Es ist wieder Montag –
Zeit für unsere Serie „Wie esoterisch ist mein Gesundheitsminister?“.
Nach wie vor haben wir keine Rückmeldungen aus Hessen, Brandenburg, Sachsen oder Thüringen. Ebenso wie ihr, werte Leser, wenig Rückmeldung dazu gegeben habt, wie wir in solchen Fällen bewerten sollen. Der einzige Vorschlag liefe darauf hinaus, in solchen Fällen alle 15 Globuli zu vergeben. Auch ist die Frage noch ungeklärt, wie vorzugehen ist, wenn Ministerien nur ein allgemeines Statement abgeben – nicht aber die drei Fragen einzeln beantworten.
Nun aber zur heutigen Wertung. Es geht ins Dicke „B“!
Heutiges Bundesland: Berlin
Senator für Gesundheit und Soziales: Mario Czaja (37)
Parteibuch: CDU
Die Bewertung: Für jede Antwort werden 0 bis 5 Globuli vergeben. Je mehr Globuli, desto esoterischer das Gesundheitsministerium. Insgesamt können also 15 Globuli erreicht werden, wobei dies wohl nur der DHU erstrebenswert erscheinen dürfte.
Auch in Berlin gibt es, wie in Sachsen-Anhalt einleitende Worte zu den Antworten, die wir euch nicht vorenthalten wollen:
„Bitte beachten Sie, dass es bei diesem Thema nicht auf die persönliche Einschätzung von Herrn Czaja ankommt, sondern um die fachlichen Rahmenbedingungen im Feld der Alternativmedizin und der evidenzbasierten Medizin, die Grundlage unserer Arbeit bzw. von Aufklärung und Empfehlungen sind. Aus diesem Grund sind die Antworten nicht als persönliche Zitate des Senators, sondern als Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales anzusehen.“
1) Wie steht der Senator die Senatsverwaltung zur Alternativmedizin? Sieht sie darin „zu überwachende Quacksalberei“ oder eine „gleichzuberechtigende Alternative zur Schulmedizin und Naturheilverfahren“?
Der Begriff „Alternativmedizin“ umfasst die unterschiedlichsten Behandlungsmethoden. Eine pauschale Aussage dazu ist daher gar nicht möglich. Viele alternative Behandlungsmethoden sind längst im medizinischen Behandlungsalltag angekommen und werden tagtäglich angewandt. Eine Entscheidung, welche Behandlung für den einzelnen Patienten sinnvoll ist, wird individuell im Patienten-Arzt-Kontakt entschieden.
Ob alternative Behandlungsmethoden auch von den Krankenkassen bezahlt werden, ist eine andere Frage. Voraussetzung hierfür ist nach § 2 des SGB V, dass die Qualität und Wirksamkeit der Leistungen dem