Heute ist in die Entscheidung zur Einführung einer Sperrklausel nach zähem Ringen wieder in Bewegung gekommen. Die Fraktionen von SPD und Grünen verfolgen das Thema schon seit einigen Jahren in Nordrhein-Westfalen. Anfang 2014 wurde das Bemühen um die Sperrklausel durch eine Entscheidung in Berlin befeuert, dort wurde entschieden, dass bei den vergleichbaren Berliner Bezirkswahlen eine Sperrklausel erlaubt ist. Die Sozialdemokraten und Bündnis 90/Die Grünen sahen sich in ihrem Vorhaben bestätigt. Durch den heutigen Beschluss der Landtagsfraktion der CDU rückt ein Ende der Zersplitterung der Gemeinden, Räte und Kreistage in erreichbare Nähe.
Die heutige Entscheidung der Landes-CDU hängt unter anderem mit den Rückmeldungen aus den eigenen Reihen zusammen. Winrich Granitzka, Fraktionschef der Rats-Christdemokraten in Köln beschwerte sich im Januar, dass die Mammutsitzungen des Kölner Stadtrates mit fast 160 Tagesordnungspunkte für die ehrenamtlichen Ratsleute nicht mehr zu stemmen seien. Auch der Dortmunder Rat kämpft sich durch endlose Ratssitzungen, dank ellenlanger Anfragen der Partei „Die Rechte“.
Selbst 1-Mann-Gruppen können mit Anfragen und langen Statements Sitzungen lähmen. Manche kommunalen Parlamente arbeiten mit bis zu 12 verschiedenen Fraktionen und Gruppen zusammen – ein effektives und vernünftiges Arbeiten erscheint vielen nicht mehr möglich. Für die Befürworter einer Sperrklausel ist heute ein guter Tag, denn mit einer Stimmgemeinschaft von SPD, CDU und Grünen kann man die verfassungsändernde 2/3-Mehrheit im Landtag erreichen. Die Entscheidung für eine Funktionsfähigkeit der Parlamente in den Städten, Gemeinden und Kreistagen hat heute also deutlich Aufwind bekommen.