Update: Flugzeugabsturz – Anzeige gegen Rechte wegen Verunglimpfung der Todesopfer

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UPDATE: Die hetzerischen Kommentare auf der Facebook-Seite der Partei ‚Die Rechte‘ und auf ‚Dortmund Echo‘ wurden teilweise gelöscht. Vermutlich hat der stellvertretende Landesvorsitzende der Rechten, der Jurastudent Michael Brück, inzwischen mal einen Blick in das Strafgesetzbuch gewagt. Es wurden jedoch vom Anzeigenerstatter Screenshots der Beleidigungen der Toten gemacht. In den Kommentaren lassen sich immer noch Sprüche  finden, wie “super, ein grüner volksschädling mehr!“  – „schade, dass nicht alle Insassen zu diesem pack gehört haben“ … „Hoppala !!“ …. „nur einen schade das dieses flugzeug nicht voll war von denen.“  (Rechtsschreibung wie im Original)

Anzeigenerstatter ist der Wuppertaler Student Christoph Hensen. Als er am Mittwoch Mittag, nur einen Tag nach dem Absturz, den Artikel auf Dortmund Echo und den Post auf der facebook-Seite der Partei ‚Die Rechte‘ sah, war er empört. „Dass die Rechtsextremisten aus dem Tod von Menschen politisches Kapital zu ziehen, ist nicht akzeptabel. Und dass die Betreiber in den Kommentarzeilen der rechten Website ‚Dortmund Echo‘ und der Rechten facebook-Seite, Leuten Raum zur Verfügung stellen, damit diese ungestört ihren Hass aus der rechten Ecke vermischt mit Zynismus verbreiten können, wollte ich nicht einfach hinnehmen.“ Hensen hat das genau Richtige getan. Eine noch größere Wirkung hätte es, wenn auch die Anzeige eines Angehörigen, der persönlich betroffen ist, bei der Polizei eingehen würde.

Nachdem sich „Die Rechte“ auf ihrem Hetz-Onlineportal „Dortmund Echo“ auf würdelose Weise ihre Freude angesichts des Todes der beiden Dortmunder Opfer des Flugzeugabsturzes in Frankreich gezeigt hatten (Ruhrbarone berichteten), hat ein Bürger Anzeigen gegen den Kommentatoren der Website „Dortmund Echo“ und der Facebookseite der Partei „Die Rechte“ erstattet.

Grund: Verunglimpfung des Andenkens eines Verstorbenen (§ 189, StGB). In dem Artikel des Strafgesetzbuches heißt es wörtlich:  „Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Es liegt in der Verantwortung des Betreibers einer facebookseite/einer Website/eines Blogs, ehrverletzende Kommentare zu löschen. Die Dortmunder Rechtsextremisten hatten ihre zynischen Artikel mit den Worten: „Mitgliederverlust bei den Grünen in Dortmund“ überschrieben.  Für die Kinder der Toten, Sabine und Manfred Jockheck, für die Angehörigen und die Freunde war das ein Faustschlag mitten ins Gesicht und zeigt einmal mehr, das „Die Rechte“ keine Partei ist, sondern ein Haufen menschenverachtender Nazis.