Noch mehr Zwangsbehandlungen?

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Neben dem Einsatz von Staatstrojanern und der Fernsehübetragung von Gerichtsurteilen hat der Bundestag gestern auch eine Änderung des Gesetzes beschlossen, dass die Zwangsbehandlung von Personen regelt, die unter Betreuung stehen. Es gibt nun die Möglichkeit, auch Menschen zwangsweise zu behandeln, die nicht in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht sind. Das klingt zunächst nach einer Ausweitung der Möglichkeit, Freiheitsrechte einzuschränken.

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