Ruhr Uni diskutiert über Triage

Blick in eine Intensivstation. Foto: Norbert Kaiser Lizenz: CC BY-SA 2.5


In zwei Online-Veranstaltungen geht es um ein kontrovers diskutiertes Thema.

Mit seinem Beschluss vom 16. Dezember 2021 hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auferlegt, unverzüglich geeignete Vorkehrungen zu treffen, um im Fall einer Triage jede Benachteiligung wegen einer Behinderung auszuschließen. Das stellt die Politik vor eine Herausforderung, zugleich hat die Entscheidung eine lebhafte Debatte in der Fachwelt ausgelöst. Über alle nun anstehenden Fragen wollen Prof. Dr. Burkhard Kämper und Prof. Dr. Arno Schilberg, beide Honorarprofessoren an der Juristischen Fakultät der RUB, in zwei Online-Veranstaltungen mit Vertretern verschiedener Disziplinen ins Gespräch kommen. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

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Fixierungen in der Psychiatrie – wird jetzt alles neu?

 

Richter – ein Mittel gegen den Pflegemangel? Quelle: Flickr.com, Foto: Michael Coghlan CC BY SA 2.0

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Fixierungen in Psychiatrien zukünftig nur noch auf richterliche Anordnung durchgeführt werden dürfen. In den meisten Bundesländern reichte hierfür bislang ein Unterbringungsbeschluss aus. Der Betroffene wurde also durch einen Richter gegen seinen Willen auf einer geschlossenen psychiatrischen Station untergebracht, somit bereits seiner Freiheit beraubt. Ob weitergehende Maßnahmen – etwa das Einschließen in einem Zimmer oder eben die Fixierung an einem Bett – notwendig waren, entschieden die Ärzte.
Ich habe selbst als Psychiater lange auf geschlossenen Stationen gearbeitet und diese Praxis nicht in Frage gestellt. Schließlich hat ein Richter bereits festgestellt, dass die betroffene Person aufgrund ihrer psychischen Erkrankung für sich oder andere gefährlich ist und ihre Freiheit eingeschränkt werden muss.

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Manchmal ist die Verfassung das falsche Mittel gegen Verfassungsfeinde wie die NPD

Polizei regelt. NPD-Demo in Mönchengladbach am 1. Mai 2015 – Foto: Felix Huesmann

In diesem Blog werfen gleich zwei Co-Autoren dem Bundesverfassungsgericht vor, es habe mit seiner heutigen Entscheidung gegen ein NPD-Verbot gewaltbereite Neonazis ermutigt. Stefan Laurin findet, mit dem Urteil sei der „Schutz der Demokratie und der Menschen in diesem Land den Kampfmöglichkeiten von offen auftretenden Nationalsozialisten untergeordnet.“ Sebastian Weiermann befürchtet, die „Grenzen, was Neonazis ungestraft machen dürfen, wurde heute ausgeweitet.“

Beide Co-Barone verstehen offenbar ein NPD-Parteiverbot als Instrument der allgemeinen Gefahrenabwehr gegen Akteure, die nicht Gegenstand des Verfahrens sind. Es war vollkommen richtig, dass das Gericht über die NPD – und nur die NPD – geurteilt hat. Dieses Prinzip ist eine wichtige Versicherung gegen Justizwillkür. Außerdem hält das Rechtssystem andere, angemessenere Mittel gegen Neonazi-Gewalt bereit, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Pressemitteilung anspricht:

„Auf Einschüchterung und Bedrohung sowie den Aufbau von Gewaltpotentialen muss mit den Mitteln des präventiven Polizeirechts und des repressiven Strafrechts rechtzeitig und umfassend reagiert werden, um die Freiheit des politischen Prozesses ebenso wie einzelne vom Verhalten der NPD Betroffene wirkungsvoll zu schützen.“

Man kann schon versuchen, mit einer Banane Nägel einzuschlagen, ist damit aber tendenziell selten erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht hat das Grundgesetz vor einer solchen Zweckentfremdung geschützt und auf die Hämmer verwiesen. Jetzt müssen sie nur noch aus dem Werkzeugkasten geholt werden, was deutlich anstrengender als das sinnlose NPD-Verbotsverfahren ist.

Update: Dortmund: Bundesverfassungsgericht verbietet Nazidemo endgültig

Die Polizei bestätigt, dass das Bundesverfassungsgericht die Nazidemos in Dortmund endgültig verboten hat. Damit folgte das Gericht den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen und dem Oberverwaltungsgericht Münster.

Die Frage ist nun, wie die Nazis reagieren werden. Schon vor der Niederlage des vor dem Bundesverfassungsgericht hatten sie die Auftritte beiden Bands, die heute in Lütgendortnund spielen sollten, abgesagt. Und auch  Udo Pastörs, Vizechef der NPD, hatte unabhängig von dem Ausgang des Verfahrens seine Teilnahme als Redner auf der für morgen geplanten Demonstration abgesagt.

Der Ausgang des Verfahrens ist ein großer Erfolg für die Dortmunder Polizei und deren Chef Norbert Wesseler, Zwei Mal war sein Vorgänger vor dem Bundesverfassungsgericht mitr Verbotsverfügungen gescheitert. Im vergangenem Jahr war es noch nicht einmal versucht worden. Diesmal haben Wesseler und seine Beamten ganze Arbeit geleistet. Den Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht haben sie sich redlich verdient.

In einer ersten Stellungnahme begrüsste Wesseler die  Entscheidung: „Nach dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und dem Oberverwaltungsgericht in Münster ist auch das Bundesverfassungsgericht meiner Entscheidung gefolgt. Die Begründung des Gerichts zeigt mir, dass unsere Verbotsverfügung notwendig war und rechtstaatlichen Erfordernissen entspricht.“

Die Nazis kündigen unterdessen an „kreativ“ werden zu wollen und statt des „Antikriegstages“ eine „Antikriegsaktionstag“ veranstalten zu wollen. Ersatzdemonstrationen wurden bislang nach Auskunft der Dortmunder Polizei allerdings nicht angemeldet. Mittlerweile kündigen die Nazis auf verschiedenen Seiten im Netz auch an, an verschiedenen Orten im Land auf die Straße zu gehen.

Gegen die  geplante und nun verbotene Kundgebung der Nazis in Lütgendortmund ruft das Antifa-Bündnis Alerta heute zu einer Demonstration auf. Start ist um 16.30 Uhr am Bahnhof Langendreer.

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Presseschau: Das Kleingedruckte aus Karlsruhe

Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichts - Foto: bundesverfassungsgericht.de

Am Mittwoch im Bundestag: Beginn der großen Haushaltsdebatte. Der Euro wird das zentrale Thema sein. Insofern verständlich, dass die Kanzlerin zunächst einmal das Urteil aus Karlsruhe abwarten wollte, bevor sie ans Rednerpult ging. Gegen zehn Uhr war es dann so weit: das Bundesverfassungsgericht hatte die Einwände der Kläger zurückgewiesen, die deutsche Beteiligung am ESFS, dem Euro-Rettungsschirm, genehmigt und zudem auch noch die Rechte des Bundestags gestärkt. Wie schön, Erleichterung allerorten. Ein positives Echo in allen Parteien, in der Presse, sogar in der Wirtschaftspresse. „Karlsruhe verhindert das Chaos“, so beispielhaft die FTD. Peter Ehrlich heißt der Autor dieses Artikels, der gestern Mittag um halb eins gepostet wurde. Erst danach dürfte Ehrlich das Kleingedruckte gelesen haben.

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