Die Gemeinde, die den spontan um Schutz bittenden Roghinya aus Birma geholfen hatte, hat nun im zuständigen Gremium Presbyterium einstimmig entschieden, den Flüchtling nicht vor die Tür setzen. Sie wollen dem verfolgten Muslim im falle seiner Abschiebung eine Bleibe geben, bis alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind.
Sani B. ist sehr froh über die Entscheidung. Und auch die Gemeindepfarrer sind erleichtert: „Ganz ohne Diskussion kann man so etwas nicht entscheiden. Natürlich gibt es Menschen, die sich erst einmal mit so einer neuen Situation anfreunden mussten. Doch für uns zählt am Ende, dass sich in der Sitzung alle im Presbyterium bewegt haben und eine eindeutige Entscheidung getroffen haben. Das wissen wir, gerade bei den Zweifeln und Bedenken die es gab, sehr zu schätzen“.
Ein „offizielles“ Kirchenasyl wird aus der Entscheidung, die praktisch „auf Vorrat“ getroffen wurde, wenn der Kirchenkreis das Ergebnis der Gemeinde bestätigt. Dort ist man bereits inmitten der Beratungen zu dem Einzelfall. Die rechtlichen Fragen werden noch einmal durch die eigenen Juristen überprüft. Auch die Frage, ob eine reelle Chance für eine Anerkennung von Sani B. als Härtefall in einem neuen Asylverfahren besteht, fliesst in die Entscheidung mit ein.
Viele Gemeindemitglieder haben Sani B. inzwischen kennengelernt. Der Rohingya hat innerhalb nur kurzer Zeit Kontakte geknüpft, denn er wurde mit offenen Armen aufgenommen. Dennoch haben sich Schlaflosigkeit, Panikattacken und schweren Depressionen bei Sani B. weiter verschlimmert. Die Angst vor der anstehenden Abschiebung ist eine große Belastung für ihn. Immer wieder bricht er in Tränen aus.