„Aber Artikel 8 GG sagt doch…“

Querdenken 711: Demonstrationsaufruf in der Gruppe der Corona-Rebellen; Screenshot
Querdenken 711: Demonstrationsaufruf in der Gruppe der Corona-Rebellen; Screenshot

Die Wichtel-, Wahn- und Wahnwichteldemo in Berlin findet an diesem Wochenende nicht statt. Das Geheul der ewig Abgehängten, unter denen viele andere hängen sehen wollen, ist – wie zu erwarten war – groß. Vielfach wird dabei auf Artikel 8 des Grundgesetzes verwiesen. Der würde angeblich sicherstellen, dass ein Verbot wie das der Demo an diesem Samstag nicht zulässig sei. Wir Ruhrbarone haben keine Mühen gescheut und knallhart recherchiert – naja, wir haben halt gegoogelt – und herausgefunden, was wirklich in Artikel 8 GG steht:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Und ja, die Demo in Berlin wäre genau das, was im zweiten Absatz gemeint ist.
Heult also ruhig weiter, liebe Aluhutrechtsversiffte, aber nehmt das mal zur Kenntnis.

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