Großes Medieninteresse beim Skandalurteil von Stuttgart. (Foto: Andreas Weimann)
Stuttgart – Mehrfach hatten wir über den Fall „Bardens gegen Lanka“ berichtet. Herr Lanka hatte viel Geld ausgelobt, für denjenigen, der ihm eine Publikation vorweisen konnte, die die Existenz des Masernvirus belegt und dessen Größe bestimmt. Das hatte Mediziner Bardens getan, mehrere Studien an Lanka geschickt. Doch der wollte nicht zahlen. Zurecht – entschied heute das OLG Stuttgart.
Wer eine Chronologie der Ereignisse haben will, schaue hier, hier, hier, hier und hier. Letztlich hatte ein Gutachter beim Landgericht Ravensburg für Bardens gesprochen. Lanka war vors OLG gezogen. Die Kollegen von der Schwäbischen Zeitung haben von dort heute hervorragend getickert.
Wer zuletzt lacht, lacht am schönsten: Dr. David Bardens (Foto: privat)
Ravensburg – Mehrfach haben wir Ruhrbarone darüber berichtet, dass der Impftroll Stefan Lanka zunächst 100.000 € auslobte, für den, der ihm das Masernvirus zeigen könne, dann rumeierte und schließlich ein Gericht entscheiden liess. Das setzte einen Gutachter ein. Der lieferte.
Das Ergebnis: für klar denkende Menschen wenig überraschend. Lanka muss lacken!
Ravensburg – mehrfach hatten die Ruhrbarone schon über den Prozess zwischen dem Arzt David Bardens und dem Biologen Dr. Stefan Lanka berichtet, zuletzt hier und hier. Zur Erinnerung: Lanka hatte 100000 € für denjenigen ausgelobt, der ihm Studien liefere, dass es das Masernvirus wirklich gebe und zudem noch dessen Durchmesser angeben könne. Nach einer Literaturrecherche konnte der Jungmediziner Bardens eben dies wenig überraschend. Lanka wollte aber nicht zahlen. Bardens ging vor Gericht. Eine gütliche Einigung wurde von beiden Seiten abgelehnt.
Ravensburg – Nur 33 Minuten dauerte die Sitzung der Grossen Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg um 100.000 €, die Impfgegener Dr. Stefan Lanka für den Nachweis des Masernvirus ausgesetzt hatte (die Ruhrbarone berichteten hier und hier). Dann vertagten die drei Richter die Entscheidung zum Fortgang des Verfahrens auf Donnerstag, den 24. April. Zuvor hatten sie die Prozessparteien befragt, ob sie an einer gütlichen Einigung interessiert seien. Beide Seiten verneinten.
Zieht für die Masern vor Gericht: David Bardens (Foto: privat)
Ravensburg – Heute um 13 Uhr startet vor dem Landgericht Ravensburg der Prozess um die 100.000 €-Auslobung des Impf-Leugners Stefan Lanka.
Nachdem die Ruhrbarone gemeinsam mit Psiram die Ersten waren, die über die – leider nur vermeintliche – Posse berichteten, ist heute das Medienaufgebot bei Gericht groß.
Kollegen von privaten Fernsehsendern, Nachrichtenagenturen, überregionaler und lokaler Presse haben sich angekündigt – der Richter rechnet damit, dass die 40 Besucherplätze voll sein werden.
Zur Aufmerksamkeit für das Verfahren trug sicher auch ein Artikel in der aktuellen Printausgabe des SPIEGEL bei – ebenso wie die folgenden Berichte des hpd oder der Skeptiker.
Besonders hinweisen möchten wir auf das heutige Angebot der Schwäbischen Zeitung, die angekündigt hat, per Ticker vom Prozess zu berichten.
Zwar werden auch wir Ruhrbarone über den Ausgang des Verfahrens berichten – Experten rechnen heute mit dem Einsetzen eines Gutachters – doch sind unsere Möglichkeiten gegenüber den Lokalkollegen natürlich begrenzt.
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.