Kleiner Hinweis am Rande: Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit wird in Düsseldorf gerade ein neuer Landesentwicklungsplan (LEP) aufgestellt. Auch wenn ein solcher Plan kein faktisches ‚Verfallsdatum‘ hat, wird üblicher Weise alle 15 bis 20 Jahre ein neuer LEP aufgestellt. Aktuell ist das nun wieder einmal der Fall.
Im Raumordnungsrecht wird vorgeschrieben, dass jedes Bundesland einen zusammenfassenden, überörtlichen und fachübergreifenden Raumordnungsplan für sein Landesgebiet aufzustellen hat.
Dieser neue LEP spielt u.a. bei der Planung neuer Kraftwerke eine Rolle. Und gerade in diesem Bereich gibt es in der aktuellen Version dann auch einige Änderungen, welche beispielsweise auch in der Debatte um das juristisch im Jahre 2009 gestoppte Kohlekraftwerk ‚E.On Datteln 4‘ eine Rolle spielen.