Kurz vor Ablauf der vierwöchigen Frist hat der ‚Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland‘ (BUND) erneut Klage gegen das Land NRW in Sachen des Trianel-Kraftwerks in Lünen eingereicht.
Wie das Medienhaus Bauer aus Marl in seinen heutigen Printausgaben berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster dies auf Nachfrage bestätigt. Die Klage sei dort am 30. Dezember 2013 eingereicht worden. Nähere Details sind aktuell noch nicht bekannt.
Ziemlich still ist es zuletzt geworden rund um das seit Jahren umstrittene Trianel-Kohlekraftwerk in Lünen. Dabei haben die Betreiber heute erst einmal einen Grund zu feiern. Nach Erteilung der neuen Genehmigungsbescheide durch die Bezirksregierung Arnsberg geht der Meiler nun, nachdem er bereits seit Ende 2012 im ‚Probebetrieb‘ lief, auch offiziell ans Netz.
Kraftwerkskritiker, unter der Federführung des BUND, hatten im Laufe der letzten Jahre zwar etliche Nachbesserungen an den ursprünglich von den Planern vorgesehenen Plänen erreichen können, die jetzt anstehende Inbetriebnahme der Anlage konnten sie schlussendlich jedoch nicht verhindern. Daher dürfte die Inbetriebnahme im Hause ‚Trianel‘ eigentlich auch keine großen Jubelfeiern auslösen, zu groß war der heraufbeschworene Ärger und die Mehrkosten rund um das Kraftwerk.
Im Jahre 2008 stimmten die Waltroper Bürger offiziell darüber ab, ob sie den Bau der seit den 1970er-Jahren vieldiskutierten, aber nie gebauten B474n, zwischen dem Ende der Autobahn A 45 in Dortmund-Mengede und der Stadt Datteln, nun befürworten, oder aber ablehnen.
Mit überraschender Klarheit votierten damals knapp 80% der an der Befragung teilnehmenden Bürger für die umstrittene Umgehungsstraße. Besonders die Anlieger der bisher tagtäglich überlasteten Hauptstraßen, auf denen sich zur Rushhour die Autos zwischen dem Münsterland und dem Dortmunder Norden kilometerlang aufstauen, freuten sich damals über eine scheinbar nahende Ortsumgehung, für welche sie sich seit Jahren einsetzten.
Getan hat sich in den seither auch bereits wieder vergangenen fünf Jahren aber dann auch nicht viel.
Es gibt Dinge, die kann man als Beobachter einfach schlecht nachvollziehen. Da steht ein frisch errichtetes Kohlekraftwerk in Lünen nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen plötzlich wieder ohne Vorbescheid da, geht dann aber trotzdem bereits in einen offenbar unbefristeten Probebetrieb und verkauft den darin produzierten Strom auch bereits auf dem Markt.
Gibt es nicht? Gibt es doch! Denn genau dies läuft derzeit beim Trianel-Kraftwerk am Lüner Stummhafen ab. Als Nicht-Jurist ist das wohl nur sehr schwer mit dem eigenen Rechtsempfinden zu vereinbaren…
Das neue Kraftwerk in Lünen läuft nun, nachdem ihm der erste Vorbescheid bereits Ende 2011 vom 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts in Münster entzogen worden war, schon seit Ende 2012 im ‚Probebetrieb‘ und verkauft auch bereits den dabei produzierten Strom. Überraschender Weise gibt es für den Probebetrieb offenbar auch gar keine zeitliche Befristung. Und wie ein Unternehmenssprecher unlängst bestätigte, läuft das Kraftwerk, zumindest zeitweise, auch bereits unter Volllast.
Bis zum 07. Oktober 2013 läuft sie noch, die Frist in der Einsprüche gegen die Pläne der Stadt Datteln, den Bebauungsplan für das juristisch gestoppte Kraftwerk ‚Datteln 4‘ neu aufzustellen, abgegeben werden können.
Dies nehmen lokale Bürgerinitiativen nun zum Anlass noch einmal öffentlich für die Abgabe einer solchen Erklärung durch möglichst viele Bürger zu werben.
So wird u.a. ‚Pro Waltrop‘ am kommenden Samstag, den 28. September, in der Fußgängerzone der Stadt Waltrop präsent sein, um direkt mit Bürgern über die Pläne der benachbarten Stadt Datteln zu diskutieren und um dabei auch zu versuchen möglichst viele Passanten zur Abgabe eines solchen Widerspruchs anzuregen.
