurückzuführen, den sie hatte, bevor Herr Schröder und seine Adepten anfingen, Steuersenkungen für das non plus ultra der Staatslenkung zu erklären.

Es war einmal Konsens, dass Einkommen, das nicht zum unmittelbaren Überleben benötigt wird, anteilig zur Finanzierung der Solidargemeinschaft einzusetzen ist. Das drückt sich in der Progression der Einkommenssteuer aus. J e d e andere Form von Staatsfinanzierung entfernt sich auf die eine oder andere Art von diesem Prinzip: zur Studienfinanzierung ist das oben ja, wenn auch zum Teil mit anderem argumentativem Ziel, geschildert; Erhöhung der Verbrauchssteuern trifft zu Unrecht wenig Verdienende besonders und Abgaben verzichten eben gerade ausdrücklich auf die Solidarfinanzierung.

Also: Einkommenssteueren auf internationales Niveau, Erbschaftssteuern dto., für Kranken- und Rentenversicherung Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen: voila.

Da braucht es keinerlei intellektuelle Klimmzüge darüber, wer denn vielleicht welchen Teil seiner Einkünfte dem Studium, dem Erbe oder vielleicht seinem persönlichen IQ zu verdanken hat. Wer in dieser Gesellschaft überdurchschnittlich verdient, kann sich wenigstens durchschnittlich an ihren Kosten beteiligen!

Höddeldipöpp
Höddeldipöpp
13 Jahre zuvor

@WAWA/6 Zu meiner Zeit gab es keine Studiengebühren und auch keine Hungerlöhne an der Uni. Ich war selbst lange Jahre wiss. MA (90er). Zur Zeit gibt es Studiengebühren und offensichtlich Hungerlöhne. Was schließen Sie daraus? Mal fünf Minuten drüber nachdenken, das schaffen Sie schon.

Ich empfehle Ihnen, nächsten Freitag mal Stuttgart21 auf Phönix anzuschauen. Da lernt man, wie man Argumente zu gewichten hat und auch, wie man eine Argumentation logisch aufbaut. Dort versuchen z.B. einige, die Notwendigkeit eines Tunnelbahnhofs damit zu begründen, dass nur so die richtige Bahnsteigkantenhöhe realisiert werden kann. Aber es gibt ja den dialektisch geschulten Geißler, der eine Argumentation auf diesem Niveau sofort unterbindet, nicht wahr? Können Studiengebührenbefürworter nur von lernen, nicht wahr!

Urmelinchen
Urmelinchen
13 Jahre zuvor

#8 Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter ist kein Lehrbeauftragter. Ersterer wurde früher nach Bat II A bezahlt, heute nach TVÖD 13. Leider ist mit dieser neuen Bezeichnung das Gehalt betreffend auch eine Senkung eben dieses einhergegangen. So entfielen z.B. Ortszuschläge. Zu verdanken haben wir dies übrigens VERDI, wie übrigens auch die neue W-Besoldung der Professoren.

Ein Lehrbeauftragter ist eine Honorarkraft, die früher für 45 Minuten „Lehre“ 21,40 € erhalten hat, macht pro Seminartermin fulminante 42,80 €, natürlich inklusive Vorbereitung, Prüfungen und Sprechzeiten.

Leute, die bereits habilitiert sind, sogenannte Privatdozenten (PD) haben besagte Lehraufträge zumeist unentgeltlich abgehalten. Nicht weil sie das schnöde Mammon verachtet hätten, sondern weil sie ansonsten ihre mit der Habilitation erworbene venia legendi (Lehrbefugnis) verloren hätten.

Dazu http://www.academics.de: „Das Recht der Privatdozenten zu lesen korrespondiert mit der Pflicht zu lesen (sogenannte Pflicht- oder Titellehre). Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist diese Verpflichtung zur (unentgeltlichen) Titellehre rechtmäßig, so lange eine Semesterwochenstunde als Pflichtlehre nicht überschritten wird. Richtig ist es allerdings auch, dass viele Universitäten nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts oder der Habilitationsordnungen von einer Verpflichtung der Privatdozenten ausgehen, zwei Semesterwochenstunden zu lesen. Neben der Habilitationsordnung wäre hier folglich auch immer das jeweilige Landeshochschulrecht zu sichten.“

Kleiner Tipp: Vielleicht erst einmal die Faktenlage sichten, nicht alles in einen Topf werfen und auch mal überlegen ob man mit der Ermahnung, der Andere möge sich die Stuttgart 21-Diskussion zum Vorbild nehmen bzw. generell mal 5 Minuten nachdenken, nicht selbst ins „Diskussionsaus“ schießt ;-)!!

