Verwöhnaroma für Studierende mit Hinlauftendenz

Grafik: Haifischmaedchen, Quelle Flickr, CCBY-ND2.0 

Und sperrt man mich ein, in finsteren Kerkern

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Frau Krämer der Sparkasse nicht die Wortwahl vorschreiben kann. Sie wollte die Bank gerichtlich dazu zwingen, nicht Kunde, sondern Kundin, nicht Kontoinhaber, sondern Kontoinhaberin zu schreiben, selbst in allgemeinen Formularen. Eine entsprechende Revision wurde abgelehnt.

Wie selbstverständlich, könnte man meinen. Eine weitreichendere Beschneidung der Freiheit kann es schließlich kaum geben, als wenn jemand über meine Worte gebietet. Wir denken in Worten, wir brauchen sie, um uns in dieser Welt zu verankern und uns in ihr zu bewegen. Sperrt man einen Menschen ein, so kann er immer noch über seine Innenwelt verfügen und denken, was er will und was ihn beglücket. Er kann auf dem Schafott noch seinen Protest ausrufen. In einer Gesellschaft ohne Meinungsfreiheit kann er diesen Protest wenigstens verklausulieren, kann er ihn in Kunst oder Witz verpacken. Macht über die Sprache auszuüben, über das konkrete Wort, das ich nutzen darf oder muss, beschneidet selbst diese letzte Beweglichkeit. Deshalb ist das „Neusprech“ so ein wichtiges Werkzeug der absoluten Diktatur in 1984.

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