Fast 15.000 Bürger und Bürgerinnen haben mit ihrer Unterschrift die Landesregierung in Düsseldorf aufgefordert das gerichtlich gestoppte Kohlekraftwerk Datteln 4 nicht per Zielabweichungsentscheidung politisch zu ermöglichen. Repräsentanten von Umweltverbänden und Bürgerinitiativen, darunter der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Campact, die Interessengemeinschaft Meistersiedlung, die B.i.B. Waltrop, Pro Waltrop, die Deutsche Umwelthilfe sowie die klima-allianz Deutschland, hatten für die Unterschriftenkampagne in den letzten Woche geworben.
Nun wurden die Listen in Düsseldorf übergeben. Nachdem Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und Wirtschaftsminister Duin nicht zu Verfügung standen bzw. stehen wollten, nahm der ‚Grüne‘ Johannes Remmel, seines Zeichens Umweltminister des Landes NRW, die Dokumente entgegen. Besonders glücklich wirkte aber auch er bei der Übergabe nicht durchgängig, wie man sehen kann.
Sie sind bereits seit Mitte Juli unterwegs, die radelnden Kraftwerkskritiker der ‚ReclaimPower Tour‘. Das eigentliche Ziel ihrer Radtour ist das Klimacamp im Rheinland (23.08.-01.09), das daran anschließende ‚Reclaim the Fields’ Camp (28.08-05.09).
Am Samstag, den 17. August 2013, machen die Aktivisten Station in Dortmund, auf dem Friedensplatz.
Unterstützt werden sie bei ihrem Stopp in Dortmund auch von einer Abordnung der engagierten Kritiker von ‚E.On Datteln 4‘ aus der Umgebung.
Nun, was ist am Samstag in Dortmund konkret geplant?
Ab 16 Uhr findet auf dem Friedensplatz vor dem Dortmunder Rathaus eine Kundgebung zum Thema „Unnütze Großkraftwerke“ statt.
Scharfe Kritik äußerte u.a. der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) am heutigen RVR-Beschluss, ein Zielabweichungsverfahren für das Kraftwerk ‚Datteln 4‘ zu beantragen.
Bürgerinitiativen und Verbände hatten heute Vormittag in Essen gegen das Vorhaben des Regionalverbands Ruhr (RVR) protestiert, bei der Landesregierung ein Zielabweichungsverfahren zugunsten des gerichtlich gestoppten E.ON-Kohlekraftwerks Datteln 4 zu beantragen.
Darauf hatten sich Vertreterinnen von CDU, FDP und SPD bereits im Vorfeld der Verbandsversammlung geeinigt. Abgeordnete der Grünen und der Partei ‚Die Linke‘ stimmten wie erwartet gegen dieses Vorhaben.
„Das rechtlich unzulässige Zielabweichungsverfahren kommt einer neuen Lex E.on gleich“
Redebedarf gab es anscheinend reichlich, gestern Abend in Castrop-Rauxel. Dr. Thomas Krämerkämper vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) war zu Gast im Kulturzentrum AGORA.
Die vorbereitete Bestuhlung reichte nicht aus. Zusätzliche Stühle mussten kurzfristig noch herbeigeschafft werden. Als auch diese rasch vergeben waren, setzten sich die angereisten Zuhörer notgedrungen auf am Rande des Saals abgestellte Tische, oder mussten mit gar Stehplätzen vorlieb nehmen.
Direkt zu Beginn des Vortrags wurde verdeutlicht, warum so viele Bürger am Donnerstagabend den Weg in den Stadtteil Ickern gefunden hatten. Die Themenpalette der Region ist inzwischen doch recht umfangreich: Die umstrittene Bundesstraße 474n, die E.On Kraftwerksbaustelle ‚Datteln 4‘, die Trianel Kraftwerksbaustelle in Lünen, der NewPark.
Alles Themen und Projekte aus einem Umkreis von nur wenigen Kilometern, und alles Themen die große Teile der betroffenen Bürgerschaft in Rage bringen und auch den BUND in Sachen Umwelt- und Naturschutz auf den Plan rufen bzw. riefen.
Ich möchte hier an dieser Stelle noch einmal kurz auf eine wahrscheinlich recht spannende und informative Diskussionsveranstaltung heute Abend in Castrop-Rauxel u.a. zu den Thermenschwerpunkten ‚Datteln 4‘ und ‚B474n‘ hinweisen:
Dr. Thomas Krämerkämper vom ‚Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland‘ (BUND) ist dort als Referent zu Gast in der Reihe ‚Was passiert vor unserer Haustür?‘.
Beginn im Kulturcafe Agora, Zechenstraße 2a in Castrop-Rauxel (Stadtteil Ickern) ist um 18.30 Uhr.
Es dürfte eine wirklich lohnende Veranstaltung werden, denn
Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Surferlebnis zu verbessern und um personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.