Höddeldipöpp
Höddeldipöpp
13 Jahre zuvor

Nee @Urmelinchen. So einfach kann man mich nicht ins Bockshorn jagen 🙂 Diese Sache mit den Lehraufträge ist ein Ergebnis der Hochschulreform, die auch als solche in vielen Dingen ziemlich fragwürdig ist. Natürlich ist die Zielsetzung die Billig-Lehre. Dafür werden dann, wie in der Wirtschaft auch, die Honorare, Gehälter und Löhne kontinuierlich in Richtung prekär gedrückt.

Aber das hat nichts mit den Studiengebühren zu tun. Es zeigt sich in dieser Diskussion nur, wie anfällig die Betroffenen sind und wie bereit sie sind, diesen Druck nach unten an die Studenten weiterzugeben, statt sich gemeinsam mit denen zu solidarisieren.

Die Argumentation, ohne Studiengebühren verdiene das wissenschaftliche Personal am Ende noch weniger, ist doch einfach zu billig und durchschaubar. Wie schon buecherpeter/7 oben sagte, einfach die Steuern ein bisschen erhöhen, dann hat man auch wieder Geld für Bildung. Vor allem die Wirtschaft sollte sich finanziell beteiligen (über Steuern, nicht Stipendien, denn da ist sie ja ziemlich geizig, wie man sieht), denn die Wirtschaft will ja den Exporterfolg und braucht dafür jede Menge Human Resources!

Mich wundert wirklich, auf welche krude Weise sogar die meisten Professoren an ihren Insellogiken hängen.

Damit gilt weiter speziell für Lehrbeauftragte und Professoren: Freitag „Stuttgart21“ auf Phönix gucken. Damit diese Bätscheler-Produzenten mal lernen, was ein gepflegter Diskurs ist!

Urmelinchen
Urmelinchen
13 Jahre zuvor

#10 Inwieweit hat die Hochschulreform mit den Lehrbeauftragten zu tun? Bitte genaue Fakten, die das Gesagte in guter wissenschaftlicher Manier belegen!

Generell hat sich die Diskussion für mich an diesem Punkt jedoch erledigt. Nicht weil es sich nicht lohnen würde, darüber zu diskutieren, sondern eher weil das Gegenüber nicht in der Lage ist, seine Meinung AUSSCHLIESSLICH sachlich zu formulieren, sondern das Ganze immer mit etwas plump und selbstverliebt anmutenden „Empfehlungen“ unterfüttert, die darauf abzielen den Anderen als latent inkompetent bzw. diskursunfähig darzustellen. Da wird’s einfach schnell langweilig.

Nichtsdestotrotz viel Spaß beim Ansehen der Stuttgart21-Diskussionsrunde. Vielleicht offeriert die Sendung ja im besten Falle die ein oder andere rhetorische Finesse, die Ihnen bislang auch noch unbekannt war.

Jakub
13 Jahre zuvor

Studiengebühren, haben nichts an den Löhnen der Lehrbeauftragten geändert.

Die Politik hat, Studiengebühren eingeführt, um selbst nicht mehr in die Tasche greifen zu müssen.

Wenn wir etwas zurück denken, gab es auch eine Zeit in der das Studieren möglich war, auch ohne Studiengebühren. Alles wurde ja irgendwie gezahlt. Der Staat, wollte dann die Studiengebühren, als „Bonuspakete“ verkaufen. Die Studenten zahlen, damit es den Unis und FHs besser geht.

Leider ist dies nicht der Fall. Die Förderung durch den Staat, ist fast komplett weggebrochen. Das heißt, dass die Unis, FHs usw. fast ausschließlich durch Studiengebühren finanziert werden. Die Förderung durch den Staat ist nur noch Minimal. Vielen geht es nun in Zeiten von Studiengebühren, schlechter als Vorher ohne.

Den Vorschlag von dem Herr Winter, kann ich nicht wirklich Nachvollziehen. Denn die Studiengebühren zur Zeit sind die Stützpfeiler der Unis und FHs. Wenn diese ohne Staatliche Förderung wegbrechen, ist es aus für die meisten.
Also muss der Staat wieder Mitfinanzieren. Nachdem ich nun mein Studium abgeschlossen habe, muss ich die fiktiven Studiengebühren an den Staat zurückzahlen. Zudem noch die Steuern die man mit hohem Einkommen hat.

„Winter hält es für sozial ungerecht, dass alle die Ausbildung derjenigen bezahlen, die später die höchsten Einkommen erzielen.“

Ich finde es für sozial ungerecht, dass nicht jeder die Möglichkeit hat, eine Hochschulausbildung anzustreben, um dann später ein höheres Einkommen zu haben.

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