NSU Prozess – Anwälte fordern Aufklärung: Gab es eine bewaffnete Combat 18-Zelle in NRW?

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Die Anwälte der Familie Kubasik legten am 06. November 2014 im NSU-Prozess dem Oberlandesgericht in München drei Anträge vor, in denen Sie nachdringlich Fragen zu einem möglicherweise umfassenden, sogar international verknüpften Netzwerk stellen, das den NSU bei seinen Mordtaten unterstützt haben könnte. Zudem möchten Sie weitere wichtige Zeugen laden. Es könnte demnächst im Prozess gegen Beate Zschäpe und die vier Mitangeklagten eine Wende geben – wenn das Gericht die Anträge zulässt. Denn würde sich bestätigen, dass es eine Combat 18-Zelle gab, die den NSU bei den Vorbereitungen zu dem Mord an dem Kioskbesitzer Mehmet Kubasik 2006 in Dortmund unterstützt hat und sich durch die Zeugenbefragungen herausstellt, dass es Netzwerke zwischen der NRW-Naziszene und der Blood & Honour Bewegung in Flandern gab und darüber hinaus grenzüberschreitende Waffengeschäfte abgewickelt wurden, könnte man nicht länger davon ausgehen, dass das NSU-Trio als Einzeltäter mit einem auf wenige Personen beschränkten Unterstützerkreis gehandelt hat. Damit hätte der NSU-Prozess eine neue Dimension eröffnet: EIn übergeordnetes Terror-Netzwerk statt der Theorie der „drei Einzeltäter“.

Glaubwürdige Zeugenaussagen und Belege für ein übergeordnetes Netzwerk militanter Nazis, die das Terrortrio im Geiste der rassistischen und antisemitischen Turner Tagebücher unterstützt haben könnten, wären ein Zeichen dafür, dass in Deutschland Kenntnisse über das Vorhandensein eines bundesweit agierenden Rechtsterrorismus-Netzes mit einem strategisch klar ausgerichteten Mord-Plan jahrelang unterschätzt oder sogar wissentlich ignoriert wurde. Grund genug daher, diesen Spuren nachzugehen, wie es die Anwälte fordern.

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